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Hauskauf...


Andre

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Meinen KfW-Vertrag hab ich hier liegen, da waren keine Gebühren fällig.

Machen die Banken das nach Lust und Laune?

Es gibt bestimmte KfW Programme, für die die KfW 2% Bearbeitungsgebühr und 2% gebühr für das Recht zur außerplanmäßigen Tilgung berechnet hat. Diese gebühren Werden nicht erstattet. Die KfW hat da wohl Sonderrechte ( wg. Förderauftrag). Ansonsten kann man sich für alle Verträge, die bis Ende 2011 abgeschlossen wurden als Stichtag den 31.12.14 merken. Danach gilt die Frist von drei Jahren zum Jahresende.

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Über die Zeit und zwei sich austauschende Immobilien, haben wir drei kfw-Kredite laufen, teils seit 2006, teils ab 2011.

In keinem finden sich Bearbeitungsentgelte, oder -Gebühren.

Nur zwei Verträge aus 2006 weisen die fraglichen Posten aus. Zur Not müssen wir die auch eben schnell einklagen, denn für das Geld gibt's notfalls einen guten Roller.

Bearbeitet von M210
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Von der KfW gibt /gab es Programme die mit den entsprechenden Gebühren versehen waren.

Diese wurden dann auch von der KFW vereinnahmt

Da gabs dann auch schon Klagen zu.

 

Was mich noch interessieren würde, ist die Sache mit den Widerrufsbelehrungen.

Gab es hier schon neue Fälle?

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Ich hatte so eine Widerrufsgeschichte laufen und laut Verbraucherzentrale, eines auf solche Geschichten spezialisierten Anwalts und der eine Deckungszusage erteilenden Rechtsschutzversicherung auch sehr gute Chancen der Durchsetzung gegen die Bank. Momentan liegt die Nummer aber auf Eis, weil unter den derzeitigen privaten Umständen ein Widerruf für mich nur finanzielle Nachteile hätte.

Bearbeitet von sidewalksurfer
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  • 2 Wochen später...

Also, ich hab einen alten Kessel Drehfix im Keller, der scheint nur ein einfachen Rückstauverschluss zu haben, kein doppelter wie die heutigen, daher:

 

  • Der jetzige ist mit zwei Muttern direkt vor dem Rohr festgeschraubt. Sind die Stehbolzenabstände genormt, so dass es nur eine Adabterplatte geben kann, die dann passt? Habe im Netz nur folgende gefunden: Klick mich
  • Die Dinger haben ja einen Notverschluss. Heißt dies, dass die aber eigentlich auch verschließen müssten, wenn der Notverschluss offen ist? Bei meinem derzeitigen Alten hatte ich bei offenem Notverschluss Wasser im Keller im Sommer. Würde ein Kessel Universal dies zuverlässig verhindern (trotz offenem Notverschluss)?
  • Passen die Preise im Netz dort, oder lieber Fachhandel vor Ort. Einbau sollte ich selber können.
Bearbeitet von Roller Aendy
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Madmox, ist es normal, dass einmal im Jahr der Glühzünder verreckt? Die Linder&Sommerauer-Anlage wurde im November 2011 in Betrieb genommen und wir haben bereits den dritten Glühzünder drin.

Da sollte ich mir also am besten 22 Stk ans Lager legen, wenn man sagt, eine Heizung halte 25 Jahre?!

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Also die Rückstauverschlüsse halten meistens so nicht dicht, zumindest die einfachen, besonders wenn sie nie gewartet werden. Sollte alle 6 Monate gemacht werden laut Hersteller... Hauptsächlich sauber und gängig machen. Läuft da viel Wasser drüber? Wies mit dem Umrüsten aussieht, keine Ahnung, am besten direkt die Firma Kessel mit eigenen Fotos anschreiben, die sind meist hilfsbereit.

Preise im Netz sind meist günstiger, als sie dein Fachhandwerker kriegt, der sie beim Fachhändler vor Ort holt, der dafür alles da hat...

 

Glühzünder: Hast du einen Pufferspeicher verbaut? Und von 25 Jahren würde ich nicht ausgehen...

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Die versagen einfach.

Es werden solange Pellets gefördert, bis die Anlage ersma merkt, dass die Kesseltemperatur nicht gehalten werden kann und dann absinkt.

Da gehn dann jedesmal ein paar Kilo durch, denn man bootet die Kiste ja ersma neu, bevor man den Techniker am Sonntagmorgen anruft.

.... und nein. Kein Pufferspeicher.

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Dachte ich mir, beim Betrieb ohne Pufferspeicher zündet das Gerät dauernd neu, besonders in der Übergangszeit und im Sommerbetrieb. Das belastet das Gerät deutlich mehr als ein Betrieb am Puffer, wo es im Sommer nicht mal jeden Tag anspringt... Ich würde mir keine 22 Stück ans Lager legen, so alt wird die Kiste wohl eher nicht...

 

@CDI du hast aber eine Gasheizung, oder?

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Thema Untersparrendämmung,

 

ich habe gute 3cm "Luft" zwischen der Zwischensparrendämmung und der geplanten Rigips Verkleidung.

 

Die 3cm darf ich auch dämmen, Stichwort Taupunkt etc..

 

Habe noch ausreichend 180mm Stein und Glaswolle übrig, darf ich die nehmen und passend filetieren?

 

Ich weiß ja nicht ob die "spezielle" 3cm dicke Untersparrendämmung da irgendwie andere oder spezielle Eigenschaften hat.

 

Habe keine Lust,daß mir irgendwann ein Blumenkohl aus der Wand wächst

 

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Was auf alle Fälle vorteilhaft ist, lege die nächste Lage im Versatz. Also die Stosskanten der ersten Lage überdecken. Dann gibts weniger Zugluft, falls irgendwo der Wind reinkommt. Hatte bei mir 200mm Dämmung eingebracht an einem Stück. Geschickter wäre gewesen, 2x100mm im Versatz zu legen. Hab's dann so gelassen.

Schon klar, wenn die Folie dicht ist, passiert nichts. Aber irgendwann wird die Folie (besonders auf der Sonnenseite) porös und brüchig.

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Normgerecht bist Du dann nicht mehr, weil die Untersparrendämmung der Anwendungstyp DI nach DIN 4108-10 ist, während die Zwischensparrendämmung Typ DZ ist. Außerdem wirst Du beim "filetieren" eine Menge lungengängige Fasern freisetzen, was auch nicht so toll ist, und ich glaube nicht, dass Du dabei eine gleichmäßige Dämmstoffdicke erreichst. Eine evtl. vorhandene Vlieskaschierung hast Du nur noch bei den Außenlagen und der Breite nach musst Du auch noch schneiden, da der Lattenabstand für die Untersparrendämmung max. 50 cm betragen sollte. Rein bauphysikalisch spricht aber eher nichts dagegen.

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@Halbertrabi: Du kannst die Gebühren wieder erstattet bekommen. Hat bei mir damals auch funktioniert :-) Allerdings wars noch die SEB und nicht Santander. Kann natürlich sein, dass sich wg der Übernahme etwas geändert hat. Viel Glück! Ich denk Du hast gute Chancen

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Kontoführungsgebühren sind bei darlehenskonten unzulässig.

Die sonstigen gebühren sind mE zulässig.

Jetzt schon für 2017 ein forward Darlehen abschließen, erscheint mir derzeit nicht unbedingt notwendig. Ich geh in den nächsten Jahren nicht von steigenden Zinsen aus. Das hängt aber auch von den Aufschlägen ab, die man für die Absicherung bezahlen muss.

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Das waren zwei unabhängige Sachen. Vor ca. zwei Jahren hab ich die Gebühren zurückbekommen. Und vor drei Monaten hab ich bei einer anderen Bank die Zinsen für die Anschlussfinanzierung gesichert. BIS zum Anfang der neuen Finanzierung muss ich natürlich schon noch die üblichen Zinsen bei der Santander zahlen. Ab 2018 gehts dann mit der neuen Finanzierung los.

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  • 2 Wochen später...

Wenn's Dich nicht stört und genehmigungstechnisch geht würd ich das wohl machen, Vorgärten halte ich persönlich eh für völlig sinnlos. Solltest Du aber vorhaben die Hütte in nächster Zeit zu verkaufen, könnte ich mir vorstellen, daß sich das wertmindernd auswirkt. Ist halt eine Frage der Vertragslaufzeit.

 

Mobilfunkmast hätte ich jetzt eher keinen Bock drauf. Höchstens wenn's ein Haus ist, in dem ich alle Wohnungen vermiete und nicht selber drin wohne...

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    • Sollte schon eingetragen sein fürs Gewissen 😀  Mit nem 125 er Motor habe ich mir auch schon gedacht . Hätte da auch einen gesehen mit dem Präfix VNX1M , sollte von ner px 125 sein . Wegen Eintragung mit unbedenklichkeitsbescheinigung wahrscheinlich die einfachere Alternative , hast du recht .  Muss ich mal beim TÜV nachfragen was er von dieser Idee hält 
    • Blöde Frage, wie weit steht der Kupplungstrennpilz bei gedrehten Kupplungsarm aus dem Bgm Kupplungsdeckel, bzw wie weit lässt sich der Kupplungsarm drehen.   Zweite Frage, gibt es einen Trick die verfickte Feder in die Druckplatte zu fummeln?
    • Freund und Feind auf einem Bild 
    • Das wäre eine riesen Story und zuviel, um es hier darzustellen. Ich versuche es aber. Ein alter Ortskern am Land. FAST (!) angrenzend ein nahgelegenes 90er-Jahre Neubaugebiet. Das Nachbargrundstück geht in den Verkauf. Gelegen an einer historischen Straße am Ort/Dorf, historisch bedingt sind die Häuser mit 18xxer Baujahren bis ortsausgängig etwas moderner als Ein- oder gar Mehrfamilienhäuser ausgeführt.   Besagtes Nachbargrundstück weist ein Baufenster aus. Hier stand bis vor kurzem ein altes Fachwerkhaus mit Schleppanbau = Backstube o.ä. Das Grundstück stand zum Verkauf und seit 2 Wochen steht hier ein Fertighaus mit Kantenlängen von 13 x 15 Metern, einem UG mit Doppelgarage, ein EG, ein OG, ein 2. OG und der Spitz. Hinten angeflanscht über das Baufenster hinausragend zentimetergenau ein Treppenhaus.   Das Haus bietet Platz für 6 Familien. Jede  Etage weist knapp 200qm aus. Passig in die Pläne des nahegelegnenen o.g. Neubaugebietes. Alles ordnungsgemäß.   Aber die 2 Familien merken nicht um ihre anstößige Bauweise. Das Amt für Bauen hat ihre Pläne durchgewunken. Die Nachbarn wie der Gemeinderat wurden überfahren.  All das fällt m.E. unter rücksichtsloses Bauen ohne Anstand, ohne Moral.   Das neue Haus ruft JETZT die Menschen auf den Plan, die sich an den Gemeinderat wenden. Aber keiner hörte mich, als ich die Pläne visualisierte und zur Ansicht stellte.   Punktum: das Ding ist ein "Hochhaus" inmitten einer 4000-Seelengemeinde und grenzt direkt an meinen Grund. Direkt. Die Wärmepumpe steht keinen halben Meter von der Grenze.    Und all dieser Skandal ist abgesegnet. Es gibt keine Handhabe. Vollkommen geisteskrank. Bin in der Versuchung, die Damen und Herren vom zuständigen Amt herzuladen, um sie vor möglichst großem Publikum abzuwatschen für diese Minderleistung aus Desinteresse, Gleichgültigkeit und Jobschläfrigkeit.   Wir stehen rechts davon mit Kantenlängen von 8 x10m und einem Vollgeschoss. Die nachbarliche Wärmepumpe ist gut zu sehen.   Es besteht kein Neid. Ich hätte den Platz theoretisch nur zu kaufen brauchen.  Es geht um das sogenannte rücksichtslose Bauen. Was zum Henker soll ich zukünftig von solch egomanen Menschen erwarten? Außer Stress halt?      
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