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Einige KÜS und GTÜ Stellen dürfen das auch. Auf den Hauptwebseiten haben die einen guten Standortfinder, mit dem man nach bestimmten Arten von Gutachten filtern kann. Was willst du denn eintragen lassen? Habe mich hier im Nordwesten sehr weitläufig erkundigt. Die Rückmeldungen waren in meinem Fall (Primavera mit ~25 PS) ernüchternd.

Bearbeitet von robertundsophie
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vor 7 Minuten schrieb robertundsophie:

Einige KÜS und GTÜ Stellen dürfen das auch. Auf den Hauptwebseiten haben die einen guten Standortfinder, mit dem man nach bestimmten Arten von Gutachten filtern kann. Was willst du denn eintragen lassen? Habe mich hier im Nordwesten sehr weitläufig erkundigt. Die Rückmeldungen waren in meinem Fall (Primavera mit ~25 PS) ernüchternd.


§ 21 StVZO dürfen nun alle Prüforganisationen. 
 

Entscheidend ist, ob der einzelne Prüfer, die erforderlichen Qualifikationen erworben hat. 
 

Darum reißen sich nicht gerade alle Prüfer.  Es gibt minimal mehr Geld und es ist maximal mehr Stress.  

 

 

 

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vor 42 Minuten schrieb Goof:

Darum reißen sich nicht gerade alle Prüfer.  Es gibt minimal mehr Geld und es ist maximal mehr Stress.

Das Gefühl hatte ich nicht unbedingt. Wurde reihenweise sehr freundlich zurückgerufen und es wurde sich auch wirklich bemüht, in Erfahrung zu bringen, was alles für die Eintragungen nötig ist. Irgendwann lief es aber jedes Mal auf Festigkeitsnachweise und Bremsgutachten hinaus, wo dann Ende war.

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vor 20 Minuten schrieb robertundsophie:

Das Gefühl hatte ich nicht unbedingt. Wurde reihenweise sehr freundlich zurückgerufen und es wurde sich auch wirklich bemüht, in Erfahrung zu bringen, was alles für die Eintragungen nötig ist. Irgendwann lief es aber jedes Mal auf Festigkeitsnachweise und Bremsgutachten hinaus, wo dann Ende war.


 

Du hast mich falsch verstanden. 
 

Sie reißen sich nicht da drum, die Zusatzqualifikation zu erwerben, die notwendig ist, um eine Paragraph 21 Abnahme überhaupt erst machen zu dürfen. Und die darauf folgende erhöhte Verantwortung, ist auch wohl mehr Druck. 

 

Wenn man sich dafür entschieden hat, macht man es wahrscheinlich auch, weil man es will. 
 

Die beiden Prüfingenieure, die ich privat kenne, reißen sich jedenfalls keinesfalls darum! :-D 

Bearbeitet von Goof
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vor 3 Stunden schrieb Goof:


§ 21 StVZO dürfen nun alle Prüforganisationen. 
 

Entscheidend ist, ob der einzelne Prüfer, die erforderlichen Qualifikationen erworben hat. 
 

Darum reißen sich nicht gerade alle Prüfer.  Es gibt minimal mehr Geld und es ist maximal mehr Stress.  

 

 

 

 

Leider falsch, es gibt weniger Geld, deshalb reißen sich noch weniger drum.

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Danke für die Rückmeldungen! 

Dann werde ich mal tingeln gehen :-)

Habe ja schon sehr viel eingetragen bei der Karre, aber durch die "Motorrevision" werden nun ein paar kleinere Updates nötig.

Hoffe, das bekommt man auch heute noch hin... 

 

Grüße, 

Al. 

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  • 2 Wochen später...
Am 15.1.2024 um 15:33 schrieb Px150erik:

Das stimmt so nicht, wir haben Festigkeitsmessung mittels DMS durchgeführt und ich bin auch an einem Nachweis der Dauerfestigkeit zu Gange! 

 

Es gibt zwar keine gesetzliche Vorgabe dazu ab wieviel Leistung der Nachweis notwendig ist, beim Pkw's gibt's sowas geregelt im vdTÜV Merkblatt 751, aber nur durch Handauflegen zu sagen geht, ist heutzutage auch nicht mehr so ganz leicht. Der Anspruch an die Qualität der Gutachten wird kontinuierlich angezogen und wenn hier Nachweise dazu nicht gemacht werden, lässt man es lieber bevor es Arbeitsrechtliche Konsequenzen gibt🤷

 

Das macht natürlich nicht jeder Sachverständige, sondern nur der, der da selber interesse dran hat 😉

 

Hilft dir nur nicht so viel außer du möchtest an den Bodensee kommen 🤙

 

 

Was gibt es denn am Bodensee? Ich hätte gleiches Anliegen könnte an Bodensee kommen :-)

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Am 15.1.2024 um 15:33 schrieb Px150erik:

 

Es gibt zwar keine gesetzliche Vorgabe dazu ab wieviel Leistung der Nachweis notwendig ist, beim Pkw's gibt's sowas geregelt im vdTÜV Merkblatt 751, aber nur durch Handauflegen zu sagen geht, ist heutzutage auch nicht mehr so ganz leicht.

 

Das stimmt, aber leider herscht mittlerweile bei den meisten Organisationen die Ansage das 751 auch für Zweiräder anzuwenden (Im Vorwort steht „kann Sinngemäß auch für andere Klassen angewendet werdet). Komischerweise hören ja die SIP Teilegutachten der GTÜ Leistungsmässig ja auch vor der Grenze zum Festigkeitsnachweis auf

Bearbeitet von matzmann
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  • 1 Monat später...
Am 19.2.2024 um 21:56 schrieb matzmann:

 

 Komischerweise hören ja die SIP Teilegutachten der GTÜ Leistungsmässig ja auch vor der Grenze zum Festigkeitsnachweis auf

 

Festigkeitsnachweis ist doch erforderlich bei einer Leistung von max. Serienleistung + 40% - richtig?

Bei einer Rally 200 oder PX200 wären das doch folglich 12PS + 40% = 16,8 PS

Das SIP Gutachten definiert eine einzutragende Leistung von 15kW = 20,4PS (Malossi Sport in Verbindung mit JL Auspuff).

Im Gutachten wird lediglich auf die Höchstgeschwindigkeit und das Geräuschverhalten eingegangen - wie kann das sein?

Hätte nicht eine Prüfung der Karosseriefestigkeit nachgewiesen werden müssen?

 

Edit:

Im Gutachten steht zur Motorleistung:

"....die Änderungen wurden unter folgenden Gesichtspunkten begutachtet"

"§35 StVZO i.Vm. DIN70020 Teil6 (Motorleistung)"

Bearbeitet von Rarität
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