Champ Geschrieben 13. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2021 vor 19 Minuten hat ElBarto666 folgendes von sich gegeben: Seh ich genauso. Bei uns kostet ein Stellplatz 70€. x2 Fahrzeuge x10 Jahre ~ 17000€ Wobei man wohl die Zeit, solgange die Miete von der verstorbenen Dame noch gezahlt wurde nicht ansetzten kann, denn da ist ja dem Wohnungseigentümer kein Schaden entstanden und es ist ja auch nicht bekannt, ob da nicht eine Vereinbarung zwischen dem Autobesitzer und der Mieterin bestand. Ab dem Moment, ab dem keine Miete mehr gezahlt wurde, entsteht dem Eigentümer jedoch der Schaden, weil der die beiden Stellplätze ja nicht mit der Wohnung neu vermieten kann. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PK-HD Geschrieben 13. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2021 *abonniert* Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
*Wolfgang* Geschrieben 13. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2021 Stellt sich halt wirklich die Frage was passiert, wenn da irgendwann mal einer mit den beiden Fahrzeugbriefen angedackelt kommt und sagt "Danke, daß Du mir die aufbewahrt hast. Nehm ich jetze mal beide wieder mit." Ich gönne dem TE von Herzen daß er an beiden Fahrzeuge das Eigentum zugesprochen bekommt und alles für einen angemessenen Preis verkaufen kann, aber ganz von der Hand zu weisen ist es ja nicht daß da doch noch mal einer antrabt und Besitzansprüche geltend macht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sidewalksurfer Geschrieben 14. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2021 Deshalb gibt es ja vor Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) das Aufbietungsverfahren, d. h. es wird öffentlich bekannt gemacht, dass die ursprünglichen Papiere verloren gegangen sein sollen. Wenn sich niemand innerhalb der Aufbietungsfrist meldet und die Originalpapiere vorlegen kann, werden für den neuen Eigentümer neue Papiere ausgestellt, die alten verlieren m. W. damit ihre Gültigkeit, selbst wenn sie später irgendwann nochmal auftauchen sollten. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tanatos Geschrieben 14. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2021 vor 58 Minuten hat sidewalksurfer folgendes von sich gegeben: Deshalb gibt es ja vor Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) das Aufbietungsverfahren, d. h. es wird öffentlich bekannt gemacht, dass die ursprünglichen Papiere verloren gegangen sein sollen. Wenn sich niemand innerhalb der Aufbietungsfrist meldet und die Originalpapiere vorlegen kann, werden für den neuen Eigentümer neue Papiere ausgestellt, die alten verlieren m. W. damit ihre Gültigkeit, selbst wenn sie später irgendwann nochmal auftauchen sollten. Rein aus Interesse: Woher würde ich dann, wenn ich die Papiere bei mir in der Schublade hab, denn erfahren, dass ich "aufgeboten" werde? Wenn ich ja nicht weiss, dass ich irgendwo hin muss, dann geh ich da ja auch nicht hin... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sidewalksurfer Geschrieben 14. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2021 Ziemlich umfassende Information zum Thema: https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/ZFZR/Fachartikel/Aufbietung.pdf? 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sidewalksurfer Geschrieben 14. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2021 vor 20 Minuten hat Tanatos folgendes von sich gegeben: Rein aus Interesse: Woher würde ich dann, wenn ich die Papiere bei mir in der Schublade hab, denn erfahren, dass ich "aufgeboten" werde? Wenn ich ja nicht weiss, dass ich irgendwo hin muss, dann geh ich da ja auch nicht hin... Du müsstest halt regelmäßig die entsprechenden Veröffentlichungen beobachten. Klar macht wohl kaum eine Privatperson das, aber es "vergisst" ja auch nur höchst selten jemand 2 Autos über Jahre in einer Tiefgarage. Interessant ist die Beobachtung der Veröffentlichungen vor allem für Leasingfirmen, die üblicherweise die Zulassungsbescheinigungen Teil II der verleasten Fahrzeuge behalten. Es soll schon vorgekommen sein, dass Leasingnehmer versucht haben, sich per Aufbietungsverfahren eigene Zulassungsbescheinigungen Teil II für das in ihrem Besitz (nicht Eigentum!) befindliche Fahrzeug zu beschaffen, um das Fahrzeug in eigenem Namen verkaufen und die Kohle einstecken zu können. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
milan Geschrieben 14. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2021 (bearbeitet) vor 12 Stunden hat *Wolfgang* folgendes von sich gegeben: Ich gönne dem TE von Herzen daß er an beiden Fahrzeuge das Eigentum zugesprochen bekommt Ich wiederhole mich: Das Eigentum kann auf diesem Weg nicht "zugesprochen" werden. vor 17 Minuten hat sidewalksurfer folgendes von sich gegeben: Es soll schon vorgekommen sein, dass Leasingnehmer versucht haben, sich per Aufbietungsverfahren eigene Zulassungsbescheinigungen Teil II für das in ihrem Besitz (nicht Eigentum!) befindliche Fahrzeug zu beschaffen, um das Fahrzeug in eigenem Namen verkaufen und die Kohle einstecken zu können. Und genau darauf liefe es dann hinaus. vor 1 Stunde hat sidewalksurfer folgendes von sich gegeben: Wenn sich niemand innerhalb der Aufbietungsfrist meldet und die Originalpapiere vorlegen kann, werden für den neuen Eigentümer neue Papiere ausgestellt, die alten verlieren m. W. damit ihre Gültigkeit, selbst wenn sie später irgendwann nochmal auftauchen sollten. Ja, das Aufgebotsverfahren setzt aber gerade das Eigentum des Aufbietenden voraus. Und hier beißt sich die Katze wieder in den Schwanz. Und ich wiederhole mich schon wieder... Edit: Ich fürchte, ich bin auf zu vielen Ignorelisten.. Bearbeitet 14. Oktober 2021 von milan 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sidewalksurfer Geschrieben 14. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2021 vor 30 Minuten hat milan folgendes von sich gegeben: Ja, das Aufgebotsverfahren setzt aber gerade das Eigentum des Aufbietenden voraus. Und hier beißt sich die Katze wieder in den Schwanz. Und ich wiederhole mich schon wieder... Schon klar - aber wenn sich die Zulassungsstelle mit der eventuell später (von wem auch immer) ausgestellten Bescheinigung über den Eigentumsübergang an den Fundsachen zufrieden gibt und in der Folge dann neue Papiere für den TE ausstellt, sollte ihn das ja nicht weiter jucken. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Herr Gawasi Geschrieben 14. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2021 vor 38 Minuten hat milan folgendes von sich gegeben: Edit: Ich fürchte, ich bin auf zu vielen Ignorelisten.. Rein rechtlich hast Du sicherlich Recht Ich halte es für ausgesprochen unwahrscheinlich dass der Besitzer jemals auftaucht und selbst wenn muss er dem TE ja erstmal nachweisen dass er die Dinger vom Hof geschaffen hat. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
krankerfrank Geschrieben 14. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2021 Er muss erstmal wissen das der TE überhaupt derjenige ist der die Autos jetzt hat. Aber ich glaube (ich weiß, glauben heißt nichts wissen) das sich da niemals nie jemand melden wird. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lehrbua Geschrieben 14. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2021 der TE könnte auch mal in den einschlägigen Foren zu diesen Modellen nachfragen. z.bsp: https://www.opel-hecktriebler-forum.de/ oder bei den Manta Clubs http://www.manta-forum.secudo.net/index.php?id=12 ist natürlich mit ein bisschen Arbeit verbunden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Skawoogie Geschrieben 14. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2021 Warum sollte er das tun? 3 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
krankerfrank Geschrieben 14. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2021 Man kanns auch übertreiben 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
*Wolfgang* Geschrieben 14. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2021 vor 11 Stunden hat milan folgendes von sich gegeben: Ich wiederhole mich: Das Eigentum kann auf diesem Weg nicht "zugesprochen" werden. Du hattest aber schon meinen ganzen Beitrag gelesen ?!? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
milan Geschrieben 14. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2021 vor 5 Minuten hat *Wolfgang* folgendes von sich gegeben: Du hattest aber schon meinen ganzen Beitrag gelesen ?!? Ja. Sorry wegen Korintenkackerei, du hattest inhaltlich denselben Ansatz. Ich wollte es nur noch einmal klarstellen, da es hier terminologisch und dann auch daran anknüpfend in der Rechtsfolge teilweise durcheinander geht. Für das nachfolgen diskutierte Aufgebotsverfahren kommt es aber entscheidend auf diese Klarstellung an. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mcmulle Geschrieben 14. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2021 Ich freu mich schon darauf mit dem TE in einem roten Manta auf der Leopoldstraße in München ne Runde zu drehen. Wenn nicht zugelassen dann wenigstens mit roter Nummer. Die Kiste ist genau unser Style. Da wird die Schickeria Augen machen. 2 3 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
*Wolfgang* Geschrieben 15. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2021 Rote Nummer geht ohne HU nicht. Und HU nur mit Papieren. Ein Teufelskreis... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PK-HD Geschrieben 15. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2021 vor einer Stunde hat *Wolfgang* folgendes von sich gegeben: Rote Nummer geht ohne HU nicht. Ich glaube das stimmt nicht. Selbst die gelbe Nummer geht ohne HU, für Fahrten zur Hauptuntersuchung und Zulassungsstelle. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
krankerfrank Geschrieben 15. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2021 (bearbeitet) Vieleicht meint er die Rote 07er nummer. Aber brauch man für die zwingend eine HU? Bearbeitet 15. Oktober 2021 von krankerfrank Was vergessen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PK-HD Geschrieben 15. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2021 vor 1 Minute hat krankerfrank folgendes von sich gegeben: Vieleicht meint er die Rote 07er nummer. Ok, ich war gedanklich bei der 06er für Werkstätten etc. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
citydick Geschrieben 15. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2021 vor 8 Stunden hat krankerfrank folgendes von sich gegeben: Vieleicht meint er die Rote 07er nummer. Aber brauch man für die zwingend eine HU? Nein, es gibt aber einige Einschränkungen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Barnosch Geschrieben 23. März 2022 Teilen Geschrieben 23. März 2022 Wie ist es hier weitergegangen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mr.Green Geschrieben 23. März 2022 Autor Teilen Geschrieben 23. März 2022 Am 11.10.2021 um 17:12 hat Mr.Green folgendes von sich gegeben: Hier gehts also dann am 11.04.22 mit Fotos, Verkaufsberatung und exklusivem Angebot weiter Bisschen Geduld noch. Karren stehen immer noch an Ort und Stelle Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Humma Kavula Geschrieben 23. März 2022 Teilen Geschrieben 23. März 2022 Am 15.10.2021 um 14:02 hat PK-HD folgendes von sich gegeben: Selbst die gelbe Nummer geht ohne HU, für Fahrten zur Hauptuntersuchung und Zulassungsstelle. Leider nicht mehr. Ohne HU kein Kurzzeitkennzeichen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PK-HD Geschrieben 23. März 2022 Teilen Geschrieben 23. März 2022 vor einer Stunde hat Humma Kavula folgendes von sich gegeben: Leider nicht mehr. Ohne HU kein Kurzzeitkennzeichen Ich glaube immernoch, dass das nicht stimmt. Wenn sich seit Januar nix geändert hat, dann gibt's die immernoch, auch ohne HU: https://www.bussgeldkatalog.org/autokennzeichen/kurzzeitkennzeichen/#kurzzeitkennzeichen_nur_mit_tuev Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Humma Kavula Geschrieben 23. März 2022 Teilen Geschrieben 23. März 2022 (bearbeitet) Ich hab irgendwie ein deja vus... Hab ich da schonmal scheiße erzählt? Aber für Probe und Überführungsfahrten gilt schon, was ich schrub?! Bearbeitet 23. März 2022 von Humma Kavula Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rita Geschrieben 23. März 2022 Teilen Geschrieben 23. März 2022 doch.... genau dafür....um zur HU vorzufahren..... aber nur auf kütrzestem Weg..... keine 300km Überführung bevor die HU gemacht wurde... Rita Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PK-HD Geschrieben 23. März 2022 Teilen Geschrieben 23. März 2022 vor 35 Minuten hat Humma Kavula folgendes von sich gegeben: Aber für Probe und Überführungsfahrten gilt schon, was ich schrub?! Jup. Leider. Nimmt irgendwie den Spaß. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kon Kalle Geschrieben 23. März 2022 Teilen Geschrieben 23. März 2022 vor 44 Minuten hat Rita folgendes von sich gegeben: doch.... genau dafür....um zur HU vorzufahren..... aber nur auf kütrzestem Weg..... keine 300km Überführung bevor die HU gemacht wurde... Rita Nächste Tüvstelle anfahren und Mängelbericht mitnehmen.. dann nach Hause Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden