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Roller aus dem Ausland in DE anmelden … Papiere, TÜV, Zulassung?


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Moin liebe Vespa Gemeinde,

Ich habe mir jetzt kürzlich eine Motovespa GT 160 zugelegt mit originalen spanischen Papieren. Wie bekomme ich eine Zulassung in Hamburg durch, obwohl die Papiere in spanisch sind. Es sind alle nötigen Papiere vorhanden! Ich freue mich auf Eure Antworten.

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Du brauchst für Deutschland deutsche Papiere, außer du hast deinen festen Wohnsitz in Spanien.

 

Für deutsche Papiere Paragraph 21  und TÜV machen bei der Werkstatt des Vertrauens und dann ab zur Zulassungsstelle. 
 

Hast du auch die spanischen Abmeldepapiere?

Bearbeitet von fritzomatic
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Am 23.7.2021 um 21:42 hat fritzomatic folgendes von sich gegeben:

Du brauchst für Deutschland deutsche Papiere, außer du hast deinen festen Wohnsitz in Spanien.

 

Für deutsche Papiere Paragraph 21  und TÜV machen bei der Werkstatt des Vertrauens und dann ab zur Zulassungsstelle. 
 

Hast du auch die spanischen Abmeldepapiere?

 

 

Hi, ich habe einen aktuellen deutschen TÜV und die Einzelabnahme und alle nötigen Papiere wie Brief, Abmeldebescheinigun und Kaufvertrag. Diese sind allerdings auf spanisch und ich glaube das wird wohl das Problem werden ? 

 

vor einer Stunde hat rob-xman folgendes von sich gegeben:

 

 

 

Hi, ja die spanischen Abmeldepapiere habe ich. 

 

vor einer Stunde hat rob-xman folgendes von sich gegeben:

Hi, ja die spanischen Abmeldepapiere habe ich. 

Und Blinker sind auch montiert !

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vor 47 Minuten hat rob-xman folgendes von sich gegeben:

Hi, ich habe einen aktuellen deutschen TÜV und die Einzelabnahme und alle nötigen Papiere wie Brief, Abmeldebescheinigun und Kaufvertrag. Diese sind allerdings auf spanisch und ich glaube das wird wohl das Problem werden ? 

Das war bei mir gar kein Problem. Hauptsache du hast die Papiere :satisfied:

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Das sollte kein Problem sein, dass die Papiere auf spanisch sind. Alle für Deutschland nötigen Daten stehen im TÜV Bericht und die alten Papiere dienen ja "nur" dem Amt um die Besitzverhältnisse nachvollziehen zu können

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  • 2 Wochen später...
  • 2 Wochen später...
vor 12 Stunden hat burnie77 folgendes von sich gegeben:

Hallo zusammen,

kennt sich hier jemand mit dem Zulassungsverfahren in Österreich aus?

Habe einen Roller mit Zulassungsbescheinigung Teil I und II inkl. Abmeldebescheinigung und Kaufvertrag aus Ö erstanden und habe jetzt ein Problem mit der Zulassung in D

Servus, ich habe eine GTR mit Ö-Typenschein in D zugelassen.

Habe den §21 gemacht und bin dann mit dem Typenschein und dem §21 zur Zulassung.

Wurde ohne Probleme zugelassen - nur der Typenschein wurde für 6 Monate eingezogen.

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  • 2 Wochen später...
On 8/21/2021 at 7:25 AM, Synkronizer77 said:

 

Hallo habe mir eine Vespa Super 150 (VBC1T) bu 66 gekauft. Da die Vespa keine Papiere hat, bin auf der Suche nach einer Briefkopie/Datenblatt für den TÜV. Wäre super wenn mir je,and weiterhelfen kann. Gerne auch per pn. 

Danke im vorraus. Gruß Marco

 

Das reicht bei meinem TÜV aus

S-T-O Vespa 150 Super VBC1T.pdf

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  • 5 Wochen später...

Hallo,

 

ich möchte gerne meine Lambretta Tv 175, Bj. 65 mit Baujahr 61 zulassen.

in den schwedischen Papieren steht bei erster Zulassung in Schweden Bj. 65.

 

in meinen §21 Unterlagen steht nun schonmal Bj. 61 aber die Zulassungsstelle will unbedingt die Originalpapiere sehen, ohne gibts keine Zulassung. 

 

Kann mir zufällig jemand eine Briefkopie mit eingetragenem Baujahr 61 für eine TV175 S3, Rahmennummer in der Nähe von 545XXX freundlicherweise zur Verfügung stellen.

Dann ist meine fromme Hoffnung, dass ich zumindest argumentieren könnte, warum der/die Sachbearbeiter/in der Eintragung des Tüv-Prüfers folgen sollte. Ob das klappt, ist unwahrscheinlich aber probieren kann man ja mal…

 

Antworten sonst auch gerne per pm und danke im Voraus!

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vor 48 Minuten hat T. E. folgendes von sich gegeben:

Hallo,

 

ich möchte gerne meine Lambretta Tv 175, Bj. 65 mit Baujahr 61 zulassen.

in den schwedischen Papieren steht bei erster Zulassung in Schweden Bj. 65.

 

in meinen §21 Unterlagen steht nun schonmal Bj. 61 aber die Zulassungsstelle will unbedingt die Originalpapiere sehen, ohne gibts keine Zulassung. 

 

Kann mir zufällig jemand eine Briefkopie mit eingetragenem Baujahr 61 für eine TV175 S3, Rahmennummer in der Nähe von 545XXX freundlicherweise zur Verfügung stellen.

Dann ist meine fromme Hoffnung, dass ich zumindest argumentieren könnte, warum der/die Sachbearbeiter/in der Eintragung des Tüv-Prüfers folgen sollte. Ob das klappt, ist unwahrscheinlich aber probieren kann man ja mal…

 

Antworten sonst auch gerne per pm und danke im Voraus!

 

Du brauchst einen Kaufvertrag in dem steht, dass die org.. Papiere verloren gegangen sind. Außerdem eine eidesstattliche Versicherung vom Verkäufer das die Papiere verloren gegangen sind. 

Dann noch den 21er. 

Es darf aber nirgend stehen, dass das Moped aus dem Ausland kommt. 

Dann wird, normalerweise, der Brief aufgeboten. (Kann ein paar Wochen dauern). 

Und dann übernimmt die nette Dame vom Amt die Daten aus dem 21er und stellt dir nen neuen Brief aus. 


ABER selbst wenn du nen 21er hast in dem steht, dass das Moped BJ 61 ist, kann es dir trotzdem passieren, dass man nachträglich das BJ anzweifelt. Tüv, Polizeikontrolle z.B.  

Ist zwar unwahrscheinlich, kann aber passieren. 

 

Wenn der Tüv im 21er nix von Blinkern geschrieben hat (darum gehts dir ja bestimmt). Dann einfach mit org. Papieren zur Zulassungsstelle und anmelden. Spart Zeit und je nach Tüv interessiert es später auch keinen mehr…

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vor 10 Stunden hat Housefrau folgendes von sich gegeben:

 

Du brauchst einen Kaufvertrag in dem steht, dass die org.. Papiere verloren gegangen sind. Außerdem eine eidesstattliche Versicherung vom Verkäufer das die Papiere verloren gegangen sind. 

Dann noch den 21er. 

Es darf aber nirgend stehen, dass das Moped aus dem Ausland kommt. 

Dann wird, normalerweise, der Brief aufgeboten. (Kann ein paar Wochen dauern). 

Und dann übernimmt die nette Dame vom Amt die Daten aus dem 21er und stellt dir nen neuen Brief aus. 


ABER selbst wenn du nen 21er hast in dem steht, dass das Moped BJ 61 ist, kann es dir trotzdem passieren, dass man nachträglich das BJ anzweifelt. Tüv, Polizeikontrolle z.B.  

Ist zwar unwahrscheinlich, kann aber passieren. 

 

Wenn der Tüv im 21er nix von Blinkern geschrieben hat (darum gehts dir ja bestimmt). Dann einfach mit org. Papieren zur Zulassungsstelle und anmelden. Spart Zeit und je nach Tüv interessiert es später auch keinen mehr…

Moin Hausfrau,

 

dank dir für deine Antwort. Die TV kommt aus Schweden und die Zulassungspapiere habe ich mit BJ65. Im Tüv-Gutachten habe ich aber BJ61 stehen was ja erstmal gut ist aber auf dem Amt will man die Papiere haben, sonst geht nix. Ich bin dann wieder gegangen mit dem Argument, dass ich nochmal versuche die Papiere zu bekommen. Eidesstattliche wird nicht akzeptiert, so die Aussage des höflichen, korrekten Herren.

 

Wenn ich jetzt die orig. Papiere vorzeige und den KV dann sieht er ja die unterschiedlichen Baujahre und trägt mir dann vorauss. BJ 65 in den Brief ein was ich ja vermeiden wollte…

 

Im Tüv ist nix von Blinkern geschrieben da ja BJ 61. Ich hab da aber leider keine Erfahrung ob das Amt eher dem Tüv-Gutachten folgt oder den orig. Papieren aus Schweden.

 

Mit einer Briefkopie mit bereits zugelassenem BJ 61 hätte ich zumindest ein Argument warum im Gutachten BJ 61 eingetragen ist. Ein dünner Strohhalm an den ich mich klammere aber ohne originale Papiere bekomme ich bei mir die Karre garnicht zugelassen.

 

Deswegen, wer noch eine Idee hat, die mir weiterhelfen könnte… oder eben die Briefkopie…

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Hi, das wirst du einfach nicht hinbekommen. Wenn du nicht belegen kannst, dass die originalen Papiere fehlerhaft sind (was sie ja nicht sind), ist wohl der TÜV-Bericht falsch :-)

Ergo EZ 65 und damit Blinker. Ist halt so. Blinker austragen/nicht eintragen lassen geht 2021 in Deutschland nicht mehr (oder nur mit Wahnsins-Glück oder unglaublich guten Beziehungen).

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vor 52 Minuten hat gegenüber folgendes von sich gegeben:

Hi, das wirst du einfach nicht hinbekommen. Wenn du nicht belegen kannst, dass die originalen Papiere fehlerhaft sind (was sie ja nicht sind), ist wohl der TÜV-Bericht falsch :-)

Ergo EZ 65 und damit Blinker. Ist halt so. Blinker austragen/nicht eintragen lassen geht 2021 in Deutschland nicht mehr (oder nur mit Wahnsins-Glück oder unglaublich guten Beziehungen).

Moin,

 

ja, dass das schwierig wird, ist mir klar aber evtl. könnte man ja argumentieren, dass der Roller nach Schweden importiert wurde und ggf. vorher in Italien angemeldet war und dementsprechend die EZ früher gewesen ist.

Keine Ahnung… Sonst weiß ich auch nicht mehr weiter.

 

Ich weiß auch nicht, ob die die orig. Unterlagen nur zur Kenntnis nehmen oder wirklich checken.

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27 minutes ago, T. E. said:

Moin,

 

ja, dass das schwierig wird, ist mir klar aber evtl. könnte man ja argumentieren, dass der Roller nach Schweden importiert wurde und ggf. vorher in Italien angemeldet war und dementsprechend die EZ früher gewesen ist.

Keine Ahnung… Sonst weiß ich auch nicht mehr weiter.

 

Ich weiß auch nicht, ob die die orig. Unterlagen nur zur Kenntnis nehmen oder wirklich checken.

 

So würde ich das machen. Zeig die Schwedischen Papiere vor, fertig. Alles andere bedeutet größeren Stress.

EZ in Schweden war halt 65, in Italien davor. Der TÜV hat ja theoretisch das EZ Jahr über die Fahrgestellnummer gecheckt.

Notfalls erklär dem Leiter der Zulassungsstelle den Fall, Erstzulassung in Schweden, aber TÜV hat die FGN geprüft und 1961 festgestellt blablabla. aber halt bitte die Klappe von wegen fehlender Blinker etc.....

 

Selbst hier in D war das früher so:

Als ich meine erste PX alt auf 135ccm umgerüstet habe stand als Erstzulassungsdatum das Datum der Umrüstung drin. PX80 war zulassungsfrei, aber Nummernschildpflichtig. Daher gabs vor der Umrüstung auch keine Zulassung, zumindest nicht im Sinne der Behörde.... Auch wenn das Fahrzeug schon viele Jahre bewegt wurde.

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Naja Schmu isses ja jetzt schon bei der serie 3 TV geht ja weder Baujahr noch Erstzulassung mit `61, oder bin ich da falsch informiert. Von daher entweder hoffen dass die Zulassung die Papiere nur als Nachweiß für die Eigentumsverhältnisse sehen will und dann die Daten garnemmer beachtet. Oder versuchen die EZ in den original Papieren mittels Wasserfleck oder ähnlichem interpretierbarer zu machen. 

Das Argument mit erst in Italien zugelassen zieht wohl nur wenn die Schweden die originale EZ amtlich ignorieren oder da schon scheisse gebaut haben sollen.

 

Wenn nix von Blinker in den Papieren steht isses doch schonmal gut, dann muss da erstmal wer dran denken das die fehlen. Kann aber natürlich jederzeit auffallen und dann beanstandet werden.

Bearbeitet von Cpt.Howdy
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Servus.

Heute bräuchte ich bitte auch Euren Rat.

Habe eine Acma 125 ohne Papiere gekauft und möchte sie nun anmelden.  Habe mittlerweile alles soweit zusammen, der Herr aus der Zulassungsstelle möchte jetzt "nur" noch ein "Certificato di origine" - ein Ursprungszeugnis. Dieses wollte ich bei Piaggio bestellen (160 Euro) nur findet Piaggio über meine Rahmennummer keine Einträge. Habe als Präfix 125 und danach die sechsstelligen Rahmennummer angegeben. Kann es sein, dass Piaggio Italien keine Daten vom Lizenzbauer Acma hat? Kann man dann bei "Acma" oder in Frankreich dieses Zeugnis bekommen? Muss ich vielleicht das Präfix 125 weglassen?

Hat wer schon mal seine Acma ohne Papiere zugelassen bekommen?

Danke für Eure Hilfe

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vor einer Stunde hat Cpt.Howdy folgendes von sich gegeben:

Meistens ja....aber bei uns gehts halt auch noch ohne Papiere. Da kocht halt einfach jede Zulassung ihr eigenes Süppchen

Jau, und ich würde gerne zusammen mit den Amtsschimmeln die, für mich wohlschmeckendste, Suppe kochen…

Wer also da einen weiterbringenden Rezeptvorschlag für mich hat, auf den würde ich dann ordentlich einen Heben!

 

wäre zu schön, wenn ich im goldenen Oktober mit der Lady noch durchstarten könnte

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  • Like 1
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MIT dem Amtsschimmel wird wohl mit nem falschen Baujahr eh nix. Des passt ja wie schon geschrieben netmal zum Model. 

Ansonsten haste jetzt wohl alle Optionen schon gehört.

-versuchen so durchzukommen und die EZ ausm 21er kriegen

-noch mehr fälschen bzw manipulieren und hoffen dass es net auffliegt

-mit EZ 65 und Blinkern leben

-die nicht extra eingetragenen Blinker Blinker seien lassen bis sich jemand dran aufhängt

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Bei meinen beiden Lamys hat es seit 10 Jahren weder TÜV noch Bullen gestört. Entweder freuen sie sich über ein seltenes Fahrzeug oder die schauen mit der Lupe auf den Auspuff ob da nix manipuliert wurde und die BSAU Nummer wirklich der im Schein entspricht. Ausm Stehgreif wissen die eh nicht ab wann Blinker Pflicht waren. "SoKo Tuningprolls" und "SoKo zu laute Motorräder" gibts hier aber auch nicht. Bei mir gibts nur Dorfpolizist und Streifenhörnchen....

 

Obs zum Modell passt juckt den Sachbearbeiter eh nicht. Ich persönlich würde so argumentieren, das der Herr/Frau/Divers TÜV mit seinem Sachverstand das richtige EZ ermittelt hat und SE was falsch gemacht hat. Aus 64 ne 61 machen würde ich lassen. Könnte spätestens auffliegen sollten sie sich Daten aus dem schwedischen System ziehen.

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Am 8.10.2021 um 09:17 hat T. E. folgendes von sich gegeben:

Moin Hausfrau,

 

dank dir für deine Antwort. Die TV kommt aus Schweden und die Zulassungspapiere habe ich mit BJ65. Im Tüv-Gutachten habe ich aber BJ61 stehen was ja erstmal gut ist aber auf dem Amt will man die Papiere haben, sonst geht nix. Ich bin dann wieder gegangen mit dem Argument, dass ich nochmal versuche die Papiere zu bekommen. Eidesstattliche wird nicht akzeptiert, so die Aussage des höflichen, korrekten Herren.

 

Wenn ich jetzt die orig. Papiere vorzeige und den KV dann sieht er ja die unterschiedlichen Baujahre und trägt mir dann vorauss. BJ 65 in den Brief ein was ich ja vermeiden wollte…

 

Im Tüv ist nix von Blinkern geschrieben da ja BJ 61. Ich hab da aber leider keine Erfahrung ob das Amt eher dem Tüv-Gutachten folgt oder den orig. Papieren aus Schweden.

 

Mit einer Briefkopie mit bereits zugelassenem BJ 61 hätte ich zumindest ein Argument warum im Gutachten BJ 61 eingetragen ist. Ein dünner Strohhalm an den ich mich klammere aber ohne originale Papiere bekomme ich bei mir die Karre garnicht zugelassen.

 

Deswegen, wer noch eine Idee hat, die mir weiterhelfen könnte… oder eben die Briefkopie…

 

Kann gar nicht verstehen, warum ein „Scheunenfund“ ohne Papiere nicht gemacht wird. Vielleicht solltest du das mal telefonisch mit dem Hinweis „Scheunenfund“ versuchen. Dann erklären sie dir schon, ob die sowas überhaupt noch machen können / wollen.  

Ich hatte einen ähnlichen Fall mit einer Lis mit BJ 64 und Tüv mit BJ 61. Nach Monaten des wartens auf Daten aus Italien hbe ich dann aufgegeben und den org. Brief mit vorgelegt und der Roller war in 10min zugelassen. 

Blinker habe ich auch keine dran und hat auch beim Tüv noch niemanden interessiert. 

Kann aber auch anders laufen….. 

 

Am 8.10.2021 um 12:35 hat supasoni folgendes von sich gegeben:

Servus.

Heute bräuchte ich bitte auch Euren Rat.

Habe eine Acma 125 ohne Papiere gekauft und möchte sie nun anmelden.  Habe mittlerweile alles soweit zusammen, der Herr aus der Zulassungsstelle möchte jetzt "nur" noch ein "Certificato di origine" - ein Ursprungszeugnis. Dieses wollte ich bei Piaggio bestellen (160 Euro) nur findet Piaggio über meine Rahmennummer keine Einträge. Habe als Präfix 125 und danach die sechsstelligen Rahmennummer angegeben. Kann es sein, dass Piaggio Italien keine Daten vom Lizenzbauer Acma hat? Kann man dann bei "Acma" oder in Frankreich dieses Zeugnis bekommen? Muss ich vielleicht das Präfix 125 weglassen?

Hat wer schon mal seine Acma ohne Papiere zugelassen bekommen?

Danke für Eure Hilfe

 

Ds Piaggio keine Daten über Lizenzbauten hat, ist wohl klar. Die Fahrgestellnummer vergibt ja auch nicht Piaggio sondern Acma. Hast du die carte gris ?

Die sollte eigentlich reichen. 

Bei Acma Daten zu bekommen wird wohl unmöglich sein, da die Firma seit zig Jahren nicht mehr existiert. 

Versuche doch mal im Acma Topic eine Briefkopie zu kriegen. Acmas sind doch genügend unterwegs. 

 

  • Thanks 1
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Nein, die carte gris hab ich leider auch nicht... 

Wie gesagt, Unterlagen mit ähnlichen Fahrgestellnummern,  den Paragraph 21, den originalen Kaufvertrag aus Frankreich (mit Vermerk, dass vom Vorbesitzer auch keine Papiere vorhanden waren) und eine polizeiliche Auskunft, dass die Fahrgestellnummer nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist, ist vorhanden.

Der nette Herr der Zulassungsstelle (seines Zeichens der Geschäftsstellenleiter) wollte explizit das "Certificato di origin" um beweisen zu können, dass diese Acma auch wirklich so gebaut wurde und nicht von mir irgendwelche Nummern in den Block, Rahmen und Typenschild geschlagen wurden :wallbash:....

Danke mal vorerst für Deine Mithilfe!

 

Ist es sicher, dass Piaggio für die Lizenzbauten keine Nachweise anfertigen kann?

Hat wer sonst noch nen Tipp, wie ich den Herrn Geschäftsführer überreden kann? Er sagte, dass alle Unterlagen soweit in Ordnung wären,  nur dieses (verfluchte) Zeugnis bräuchte er noch....

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