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Hauskauf...


Andre

Empfohlene Beiträge

vor 1 Stunde schrieb kobaltblau:

Ich rate jedenfalls von der Installation einer automatischen Füllanlage ab.....wenn das undicht ist läuft das ewig. 

Ich will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber ich glaube, dass meine automatische Füllanlage irgendwann aufhört. Ich meine die füllt nur ein best. Volumen, was der Installateur vorher einstellt, nach und piepst dann.

Müsste aber nochmal meinen Inst fragen.

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passt grad vom Thema...

 

vor 2 Stunden schrieb heizer:

japp. und vorallem wenn man dauernd nachfüllen muss sollte man unbedingt auf fehlersuche gehen.

 

Was heißt denn andauernd? bei unserer Heizung verschwindet auch immer Wasser (Rohre sind von 1990, Heizungsanlage von 2008)

Muss in 7 Heizmonaten 2-3x nachfüllen (Druck sinkt von 2 auf 1,5 Bar)

 

Ausgleichsbehälter klingt noch ziemlich hohl.

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ich würde mich dann mal auf die suche nach einer leckage machen. bei mir waren die verschraubungen am kessel undicht und der hahn zum wasser auffüllen. war nur wenig, aber ein leichter tropfen war immer sichtbar.

meine heizung ist aber auch deutlich älter.

ob das bei dir viel ist, kann ich nicht sagen, da sollten die heizungsbauer hier besser bescheid wissen.

aber eigentlich sollte so eine heizung doch 100% dicht sein.

schau dir mal das überdruckventil an, das hat bei mir auch getropft.

Bearbeitet von heizer
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vor 2 Minuten schrieb wasserbuschi:

Er schreibt aber auch "war" einige Jahre undicht, was grammatikalisch soviel heißt, dass sie nun dicht ist.

Genau.

Es wird ja alles neu Aufgebaut. Absolute Kernsanierung mit Edelstahlrohren/Fussbodenheizung usw.

Ich werde den Kessel einfach mal ordentlich durchspülen und Innen Reinigen. Danach ein paar Teile neu Lackieren und wieder einbauen.

 

Danke

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  • 2 Wochen später...

Thema Gartenzaun.

Wir wohnen in einem Reihenhaus mit beidseitigen Nachbarn. Links durch 2 Garagen getrennt.

Wir alle 3 sind Zweit- bzw. Drittbesitzer.

Kein Plan wem welcher Zaun gehört.

Da jeweils die beiden Doppelhaushälften (Bj. 55-57) eine gemeinsame Wand haben, wird das aus der Warte auch nicht ersichtlich. 

 

Mich würde einfach interessieren, ob es so was wie ein ungeschriebenes Gesetz gibt, das einem.z.B. immer der linke Zaun gehört.

Weiss das wer ?

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Wenn der Zaun genau mittig auf der Grenze steht und es keine schriftliche Vereinbarung gibt, dann gehört er tatsächlich beiden Parteien. Falls er deutlich nur auf einem Grundstück steht, die Rechtssprechung geht davon mindestens 10 cm Abstand zur rechten Grenze aus, dann gehört er eben diesem Grundstückseigentümer.

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Vieles zu diesen Themen ist im sogenannten Nachbarschaftsgesetz geregelt. Dort steht auch sinngemäß, wenn ein gemeinsamer Zaun erneuert werden muss müssen beide Parteien sich einigen und auch hälftig bezahlen. falls eine Partei nicht mitmachen möchte und die andere Partei aber einen neuen, gegebenenfalls höheren oder blickdichten Zaun haben möchte, muss sie auf eigene Kosten diesen Zaun bauen, dann aber eben nicht mittig-hälftig auf die Grundstücksgrenze sondern mit sichtbarem Abstand dazu aufs eigene Grundstück.

Und dann darf das gerne so ausschauen dass man eine Mauer aus Betonsteinen hinsetzt, auf der eigenen Seite mit mediterranen Steinen schön beplankt, die Seite zum Nachbar hin bleibt roh. Dieser darf sie auch nicht streichen, dass ihr nicht mehr auf seinem Grundstück steht und nicht in seinem teilbesitz ist.

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  • 2 Wochen später...

Mal angenommen mir wäre da eine leerstehende Bude über den Weg gelaufen die mich interessieren könnte – wie bekomme ich mit überschaubarem Aufwand heraus, wem der Schuppen gehört? Falls hier jemand einen Tipp hat, gerne her damit. Bisher gibt's zum möglichen Eigentümer nur Vermutungen.

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Wie gesagt, leerstehend – und das richtig. Vermutlich sogar schon länger. Die Nachbarskiste beruht auch eher so auf Vermutung – so viele gibt's dort auch nicht. Irgendwo muss das doch eingetragen sein – aber habe ich die Möglichkeit die Info einfach abzurufen? Vermutlich nicht.

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vor 31 Minuten schrieb Motorhuhn:

Mal angenommen mir wäre da eine leerstehende Bude über den Weg gelaufen die mich interessieren könnte – wie bekomme ich mit überschaubarem Aufwand heraus, wem der Schuppen gehört? Falls hier jemand einen Tipp hat, gerne her damit. Bisher gibt's zum möglichen Eigentümer nur Vermutungen.

Grundbuchamt anfragen. Berechtigtes Interesse heucheln, denn nur dann dürfen die Daten rausgeben. Du möchtest also ein Kaufangebot machen.  ;-)

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Nein, auf dem Amt wirst Du da keine Chance haben.

Evtl. gibts nen Nachsendeauftrag für noch ankommende Post, was du versuchen könntest.

Generell gilts da immer etwas "kreativ" zu sein, etwas abseits vom "offiziellen Weg" ;-)

Klar, Katasteramt kannst Du mal versuchen, mit vorraussichtlich wenig Erfolg

 

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Ich habe so schon mal Erfolg gehabt. In den Verwaltungsbestimmungen steht auch, dass bei berechtigtem Interesse die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer zu nennen sind.

Wie willst Du sonst einen Brief zustellen, wenn der Mieter die Daten des Vermieters nicht preisgibt und der Eigentümer eben nicht selbst drin wohnt.

Oder der Eigentümer drin wohnt, dir gegenüber aber behauptet er wäre nicht Eigentümer. usw...

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Rückwärtssuche über "das Örtliche" ?

Ältere Leute sind gerne mal noch komplett im Telefonbuch eingetragen.

Wenn Du nur die Strasse eingibst, kommen alle Einträge (sofern vorhanden ) mit Hausnummer.

 

Unbenannt.thumb.jpg.c4861ae075aa705670f09b8503e74a15.jpg

Bearbeitet von sucram70
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Alles was Google & Co ausspuckt, habe ich schon durch. Info ist da echt mager. Ich denke mal vor hundert Jahren war in dem Eck noch mehr los – da hätte man sicherlich Infos durch's Fragen bekommen.

 

Hätte ja sein können, dass es eine einfache Möglichkeit gibt. So muss ich mal meinen Bekanntenkreis drauf ansetzen – vielleicht gibt's ja jemanden der dort bei der Stadt arbeitet.

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Gerade eben schrieb bingele28:

Grundbuchamt, freundlich fragen, bißchen schwatzen ... hilft hier in ländlicher Stadt enorm.

Mit sympathischer Frauenstimme wohlgemerkt

 

 

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Im Grundbuch steht nicht nur drin, wer der Eigentümer ist, da sind auch eventuelle Grundschulden, Hypotheken, Pfändungen und andere Schmutzigkeiten angegeben, die niemanden etwas angehen. Daher gibt das Grundbuchamt die Infos nur raus, wenn ein "berechtigtes Interesse" besteht. 

 

Will man den Eigentümer fragen, ob er zufällig Bock hat, die Bude zu verticken, ist das KEIN berechtigtes Interesse. Da müsstest du schon andere Gründe geltend machen, und den Eigentümer z.B. verklagen wollen. 

 

Notare haben im Allgemeinen auch Zugriff auf die entsprechende Datenbank und sind sicher deutlich flexibler, als irgendwelche Behörden. Da könntest du auch mal dein Glück versuchen, das kostet allerdings Geld. 

 

Aber wenn es Nachbarn gibt, bzw du Bekannte bei der Stadtverwaltung hast, ist das sicher der unkomplizierteste Weg. 

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Nein, so habe ich das nicht gemeint. Du solltest dir halt irgend'ne Geschichte ausdenken, damit sie dir die Daten geben. "Kaufen wollen" ist nämlich kein berechtigtes Interesse. Wenn du hingegen der Ansicht bist, der Eigentümer schuldet dir etwas, sieht das anders aus. ;-) Heißt ja nicht, dass man tatsächlich was von dem will, nur irgendeine Begründung muss halt her. 

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Grundlasten wie z.B. durch die Bebauung eines Schuppen an der Grundstücksgrenze oder Wegerechte dürften berechtigtes Interesse bedeuten, sehe ich das richtig? 

Bearbeitet von bingele28
Ein rollender Stein ist kein Ponyhof.
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