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BETRUG | Schweizer V50S | VORSICHT bei ebay Kleinanzeigen


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vor 23 Stunden hat Tobsen_PK folgendes von sich gegeben:

@krankerfrankNEIN! Das ist ja das Problem. 2 Wochen lang durchweg kommuniziert - als es dann um die Abholung ging, wurde ich überall blockiert. Keine Chance mehr an den Verkäufer ran zu kommen.

 

War bei den Cops und die angegebene Adresse ist falsch bzw. die Person ist dort nicht gemeldet.

 

Geld zurückfordern wurde vom Kontoinhaber abgelehnt. Sprich: Konto ist noch aktiv.

 

Handynummer, Bankdaten sowie die komplette Kommunikation liegen den Cops vor.

 

Das hier wäre übrigens die Kiste gewesen.

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Der Hobel kommt mir bekannt vor - War letztens auf einer CH Seite zum Verkauf. Ich habe das ganze damals beobachtet und abgespeichert.

Hab dir da gleich mal was per PN geschickt, vielleicht hilft dir das weiter

 

Bearbeitet von Javelin
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Hatte ähnliche Aktionen bereits zwei mal, allerdings nur Motoren, und weniger Kohle. Hat etwas gedauert, aber irgendwann standen die beiden Herren vor Gericht. Allerdings musst du danach dann zivilrechtlich klagen. Im schlimmsten Fall hast du dann nur nen Titel welchen du alle x Jahre erneuern musst. Drücke die Daumen, bei mir ging es gut. 

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Am 15.4.2022 um 19:42 hat Tobsen_PK folgendes von sich gegeben:

@KosmopedIch bin gespannt.. Mit der Kohle hab ich jedebnfalls abgeschlossen. Statt Quattrini gibts jetzt eben Polini.

 

Wenn das Ding in der Schweiz inseriert wurde, dann hat der Verkäufer vielleicht gemerkt, dass es mit D-Zoll mühsam wird.

 

Vielleicht sind mit den Infos von Javelin was anzufangen.


Wenn du Hilfe in der Schweiz brauchst (vielleicht steht der Hobel ja hier), dann meld dich!

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Ich denke, daß dir der Typ, Einfuhr und Verzollung hin oder her, nie den (vielleicht sogar nichtexistenten) Roller verkaufen wollte. Der hat dich mit der Anzahlung geködert, mit der Zollgeschichte hingehalten bis dein Geld da war und das Konto leergeräumt - zurückbuchen kannst du glaub ich eh nur zwei Wochen lang. Und den Zeitraum hatte er wohl mit der Hinhalterei wegen Zoll...

Bearbeitet von skinglouie
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War bei mir bei dem einen leider auch so, nett, freundlich, immer sofort geantwortet, auch mit Bildern. Dann kam hier und da was dazwischen, und dann hat er mich über alle Kontaktmöglichkeiten gesperrt. - irgendwann hatte er aber mehrere Delikte und musste einsitzen. Geld habe ich dann von der Jugendgerichtshilfe bekommen, der (19 Jahre alt) musste / muss alles was er sich so erlaubt hat abarbeiten. 
 

aber wie gesagt, bei einer Bankverbindung bekommt die Staatsanwaltschaft auch seine aktuelle Adresse (sofern er eine hat) war die Bankverbindung aus Deutschland? Dann wird ermittelt, Delikt ist ja Betrug, somit stehen die strafrechtlichen Chancen erstmal gut! Wenn du nen Anwalt nimmst, dann bekommst du auch die Adresse von „dem“, hat der Anwalt dann durch akteneinsicht. Danach wäre der legale Weg, zivilrechtlich zu klagen, oder halt nebenbei beim Mahngericht eine Mahnung an den zu senden. - ignoriert er diese, kommt es automatisch dazu, dass Du vollstrecken lassen kannst. 

Bearbeitet von Moppi_V50
Schreibfehler
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Hmm, ich würde ggf mal da anrufen und nach nem stand fragen, oder ob man dir die Adresse mitteilen kann für das Mahngericht. Ich meine, ohne es noch genau zu wissen, dass man beim Mahngericht auch nur die Daten abgeben kann, die einem zur Verfügung stehen. 
 

zur Not mal ein paar Anwälte kontaktieren und fragen, ob diese ggf pauschal abrechnen. Wenn du das Ding gewinnst, und bei dem was zu holen ist, dann muss der auch die Anwaltskosten tragen. 

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vor 34 Minuten hat Moppi_V50 folgendes von sich gegeben:

zur Not mal ein paar Anwälte kontaktieren und fragen, ob diese ggf pauschal abrechnen.

 

Anwälte sind an die ebührenordnung gebunden.

 

vor 48 Minuten hat Tobsen_PK folgendes von sich gegeben:

Warte ich jetzt bis sich die Staatsanwaltschaft meldet?

 

Insofern Du selbst keine Nachforschungen betreibst,mit neuen Ergebnissen,bleibt Dir nicht viel anderes übrig.

 

Am 19.4.2022 um 11:05 hat skinglouie folgendes von sich gegeben:

zurückbuchen kannst du glaub ich eh nur zwei Wochen lang.

 

Zurückbuchen kannst Du nix.

Überwiesen,ist überwiesen.

Eine unrechtmässige Lastschrift kannst  Du 8 Wochen ab Buchung rückbuchen.

wenn aus Versehen überwiesen,kann man die Person zunächstmal nur bitten es zurückzuzahlen.

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@purevernunft: Den Link habe ich schon zugespielt bekommen..

 

Dumm gelaufen. Normalerweise mache ich immer Bildersuche etc. und mache NIE Geschäfte via Überweisung.

 

Das war und wird auch das letzte mal bleiben. Das hat man davon, wenn man jmd. vertraut.

 

Bin selber schuld. Aber ich hoffe, dass dieser Wi….r bekommt was er verdient.

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Jo, Anwälte halten sich an ihre Gebührenordnung, haben aber da auch Spielräume. - gibt da auch welche, die nen Brief mehr schreiben, ohne diesen dann gleich abzurechnen. - so meinte ich es. 
 

ich drück Dir die Daumen, dass der noch mehr Leute abgezogen hat, und das „Interesse der Öffentlichkeit“ dementsprechend hoch ist. So wird dann definitiv „mehr“ ermittelt. 
 

wenn alle Stricke reißen, schreib mir mal ne pn. Ich arbeite in ner recht großen kanzlei, würde da dann mal den ein oder anderen um Hilfe bitten. 

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Hatte bei meinem Fall auch keine Rechtschutzversicherung und das ganz hat mich nichts gekostet.

Musst halt Anzeige erstatten und dann regelmässig der (zuständigen) Staatsanwaltschaft auf den Sack gehen.

Dann kommts auch irgendwann zu einer Verhandlung - wenn die hinterlegte Adresse stimmt...

 

Und um das zu verstehen - die Bilder hat er sich bei der CH-Anzeige geklaut und dann in D inseriert?

 

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