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Roller aus dem Ausland in DE anmelden … Papiere, TÜV, Zulassung?


Empfohlene Beiträge

vor 27 Minuten hat supasoni folgendes von sich gegeben:

Nein, die carte gris hab ich leider auch nicht... 

Wie gesagt, Unterlagen mit ähnlichen Fahrgestellnummern,  den Paragraph 21, den originalen Kaufvertrag aus Frankreich (mit Vermerk, dass vom Vorbesitzer auch keine Papiere vorhanden waren) und eine polizeiliche Auskunft, dass die Fahrgestellnummer nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist, ist vorhanden.

Der nette Herr der Zulassungsstelle (seines Zeichens der Geschäftsstellenleiter) wollte explizit das "Certificato di origin" um beweisen zu können, dass diese Acma auch wirklich so gebaut wurde und nicht von mir irgendwelche Nummern in den Block, Rahmen und Typenschild geschlagen wurden :wallbash:....

Danke mal vorerst für Deine Mithilfe!

 

Ist es sicher, dass Piaggio für die Lizenzbauten keine Nachweise anfertigen kann?

Hat wer sonst noch nen Tipp, wie ich den Herrn Geschäftsführer überreden kann? Er sagte, dass alle Unterlagen soweit in Ordnung wären,  nur dieses (verfluchte) Zeugnis bräuchte er noch....

 

Naja sicher bin ich da nicht. Aber eine italienische Bescheinigung für ein in Frankreich gebautes Fahrzeug halte ich für Schwachsinn. Verstehe ich auch nicht was der Typ damit will. 

Meiner Auffassung nach, hat das der Tüv mit dem 21er bereits bestätigt. 

in meinen Augen ist das nur Schikane. 

Habe auch mal das Gerücht gehört, dass keine „Oldtimer“ ohne „Papiere“ mehr zugelassen werden sollen….Umweltschutz und so….

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vor 3 Stunden hat Housefrau folgendes von sich gegeben:

 

Kann gar nicht verstehen, warum ein „Scheunenfund“ ohne Papiere nicht gemacht wird. Vielleicht solltest du das mal telefonisch mit dem Hinweis „Scheunenfund“ versuchen. Dann erklären sie dir schon, ob die sowas überhaupt noch machen können / wollen.  

Ich hatte einen ähnlichen Fall mit einer Lis mit BJ 64 und Tüv mit BJ 61. Nach Monaten des wartens auf Daten aus Italien hbe ich dann aufgegeben und den org. Brief mit vorgelegt und der Roller war in 10min zugelassen. 

Blinker habe ich auch keine dran und hat auch beim Tüv noch niemanden interessiert. 

Kann aber auch anders laufen….. 

bei uns gibt es nur eine Hotline und die haben mal gar keine Ahnung. Da hatte ich vorher ja nachgefragt wie das in meinem Fall aussieht…

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  • 2 Wochen später...
Am 8.10.2021 um 12:44 hat T. E. folgendes von sich gegeben:

 

wäre zu schön, wenn ich im goldenen Oktober mit der Lady noch durchstarten könnte

Wenn Du so weiter machst wird daß nichts mehr mit deinem goldenen Oktober, auch wenn 1961 ein ziemlich starkes Erstzulassungsjahr für Roller über 125 ccm war:-D.

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Am 8.10.2021 um 18:55 hat supasoni folgendes von sich gegeben:

 

Ist es sicher, dass Piaggio für die Lizenzbauten keine Nachweise anfertigen kann?

Hat wer sonst noch nen Tipp, wie ich den Herrn Geschäftsführer überreden kann? Er sagte, dass alle Unterlagen soweit in Ordnung wären,  nur dieses (verfluchte) Zeugnis bräuchte er noch....

Ich würde gerne meine Frage nochmal hochholen...

Kann Piaggio ein Echtheitszeugnis für Lizenzbauten erstellen?  Noch dazu von einer Firma (A.C.M.A.) die es nicht mehr gibt? 

DANKE für Eure Mithilfe 

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Am 16.10.2021 um 21:40 hat Merde Vela folgendes von sich gegeben:

Wenn Du so weiter machst wird daß nichts mehr mit deinem goldenen Oktober, auch wenn 1961 ein ziemlich starkes Erstzulassungsjahr für Roller über 125 ccm war:-D.

Moin,

 

der goldene Oktober ist rum aber ich hab trotzdem heute die Zulassung mit BJ 61 bekommen :-) Sind dem Gutachten gefolgt, nicht den orig. Papieren...

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  • 1 Jahr später...

Da es in den Technik Foren immer wieder Fragen nach Zulassung ohne Papiere gibt will ich mal zusammenfassen was bei mir funktioniert:

 

Zulassung mit ausländischen Papieren:

- Vespa muss Verkehrssicher sein und den deutschen Richtlinien entsprechen (Übergangsvorschriften hier bzw. Google)

- TÜV Gutachten nach §21

technische Daten aus den Originalpapieren, bei Fahrzeugen die es auch offiziell in D gab sind die Daten vom Prüfer online abrufbar. Briefkopien sind nicht nötig.

Liste der in D homologierten Fahrzeuge hier, ältere Vespas aus den 50ern und 60ern haben den Herstellerschüssel 6774. Mein Prüfer kommt mit HSN und TSN zurecht.

GSF Wiki Modellkunde helfen um die gängigen Bezeichnungen (VNA, VNB etc.) den beim KBA Homologierten Handelsnamen zuzuordnen.

KBA Homologationsnummer zu den jeweiligen Fahrzeugen findet man meist in den ABEs aus Stoßdämpfern oder Hebeln bei den gängigen Anbietern. Damit findet der Prüfer sicher die Daten im System. Mal nett gefragt findet der ein oder andere User hier der beim TÜV Nord arbeitet auch die KBA Homologationsnummer für dich raus. ;-) Anderenfalls Datenblattservice vom TÜV Süd oder Nord für originale Fahrzeuge. 

- Zulassung mit den Originalpapieren, Kaufvertrag, §21 dann kein Problem. Ausländische Papiere werden in der Regel 6 Monate eingezogen. Bekommt man aber wieder.

 

Zulassung ohne ausländischen Papiere:

- Eidesstattliche vom Vorbesitzer, das er die Papiere zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht finden konnte, er aber uneingeschränkter Eigentümer ist. Kostet ca. 20€ beim Notar. Fahrzeug stammt aus dem Ausland, ausländische Papiere sind verloren sollte man vermeiden. Fahrgestellnummer, Fahrzeugtyp und Papiere sollte man genau spezifizieren in der Eidesstattlichen (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, ggf. ABE, Abmeldebescheinigung)

- Bei der Zulassungsstelle vorsprechen. Man benötigt einen KV. Dann wird eine Aufbietung in die Wege geleitet falls Fahrzeug über 125 ccm.

- TÜV Gutachten nach §21 wie oben

- Zulassung mit Eidesstattlicher, Kaufvertrag, §21 und Aufbietung dann kein Problem

 

Keine Gewähr für die jeweilige Zulassungsstelle oder Bundesland. Im zweiten Fall kann man auch erst bei der Zulassungsstelle vorsprechen, die sagen einem dann auch was man tun muss. 

 

Paar Worte zur Aufbietung. Unter 125ccm nicht nötig. Allerdings wenn man aus einer 125er durch Tuning den Hubraum verändert, sind wir plötzlich wieder dabei.

Daher mein Tipp: Zuerst zulassen mit der ABE vom TÜV, dann später Tuning eintragen und als Kraftrad umschreiben lassen.

 

"Ordentlicher Kaufvertrag" hilft im Zweifelsfall nur falls das Fahrzeug gestohlen ist. Alleine mit ordentlichem KV zulassen können ist ein Irrglaube.

 

Abfrage für Italienische Fahrzeuge

https://crimnet.dcpc.interno.gov.it/crimnet/en/stolen_lost_vehicle_number_plate_researching

 

 

Bearbeitet von ElBarto666
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  • 2 Wochen später...
Am 30.3.2023 um 11:32 schrieb weissbierjojo:

Diese Aussage spiegelt zwar den oft gewählten praktischen Weg wieder, würde ich aber hier öffentlich schnellstmöglich wieder löschen. Das lesen halt auch Leute, die es besser nicht lesen sollten. Egal auf welcher Seite. 

 

dann würde ich das Zitat aber auch entfernen ;-)

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  • 4 Monate später...

Moin,

habe heute ein Problem bei der Zulassung meiner Rally 200 mit französischen Papieren gehabt.

Ich habe alles notwendige vorgelegt um sie einzubürgern, bis die Dame am Ende auf die FIN in dem französischen Brief gestoßen ist. Dort ist nämlich, auch zu meiner Überraschung, hinter der richtigen FIN noch eine ZUSÄTZLICHE 5-stellige Zahl, die dort eig. nicht hingehören sollte und an der sich die Dame störte, weil sie nicht zur FIN aus dem §21 Gutachten (und natürlich Rahmen) passt. 

Ein Kollege hat etwas rumtelefoniert und erfahren, dass in Frankreich Fahrzeug und Kennzeichen für immer beieinander verbleiben. Leider passt die Kennzeichennummer nicht mit der 5-stelligen überein, weshalb ich so nicht argumentieren könnte. Also kann ich ihr die zusätzliche Nummer nicht erklären.
Die französischen Papiere werde ich wohl nicht ändern lassen können, das scheint aussichtslos. Zum Verkäufer besteht kein Kontakt mehr.

 

Jetzt die Idee, sie als deutschen?  Oder Französischen? „Scheunenfund“ zu deklarieren.

 

was ich habe;

Französischen Brief 

Französischen Kaufvertrag 

§21 Abnahme 


Hab nach etwas Recherche hier gelesen, dass man nach Möglichkeit nicht sagen soll, dass es sich um ein ausländisches Fahrzeug handelt, weil es die Sache nur schwieriger macht. 
 

Was wäre eurer Meinung nach das geräuschloseste und sinnvollste Vorgehen um sie zugelassen zu bekommen? 

 

 

Bearbeitet von Blödmannsgehilfe
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Geräuschlos am besten:

Zulassung ohne ausländischen Papiere:

- Eidesstattliche vom Vorbesitzer, das er die Papiere zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht finden konnte, er aber uneingeschränkter Eigentümer ist. Kostet ca. 20€ beim Notar. Fahrzeug stammt aus dem Ausland, ausländische Papiere sind verloren sollte man vermeiden. Fahrgestellnummer, Fahrzeugtyp und Papiere sollte man genau spezifizieren in der Eidesstattlichen (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, ggf. ABE, Abmeldebescheinigung)

- Bei der Zulassungsstelle vorsprechen. Man benötigt einen KV. Dann wird eine Aufbietung in die Wege geleitet falls Fahrzeug über 125 ccm.

- TÜV Gutachten nach §21 wie oben

- Zulassung mit Eidesstattlicher, Kaufvertrag, §21 und Aufbietung dann kein Problem

 

Der Vorbesitzer könnte ja auch ein Kumpel von dir sein der dir mit dem Schriftstück aushilft. ;-) 

 

Du könntest dich auch mit dem Leiter der Zulassungsstelle auseinandersetzen. Der Kann auch eigentlich nie REGINA Abfrage machen. Dort steht genau drin warum in FRA diese Nummern da sind. 

 

"Die Arbeitsgruppe REGINA hat deshalb im geschützten Bereich des KBA Internetauftrittes, unter dem Link: Ausländische Zulassungsdokumente eine entsprechende Präsentation der gültigen Zulassungsdokumente veröffentlicht, die stets aktualisiert wird. Die Präsentation enthält außerdem zusätzliche Informationen zur zulassungsrechtlichen Bedeutung der Dokumente und zum Zulassungsrecht im Herkunftsland, soweit diese bekannt sind."

Bearbeitet von ElBarto666
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vor 33 Minuten schrieb ElBarto666:

Geräuschlos am besten:

Zulassung ohne ausländischen Papiere:

- Eidesstattliche vom Vorbesitzer, das er die Papiere zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht finden konnte, er aber uneingeschränkter Eigentümer ist. Kostet ca. 20€ beim Notar. Fahrzeug stammt aus dem Ausland, ausländische Papiere sind verloren sollte man vermeiden. Fahrgestellnummer, Fahrzeugtyp und Papiere sollte man genau spezifizieren in der Eidesstattlichen (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, ggf. ABE, Abmeldebescheinigung)

- Bei der Zulassungsstelle vorsprechen. Man benötigt einen KV. Dann wird eine Aufbietung in die Wege geleitet falls Fahrzeug über 125 ccm.

- TÜV Gutachten nach §21 wie oben

- Zulassung mit Eidesstattlicher, Kaufvertrag, §21 und Aufbietung dann kein Problem

 

Der Vorbesitzer könnte ja auch ein Kumpel von dir sein der dir mit dem Schriftstück aushilft. ;-) 

 

Du könntest dich auch mit dem Leiter der Zulassungsstelle auseinandersetzen. Der Kann auch eigentlich nie REGINA Abfrage machen. Dort steht genau drin warum in FRA diese Nummern da sind. 

 

"Die Arbeitsgruppe REGINA hat deshalb im geschützten Bereich des KBA Internetauftrittes, unter dem Link: Ausländische Zulassungsdokumente eine entsprechende Präsentation der gültigen Zulassungsdokumente veröffentlicht, die stets aktualisiert wird. Die Präsentation enthält außerdem zusätzliche Informationen zur zulassungsrechtlichen Bedeutung der Dokumente und zum Zulassungsrecht im Herkunftsland, soweit diese bekannt sind."

Man könnte ja auch sagen, dass man selber die Papiere vor 15 Jahren verloren hat … 😎. Damit umgeht man die Aufbietung. Hat bei meiner Lammy zumindest geklappt

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vor 13 Minuten schrieb scooterlenni:

Man könnte ja auch sagen, dass man selber die Papiere vor 15 Jahren verloren hat … 😎. Damit umgeht man die Aufbietung. Hat bei meiner Lammy zumindest geklappt

Wie lange bleiben die Daten mittlerweile gespeichert? Die Zulassungsstellen haben ja auch auf ausländische Daten relativ einfach Zugriff.

Nicht das am Ende ein Fahrzeug für das jemand vor 15 Jahren die deutschen Papiere verloren hat dann doch bis vor 8 Jahren noch in Frankreich zugelassen war... 

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vor 19 Minuten schrieb Lambrettaman:

Wie lange bleiben die Daten mittlerweile gespeichert? Die Zulassungsstellen haben ja auch auf ausländische Daten relativ einfach Zugriff.

Nicht das am Ende ein Fahrzeug für das jemand vor 15 Jahren die deutschen Papiere verloren hat dann doch bis vor 8 Jahren noch in Frankreich zugelassen war... 

im Kopf habe ich 10 Jahre. Ob das (noch) stimmt, weiß ich nicht genau. 

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@matzmann danke für den Hinweis, leider passt die Nummer nicht.

 
@scooterlenni In meinem Fall ist es so, dass die Rally bis 2019 in Frankreich zugelassen war. Allerdings dürfte die Zulassungsstelle wohl unter der richtigen FIN in Frankreich nichts finden, weil der Roller dort ja mit den 5 zusätzlichen Ziffern geführt wurde.


@ElBarto666 vielen Dank für deine Einschätzung. Ich denke so werde ich es versuchen und sie als deutschen Scheunenfund ohne Papiere angeben. Würde morgen mal bei der Zulassungsstelle anrufen und fragen, was die von mir konkret haben wollen.

 

Übrigens hatte ich dem Verkäufer geschrieben und er hat sich zurückgemeldet! Er sagt, es handelt sich bei der zusätzlichen Nummer definitiv um ein Versehen der Behörden und er kann sie sich auch nicht erklären. Ändern lässt sie sich so ohne weiteres nicht, das wäre wirklich nur der letzte Ausweg. Der Verkäufer würde mir aber in jedem Fall helfen, wenn ich eine Eidesstattliche Versicherung o.ä. von ihm bräuchte oder so :-) 

Werde es trotzdem erstmal als „deutschen Scheunenfund“ versuchen, scheint mir erstmal der vielversprechendste Weg. 

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vor 10 Stunden schrieb Blödmannsgehilfe:

Der Verkäufer würde mir aber in jedem Fall helfen, wenn ich eine Eidesstattliche Versicherung o.ä. von ihm bräuchte oder so :-) 

 

Lass das mit dem Scheunenfund. Je nach Zulassungsstelle wirds eklig!

Wenn der Verkäufer dir helfen will, dann soll er zum Notar und eine Eidesstattliche abgeben, das er dir das Ding ohne Papiere Verkauft hat, aber er Eigentümer war. Kostet 25€

Dann hast du sicher keinen Stress auf der Zulassungsstelle. Mit KV und Eidesstattlicher aufs Amt, Aufbietung. 2 Wochen warten, dann mit 21er zulassen. FGN im KV sollte natürlich mit der aus der 21er übereinstimmen. 

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vor 1 Stunde schrieb ElBarto666:

 

Lass das mit dem Scheunenfund. Je nach Zulassungsstelle wirds eklig!

Wenn der Verkäufer dir helfen will, dann soll er zum Notar und eine Eidesstattliche abgeben, das er dir das Ding ohne Papiere Verkauft hat, aber er Eigentümer war. Kostet 25€

Dann hast du sicher keinen Stress auf der Zulassungsstelle. Mit KV und Eidesstattlicher aufs Amt, Aufbietung. 2 Wochen warten, dann mit 21er zulassen. FGN im KV sollte natürlich mit der aus der 21er übereinstimmen. 

eben...."deutsch" kanns nur sein, wenn deutsche Papiere vorhanden sind oder waren. Einen deutschen Scheunenfund gibts nicht. Der Sachbearbeiter wird fragen, woher die Annahme kommt, dass die deutsch war bzw. hier zugelassen war. 

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vor 6 Stunden schrieb ElBarto666:

 

Lass das mit dem Scheunenfund. Je nach Zulassungsstelle wirds eklig!

Wenn der Verkäufer dir helfen will, dann soll er zum Notar und eine Eidesstattliche abgeben, das er dir das Ding ohne Papiere Verkauft hat, aber er Eigentümer war. Kostet 25€

Dann hast du sicher keinen Stress auf der Zulassungsstelle. Mit KV und Eidesstattlicher aufs Amt, Aufbietung. 2 Wochen warten, dann mit 21er zulassen. FGN im KV sollte natürlich mit der aus der 21er übereinstimmen. 


hab heute mal mit der Fachabteilung telefoniert und gefragt was die sehen wollen. Hab gesagt, ist ein französischer Roller (>125ccm), ohne Papiere, mit KV (in dem vermerkt ist, dass die Papiere fehlen) und §21.

Ich soll alles einscannen und zuschicken, sie würden dann eine KBA Abfrage machen und sich melden, ob für die Zulassung noch was benötigt wird.

 

Versuchen, oder schieße ich mir damit selber ins Knie?


 

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vor 35 Minuten schrieb Blödmannsgehilfe:

Versuchen, oder schieße ich mir damit selber ins Knie?

 

Französischer Roller schießt du dich selbst ins Knie!

Die machen vermutlich eine REGINA Abfrage nach der FGN, die geht in FRA negativ aus. Hast du ja selbst gesagt. Dann könnte man dir eine manipulierte Nummer oder Diebstahl unterstellen.

Im Zweifelsfall musst du den Herkunftsnachweis und den letzten Besitzer in Frankreich besorgen, was du nicht kannst. Bei nem 50 Jahre alten Roller schon 2x nicht.

 

Eidesstattliche vom Vorbesitzer, das er keine Papiere hat (egal welcher Nation) wäre wohl die bessere Wahl gewesen.

 

Oder du könntest argumentieren, Roller der ursprünglich mal in FRA war, aber schon vor Jahren nach D kam, hier vll mal zugelassen war aber lange abgemeldet. Du kein Kennzeichen, Fahrzeugbrief und Schein oder Abmeldebescheinigung besitzt.

 

Anderenfalls, der Rollerladen übernimmt dir auch ne Zulassung für nen überschaubaren Betrag. 21er hast du ja schon, dann sollte es sich im Rahmen halten.

 

 

Bearbeitet von ElBarto666
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vor 15 Minuten schrieb ElBarto666:

 

Französischer Roller schießt du dich selbst ins Knie!

Die machen vermutlich eine REGINA Abfrage nach der FGN, die geht in FRA negativ aus. Hast du ja selbst gesagt. Dann könnte man dir eine manipulierte Nummer oder Diebstahl unterstellen.

Im Zweifelsfall musst du den Herkunftsnachweis und den letzten Besitzer in Frankreich besorgen, was du nicht kannst. Bei nem 50 Jahre alten Roller schon 2x nicht.

 

 


Ich habe den Roller direkt beim letzten französischen Halter gekauft, auf den er  bis 2019 auch zugelassen gewesen ist. Könnte ich also nachweisen und er zeigt sich auch hilfsbereit.
was ich mich auch frage, ob es im KBA Register unter der richtigen Piaggio FIN überhaupt einen Eintrag gibt.
Oh man, eig. möchte ich das einfach  so geräuschlos wie möglich machen. 

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