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Polini Banane neue Version - Eintragung


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Hallo zusammen,
ich habe mal vor Jahren die Polini Banane mit der DGM N37519S bei meiner V50 special eingetragen bekommen. Die neue wohl verbesserte Version der Banane hat die gleiche DGM Nr, allerdings ohne das "S" am Ende. Ich würde gerne die neue Banane montieren ohne den Pfad der Tugend (= alles legal) zu verlassen. Hat jemand Erfahrung damit/ggf. ein entsprechendes Dokument zu Vergleichstypen o.ä.? Was bedeutest das "S am Ende?

Besten Dank!
Bob

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vor 8 Stunden hat OlBob folgendes von sich gegeben:

Hallo zusammen,
ich habe mal vor Jahren die Polini Banane mit der DGM N37519S bei meiner V50 special eingetragen bekommen. Die neue wohl verbesserte Version der Banane hat die gleiche DGM Nr, allerdings ohne das "S" am Ende. Ich würde gerne die neue Banane montieren ohne den Pfad der Tugend (= alles legal) zu verlassen. Hat jemand Erfahrung damit/ggf. ein entsprechendes Dokument zu Vergleichstypen o.ä.? Was bedeutest das "S am Ende?

Besten Dank!
Bob

 

Schlagzahl S und schwarzer Auspufflack hilft da weiter.

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Im Rahmen einer Einzelabnahme (und das muss ja eine Einzelabnahme gewesen sein, weil’s für die alte Polini Banane nie ein TeileGutachten oder ABE gab) werden in der Regel Fotos von den Teilen gemacht, die eingetragen werden. Nur mal so als Info…

Das bedeutet, falls irgendjemand das mal anzweifelt, wenn du mit der neuen Banane rumfährst, und sich die alten Fotos anguckt, dann wird das definitiv auffallen… Das wird aber bestimmt nicht im Rahmen einer Verkehrskontrolle gemacht… 

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10 minutes ago, frankfree said:

 

Schlagzahl S und schwarzer Auspufflack hilft da weiter.

Schon mal gemacht? Bei einem hohlen Blechkörper würde ich vermuten, das gibt zwar eine ordentliche Delle aber keine saubere Prägung.

 

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vor 18 Stunden hat OFFI folgendes von sich gegeben:

Im Rahmen einer Einzelabnahme (und das muss ja eine Einzelabnahme gewesen sein, weil’s für die alte Polini Banane nie ein TeileGutachten oder ABE gab) werden in der Regel Fotos von den Teilen gemacht, die eingetragen werden. Nur mal so als Info…

Das bedeutet, falls irgendjemand das mal anzweifelt, wenn du mit der neuen Banane rumfährst, und sich die alten Fotos anguckt, dann wird das definitiv auffallen… Das wird aber bestimmt nicht im Rahmen einer Verkehrskontrolle gemacht… 

Das muss man schon richtig stellen:

1. §21 wird erst seit wenigen Jahren Fotographisch festgehalten. Auch bei §23 werden von manchen Prüfern Fotos gemacht, ist allerdings nicht Pflicht. (Die Prüfer sichern sich hier nur ab)

2. Wer soll sich die Fotos anschauen? Ich hatte hierzu ein offenes Gespräch mit dem Gebietsleiter. Polizei hat keinen Zugriff auf die Fotos, erst wenn es vor Gericht geht werden die Fotos rausgezogen.

 

Also Grundsätzlich glaube ich, dass nicht mal der Polizei auffällt ob da ein S steht oder nicht. Des Weiteren könnte das auch ein Tippfehler auf dem Amt gewesen sein oder oder.. Glaube nicht, dass hier ein Fass aufgemacht wird. Bei dem ganzen Leistungsdruck den die Prüfer haben, möglichst viel Umsatz zu machen wird da kaum die letzte Ziffer der Prüfnummer sondiert.

 

Bearbeitet von vnb1t
Deutsche Sprache
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Könnt ihr solche Handarbeitstips nicht per PN miteinander teilen?

 

Ich sehe das zwar auch als Kavaliersdelikt, aber die Rechtssprechung ist da ganz anderer Meinung.
Googelt mal Paragraph Zwo Sechs Sieben!

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vor einer Stunde hat alfonso folgendes von sich gegeben:

Könnt ihr solche Handarbeitstips nicht per PN miteinander teilen?

 

Ich sehe das zwar auch als Kavaliersdelikt, aber die Rechtssprechung ist da ganz anderer Meinung.
Googelt mal Paragraph Zwo Sechs Sieben!

 

 Zu 1 - Nein, hier is schöner ;-) dann können auch Branchenfremde ihren Senf dazugeben und ihr fundiertes Halbwissen preisgeben ;-):-D

 

Zu 2 - ohne Angabe des Gesetzes bringt das mal gaaaar niiix... Also §zwosexsiebn HGB zum Beispiel ist Handelsgesetzbuch § 267 Umschreibung der Größenklassen von Kapitalgesellschaften...  Das hat hier wenig mit der umschriebenen Situation zu tun.

 

Ich weiss aber trotzdem, worauf Du hinauswillst, und worum es Dir geht, und bin deiner Meinung... 

 

 

 

 

@vnb1t zu 1. Ja, stimmt, hast Du Recht, das wird erst seit 6-8 Jahren gemacht (zumindest beim TÜV Rhld.) und Ja, die Prüfer wollen sich "nur" absichern - weils immer wieder Affen gibt, die sich nach der Abnahme irgendwas an die Karre schrauben oder verändern, und dann behaupten, das wäre zum Zeitpunkt der Abnahme schon so gewesen... 

Zu 2. Wer sich die Fotos anschaut? -> Polizei hatte ich ja auch schon ausgeschlossen, aber im Rahmen der HU oder sonstiger "Besuche" bei der Prüfstelle könnte es durchaus sein, dass da die Fotos mal nachgeschaut werden, wenn dem Prüfer irgendwas komisch vorkommt... 

 

Ist aber müßig, sich hier über irgendwelche Eventualitäten Gedanken zu machen.

 

Fazit: Da der Topic-Eröffner sich über den "Pfad der Tugend" geäußert hat, muss man sagen dass der Wechsel auf einen anderen Auspuff nicht ohne Weiteres zulässig ist.

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vor 1 Stunde hat OFFI folgendes von sich gegeben:

 

Zu 2. Wer sich die Fotos anschaut? -> Polizei hatte ich ja auch schon ausgeschlossen, aber im Rahmen der HU oder sonstiger "Besuche" bei der Prüfstelle könnte es durchaus sein, dass da die Fotos mal nachgeschaut werden, wenn dem Prüfer irgendwas komisch vorkommt... 

 


Da kommen nur ganz wenige dran an die Fotos.

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vor 5 Stunden hat OFFI folgendes von sich gegeben:

Zu 2 - ohne Angabe des Gesetzes bringt das mal gaaaar niiix...

 

Doch, wenn gefühlt die ersten 200 Treffer das richtige Gesetz ohnehin zeigen, dann passt das schon.

Für den Rest hilft Hirn einschalten.

Dass das HGB nicht gemeint ist sollte klar sein.

Bearbeitet von alfonso
Grammatik
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