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GSFWA - Autos "gefunden"


Mr.Green

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vor 36 Minuten hat *Wolfgang* folgendes von sich gegeben:

Selbstverständlich! Leider hab ich nichts gefunden, was anstelle einer "verlorenen Sache" eine "Besitzaufgabe" gewesen wäre. Zumindest nichts, woraus man anschließend ein Eigentum ableiten könnte.

 

 Um es vielleicht noch mal ganz klar zu fassen:

 

Eine "Fundsache" setzt voraus, dass sie "verloren" gegangen ist. "Verloren" setzt eine Besitzaufgabe voraus, die entweder

 

  • freiwillig erfolgt ist, also mit Besitzaufgabeentschluss, oder
  • unfreiwillig, weil verloren oder den Standort vergessen.

Ein Besitzaufgabeentschluss dürfte beim Abstellen auf einem freien, wenngleich privaten Parkplatz aus den von phehaa genannten Gründen mindestens fraglich sein. Versehentlich und unbemerkt aus der Tasche gefallen sind die Fahrzeuge wohl auch eher nicht. Und ob man einfach unterstellen kann, dass der Eigentümer den Standort vergessen hat...?

 

Wobei man, um es ganz sauber zu differenzieren, bei einem unterstellten, bewussten Besitz- und Eigentumsaufgabeentschluss i.S.v. "ich will den Mist nicht mehr haben" eher in § 958 BGB landet, die Sache also "herrenlos" wäre und man sie sich einfach durch Inbesitznahme aneignen könnte. Das "freiwillige Verlieren" ist eher ein Spezialfall.

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7 minutes ago, milan said:

 

 Um es vielleicht noch mal ganz klar zu fassen:

 

Eine "Fundsache" setzt voraus, dass sie "verloren" gegangen ist. "Verloren" setzt eine Besitzaufgabe voraus, die entweder

 

  • freiwillig erfolgt ist, also mit Besitzaufgabeentschluss, oder
  • unfreiwillig, weil verloren oder den Standort vergessen.

Ein Besitzaufgabeentschluss dürfte beim Abstellen auf einem freien, wenngleich privaten Parkplatz aus den von phehaa genannten Gründen mindestens fraglich sein. Versehentlich und unbemerkt aus der Tasche gefallen sind die Fahrzeuge wohl auch eher nicht. Und ob man einfach unterstellen kann, dass der Eigentümer den Standort vergessen hat...?

 

Wobei man, um es ganz sauber zu differenzieren, bei einem unterstellten, bewussten Besitz- und Eigentumsaufgabeentschluss i.S.v. "ich will den Mist nicht mehr haben" eher in § 958 BGB landet, die Sache also "herrenlos" wäre und man sie sich einfach durch Inbesitznahme aneignen könnte. Das "freiwillige Verlieren" ist eher ein Spezialfall.

 

Die Fahrzeuge könnten ja verloren sein, den Halter ausfindig zu machen ist schon vor Jahren ins leere gelaufen. Also der frühere Besitzer im 400 Parteienhaus könnte auch weg gestorben sein und die Erben nix von den Fahrzeugen davon gewusst haben, oder die Schlüssel gefunden haben aber nicht die Fahrzeuge dazu..

 

Ich bleib dabei, in der Werkstatt nachfragen. Die Dinger fallen auf. wenn das ins leere läuft Fund anmelden. 

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vor 7 Minuten hat ElBarto666 folgendes von sich gegeben:

Ich bleib dabei, in der Werkstatt nachfragen. Die Dinger fallen auf. wenn das ins leere läuft Fund anmelden.

:thumbsup:

 

vor 3 Stunden hat milan folgendes von sich gegeben:

Wer nicht fragt, hat sein "Nein" schon erhalten. Also probieren.

 

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Also - evtl. hast dus überlesen, aber beim Fundbüro hab ich telefonisch nachgefragt & bekam eben die Aussage dass das nicht geht.

Email habe ich soeben rausgeschickt! Also ans Fundbüro der Zuständigen Gemeinde.

 

Bei Jansen - also der Werkstatt von dem Kennzeichenträger -habe ich angerufen. Die gibt es seit 8 Jahren nicht mehr :-D  Und der neue Besitzer - welche sie "erst" vor 5 Jahren von jemand anderem übernommen hat weiß natürlich nix. Hat auch keinen Kontakt zu diesem "Jansen".... :wheeeha:

 

Formuliere jetzt noch eine Email an die Zulassungsstelle inklusive dem Schreiben des Nachlassverwalters und sag ich will nen neuen "Fahrzeugbrief" bitte - mal schauen...

Als letztes werde ich evtl. noch eine Email an Oldimermarkt schreiben ob sie Bock auf ne Story haben...

 

Ach und nochmal! Natürlich würde ich die Kisten gerne behalten bzw. dann veräußern - dies aber nur wenn alles 100% geklärt ist. Sollte ich den Eigentümer jemals finden werde ich selbstverständlich die Stellplatzkosten in Rechnung stellen, seit die Dame gestorben ist. Dies war Anfang Juli...

 

Ich bin gespannt :cheers:

 

Bearbeitet von Mr.Green
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vor 5 Stunden hat milan folgendes von sich gegeben:

 

 Um es vielleicht noch mal ganz klar zu fassen:

 

Eine "Fundsache" setzt voraus, dass sie "verloren" gegangen ist. "Verloren" setzt eine Besitzaufgabe voraus, die entweder

 

  • freiwillig erfolgt ist, also mit Besitzaufgabeentschluss, oder
  • unfreiwillig, weil verloren oder den Standort vergessen.

Ein Besitzaufgabeentschluss dürfte beim Abstellen auf einem freien, wenngleich privaten Parkplatz aus den von phehaa genannten Gründen mindestens fraglich sein. Versehentlich und unbemerkt aus der Tasche gefallen sind die Fahrzeuge wohl auch eher nicht. Und ob man einfach unterstellen kann, dass der Eigentümer den Standort vergessen hat...?

 

Wobei man, um es ganz sauber zu differenzieren, bei einem unterstellten, bewussten Besitz- und Eigentumsaufgabeentschluss i.S.v. "ich will den Mist nicht mehr haben" eher in § 958 BGB landet, die Sache also "herrenlos" wäre und man sie sich einfach durch Inbesitznahme aneignen könnte. Das "freiwillige Verlieren" ist eher ein Spezialfall.

 

Umgekehrt gefragt: wie lange wäre man den verpflichtet eine Sache aufzubewahren, von welcher man nicht weiß, wem sie eigentlich gehört?

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vor einer Stunde hat *Wolfgang* folgendes von sich gegeben:

Umgekehrt gefragt: wie lange wäre man den verpflichtet eine Sache aufzubewahren, von welcher man nicht weiß, wem sie eigentlich gehört?

 

Ich hab‘ keine Ahnung. Im Mietrecht geht man davon aus, dass vom Mieter bei Auszug hinterlassene Gegenstände grds. so ein bis zwei Monate aufbewahrt werden müssen. Wahrscheinlich (ich bin kein Mietrechtler), weil man danach von einem Besitzaufgabeentschluss ausgehen kann(?). Das wird man so auf ein auf einem freien Parkplatz abgestelltes Fahrzeug aber wohl nicht anwenden können. Am Ende wohl eine Entscheidung im Einzelfall, je nach konkreten Umständen. Bei einer wertlosen Schrottkarre in der Sandgrube wird man wohl eher von einem Besitzaufgabeentschluss ausgehen können, als bei einem wertvollen Oldtimer auf einem Parkplatz. 

 

Lösen kann ich den Fall so aus dem Stand raus auch nicht. Vielleicht seh ich die Lösung nicht, vielleicht gibt es auch keine klare Lösung.

 

Persönlich würde ich, bevor ich mir die Karren „aneigne“ und verscherbel (ewig können die Dinger ja nicht stehen bleiben), jedenfalls eine belastbare Wertfeststellung und Dokumentation vornehmen, also Gutachten, um bei etwaigen späteren Schadenersatzforderungen auf der halbwegs sicheren Seite zu sein, was die Schadenhöhe angeht. Für den worst case.

 

 

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Könnte man die Geschichte vielleicht über den Umweg des Vermieterpfandrechts lösen? Also wenn z. B. noch Nebenkosten ausstehen oder vor allem die Kosten der Wohnungsentrümpelung.

 

Ed.: Prinzipiell wohl schon im Beitrag vorher von milan angesprochen. 

Bearbeitet von sidewalksurfer
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vor 8 Minuten hat sidewalksurfer folgendes von sich gegeben:

Könnte man die Geschichte vielleicht über den Umweg des Vermieterpfandrechts lösen? Also wenn z. B. noch Nebenkosten ausstehen oder vor allem die Kosten der Wohnungsentrümpelung.

 

Auch wieder ein grds. guter Gedanke. Allerdings fehl es ja an einem Mietvertragsverhältnis. Insbesondere zwischen Mr. Green und dem Eigentümer der PKWs.

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Könnte man da nicht sowas wie eine "gesetzliche Fiktion" eines ungenehmigten  Untermietvertrages zwischen der Verstorbenen und dem Fahrzeugeigentümer konstruieren, so dass letztlich doch der Wohnungs- und Stellplatzvermieter direkten Zugriff auf die Hinterlassenschaften der Hauptmieterin hätte? 

 

Also Fiktion in dem Sinne, dass die Autos mangels ermittelbaren Eigentümers oder Hinweisen auf einen solchen einfach der Erbmasse der Hauptmieterin zugeschlagen werden, aus der der Vermieter seine Ansprüche aus den vorgeschossenen Kosten der Entrümpelung wenigstens teilweise decken könnte.  

Bearbeitet von sidewalksurfer
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Die suchen seit Jahren den besitzer der beiden Autos, der seine Parkplätze blockiert. Irgendwann iss ja auch mal gut. ICH würde das mit dem Erbschein den er hat probieren bzw hätte das wahrscheinlich aus unwissenheit schon längst so gehandhabt. Hier habts ihr die bestätigung vom Amt, alles ist mein, bitte neue Papiere. Zumindest hätte ich es so probiert.

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Also - Die Wohnung inkl Parkplätze ist unser Eigentum und wurde in den 90ern gekauft. Damals war schon die Frau in der Wohnung welche eben jetzt verstorben ist!

Erbschein ist das nicht wirklich, sondern ein Brief/Beleg/Bescheid von Nachlassverwalter/Nachlassgericht. Evtl stell ich den hier mal ein... 

 

Und ja, wir suchen den Eigentümer (falls es den überhaupt gibt) ja quasi schon über 1,5 Jahre! 

Weiss auch nicht wie lange man da verpflichtet wäre den Schrott aufzuheben. 

Wie schon geschrieben, ich hab jetzt einfach mal Papiere beantragt, mal schauen was die Zulassungsstelle dazu schreibt... 

Ewig bewahr ich die sicher nicht auf, vorher schlachten ich und Verkauf Einzelteile.. 

Bearbeitet von Mr.Green
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vor 30 Minuten hat Humma Kavula folgendes von sich gegeben:

... Und dann kommt der Eigentümer mit den Papieren, um seine Autos abzuholen, die er in Absprache mit der Oma dort untergestellt hat? 

Halte ich für ausgeschlossen, weil wie auch schon mal geschrieben die Dame nix von den Autos und dessen Eigentümer wusste... 

Bearbeitet von Mr.Green
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vor 34 Minuten hat Humma Kavula folgendes von sich gegeben:

Das Verhältnis zum Eigentum Anderer ist bei Manchen durchaus bemerkenswert... 

Was denn dein Vorschlag? 

Genauso, das Verhältnis des Besitzers zu meinem Eigentum, also den beiden Parkplätzen? 

Aber das führt ja zu nix! 

 

Kadett öffnen hat leider terminlich nicht geklappt.. 

Hat evtl jemand n Tipp bzgl öffnen :whistling: PM bitte

Bearbeitet von Mr.Green
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vor 54 Minuten hat wasserbuschi folgendes von sich gegeben:

 

Weil sie nicht ihm gehören? 

 

Naja, auf die Straße stellen hab ich der Polizei auch vorgeschlagen - fanden die nicht witzig. 

Und ehrlich, dann landen sie wirklich in der Presse, was sowohl schade um die schönen Autos als auch um evtl Kohle für mich wäre... 

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