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Import PX200E in Österreich aus Slovenien


restblau

Empfohlene Beiträge

Bitte um Rat (habe schon alle offiziellen Seiten MA46, ÖAMTC etc. abgegrast):
ich möchte eine gebrauchte PX200E, Bj 1985, Originalzustand (d.h. KEINE Veränderungen, Vespa war in SLO zugelassen) von Privatverkäufer aus Slovenien nach Österreich importieren.

Kann mir wer kurz den Prozess beschreiben? soviel habe ich mitbekommen:

1. Termin bei MA46 für Antrag auf Typisierung

2. Typisierungsantrag bei MA46 ausfüllen

3. Beim Termin vorfahren

4. Freischaltung der Zulassung über Finanzamt (wie geht das?)
weitere Fragen:

a) Zusätzlich zu Kaufvertrag und Typenschein, welche Dokumente brauche ich noch vom Verkäufer? Sprache? (geht slowenisch oder muss alles auf englisch/deutsch übersetzt werden?)

b) Welche Dokumente muss ich besorgen/beschaffen?

c) Ist eine §57a Begutachtung VOR Zulassung durchzuführen?

bin für jegliche Hilfe dankbar

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Wegen Sprache:

 

Habe beim Kauf einer PX 200 damals aus Kroatien einfach mit dem Verkäufer ein Kroatisches und ein deutsches Formular ausgefüllt.

Jeweils mit Kopien der beiden Personalausweise sowie Kopien der (noch zugelassenen) Vespapapiere.

Hat es für beide Seiten sehr erleichtert, der Verkäufer konnte für den Amtsschimmel die kroatische Version benutzen, ich die deutsche.

Zum restlichen Procedere kann ich nix sagen, da der Roller nach DE ging...

 

Jan

 

 

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vor 3 Minuten hat freerider13 folgendes von sich gegeben:

Wegen Sprache:

 

Habe beim Kauf einer PX 200 damals aus Kroatien einfach mit dem Verkäufer ein Kroatisches und ein deutsches Formular ausgefüllt.

Jeweils mit Kopien der beiden Personalausweise sowie Kopien der (noch zugelassenen) Vespapapiere.

Hat es für beide Seiten sehr erleichtert, der Verkäufer konnte für den Amtsschimmel die kroatische Version benutzen, ich die deutsche.

Zum restlichen Procedere kann ich nix sagen, da der Roller nach DE ging...

 

Jan

 

 

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Danke, guter Hinweis mit den 2 Sprachen!

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Bei der NÖ Landesregierungs-KFZ Stelle  war das bei den Fahrzeugen aus dem Ausland so, dass sie einen Kaufvertrag sehen wollten bzw. wer der letzte Besitzer war. Dann war noch hilfreich wenn man einen österr. Typenschein von dem typengleichen Fahrzeug hatte, wegen den Daten wie Abmessungen, dB, Kw, Bauartgeschw.... Die haben aber auch eine Datenbank, bei der sie schon viele Modelle gespeichert haben....

die Überprüfung (Typisierung) auf der Landesregierung ist § 56 Kfz... da ist dann keine § 57 (Pickerlüberprüfung) fürs Anmelden notwendig.

Beim Finanzamt muß man dann nur einen Antrag ausfüllen damit sie das Fahrzeug zum Anmelden freischalten.

Da geht es um die NoVA

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/kraftfahrzeuge/Normverbrauchsabgabe-Übersicht/NoVA-Steuersatz.html

ist aber bei dem Baujahr, glaube ich, nicht relevant.

Hat bei bis jetzt 5 Fahrzeugen ( 4 aus D einem aus Kroatien) so funktioniert.

 

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vor 6 Minuten hat TU ES!!! folgendes von sich gegeben:

Bei der NÖ Landesregierungs-KFZ Stelle  war das bei den Fahrzeugen aus dem Ausland so, dass sie einen Kaufvertrag sehen wollten bzw. wer der letzte Besitzer war. Dann war noch hilfreich wenn man einen österr. Typenschein von dem typengleichen Fahrzeug hatte, wegen den Daten wie Abmessungen, dB, Kw, Bauartgeschw.... Die haben aber auch eine Datenbank, bei der sie schon viele Modelle gespeichert haben....

die Überprüfung (Typisierung) auf der Landesregierung ist § 56 Kfz... da ist dann keine § 57 (Pickerlüberprüfung) fürs Anmelden notwendig.

Beim Finanzamt muß man dann nur einen Antrag ausfüllen damit sie das Fahrzeug zum Anmelden freischalten.

Da geht es um die NoVA

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/kraftfahrzeuge/Normverbrauchsabgabe-Übersicht/NoVA-Steuersatz.html

ist aber bei dem Baujahr, glaube ich, nicht relevant.

Hat bei bis jetzt 5 Fahrzeugen ( 4 aus D einem aus Kroatien) so funktioniert.

 

 

Super, so werde ich es machen!

Danke :-)

 

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  • 3 Jahre später...

Ich hänge mich mal an dieses Thema ran, da ich gerade dabei bin, meine T5 in Wien anzumelden:

 

- historische Typisierung

- originaler Mortor (125 cccm)

- Pickerlüberprüfung §57a neu

 

Mein Versicherungsmann sagte, ich muss vor der Zulassung mit dem Finanzamt noch die Nova klären. Auf dem Seiten des bmf steht, dass Fahrzeuge bis 125 ccm und Oldtimer nicht der Nova unterliegen (beide Punkte treffen zu). Muss ich trotzdem einen Antrag ausfüllen, damit das Finanzamt das Fahrzeug zum Anmelden freischaltet?

 

Um mir einen unnötigen Weg zum Finanzamt zu sparen: Hat jemand das Spiel schon mal durchgespielt? Über Hinweise würde ich mich freuen.

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