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kfz-steuern für 125er!


cooky

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hallo leute,

seit jahren ignoriere ich die zahlbescheide meines finanzamtes für meine primavera,

weil ich mal gehört hatte, dass die 125er klasse von den steuern befreit wurde.

man hat mich auch bis heute noch nicht in den kerker gesteckt!

hab jetzt mal ein bißchen gegoogelt, und fand folgende sätze:

Wiederholte Proteste des Industrie-Verbandes Motorrad Deutschland (IVM) beim Bundesfinanzministerium gegen diese Abgabe für 125er Leichtkrafträder blieben nicht ungehört. Dr. Hubert Koch, Hauptgeschäftsführer des IVM: ,,Die Politiker mußten schließlich einsehen, daß diese Steuer gerade verkehrspolitisch förderungswürdige Fahrzeuge und überwiegend Halter aus den unteren Einkommensschichten traf. Auch steuerpolitisch machte sie keinen Sinn, weil der Verwaltungsaufwand die Steuereinnahmen übersteigt.

Nachdem der Bundestag bereits dem eingesetzten Vermittlungsausschuß folgte, hat nun der auch der Bundesrat zugestimmt. Rückwirkend zum 25. April 1997 sind nun alle Leichtkrafträder und -roller wieder von der Steuerpflicht befreit.

wie schauts bei euch aus?

cooky

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genauso, oder wohnst du nicht in deutschland?!?!?

125er sind im allgemeinen nicht steuerpflichtig, auch in 1000 anderen topics zu lesen...

bzw. nicht exakt steuerfrei, aber

"aus sog. bagatellgründen lohne sich der Aufwand zum Einzug von knapp 10 ? nicht"

(finanzamt hersbruck, juni 2005)

googlen soll da auch helfen.

ed:

wenn trotzdem was kommen sollte, zurückschreiben mit o.g. begründung und dem hinweis daß sie mit 2x porto schon die steuer verprellt haben, und wie die sich das vorstellen mit d(ein)en steuergeldern. :-D

ed2:

irgendwo hier im gsf ist ein sogar vordruck für die steuerrückforderung.

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also bei mir im wunderschönen gelsenkirchen schreiben se mich jedes jahr an!

habe ja auch mal früher dafür steuern bezahlt. fahre sie schon seit 1995!

macht es da ein unterschied, ob in den papieren leichtkraftroller oder krad steht?

bei mir steht nämlich krad drinne!

cooky

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is egal.

google nach

Kleinbetragsverordnung ( KBV ) / 10?

und schreib mal zurück - mal sehen ob die sich nochmal melden... (die kbv gilt zwar meines wissens nach nicht für das kfzsteuergesetz, aber probier's)

:-D

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ein freund von mir hatte mal eine mtx 80 mit eingetragenem 112ccm satz (das war die zeit, als es noch keine 125er ab 16 jahren gab).

da musste ja jeder über 80 ccm die steuern zahlen.

weil er aber beim finanzamt arbeitete meinte er, dass die steuer dafür zu gering ist und bei nichtzahlen nicht vollstreckt wird, weil unter 20 DM.

leider wird die summe jedes jahr um die neue steuer aufgestockt und kommt so über die vollstreckungsgrenze, das wusste er aber erst, als er mit seinen kollegen einen bösen wortwechsel hatte :-D:-D:-D;-) .

denke aber, dass du keine steuern zahlen musst, sonder nur eine aktenleiche bist, weil die kiste schon so lange als motorrad angemeldet ist.

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Servus!

Nachdem ich neulich selbst ne 125er zugelassen habe, durft ich mal wieder sehen wie wenig Plan die teilweise bei der Zul. stelle haben.

Erst: Nur gesehen: 2 Räder => Krad.

Darauf ich: ist aber ne 125er => Ach ja, Leichtkraftrad. (Also Steuerbefreit)

Das FA schaut nachher nur noch auf die Eintragung "KRAD" und der Computer schickt automatisch den Bescheid raus.

Es lebe die Automatisierung; warum sollte sich auch noch einer die Mühe machen da draufzuschauen...

:uargh:

Wenn bei euch Krad drinnsteht ist es also kein Wunder, daß ein Bescheid kommt. Oft reicht aber ein Anruf beim FA, um dies zu korrigieren. (sofern man dort jemand freunlichen findet...)

bei 125ern gibts aber noch ne kw Grenze zu beachten (glaube bis 11 Kw, war in dem oberen Link mit drinn), sofern mehr kw => trotzdem Steuern zahlen.

Hoffe, damit kann man was anfangen,

greets,

Jan

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