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Roller aus dem Ausland in DE anmelden … Papiere, TÜV, Zulassung?


Empfohlene Beiträge

Dieser Sammelstrang soll künftig alle Fragen à la „Was muss ich alles tun, was brauche ich alles, um meine Lambretta/Vespa aus dem (nicht-italienischen*) Ausland in Deutschland anzumelden?“ bündeln. 

 

Für direkt aus Italien importierte Roller existiert bereits folgender Strang (dort wurde das generell und spezifisch x-mal durchgekaut):

For the record, eine offizielle Quelle für Datenblätter älterer Fahrzeuge:

 

Viel Erfolg wünscht euch das GSF :thumbsup:!

Bearbeitet von sähkö
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  • sähkö hat Thema angepinnt
Schweiz ist ja nicht in der  EU !!
 
1. Zum nächsten Zollamt mit der Vespa,CH Papieren und original Kaufvertrag und zahlen ( verzollen ).
2. Zum TÜV  Vollabnahme 
 
Bei der Zulassungsstelle  folgende Papiere:
  1. Personalausweis oder Reisepass  oder Meldebestätigung.
  2. Originalkaufrechnung.
  3. ausländische Fahrzeugpapiere im Original.
  4. Versicherungsbestätigung (eVB - elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
  5. Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung
  6. Tüv Bericht , natürlich alles bestanden 
Bearbeitet von spondy
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vor 13 Stunden hat spondy folgendes von sich gegeben:
Schweiz ist ja nicht in der  EU !!
 
1. Zum nächsten Zollamt mit der Vespa,CH Papieren und original Kaufvertrag und zahlen ( verzollen ).
2. Zum TÜV  Vollabnahme 
 
Bei der Zulassungsstelle  folgende Papiere:
  1. Personalausweis oder Reisepass  oder Meldebestätigung.
  2. Originalkaufrechnung.
  3. ausländische Fahrzeugpapiere im Original.
  4. Versicherungsbestätigung (eVB - elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
  5. Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung

6. Die TÜV-Abnahme (der Vollständigkeit halber hier erwähnt, obwohl das eigentlich klar sein sollte)

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Hallo Small-Frame-Spezialisten,

 

Hat einer von euch schon einmal eine spanische Vespa super 125 in Deutschland zugelassen und hat gegebenenfalls Papiere (BriefKopie, 21ger tüv-Gutachten  oder was weiß ich) die er mir mit geschwärzten personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen könnte?

 

ich habe da heute ein neues Schätzchen bekommen und muss das jetzt in Deutschland zulassen.

Für jede Unterstützung wäre ich dankbar! Gibt mindestens um halb an der Bar ein Bier!

 

Beste Grüße

 

Hans

image.jpg

Bearbeitet von souly1970
Jaja
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vor 31 Minuten hat Speed73 folgendes von sich gegeben:

Hallo Forum 

Frage ich bin mir nicht sicher da meine Vespa keine Papiere hat aber bei der Polizei alles sauber ist dh.nicht geklaut 

Kann ich über. Die Fahrgestellnummer herausfinden 

Bitte um Info 

 

V5B1T 

 

Löcher im Tunnel fürs Typenschild, dann höchstwahrscheinlich deutsch, wenn keine Löcher dann 100 % nicht deutsch.

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  • 1 Monat später...

Es steht viel geschrieben, aber ich konnte damit den Fall nicht klar klären.

 

1) ich habe einen PK XL 125 Rahmen ohne Nummer
2) Ich könnte einen PK XL 125 Rahmen aus Griechenland erwerben

  •  Vorbesitzer tot. Roller im Besitz des jetzigen Eigentümers. War aber nie mehr in den letzten min 10 Jahren angemeldet.
  • Rahmen ist schrottreif.
  • hat keine Papiere

3) Ich könnte den Rahmen per Kaufvertrag erwerben

  • mit Erklärung, dass Papiere vor langer Zeit verloren wurden
  • bekomme dann die ausgesägte Rahmennummer und die Typenplakette

 

Hab ich irgendeine Chance, auf dieser Basis mit einem neu aufgebauten Roller eine Zulassung zu bekommen?

 

 

 

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  • 3 Monate später...

Hi zusammen,

 

Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

 

Vespa PX 150 Rahmen VLX1T Motor VLX1M (EU Modell) vom Verkäufer aus Südafrika reimportiert. Laut angabe sind "alle Importpapiere und ein Verzollungsnachweis" dabei.

 

Nun fehlen mir (neben den Originalpapieren) von der oben gennannten Liste folgende Punkte:

  1. Originalkaufrechnung.
  2. ausländische Fahrzeugpapiere im Original

Gibt es irgend eine Möglichkeit die Vespa trotzdem zugelassen zu bekommen - und wenn ja mit welchem Aufwand wäre das verbunden?

 

Danke schonmal für eure Erfahrungsberichte!

 

LG

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  • 4 Wochen später...
On 2/27/2021 at 8:42 AM, DanieleScarpa said:

Hi zusammen,

 

Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

 

Vespa PX 150 Rahmen VLX1T Motor VLX1M (EU Modell) vom Verkäufer aus Südafrika reimportiert. Laut angabe sind "alle Importpapiere und ein Verzollungsnachweis" dabei.

 

Nun fehlen mir (neben den Originalpapieren) von der oben gennannten Liste folgende Punkte:

  1. Originalkaufrechnung.
  2. ausländische Fahrzeugpapiere im Original

Gibt es irgend eine Möglichkeit die Vespa trotzdem zugelassen zu bekommen - und wenn ja mit welchem Aufwand wäre das verbunden?

 

Danke schonmal für eure Erfahrungsberichte!

 

LG

 

Die immer in Bamberg bei ebay KA stehen??

 

Ja die Möglichkeit gibt es.

 

- Du brauchst einen KV vom Verkäufer in dem steht das keine Papiere dabei sind, nur die Importpapiere.

- Der Verkäufer muss beim Notar eine Eidesstattliche Versicherung abgeben das er dir den Hobel ohne Fahrzeugpapiere verkauft hat. Und das er zum Zeitpunkt des Verkaufs rechtmäßiger Eigentümer war. Kostet 25€ plus die Rennerei. 

 

Dann ist es (zumindest auf meiner Zulassungsstelle) kein Problem:

 

- §21 beim TÜV musst du trotzdem machen

- KV, Eidesstattliche, Importdokumente, §21, eVB, Einzugsermächtigung Steuer, Perso auf der Zulassungsstelle

 

 

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On 11/26/2020 at 9:26 PM, Malte123 said:

Es steht viel geschrieben, aber ich konnte damit den Fall nicht klar klären.

 

1) ich habe einen PK XL 125 Rahmen ohne Nummer
2) Ich könnte einen PK XL 125 Rahmen aus Griechenland erwerben

  •  Vorbesitzer tot. Roller im Besitz des jetzigen Eigentümers. War aber nie mehr in den letzten min 10 Jahren angemeldet.
  • Rahmen ist schrottreif.
  • hat keine Papiere

3) Ich könnte den Rahmen per Kaufvertrag erwerben

  • mit Erklärung, dass Papiere vor langer Zeit verloren wurden
  • bekomme dann die ausgesägte Rahmennummer und die Typenplakette

 

Hab ich irgendeine Chance, auf dieser Basis mit einem neu aufgebauten Roller eine Zulassung zu bekommen?

 

 

 

 

Ich geh mal davon aus das die Herkunft des Rahmen geklärt ist ;-)

 

Auf der Zulassung nicht zu viel erzählen.... unter 125ccm ist es zumindest bei mir recht einfach: 

 

Du benötigst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung weil du selbst die Betriebserlaubnis verbummelt hast und das Ding lange nicht zugelassen war. Du das jetzt aber wieder machen willst.

Bei mir reicht ein Foto der FIN... Die Griechischen Dokumente, KV usw. behälst du für deine Akten.

Wenn das Ding übern TÜV ist und die BE erstellt wurde solltest du sie einfach zulassen können.

 

Kritisch wird es wenn du sagst das du sie ohne Dokumente gekauft hast. Dann will die Zulassungsstelle ne Eidesstattliche vom Verkäufer. Da der in Griechenland sitzt könnte das sehr sehr schwer werden. Eine einfache "erklärung" auf nem Stück Papier reicht da nicht.

 

ACHTUNG:

Der TÜV muss ne Betriebserlaubnis für unter 125ccm ausstellen. Wenn du im selben zug nen großen Zylinder drauf zimmerst, abnehmen lässt hast du ein KRad. Dann ist es nciht mehr so einfach. Dann gehts los mit Aufbietung und Eidesstattlicher usw... Also lieber als 125ccm zulassen und die Änderungen nachholen.

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Moin Moin,

mein Name ist Mano. Ich habe im Winter eine Moto Vespa 160 GT restaurieret und jetzt ist sie breit für die Straße. Es gibt noch ein Problem, die Zulassung... Ich habe leider keine Papiere für die GT.
Deshalb meine Frage ob jemand schon eine zugelassen hat und viellicht eine Fahrzeugscheinkopie hätte oder viellicht ein technisches Datenblatt. Meine Fahrgestellnummer fängt mit der 09C an.

Danke schon mal für eure Bemühungen und einen guten Start in die Saison. 
 

Grüße Mano 

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guckst du, gleich einer der ersten Beiträge hier im Forum

 

 

 

Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Ohne Papiere ist die Zulassung generell ein Problem:

 

Du benötigst außer der §21 vom TÜV:

- Eidesstattliche Versicherung vom Vorbesitzer das er die Papiere verbummelt hat und die das Ding trotzdem verkauft hat

- Auf der Zulassungsstelle eine Aufbietung beim KBA (dauert ca. 4-6 Wochen)

- Da das Fahrzeug ja aus Spanien ist evtl. dort noch eine Abfrage. "Informe de Trafic" könnte reichen um den spanischen Vorbesitzer nachzuweisen sowie wann das Ding in Spanien abgemeldet wurde.

 

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1. § 21 (Vollgutachten) beim TÜV machen. Dafür wäre ein Datenblatt oder Kopie des Fahrzeugscheins eines baugleichen Fahrzeuges sehr hilfreich

 

2. Mit der TÜV-Bescheinigung über das bestandene §21-Gutachten zur Zulassungsstelle.

a). Entweder brauchst du eine eidesstattliche Erklärung des Vorbesitzers, dass ER die Papiere "verloren" hat.

b). oder DU gibst eine eidesstattliche Versicherung ab, dass wenn die "verlorenen" Papiere wieder auftauchen sollten, dass DU dann dies sofort bei der Zulassungsstelle anzeigst.

=> je nach Zulassungsstelle kann a oder b möglich sein
=> je nach Zulassungsstelle kann diese darüber hinaus Schwierigkeiten machen

c). wie ElBarto666 schrieb, die Aufbietung beim KBA wird nötig sein

 

Es macht Sinn, im Vorfeld mit TÜV und mit der Zulassungsstelle zu sprechen, um zu erfragen, was alles vorgelegt werden muss bzw. notwendig ist.

 

Das Ganze ist kein Spaziergang und schon für Punkt 1 muss alles an deinem Roller stimmen. Technisch muss alles funktionieren (Bremsen, Licht etc.) und Du wirst (mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit) ein Typenschild am Roller benötigen.

Bearbeitet von Dirk Diggler
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1 minute ago, Dirk Diggler said:

1. § 21 (Vollgutachten) beim TÜV machen. Dafür wäre ein Datenblatt oder Kopie des Fahrzeugscheins eines baugleichen Fahrzeuges sehr hilfreich

 

2. Mit der TÜV-Bescheinigung über das bestandene §21-Gutachten zur Zulassungsstelle.

a). Entweder brauchst du eine eidesstattliche Erklärung des Vorbesitzers, dass ER die Papiere "verloren" hat.

b). oder DU gibst eine eidesstattliche Versicherung ab, dass wenn die "verlorenen" Papiere wieder auftauchen sollten, dass DU dann dies sofort bei der Zulassungsbehörde anzeigst.

=> je nach Zulassungsstelle kann a oder b möglich sein

c). wie ElBarto666 schrieb, die Aufbietung beim KBA

 

Das Ganze ist kein Spaziergang und schon für Punkt 1 muss alles an deinem Roller stimmen. Technisch muss alles funktionieren (Bremsen, Licht etc.) und Du wirst (mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit) ein Typenschild am Roller benötigen.

 

Zumindest in Bayern gehts nur mit Eidesstattlicher vom Vorbesitzer. 

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1 minute ago, Dirk Diggler said:

Das macht es nicht leichter.

 

selbst unter 125ccm wo frühe eine einfache Unbedenklichkeitsbescheinigung für ne neue BE gereicht hat gehts nur noch mit Eidesstattlicher. Zumindest spart man sich die Aufbietung.... 

 

6 minutes ago, Dirk Diggler said:

Technisch muss alles funktionieren (Bremsen, Licht etc.) und Du wirst (mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit) ein Typenschild am Roller benötigen.

 

Typenschild klar Pflicht, bekommst aber auch beim TÜV Süd im Rahmen der §21 ausgestellt. 

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45 minutes ago, discotizer303 said:

Laut Aussage meines Bruders muss die eidesstattliche Erklärung nun auch notariell beglaubigt sein. Würg.

 

Bei mir kann ich die Eidesstattliche beim Leiter der Zulassungsbehörde abgeben oder zum Notar gehen. Beides gleichwertig und vergleichbar mit den Kosten ~25€.

Der Notar schreibt mir im prinzip alles rein weils ihm egal ist, ist ja meine Aussage. Dafür brauch ich halt nen Termin der 1-2 Wochen dauern kann. Der Leiter hier ist recht pingelig und will vorab den Sachverhalt haarklein erklärt bekommen.....

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vor 12 Stunden hat Dirk Diggler folgendes von sich gegeben:

1. § 21 (Vollgutachten) beim TÜV machen. Dafür wäre ein Datenblatt oder Kopie des Fahrzeugscheins eines baugleichen Fahrzeuges sehr hilfreich

 

2. Mit der TÜV-Bescheinigung über das bestandene §21-Gutachten zur Zulassungsstelle.

a). Entweder brauchst du eine eidesstattliche Erklärung des Vorbesitzers, dass ER die Papiere "verloren" hat.

b). oder DU gibst eine eidesstattliche Versicherung ab, dass wenn die "verlorenen" Papiere wieder auftauchen sollten, dass DU dann dies sofort bei der Zulassungsstelle anzeigst.

=> je nach Zulassungsstelle kann a oder b möglich sein
=> je nach Zulassungsstelle kann diese darüber hinaus Schwierigkeiten machen

c). wie ElBarto666 schrieb, die Aufbietung beim KBA wird nötig sein

 

Es macht Sinn, im Vorfeld mit TÜV und mit der Zulassungsstelle zu sprechen, um zu erfragen, was alles vorgelegt werden muss bzw. notwendig ist.

 

Das Ganze ist kein Spaziergang und schon für Punkt 1 muss alles an deinem Roller stimmen. Technisch muss alles funktionieren (Bremsen, Licht etc.) und Du wirst (mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit) ein Typenschild am Roller benötigen.

Danke für die ausführliche Beschreibung. Ich werde mich dort langhangeln und hoffentlich zum Erfolg kommen. Viele liebe Dank an alle :-) 

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Hallo

 

Ich spiele mit dem gedanken eine Motovespa direkt zu kaufen. Wer hat es schon mal gemacht und könnte mir hierbei etwas Hilfestellung geben im Bereich:  Transport,  Dokumente, und erlangen neuer Deutsche Papiere.

ich freue mich auf eure Antworten.

 

Gruß Jürgen

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Hi,

ich habe das schon mehrmals gemacht und kann dir dazu folgendes sagen:

 

- kaufe nur abgemeldete Roller

- kaufe nur mit vollständigen Papieren

- akzeptiere, dass die Roller immer schlechter als versprochen sind. Das Konzept Olack verstehen viele Spanier nicht.

- neue Papiere bekommt man nach einer Paragraph 21 Abnahme beim TÜV auf der Zulassungsstelle. I. D. R. Wird ein Kaufvertrag verlangt.

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Transport 250-400 Euro - ja nachdem, wen du findest und wo in Spanien das ding steht und wo in D zu Daheim bist. Und (meine Erfahrung) viele private Verkäufer machen nicht mit, wenn sie Deutschland hören. Ist für die ja auch viel Arbeit, da sie abmelden müssen etc. Und wenn, musst du cash in Vorleistung gehen :-) und zittern, ob alles klappt.

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2 hours ago, JUST.NAT said:

Hallo

 

Ich spiele mit dem gedanken eine Motovespa direkt zu kaufen. Wer hat es schon mal gemacht und könnte mir hierbei etwas Hilfestellung geben im Bereich:  Transport,  Dokumente, und erlangen neuer Deutsche Papiere.

ich freue mich auf eure Antworten.

 

Gruß Jürgen

 

2 hours ago, Alte_Karre said:

Hi,

ich habe das schon mehrmals gemacht und kann dir dazu folgendes sagen:

 

- kaufe nur abgemeldete Roller

- kaufe nur mit vollständigen Papieren

- akzeptiere, dass die Roller immer schlechter als versprochen sind. Das Konzept Olack verstehen viele Spanier nicht.

- neue Papiere bekommt man nach einer Paragraph 21 Abnahme beim TÜV auf der Zulassungsstelle. I. D. R. Wird ein Kaufvertrag verlangt.

 

Hab zu Spitzenzeiten 4 Vespas aus Spanien im Monat bekommen.

Bremsen sind immer durch. Bremsbeläge runter, Bremszüge eher russisch hin gespaxxt. Tachowelle oft hinüber. Birnen halt irgendwas drin was leuchtet. Selten die richtige Watt Zahl. Großzügige Gebrauchsspuren, Ständer oft verbogen, Gläser defekt. Wenn was kaputt geht wird halt irgendwas hingespaxxt was irgendwie funktioniert, aber nicht unbedingt gut, original oder verkehrssicher ist. In Summe mit 200€ ein einen TÜV fähigen Zustand zu bekommen. TÜV fähig, aber auch nicht mehr.

 

Motoren sind meist unverbastelt. Hier reicht meist Service, Vergaser reinigen. Elektrik meist auch gut. 

 

Spanische Papiere sollte immer das "Tarjeta" (Fahrzeugbrief) und die "Permisio" (Fahrzeugschein) dabei sein.  Nur eine "Trafic" Auskunft reicht hier für Papiere und Zulassung. Abmeldung kannst du hier übers spanische Konsulat machen. Ist aber aufwändig. TÜV und Papiere ist in der Regel kein Problem (150-200€). Mein Prüfer schreibt immer in die Bemerkung "vergleichbar mit deutscher Vespa PX 200, KBA D732". Technischer Zustand sollte halt gut sein, wie bei ner normalen HU. 

 

Zulassungsstelle bei uns will das Tarjeta und Permisio sehen und einen KV in dem steht das der Roller nur die spanischen Papiere hat, und eben die §21.

 

Die Frage ist halt obs sich lohnt. Zwischen 2000-2500 bekommst ne spanische PX 200 mit Papieren die schon hier ist. Technik und Papiere bist locker bei 400€. Hinzu kommt der Transport. 

 

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vor 26 Minuten hat ElBarto666 folgendes von sich gegeben:

TÜV und Papiere ist in der Regel kein Problem (150-200€). 

 

Muss nicht sein. Hängt stark am Bundesland. In Heidelberg wollten die ein Datenblatt vom TÜV Süd für 200€. Plus 180€ für die Prüfung...40€ auf der Zulassung.

In Darmstadt wollte die keiner prüfen.

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