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Ich wollte heute auf der Zulassung die neue ABE mit 48 km/h (ausgestellt von der GTÜ) abstempeln lassen.

Jetzt hat der Gutachter aus dem Kleinkraftrad ein Leichtkraftrad gemacht.

 

Seine Begründung, nachdem ich reklamiert hab:

...denn dies Schlüsselnummer für das Kleinkraftrad bis 50km/h (die im Prüfbericht steht) gibt es nicht mehr.

Diese ist ausgelaufen und das steht so auch im Verzeichnis des Kraftfahrbundesamt drin. Das heißt ich darf sie heute nicht mehr verwenden für ein neues Gutachten zur Erlangung der BE.

 

Hatte jemand schon das Problem?

 

Leichtkraftrad wäre ja:

a) HU Pflichtig und das 125er Kennzeichen

b) zudem falsch, weil ja kleiner 50 ccm

 

Posted

grad nochmal meinen Prüfer genervt

1: L1E zweirädriges KKR bis 45 km/h

Bemerkungen: Zu ziffer 1 FZ und Aufbauart vor dem 17.06.2003 394500

 

Rita

  • Like 1
  • Thanks 1
Posted (edited)
Am 18.12.2024 um 16:59 schrieb Rita:

grad nochmal meinen Prüfer genervt

1: L1E zweirädriges KKR bis 45 km/h

 

Bemerkungen: Zu ziffer 1 FZ und Aufbauart vor dem 17.06.2003 394500

 

 

Rita

 

Genau so wird es gemacht, vielleicht sollte sich der GTÜ UbTD nochmal mit seiner Technikabteilung auseinandersetzen. Geht bei den 60km/h Ostmopeds genauso.

Edited by matzmann
  • Thanks 2
Posted (edited)

Danke... er möchte das jetzt mit der Zulassungstelle klären... wenn möglich noch dieses Jahr... per Mail, weil keiner ans Telefon geht.... bis heute :whistling:

 

 

Ach ja, den Hinweis von Rita, welche ich im geschickt hab... den hat er gar nicht richtig gelesen :blink:

Edited by Wavler
Posted
vor 6 Stunden schrieb Wavler:

Danke... er möchte das jetzt mit der Zulassungstelle klären... wenn möglich noch dieses Jahr... per Mail, weil keiner ans Telefon geht.... bis heute :whistling:

 

 

Ach ja, den Hinweis von Rita, welche ich im geschickt hab... den hat er gar nicht richtig gelesen :blink:

 

Super Idee, bei denen nachfragen die noch weniger Ahnung haben.

  • Haha 1
Posted (edited)

Hmmm .... das ist so leider auch nicht ganz richtig!

 

GENAU diese Fälle hatte ich vor nicht all zu langer Zeit in der Diskusion mit der Regierung (Regierung! - nicht Zulassungsbehörde!)

 

Die (für Bayern) richtigen Aussagen:

 

- die 50 km/h (394500) gab es nur in der BRD -> das Fz muss für die Verwendung in der BRD produziert und bestimmt sein.

 

- die BE 60 km/h für DDR-Mopeds ist vom aaS/TD nicht mehr auszustellen! Diese wird ausschliesslich durch das KBA erteilt (https://www.kba.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Allgemein/2023/pm12_2023_KTA_Online.html?snn=3662144

 

bzw.

 

https://www.kba.de/DE/Themen/Typgenehmigung/Informationen_TGV/Auskuenfte_ABE/auskuenfte_node.html;jsessionid=389004A41E531261A872E4A18A70D708.live11313).

 

Den Nachweis, dass das FZ für den Gebrauch in der DDR prodziert wurde (denn nur für diese gilt die Regelung im Einigungsvertrag von 10/1989) hat ggfls. der Antragsteller zu führen ... das KBA hat übigens keine Listen von "DDR-Fahrgestellnummern" ...

 

Dieser Beitrag stellt nur das Fazit der Auskünfte und Anordnungen der Regierung des (meines) Bundeslandes dar und ist mit mir nicht zu diskutieren ...

 

 

 

...

Edited by düvnix
Posted (edited)
vor 5 Stunden schrieb düvnix:

 

- die BE 60 km/h für DDR-Mopeds ist vom aaS/TD nicht mehr auszustellen! 

 

Woher kommt die Aussage (für Bayern)? Wäre interessant, da ich ja auch bayrische Kollegen schule.

 

Zum anderen ging es um die Fahrzeugart L1E (-45km/h) für DDR Moppeds und das ist nach meinem Wissensstand noch richtig (Bzw 240200 aber je nach Bundesland soll/sollte die ja nicht mehr verwendet werden), so stehts jedenfalls immernoch im aktuellen Verzeichnis der Fahrzeugarten vom KBA, aber du hast natürlich Recht, hätte ich „analog gehts bei den Ost-Moppeds“ geschrieben wäre es klarer gewesen.

Meiner Erfahrung nach gelten KBA Schriftstücke auch in allen Bundesländer, selbst wenn das nicht alle Ministerien wahrhaben wollen

 

https://www.kba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Statistik/SV/sv1_2024_05_pdf.pdf;jsessionid=BA0C165B17B2EC3A981D319D2CBADD0A.live11292?__blob=publicationFile&v=4

Edited by matzmann
Posted
vor 13 Stunden schrieb zochen:

da gab es ein K-Rundschreiben.... irgendwann 23/24

 

Hier in BW gab´s die Anweisung per Mail, K-Rundschreiben gab es dazu nach meinem Wissensstand nicht.

 

vor 13 Stunden schrieb matzmann:

Was ist ein K-Rundschreiben?

 

Technische Anweisung, habt ihr doch sicher auch.

Posted
vor 21 Stunden schrieb matzmann:

 

Woher kommt die Aussage (für Bayern)? Wäre interessant, da ich ja auch bayrische Kollegen schule.

 

Zum anderen ging es um die Fahrzeugart L1E (-45km/h) für DDR Moppeds und das ist nach meinem Wissensstand noch richtig (Bzw 240200 aber je nach Bundesland soll/sollte die ja nicht mehr verwendet werden), so stehts jedenfalls immernoch im aktuellen Verzeichnis der Fahrzeugarten vom KBA, aber du hast natürlich Recht, hätte ich „analog gehts bei den Ost-Moppeds“ geschrieben wäre es klarer gewesen.

Meiner Erfahrung nach gelten KBA Schriftstücke auch in allen Bundesländer, selbst wenn das nicht alle Ministerien wahrhaben wollen

 

https://www.kba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Statistik/SV/sv1_2024_05_pdf.pdf;jsessionid=BA0C165B17B2EC3A981D319D2CBADD0A.live11292?__blob=publicationFile&v=4

 

Hast Post per pn ....

Posted
vor 21 Stunden schrieb zochen:

da gab es ein K-Rundschreiben.... irgendwann 23/24

 

Jepp ... UND war ausdrückliches Thema beim Erfahrungsaustausch I/2024 im TD

  • 2 weeks later...
Posted (edited)
Am 20.12.2024 um 19:48 schrieb matzmann:

Super Idee, bei denen nachfragen die noch weniger Ahnung haben.

 

Hat aber in meinem Fall aber funktionert. In der Bemerkung steht jetzt drin, dass er nach Rücksprache mit unserer Zulassungstelle als Kleinkraftrad Roller 50 km/h schlüsseln darf.

 

 

Am 26.12.2024 um 17:41 schrieb düvnix:

- die 50 km/h (394500) gab es nur in der BRD -> das Fz muss für die Verwendung in der BRD produziert und bestimmt sein.

 

Es ist ein deutsches Fahrzeug mit den typischen deutschen Teilen wo es keinen Ersatz mehr gibt (Schlossset, Gepäckhaken, Blinkrelais etc.)

 

 

Leider muss ich die alte ABE abgeben. Schade, dass das Entstempeln und Ecke abschneiden anscheinend nicht mehr geht.

Durch die Zulassungstelle muss ich ja noch.

Edited by Wavler
Posted
Am 9.1.2025 um 14:54 schrieb Wavler:

 

Hat aber in meinem Fall aber funktionert. In der Bemerkung steht jetzt drin, dass er nach Rücksprache mit unserer Zulassungstelle als Kleinkraftrad Roller 50 km/h schlüsseln darf.

 

 

 

Es ist ein deutsches Fahrzeug mit den typischen deutschen Teilen wo es keinen Ersatz mehr gibt (Schlossset, Gepäckhaken, Blinkrelais etc.)

 

 

Leider muss ich die alte ABE abgeben. Schade, dass das Entstempeln und Ecke abschneiden anscheinend nicht mehr geht.

Durch die Zulassungstelle muss ich ja noch.

 

Die BE ist Dein Eigentum und darf nicht eingezogen werden!

Sie ist bei Neuausstellung zu entwerten, aber nicht zu vernichten!

Posted
vor 7 Stunden schrieb düvnix:

 

Die BE ist Dein Eigentum und darf nicht eingezogen werden!

Sie ist bei Neuausstellung zu entwerten, aber nicht zu vernichten!

 

Seh ich eigentlich auch so. Gibt es da was in Papierform, was ich denen hinwerfen könnte?

  • 3 weeks later...
Posted

Heute alles aufm Amt finalisiert. Kleinkraftrad bis 50 km/h

 

 

 

... und die Originalbetriebserlaubnis bei dieser Dame heute einfach wieder zurück bekommen :whistling::-D

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