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GSFwa: Fahrt zur HU ohne Kennzeichen möglich?


PK-HD

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vor 2 Stunden hat Humma Kavula folgendes von sich gegeben:

Smarte Lösung:cheers:

Und? TÜV? 

Na klar. Der Polo hat erst 47.000 km auf der Uhr.

Bus hat auch bestanden, trotz ölfeuchtem Motor.

Nur der Hänger nicht. Die leicht rissigen Reifen und die defekte Rückfahrleuchte waren den Herren zu viel.

Knapp 300 € gelatzt. Die Preise sind echt heftig geworden.

Nächste Woche kommt noch der Skoda und die PX dran. Dann ist wieder für 2 Jahre Ruhe.

 

Übrigens: der TÜV macht deutschlandweit keine HU bei unversicherten Fahrzeugen, da muss also mind. ein gelbes Kennzeichen dran sein.

GTÜ macht das aber sehr wohl. Diw haben nur geschmunzelt und was von Fahrt auf Privatgelände gemurmelt.

Bearbeitet von PK-HD
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vor 14 Minuten hat PK-HD folgendes von sich gegeben:

Übrigens: der TÜV macht deutschlandweit keine HU bei unversicherten Fahrzeugen, da muss also mind. ein gelbes Kennzeichen dran sein.

Wo ist der Zusammenhang zwischen unversichert und gelbem Kennzeichen?

Auch ein Fahrzeug mit zugeteiltem aber ungestempelten Kennzeichen (kein Kurzzeitkennzeichen) kann versichert sein und wird auch beim TÜV geprüft.

Bearbeitet von T5Rainer
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vor 3 Minuten hat T5Rainer folgendes von sich gegeben:

Wo ist der Zusammenhang zwischen unversichert und gelbem Kennzeichen?

Auch ein Fahrzeug mit zugeteiltem aber ungestempelten Kennzeichen (kein Kurzzeitjennzeochen) kann versichert sein und wird auch beim TÜV geprüft.

Das ist richtig, daher schrub ich "mind.".

:-D

Für mich wäre zugeteiltes Kennzeichen mit Versicherungsschutz die letzte Möglichkeit gewesen weil ich die Karre ja verkaufen will und nicht anmelden.

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vor 12 Stunden hat PK-HD folgendes von sich gegeben:

Übrigens: der TÜV macht deutschlandweit keine HU bei unversicherten Fahrzeugen, da muss also mind. ein gelbes Kennzeichen dran sein.

GTÜ macht das aber sehr wohl. Diw haben nur geschmunzelt und was von Fahrt auf Privatgelände gemurmelt.

 

Was wieder zeigt das die Jungs von der GTÜ keine Ahnung haben. Viele TÜV Stationen haben übrigens genau dafür eine eigene rote Nummer, Kosten die die GTÜ Jungs dann sparen.

 

https://verkehrslexikon.de/ModuleB/Oeffentlicher_und_nichtoeffentlicher_Verkehr.php

Bearbeitet von matzmann
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vor 1 Stunde hat matzmann folgendes von sich gegeben:

Viele TÜV Stationen haben übrigens genau dafür eine eigene rote Nummer

Und die, die keine haben (wie z.B. o.g.) sparen sich die Kosten dafür, richtig?

vor 1 Stunde hat matzmann folgendes von sich gegeben:

Was wieder zeigt das die Jungs von der GTÜ keine Ahnung haben.

Matzmann, dein Fachwissen bzgl. Zulassungen und Eintragungen schätze ich sehr, aber in diesem Fall bist du nicht sehr objektiv.

Die Jungs dürften auf besagtem Privatgelände genauso mit einem nicht angemeldeten Gabelstapler rumfahren wie mit einem nicht angemeldeten PKW.

Der Schnellschuss bei euch im Laden resultiert wohl von einem bestimmten Vorfall in der Vergangenheit.

Keine Ahnung was da vorgefallen war, aber ihr dürftet doch alle über eine gewisse Berufshaftpflicht verfügen, wenn man überlegt mit welchen Werten fremder Leute ihr teilweise hantiert.

 

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Dann lies mal den Link. Sobald da Publikumsverkehr ist ist das kein Privatgelände. Der Gabelstabler muß nicht zugelassen werden, das ist normalerweise eine Arbeitsmaschine. 

Und ja ich bin da Parteiisch.

Meine Meinung zu dem Dilemma mit den nicht vorhandenen roten Nummern werde ich aber nur privat kundtun.

Bearbeitet von matzmann
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vor 22 Minuten hat matzmann folgendes von sich gegeben:

Sobald da Publikumsverkehr ist ist das kein Privatgelände.

Doch, Privatgelände ist es immernoch, aber gleichzeitig kann ein Teil davon öffentlicher Verkehrsraum sein. Nicht so in dem Bereich, in dem die Fahrzeugprüfungen stattfinden. Der Bereich ist durch Markierungen und Beschilderung klar erkennbar abgegrenzt. Üblicherweise fährt der Kunde bis zu einer Markierung, lässt den Motor laufen und nimmt auf der Wartebank platz. Ab hier übernimmt der PI und bewegt das Fahrzeug nur noch in diesem markierten Bereich und in der Halle mit Toren, also ganz eindeutig ein Bereich mit Zutritt für eingeschränkten Personenkreis. Somit außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums.

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Bist du Fachanwalt für Verkehrsrecht? Ich nicht, und muß da das glauben was mir einer vom Fach erzählt. Du hast natürlich in dem Punkt recht das es natürlich Privatgelände bleibt, trotzdem sehe ich das fahren ohne Zulassung kritisch.

 

Dies bezüglich muss jedoch sichergestellt sein, dass auf dem Privatgelände keine Unbefugten Zutritt haben können. Ein Privatgelände muß dementsprechend vor unbefugtem Benutzen Dritter gesichert sein, z. B. durch geeignete Absperrmaßnahmen.“

 

https://www.rechtsanwalt-strafrecht-detmold.de/service/ihrefrageunsereantwort/trunkenheitsfahrt/antwort18.html

 

https://straffrei-mobil.de/index.php/home/436-trunkenheitsfahrt-auch-auf-privatgrundstueck-moeglich

Bearbeitet von matzmann
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vor 4 Stunden hat matzmann folgendes von sich gegeben:

Bist du Fachanwalt für Verkehrsrecht? Ich nicht, und muß da das glauben was mir einer vom Fach erzählt. Du hast natürlich in dem Punkt recht das es natürlich Privatgelände bleibt, trotzdem sehe ich das fahren ohne Zulassung kritisch.

 

Dies bezüglich muss jedoch sichergestellt sein, dass auf dem Privatgelände keine Unbefugten Zutritt haben können. Ein Privatgelände muß dementsprechend vor unbefugtem Benutzen Dritter gesichert sein, z. B. durch geeignete Absperrmaßnahmen.“

 

https://www.rechtsanwalt-strafrecht-detmold.de/service/ihrefrageunsereantwort/trunkenheitsfahrt/antwort18.html

 

https://straffrei-mobil.de/index.php/home/436-trunkenheitsfahrt-auch-auf-privatgrundstueck-moeglich

Jo, aber das hat jetzt mit dem Ursprung auch schon nix mehr zu tun.

Welchen Schaden soll denn die Haftpflicht des Halters bitteschön begleichen? Wenn der PI mit dem Fahrzeug über seinen AVL Ditest fährt? Da wird ihm der Kunde aber was husten. Erstmal wird die Versicherung jemanden in Regress nehmen, da nicht ihr Kunde gefahren ist. Dann wird der Kunde den PI in die Mangel nehmen, weil ein Schaden am Kfz entstanden ist und der Kunde in seinen Beiträgen steigt.

Also egal wie man es konstruiert, es kann nicht sein, dass die Versicherung des Kunden zahlen muss wenn der PI Scheiße baut.

Da muss mal irgendwann bei euch im Laden was gewaltig daneben gegangen sein und daraufhin hat wohl irgend ein Sesselpupser gemeint ein erneutes Unglück durch diese Maßnahme eingrenzen zu können.

Mehr wird nicht dahinter stecken.

Ich finds läppsch und werden die Blaukittel nur noch aufsuchen wenn mein Privatkontakt nicht im Außendienst ist. Für alle anderen Fälle bin ich einfach die letzten 15 Jahre immer gut mit GTÜ gefahren. Und zwar nicht weil die grenzwertige Sachen durchwinken, sondern weil die sich unter der Hebebühne menschlich und fair verhalten. Und nicht so von oben herab. Das Gegenteil ist mir jetzt schon an drei unterschiedlichen Prüfstellen vom TÜV untergekommen. Brauch ich nicht nochmal.

Sorry für die unobjektive Note meinerseits. :cheers:

 

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Du kannst dir ja deine Meinung bilden wie du möchtest. Fahren ohne Versicherungsschutz bringt dem Prüfingenieur halt evtl. Punkte ein. Ob das nun mal passiert ist oder nicht oder ob die Versicherung da mal einen Fall bezahlen musste oder nicht ist doch völlig irrelevant, darüber zu lachen zeigt nur eine Grundeinstellung zum Recht das er eigentlich vertreten sollte. Ich bin da natürlich auch Empfindlich, Punkte bringen mir persönlich gleich eine Rüge vom Landesamt für Verkehr ein. Und mit einem nicht versicherten Auto zu fahren ist da schlecht erklärt.

 

Meine persönliche Meinung dazu ist da auch noch etwas differenzierter, aber das werde ich bestimmt nicht in einem öffentlichen Forum Kund tun.

Bearbeitet von matzmann
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Sagt mal:
Hatte der TÜV nicht (zumindest früher) extra für so was ne eigene Versicherung?

Bei uns hier in Bayern hat noch nie einer von denen nach ner Versicherung gefragt.

Und vor Jahren hat mal ein Prüfer mit ner PX von mir nen sauberer Salto hingelegt in seiner Einfahrt.
Hatte noch nie einen Schaden so anstandslos reguliert bekommen. Lediglich auf Basis Kostenvoranschlag von der Werkstatt. 3 Tage später war die Kohle auf meinem Konto - ohne Abzüge und sogar inklusive Märchensteuer...

Jan


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Es geht nicht um die Schäden, es geht darum das man mit einem Fahrzeug ohne Zulassung und ohne Nummernschilder nicht fahren darf, auch nicht der Prüfer auf einem Firmengelände (Es sei den alle warten draussen und es ist mit einer Schranke o.Ä. Abgesperrt, Markierungen reichen da nicht). Das ist unabhängig von einem Schaden schlicht nicht erlaubt und gibt Punkte. 

 

Jetzt stellt sich die Frage ob jemand der wissentlich rechtswidrig handelt Prüfaufgaben im Auftrag des Staates ausführen sollte. Aber das geht hier zu weit.

 

Das ist ein wenig so wie ein kiffender Polizist, die Kiffer finden das super und sind best Buddy, richtig schlimm ist das auch nicht, die Mehrheit hat aber doch Verständnis wenn er ein Disziplinarverfahren bekommt weil angezweifelt wird das er für den Beruf geeignet ist.

Bearbeitet von matzmann
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vor 4 Stunden hat matzmann folgendes von sich gegeben:

Jetzt stellt sich die Frage ob jemand der wissentlich rechtswidrig handelt Prüfaufgaben im Auftrag des Staates ausführen sollte.

Jetzt stell dir vor, es gibt sogar PI, die lassen Jugendliche ohne Führerschein mit dem Auto rumfahren. Es kommt sogar noch schlimmer, die lassen sich von denen in der Gegend rumkutschieren. OHNE Führerschein!!!!drölf. Ich finde, solche Leute sollten keine Prüfaufgaben im Auftrag des Staates ausführen.

 

Wer den Wink mim Zaunpfahl im Gewurschdel des Sarkasmus findet darf ihn behalten.

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Privat Unfug zu treiben ist noch was anderes als sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Du bist ja selber der Beweis das es funktioniert. Allerdings möchte ich auch nicht erleben was los wäre wenn ich meine Tochter ohne Fahrlaubnis fahren lasse und daneben sitze. Das sieht ein PI vielleicht entspanntet. Jetzt verstanden? 

 

Bearbeitet von matzmann
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Ok, hast meinen Wink nicht verstanden.

Ich beschrieb den Vorgang bei der praktischen Führerscheinprüfung.

 

Ist es ein Wettbewerbsvorteil wenn die PI ein abgemeldetes Fahrzeug prüfen, so wie es der TÜV auch bis vor kurzem gemacht hat?

Der Vorgang der Fahrzeugprüfung hat, so wie auch der Führerscheinprüfung ein bisschen andere Rahmenbedinungen als üblicherweise im Straßenverkehr.

Wenn sich der Heinz andere Felgen drauf schraubt und dadurch seine Betriebserlaubnis verliert, dann ist die Kiste auch erstmal nicht mehr versichert. Dennoch nimmt der PI sich der Sache an und fährt damit auf die Bühne und checkt ob man die Betriebserlaubnis wieder herstellen kann. Wenn nicht, dann bleibt die Kiste ohne Betriebserlaubnis.

 

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vor 32 Minuten hat PK-HD folgendes von sich gegeben:

Ok, hast meinen Wink nicht verstanden.

Ich beschrieb den Vorgang bei der praktischen Führerscheinprüfung.

 

OK das hab ich nicht verstanden. PI dürfen auch keine Fahrerlaubnisprüfungen machen. 

 

vor 32 Minuten hat PK-HD folgendes von sich gegeben:

Ist es ein Wettbewerbsvorteil wenn die PI ein abgemeldetes Fahrzeug prüfen, so wie es der TÜV auch bis vor kurzem gemacht hat?

 

Ja klar, genauso wie wenn man die kaputte Kennzeichenbeleuchtung übersieht die eigentlich ein erheblicher Mangel wäre. Frag dich doch selber wo fährst du wieder hin und was erzählts du im Forum. „Durchgefallen wegen Kennzeichenbeleuchtung?“ „ Der hatte aber einen schlechten Tag“ „Nie wieder XXX“ oder „ Kennzeichenbeleuchtung war kaputt, naja er gesagt das soll ich noch machen, da könnt ihr hinfahren“

 

vor 32 Minuten hat PK-HD folgendes von sich gegeben:

 

Wenn sich der Heinz andere Felgen drauf schraubt und dadurch seine Betriebserlaubnis verliert, dann ist die Kiste auch erstmal nicht mehr versichert. Dennoch nimmt der PI sich der Sache an und fährt damit auf die Bühne und checkt ob man die Betriebserlaubnis wieder herstellen kann. Wenn nicht, dann bleibt die Kiste ohne Betriebserlaubnis.

 

 

Das Schöne ist aber das ist ausdrücklich gesetzlich erlaubt. Ein Prüfer darf auch ohne Betriebserlaubnis fahren (Zu Prüfungszwecken) Ich hab mich schon oft gefragt was eigentlich vor Gericht passieren würde wenn mir „Fahren ohne Betriebserlaubnis“ vorgeworfen wird. „Die Kiste ist zu laut“ „Ja genau, das hab ich bei meiner Prüfungsfahrt auch festgestellt als die Polizei mich angehalten hat“ Natürlich mach ich sowas nicht, aber spannend wärs 8-)

Bearbeitet von matzmann
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vor 30 Minuten hat matzmann folgendes von sich gegeben:

Ja klar, genauso wie wenn man die kaputte Kennzeichenbeleuchtung übersieht die eigentlich ein erheblicher Mangel wäre. Frag dich doch selber wo fährst du wieder hin und was erzählts du im Forum. „Durchgefallen wegen Kennzeichenbeleuchtung?“ „ Der hatte aber einen schlechten Tag“ „Nie wieder XXX“ oder „ Kennzeichenbeleuchtung war kaputt, naja er gesagt das soll ich noch machen, da könnt ihr hinfahren“

Diese Unterstellungen haben jetzt aber keinen Bezug zu meiner Frage.

 

Ich kenne das übrigens so, dass der Kunde dem PI das Fahrzeug in die Halle fährt. Geht das dann ohne Versicherungsschutz? Also quasi bis zum Tor, und der PI übernimmt am Tor. Außerhalb eines öffentlichen Straßenverkehrs.

Darf man eigentlich ein nicht versichertes Fzg auf öffentlicher Straße auf den Hänger laden?

Vielleicht erkennst du langsam worauf ich hinaus will.

 

Mit Wettbewerbsvorteil hat das wohl wahrlich nix zu tun.

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vor 54 Minuten hat PK-HD folgendes von sich gegeben:

Ich kenne das übrigens so, dass der Kunde dem PI das Fahrzeug in die Halle fährt. Geht das dann ohne Versicherungsschutz? Also quasi bis zum Tor, und der PI übernimmt am Tor.

 

Im Regelfall darfst du ja rein in die Halle, da hat sich das mit dem abgesperrt auch schon erledigt. Außerdem ist je nach Fahrzeug eine Probe/Konditionierungsfahrt erforderlich, das geht in 95% der Hallen auch nicht.

Ja, wenn die Halle groß genug ist, der Kunde das Auto vor dem Tor stehen läßt, nicht mit rein darf, der Prüfer das Auto reinschiebt und dann die Tore schließt wäre das möglich. Vielleicht auch noch wenn die Halle groß genug ist, der Kunde reinfährt, dann rausgeschmissen wird und die Tore geschlossen werden (Das müsste dann ein Gericht entscheiden). 
 

Ich habe das Gefühl die Links von mir hast du nicht gelesen, in einem ging es darum das ein Fahrzeug betrunken auf dem Hof einer Werkstatt „nur in die Halle“ gefahren wurde. Das Gericht hat das eindeutig als Trunkenheitsfahrt gewertet, da es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt.

 

Du merkst worauf ich hinaus will?

 

Das Auto darf nichtmal auf der Straße stehen ohne Versicherung, also nein, aufladen darfst du auch nicht.

 

Der Wettbewerbsvorteil liegt darin das auch du wieder in einem Forum geschrieben hast. Ich fahr zu XXX da brauch das Auto kein Kennzeichen. Zu YYY braucht ihr nicht fahren da wird das nix.

 

 

 

Bearbeitet von matzmann
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Mal für mich, der nicht ganz so schnell ist im kapieren.

Ich habe einen nicht angemeldete, nicht versicherte aber komplett neu gemachte Vespa und möchte die dann auch zulassen.

Nun fahre ich mit dem Teil im Kofferraum zum Onkel-TÜV-Mann und bitte ihn mit einen 21er zu machen.

Der schickt mich aber wieder weg, weil er keine Probefahrt machen darf.

Ich muss also erst zur Zulassungsstelle und Geld und Zeit Investieren (was ich mit der HU vorweg ja vermeiden möchte), die mich dann nach einem oder mehrerer Verwaltungsakten zum TÜV schickt, damit der dann auch auf seinem Hof fahren darf?

Hab ich das so richtig verstanden?

Ich kenne das nämlich anders.

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Also früher, so ganz früher, habe ich meine Vespas in den Bulli geschmissen, bin zum TÜV Süd gefahren, habe die Vespas ausgeladen, 21er machen lassen, fertig.

Iwann sagte mir mein freundlicher und stets wohlgesonnener TÜV Prüfer, dass er das so nicht mehr machen könne. Ich solle mir doch ein Kurzzeitkennzeichen holen und dann wäre alles tutto. Seitdem mache ich das auch so. Problemlos.

 

Das Leben kann so einfach und unkompliziert sein., wenn man denn möchte ...

Bearbeitet von PhilLA
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vor 2 Stunden hat PhilLA folgendes von sich gegeben:

ich solle mir doch ein Kurzzeitkennzeichen holen und dann wäre alles tutto. Seitdem mache ich das auch so. Problemlos.

Leider geht das nicht mehr. Die Kurzzeitkennzeichen bekommen nur noch Fahrzeuge, die TÜV haben... 

 

Edith und der weitere Verlauf möchten diese Aussage als >Bullshit< kennzeichnen! :whistling:

War etwas zu früh heute... :zzz:

Bearbeitet von Humma Kavula
Bullshit verzapft
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vor 31 Minuten hat agent.seven folgendes von sich gegeben:

Mal für mich, der nicht ganz so schnell ist im kapieren.

Ich habe einen nicht angemeldete, nicht versicherte aber komplett neu gemachte Vespa und möchte die dann auch zulassen.

Nun fahre ich mit dem Teil im Kofferraum zum Onkel-TÜV-Mann und bitte ihn mit einen 21er zu machen.

Der schickt mich aber wieder weg, weil er keine Probefahrt machen darf.

Ich muss also erst zur Zulassungsstelle und Geld und Zeit Investieren (was ich mit der HU vorweg ja vermeiden möchte), die mich dann nach einem oder mehrerer Verwaltungsakten zum TÜV schickt, damit der dann auch auf seinem Hof fahren darf?

Hab ich das so richtig verstanden?

Ich kenne das nämlich anders.

Kennzeichen vorab reservieren (online) ungestempeltes Kennzeichen dran...

Deckungskarte von der Versicherung dabeihaben....**....zur HU fahren....wenn bestanden weiterfahren zur Zulassung

 

Rita

 

** auf der Deckungskarte muß ein Datum als Versicherungsbeginn eingetragen sein....NICHT!!  Tag der Zulassung

  • Thanks 1
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Ok....ich gehe also mit nem Kaufvertrag des Scheunenfundes, von dem ich keine Papiere habe und ja deswegen zum TÜV muss, zur Zulassungsstelle. Ohne irgendwelche Papiere, weil ich die ja nicht habe. Und wie bitte soll ich dann dort ein gelbes Kennzeichen kriegen? Dass die mich dort weg schicken ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

 

Ich kann ja letztenendes nur erst mal zum TÜV um irgendwelche Papiere für das Zulassungsverfahren zu bekommen und dies natürlich auch nur mit dem blanken Fahrzeug ohne irgendeinem Versicherungsschutz oder gelbes Kennzeichen. 

 

Sprich.....also doch auf den Hänger und vor der Prüfhalle abladen. Wie sonst???

 

(für den Pkw ist ja klar....da gibt's ja die ZBTeilII…..mit der kriege ich auch das gelbe Kennzeichen)

Bearbeitet von weissbierjojo
  • Thanks 1
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vor 27 Minuten hat Humma Kavula folgendes von sich gegeben:

Leider geht das nicht mehr. Die Kurzzeitkennzeichen bekommen nur noch Fahrzeuge, die TÜV haben... 

Das ist leider falsch. Informier dich doch erstmal bevor Du solche Behauptungen in den Raum stellst. Genau so entstehen Halbwahrheiten, die irgendwer liest und so weitergibt.

 

vor 6 Minuten hat weissbierjojo folgendes von sich gegeben:

Ok....ich gehe also mit nem Kaufvertrag des Scheunenfundes, von dem ich keine Papiere habe und ja deswegen zum TÜV muss, zur Zulassungsstelle. Ohne irgendwelche Papiere, weil ich die ja nicht habe. Und wie bitte soll ich dann dort ein gelbes Kennzeichen kriegen? Dass die mich dort weg schicken ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

Ich kann ja letztenendes nur erst mal zum TÜV um irgendwelche Papiere für das Zulassungsverfahren zu bekommen und dies natürlich auch nur mit dem blanken Fahrzeug ohne irgendeinem Versicherungsschutz oder gelbes Kennzeichen. 

Sprich.....also doch auf den Hänger und vor der Prüfhalle abladen. Wie sonst???

 

Also genau so mache ich das immer. Die schreiben die Fahrgestellnummer rein und gut iss ...

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vor 49 Minuten hat PhilLA folgendes von sich gegeben:

Das ist leider falsch. Informier dich doch erstmal bevor Du solche Behauptungen in den Raum stellst. Genau so entstehen Halbwahrheiten, die irgendwer liest und so weitergibt.

 

 

Also genau so mache ich das immer. Die schreiben die Fahrgestellnummer rein und gut iss ...

 

……………...und machen dort auch gleich das komplette Verfahren....inkl. HU. Ich gehe also mit fixfertigen Papieren aus der Prüfhalle und damit dann zur Erstellung der ZB´s Teil 1 und 2 zur Zulassungstelle

Bearbeitet von weissbierjojo
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