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Erledigt!!Werteinschätzung Vespa V50 R


Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

bräuchte ne Werteinschätzung für meine Vespa V50 R in Feldgrau.

 

Baujahr 1973 / 2014 neu aufgebaut

Deutsche Betriebserlaubnis mit Paragraph 21

 

Motor:

Quattrini M1-56

Polini Membranansaugstutzen
Mazzuwelle 51 Hub
24er Dellorto

Polinitronic

2.86 Primär

SIP Road Banane

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Bearbeitet von Vespabatze
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Was steht denn so in den Papieren, Hubraum, Leistung etc.? Das ist bei so einem Fahrzeug schon sehr entscheidened, was die Preisspanne angeht.

 

Sowohl das Motorkonzept als solches, als auch die Kombination mit originaler Gabel / Bremse muß man mögen...

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vor 7 Minuten hat Champ folgendes von sich gegeben:

Was steht denn so in den Papieren, Hubraum, Leistung etc.? Das ist bei so einem Fahrzeug schon sehr entscheidened, was die Preisspanne angeht.

 

Sowohl das Motorkonzept als solches, als auch die Kombination mit originaler Gabel / Bremse muß man mögen...

 

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vor 13 Minuten hat Udo folgendes von sich gegeben:

... 124 ist manchen sogar lieber mit dem Führerschein ...

 

Für den Roller benötigt man aber den Motorradführerschein, mit A1 oder der B196 Erweiterung darf man den nicht fahren. Von daher ist die Eintragung von 124ccm hier eher witzlos. Man spart sich halt lediglich Blinker und Steuern, dafür ist es halt nicht so vollständig legal (was machen ja schon wichtig zu sein scheint...).

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vor 31 Minuten hat Champ folgendes von sich gegeben:

Für den Roller benötigt man aber den Motorradführerschein, mit A1 oder der B196 Erweiterung darf man den nicht fahren.

 

Sorry, diesbezüglich ahnungslos, würde mich aber dennoch interessieren, weshalb?

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Schätze, dass Champ hier auf das Leistungsgewicht anspielt - zur Benutzung mit A1 oder B196 Führerschein darf ein Kraftrad höchstens 125 ccm Hubraum, höchstens 11 kw und Leistungsgewicht kleiner 0,1 kw/kg haben.

 

Das heißt, bei den hier eingetragenen 10 kw müsste der Roller mindestens 100 kg Leergewicht eingetragen haben, um ihn mit den genannten Führerscheinen legal bewegen zu dürfen. So schwer ist eine V50 aber üblicherweise nicht.

  • Thanks 2
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vor 37 Minuten hat Vespabatze folgendes von sich gegeben:

Mindern diese Eintragungen deswegen den Wert!? 
 

Wollte nur wissen was ich dafür verlangen kann :-D

 

 

 

Der erzielbare Preis bei alten Vespas schwankt nicht unerheblich von der möglichen Zielgruppe. Grundsätzlich sind umgerüstete Fuffis mit deutschen Papieren ja nicht verkehrt. Allerdings sehe ich hier ganz klar als mögliche Zielgruppe nur Leute mit vollwertigem Motorradführerschein. Ganz ordentlicher Gesamtzustand, allerdings (schrieb ich weiter oben schon) originale Gabel bei getuntem Motor muß man mögen. Dann muß natürlich auch Farbe gefallen, etc. von daher sehe ich die von Udo in den Raum geworfenen 4.000,- eher als optimistische Obergrenze. Wenn man Zeit und Muße hat sich mit vielen Interessenten auseinanderzusetzten kann man es versuchen, ich denke aber das wird nicht leicht sein.

 

vor 15 Minuten hat Rita folgendes von sich gegeben:

das Ding ist aber als Leichtkraftrad eingetragen .... sollte also mit A1 bei ner Kontrolle OK sein....

wer außer nem Tüver rechnet denn nach, daß zu leicht ist....??

 

Rita

 

Ein Gutachter einer gegnerischen Versicherung nach einem Unfall z.B.

 

Aus sollte man da gut aufpassen an wen man verkauft, was man in den Kaufvertrag schreibt...

 

Das ist meinem Ermessen nach vergleichbar mit Fuffi, die nur ital. Papiere hat, aber mit deutschen Versicherungskennzeichen gefahren wird. Machen Viele, kann gut gehen, kann aber auch böse in die Hose gehen.

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Deswegen muss in den Kaufvertrag „Bastlerfahrzeug“ stehen...

 

Ich denke aber wenn jemand so eine Vespa mit so einen Motor will, das er weiß auf was er sich einlässt....

 

Ich weise aber jeden Interessenten drauf hin das die Vespa nur mit A1 Führerschein bewegt werden darf... Sonst mach ich mich ja auch Strafbar....

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Für das Leistungsgewicht muß niemand rechnen, das steht eindeutig im Fahrzeugschein und kann auch von Polizisten kontrolliert werden. 
Schöner Roller, sehe ich bei knapp unter 4000,-

Gruß Michael

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vor 53 Minuten hat Vespabatze folgendes von sich gegeben:

Deswegen muss in den Kaufvertrag „Bastlerfahrzeug“ stehen...

 

Ich denke aber wenn jemand so eine Vespa mit so einen Motor will, das er weiß auf was er sich einlässt....

 

Ich weise aber jeden Interessenten drauf hin das die Vespa nur mit A1 Führerschein bewegt werden darf... Sonst mach ich mich ja auch Strafbar....

Wieso machst du dich da strafbar?

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vor 14 Minuten hat hannesp folgendes von sich gegeben:

in 1er Zustand... wollte ein kaufen für Tochter, war mir dann zu teuer. Die fuffies darf halt jeder fahren.

 

zb https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/vespa-v50r-smallframe-bj-1971/1449960348-305-5289

Sehe ich anders und nicht Richtungsweisend um in einer Beratung so etwas als transparenten Richtwert herzunehmen.

 

@VespabatzeSehe deinen Roller, mit dem von dir angebotenen Setup bei knapp unter /über 4k.

Bearbeitet von Walther
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vor 21 Minuten hat Albert Preslar folgendes von sich gegeben:

Wieso machst du dich da strafbar?

 

vor 15 Minuten hat Vespabatze folgendes von sich gegeben:

 

Weil ich der Verkäufer bin !?:aaalder:

Mist. Habe erst ein Motorrad verkauft und nicht darauf hingewiesen das man einen Führerschein benötigt. 

Bearbeitet von Albert Preslar
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Ob strafbar oder nicht, da kommt es doch gar nicht drauf an! Dass die verbauten Teile nicht zur Eintragung passen, und dass das Moped trotz eingetragener 124ccm nicht mit dem B196-Führerschein gefahren werden darf, sind Infos, die ein möglicher Käufer sicher gerne hätte ;-) So etwas sollte man fairerweise mitteilen. 

Ich will das Moped nicht runtersprechen. Die macht schon einen ordentlichen Eindruck. Aber die Sache mit der Eintragung wurde nicht wirklich optimal gelöst, den Schuh muss man sich beim Verkauf halt anziehen. 

 

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vor 22 Minuten hat kuchenfreund folgendes von sich gegeben:

Ob strafbar oder nicht, da kommt es doch gar nicht drauf an! Dass die verbauten Teile nicht zur Eintragung passen, und dass das Moped trotz eingetragener 124ccm nicht mit dem B196-Führerschein gefahren werden darf, sind Infos, die ein möglicher Käufer sicher gerne hätte ;-) So etwas sollte man fairerweise mitteilen. 

Ich will das Moped nicht runtersprechen. Die macht schon einen ordentlichen Eindruck. Aber die Sache mit der Eintragung wurde nicht wirklich optimal gelöst, den Schuh muss man sich beim Verkauf halt anziehen. 

 


Die Eintragungen wurden bereits im Jahr 2000 durchgeführt...

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vor 28 Minuten hat kuchenfreund folgendes von sich gegeben:

Ob strafbar oder nicht, da kommt es doch gar nicht drauf an! Dass die verbauten Teile nicht zur Eintragung passen, und dass das Moped trotz eingetragener 124ccm nicht mit dem B196-Führerschein gefahren werden darf, sind Infos, die ein möglicher Käufer sicher gerne hätte ;-) So etwas sollte man fairerweise mitteilen. 

Ich will das Moped nicht runtersprechen. Die macht schon einen ordentlichen Eindruck. Aber die Sache mit der Eintragung wurde nicht wirklich optimal gelöst, den Schuh muss man sich beim Verkauf halt anziehen. 

 

Absolut, das muss vor dem Kauf potentiellen Käufern gesagt werden.

Bearbeitet von Walther
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