Zum Inhalt springen

ET3 legale Performanceverbesserungen


Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich habe mir eine Primavera 125 ET3 BJ 1980 aus Italien gekauft, so dass vor der Zulassung so oder so ein Besuch beim TüV ansteht. Nun bin ich am Überlegen ob ich zuvor die Komponenten noch so modifiziere, dass die Vespa weiterhin langlebig bleibt, alles offiziell zuzlässig ist und ich in Summe eine gewisse Leistungssteigerung habe. Nun kann ich an Zylinder, Vergaser, Luftfilter, Düsen, Auspuff und wo auch immer noch anfangen.

 

  • Was ist überhaupt zulässig? Da gibt es bestimmt eine Seite die ich bisher nicht gefunden habe.
  • Wie gehe ich da am besten bei vor? Ich habe zwar die Konfigurationen / Setups hier im Forum gesehen, das ist mir aber zu abstrakt / die habe ich nicht verstanden.
  • Welche Komponente bringt den meissten Mehrwert?

 

Viele Grüße und vielen Dank,

Andreas

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja theoretisch ist alles unzulässig was die Leistung über den angegebenen Wert steigert. 

Ob deine Vespa aber den in den Papieren angegebenen Wert erreicht kannst  erst klären wenn du das Moped auf einen Leistungsprüfstand stellst. 

Ist aber den Aufwand nicht wert....

Ich würde beim Auspuff ansetzen. 

Wenn der alte org. Auspuff noch verbaut ist, ist der mit Sicherheit bereits durch Öl und Rost zu. Austauschen bringt dir bestimmt etwas Leistung zurück. 

Wenn man sich jetzt mit Zylinder Porting auskennt, wäre das die nächste Möglichkeit aus dem Standard Zylinder ein wenig mehr Leistung raus zu holen. 

Bedüsung wäre das nächste. Wobei das natürlich wieder einen messbaren Eingriff dar stellt. 

 

Unter dem Strich gibt es eigentlich nur die Version, Standart und so zu bleiben, oder aber Veränderungen, welcher Art auch immer, eintragen lassen und legal fahren. 

Gehe aber davon aus, dass es in deinem Fall am großen Schein fehlt...

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten hat Housefrau folgendes von sich gegeben:

Naja theoretisch ist alles unzulässig was die Leistung über den angegebenen Wert steigert. 

Es gibt praktisch (noch) keinen angegebenen Wert, da es keine ABE für das Modell in D gibt. Es läuft m.E. auf eine Einzelgenehmigung heraus.

In das anstehende Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis kann theoretisch alles einfließen, was an Leistung da hereingeschraubt wird.

Ob / was der Sachverständige akzeptiert, steht auf einem anderen Blatt. :???:

Evtl. sind auch Restriktionen durch die gegebene Fahrerlaubnis zu beachten.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 20 Minuten hat T5Rainer folgendes von sich gegeben:

Es gibt praktisch (noch) keinen angegebenen Wert, da es keine ABE für das Modell in D gibt. Es läuft m.E. auf eine Einzelgenehmigung heraus.

In das anstehende Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis kann theoretisch alles einfließen, was an Leistung da hereingeschraubt wird.

Ob / was der Sachverständige akzeptiert, steht auf einem anderen Blatt. :???:

Evtl. sind auch Restriktionen durch die gegebene Fahrerlaubnis zu beachten.

 

 

 

Da hast du natürlich Recht. 

Habe das eher so „allgemein“ gesehen. 

 

:cheers:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

schon mal vielen lieben Dank für Eure Antworten. Die Kiste muss 196B tauglich bleiben.

 

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B 196 sind berechtigt neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen.

 

Eine ET3 hat laut meinen Infos um die 5 KW. Somit wäre da noch Luft nach oben?

 

>> Ob / was der Sachverständige akzeptiert, steht auf einem anderen Blatt.

 

Aber der kann ja auch nicht machen was er will sondern muss sich an den Vorschriften orientieren. Und genau diese Info fehlt mir oder kann ich tatsächlich anpassen was ich will Hauptsache der Prüfstand sagt nicht mehr als 11kW?

 

Gruß,

Andreas

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Minuten hat adv0815 folgendes von sich gegeben:

der kann ja auch nicht machen was er will sondern muss sich an den Vorschriften orientieren.

Der kann fast alles ablehnen was er will und sich dabei gleichzeitig an den Vorschriften orientieren. :whistling:

 

vor 9 Minuten hat adv0815 folgendes von sich gegeben:

Und genau diese Info fehlt mir oder kann ich tatsächlich anpassen was ich will ...

Frag einfach vorher den Sachverständigen Deines Vertrauens, welchen Weg er gemeinsam mit Dir zu gehen bereit ist und was Du dazu beibringen und über Dich ergehen lassen mußt (z.B. ein Leistungsgutachten, Fahrgeräuschmessung ... ).

 

vor 11 Minuten hat adv0815 folgendes von sich gegeben:

Hauptsache der Prüfstand sagt nicht mehr als 11kW?

Das ist nur Deine B196-bedingte, persönliche Grenze - nicht die des Sachverständigen. ;-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Um die angestrebten 11kW an der Welle (d.h. ca. 17PS am Rad) im 121ccm Motörchen zu wecken, und die Fuhre vernünftig bewegen zu können wirst Du Dich m.E. ganz schön strecken müssen. Auf Anhieb würde ich sagen, daß dazu nahezu alle wesentlichen Komponenten angefaßt werden müssen:

  1. Auspuff (Resonanz)

  2. Zylinderporting (Auslaß- und Überströmer-Steuerzeit)

  3. Kurbelwelle (Einlaß-Steuerzeit, dicker Konus)

  4. Lüfterrad (Gewicht)

  5. Zylinderkopf (Verdichtung)

  6. Vergaser (Durchsatz)

  7. Getriebe (zur Charakteristik passend)

  8. Vorderradbremse (Scheibe)

  9. Fahrwerk (straffere Federbeine)

10. Reifen (Geschwindigkeitsindex)

 

Gibt Dein Budget das her und was wird der Herr Inschinör wohl dazu sagen? Wenn der z.B. meint, daß für den erstarkten Motor die nötige Rahmen-Steifigkeit nicht nachgewiesen ist (an eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Herstellers ist eh nicht zu denken), dann war's das. :satisfied:

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn der 17 am Rad hat sind das eher 20 an der Welle, bei 11KW an der Welle für den Führerschein dürfen da höchstens 8 (~11 PS) am Rad rauskommen. Außerdem muß da fürs Leistungsgewicht ordentlich Blei in die ET3.

Aber prinzipiell ist die herangehensweise nicht schlecht, da sowieso Einzelabnahme, dann gleich richtig.

Bearbeitet von matzmann
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde hat matzmann folgendes von sich gegeben:

Wenn der 17 am Rad hat sind das eher 20 an der Welle, bei 11KW an der Welle für den Führerschein dürfen da höchstens 8 (~11 PS) am Rad rauskommen. Außerdem muß da fürs Leistungsgewicht ordentlich Blei in die ET3.

Autsch, was ist mir denn da für ein Dreher passiert? :wallbash:

11kW an der Welle machen ca. 13 PS am Rad.

 

Das erreicht man auch mit etwas weniger Gebastel plus 30kg Ballast. :-)

 

Sehr konkrete top-O-Tuninganleitung von Salih: KLICK :thumbsup:

 

 

 

 

Bearbeitet von T5Rainer
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sehr schön läuft allemal ein ETS-Zylinder mit 19/19 und Renwelle. Piaggiobanane (oder entsprechenden Nachbau) dahinter und gut ist. In Verbindung mit einer Aulaßbearbeitung könnte ich mir gut vorstellen, daß man mit PM40 auch knapp an 10kw hinkommt, was sich dann leistungsentfaltungsmässig perfekt fahren ließe.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information