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Corona und so


sidewalksurfer

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Wollte mich zwar nicht mehr äußern, daher will ich nur eine kurze Aufklärung ob ich das richtig rauslesen:

Mai 2019 wurden die Kredite für Corona schon bewilligt?

Da kannten ich Corona nur als Bier.

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Du liest richtig. Aber die darauf basierende Vermutung ist falsch. Es gab ein Nachtragsgesetz.

 

https://correctiv.org/faktencheck/2020/10/20/nein-der-corona-sonderfonds-wurde-in-bayern-nicht-schon-2019-beschlossen/

 

Edit: Dass es nachträglich eingefügt wurde, lässt sich auch daran erkennen, dass es ein Art. 2a ziwschen Art. 2 und Art. 3 ist.

 

Hier der Anfang des Nachtragsgesetzes vom 19.03.2020, verkündet wohl am 23.03.2020 (Edit Quelle https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2020-153/) :

 

Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2019/2020 –  NHG 2019/2020)

vom 19. März 2020

Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1
Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020

Das Haushaltsgesetz 2019/2020 (HG 2019/2020) vom 24. Mai 2019 (GVBl. S. 266, BayRS 630-2-22-F) wird wie folgt geändert:

1.Art. 1 wird wie folgt geändert:

a)Für das Haushaltsjahr 2019 wird die Angabe „65 356 309 200“ durch die Angabe „65 554 713 800“ ersetzt.

b)Für das Haushaltsjahr 2020 wird die Angabe „59 951 846 300“ durch die Angabe „70 648 130 200“ ersetzt.

c)Gleichzeitig wird der Haushaltsplan nach Maßgabe des diesem Gesetz als Anlage beigefügten Nachtragshaushaltsplans geändert.

2.Art. 2 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

a)Satz 4 wird aufgehoben.

b)Satz 5 wird Satz 4 und wie folgt geändert:

aa)In Nr. 1 wird die Angabe „250 000 000 €“ durch die Angabe „50 000 000 €“ ersetzt.

bb)In Nr. 2 wird die Angabe „200 000 000 €“ durch die Angabe „50 000 000 €“ ersetzt.

3.Nach Art. 2 (Kreditermächtigungen) wird folgender Art. 2a eingefügt:

„Art. 2a

Kreditermächtigung zur Finanzierung von Kapitel 13 19 – Sonderfonds Corona-Pandemie

(1) 1Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) und den dort auszugleichenden Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2020 Kredite am Kreditmarkt bis zur Höhe von 10 000 000 000 € aufzunehmen. 2Die Kredit­ermächtigung kann übertragen werden, soweit diese Kreditmittel bis zum Ablauf des Haushalts­jahres 2020 nicht aufgenommen wurden und zur Deck­ung noch benötigt werden.

(2) Ab dem Haushaltsjahr 2024 ist jährlich 1/20 der im Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) aufgenommenen und bis Ende des Haus­haltsjahres 2023 noch nicht zurückgeführten Schulden zu tilgen.

(3) Art. 2 Abs. 2 Satz 1 bis 3 sowie Abs. 3 und 4 gilt sinngemäß.“

Bearbeitet von milan
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Warum auf der Seite der Bayerischen Justiz "Fassung 24.05.2019" ausgewiesen ist, erklärt sich mir nicht. Ich konnte auf die Schnelle auch nichts dazu finden und halte das schlicht einen "bug" der Seite. Üblicherweise beziehen sich die Fassungsangaben dem Wortsinn nach tatsächlich auf den jeweiligen Stand des Gesetzes zum Angegeben Datum und nicht auf die Erstfassung. Dass hier Irritationen entstehen, ist vorprogrammiert.

 

Im kostenpflichtigen Rechtsportal "beck-online" ist der Hinweis auf das Nachtragsgesetz und spätere Anpassungen in der Fußnote klar hinterlegt:

 

Art. 2a[1] Kreditermächtigung zur Finanzierung von Kapitel 13 19 – Sonderfonds Corona-Pandemie

(1) 1Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) und den dort auszugleichenden Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2020 Kredite am Kreditmarkt bis zur Höhe von 20 000 000 000 € aufzunehmen. 2Die Kreditermächtigung kann übertragen werden, soweit diese Kreditmittel bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2020 nicht aufgenommen wurden und zur Deckung noch benötigt werden.

(2) Ab dem Haushaltsjahr 2024 ist jährlich 1/20 der im Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) aufgenommenen und bis Ende des Haushaltsjahres 2023 noch nicht zurückgeführten Schulden zu tilgen.

(3) Art. 2 Abs. 2 Satz 1 bis 3 sowie Abs. 3 und 4 gilt sinngemäß.

[1] 

Art. 2a eingef. mWv 1.1.2019 durch G v. 19.3.2020 (GVBl. S. 153);; Abs. 1 Satz 1 geänd. mWv 1.1.2020 durch G v. 27.4.2020 (GVBl. S. 238); Art. 2a Abs. 2 tritt gem. Art. 18 Abs. 5 mit Ablauf des 31.12.2043 außer Kraft.

Art. 2a: Text gilt 01.01.2020 bis 31.12.2043
Bearbeitet von milan
Datum vertippt
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Die Begründung der Bayerischen Staatskanzlei gegenüber dem BR (Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/nein-bayern-hat-die-corona-pandemie-nicht-schon-2019-geplant,SDUYtCE

 

Das Datum eines Gesetzes, in diesem Fall der 24. Mai 2019, ist mit dem Gesetz quasi "verankert". Es ist, so schreibt die Pressestelle der Staatskanzlei in einer Mail-Antwort an BR24, "das Datum der Ausfertigung des Gesetzes. Das heißt an diesem Tag ist es vom Herrn Ministerpräsidenten unterzeichnet worden." Das Datum steht auf der Internetseite www.gesetze-bayern.de in der Leiste oberhalb des kompletten Gesetzes – unabhängig davon, welchen Artikel man anklickt und unabhängig davon, wann ein Artikel dem Gesetz hinzugefügt wurde."

Das ist schwach. Natürlich ist das Datum eines Gesetzes mit diesem verankert. Es bleibt bis zur Aufhebung das Gesetz vom 24.05.2019. Bei etwaigen späteren Änderungen aber eben mit dem Zusatz "in der Fassung vom (Änderungsdatum)". Die Bezeichnung der Spalte auf der Internetseite ist also schlicht falsch, wenn dort dauerhaft das Ursprungsdatum des Gesetzes hinterlegt ist.

Bearbeitet von milan
Tippfehler
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Intgeressante Informationen über die Verbreitung und die Ansteckungswahrscheinlichkeit in verschiedenen Szenarien (Familienfeier, Club / Bar, Schule)

 

https://english.elpais.com/society/2020-10-28/a-room-a-bar-and-a-class-how-the-coronavirus-is-spread-through-the-air.html?

 

Nachtrag:

hier noch Büro, Kantine und Bus

 

https://english.elpais.com/spanish_news/2020-06-17/an-analysis-of-three-covid-19-outbreaks-how-they-happened-and-how-they-can-be-avoided.html?rel=mas

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vor 2 Stunden hat Spiderdust folgendes von sich gegeben:

Allein der Untertitel "Werden wir wieder weggesperrt?" lässt mich schon 'nen Kackreiz bekommen.

Das ist kein Untertitel, sondern eine zugegeben pointierte Aufforderung zur Diskussion bei facebook. War etwa 20 Sekunden in den 20 Minuten eingeblendet.

Die restliche Zeit stand dort "Droht ein neuer Lockdown?" ist das dem Herrn genehm?

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vor 56 Minuten hat Austria 1933 folgendes von sich gegeben:

Du weißt schon, dass das Aluhut-TV ist?! Das hat mit Objektivität und Journalismus so viel zu tun, wie Hundescheiße mit Mousse au Chocolat

 

Dort saßen drei Befürworter der Maßnahmen und zwei kritische Personen. Finde ich nicht schlecht das Verhältnis.

Die Professorin hat im Wesentlichen für den Zusammenhalt der Gesellschaft plädiert und dass sich die Menschen zuhören sollen.

Funktioniert bei Dir nicht, Du hast es Dir anscheinend nicht angeschaut, weil Du ja schon vorher wusstest, was Du davon halten willst.

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vor 1 Minute hat PX-FL-HH folgendes von sich gegeben:

zwei kritische Personen.

Verharmloser trifft es wohl eher. Hab's mir angetan und die "mousse au chocolat" bis zu Ende angehört. Mit der Sterblichkeit ist sie wohl nicht mehr ganz auf dem neuesten Stand. Die Realität straft sie Lügen. Man möge sich die 10.582 Toten allein in Deutschland mal in seinem Garten oder in einer Reihe vorstellen. Dann interessiert mich das Verhältnis zur Gesamtbevölkerung auch nicht mehr. 

Vor zwei Wochen hatten wir noch siebzig kritische Fälle. Heut sind's 1.944. Statt in Talkshows zu hocken könnten die Leute ja mal mitanpacken und beim regelmäßigen Patienten-Wenden mithelfen. 

Ich kenn mich da nich aus.. müssen Beatmungspatienten zwischendurch eigentlich auch pissen und kacken?

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vor 1 Minute hat Steuermann folgendes von sich gegeben:

Verharmloser trifft es wohl eher.

Aber was sagst Du zu den Aussagen von ihr zum Zusammenhalt der Gesellschaft und dass man sich gegenseitig zuhören solle, ohne den anderen zu beschimpfen?

Kannst Du Dich nicht dazu durchringen, das zu unterschreiben? Quasi als Mindestkonsens?

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vor 6 Minuten hat Steuermann folgendes von sich gegeben:

Ich kenn mich da nich aus.. müssen Beatmungspatienten zwischendurch eigentlich auch pissen und kacken?

 

Man darf übrigens nicht den Fehler machen, davon auszugehen, dass 10582 qualvoll während der Beatmung im Intensivbett gestorben sind.

Insofern trägt es nicht zu einer nüchternen Diskussion bei, wenn man immer wieder dieses Bild in den Köpfen hervorholt.

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vor 34 Minuten hat PX-FL-HH folgendes von sich gegeben:

Die Professorin hat im Wesentlichen für den Zusammenhalt der Gesellschaft plädiert und dass sich die Menschen zuhören sollen.

Die Professorin ist Politikwissenschaftlerin und bemängelt evtl. zu Recht den mangelnden politischen Diskurs bzgl. und in der Pandemie. Ob sie jedoch dessen medizinische Tragweite beurteilen kann, vermag ich nicht zu bewerten.

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vor 8 Minuten hat thisnotes4u folgendes von sich gegeben:

Aber man darf davon ausgehen, dass 10582 wegen Covid-19 gestorben sind, oder? ;-)

 

Ich verstehe, in welches Messer Du mich laufen lassen willst.

Das sagt meines Wissens niemand. Das kann der Test ja nun auch wirklich beim besten Willen nicht bestimmen.

Sicher ist, dass alle Verstorbenen, die getestet wurden und den Coronavirus mindestens in sich trugen als Coronatote gezählt werden.

Davon müsste man noch die bei jedem Test anfallenden falsch positiven subtrahieren (und wenn es nur einer sein sollte) und das weite Feld, ob beispielsweise eine 98-jährige Dame mit durch Demenz zerfressenem Hirn und allgemein sehr schwacher Konstitution nun mit dem fraglichen Coronavirus oder grade an Covid-19 (der durch den Virus hervorgerufenen Krankheit) gestorben ist, darauf will ich nicht eingehen.

 

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vor 2 Minuten hat klausio folgendes von sich gegeben:

Die Professorin ist Politikwissenschaftlerin und bemängelt evtl. zu Recht den mangelnden politischen Diskurs bzgl. und in der Pandemie. Ob sie jedoch dessen medizinische Tragweite beurteilen kann, vermag ich nicht zu bewerten.

 

Das finde ich gut, wie Du das schreibst. So sehe ich das auch.

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Ergänzend: eine Todesursache kann nur mit einigermaßen hinreichender Genauigkeit durch einen erfahrenen Pathologen im Rahmen einer Obduktion bestimmt werden. Die Pathologen waren schon immer überlastet weswegen mutmaßlich hunderte Morde jährlich in Deutschland nicht entdeckt werden.

Ein Test, der einen Virus im Körper nachweist, ist nun wirklich beim besten Willen kein Beweis, dass jemand an ihm starb.

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vor 3 Minuten hat PX-FL-HH folgendes von sich gegeben:

Ein Test, der einen Virus im Körper nachweist, ist nun wirklich beim besten Willen kein Beweis, dass jemand an ihm starb.


Wenn ich mir aber dann fundierte Berichte und wissenschaftliche Studien zur Übersterblichkeit anschaue, bin ich anderer Meinung.

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Ich denke das ist nur die nächste Rückzugslinie. Zuerst die niedrigen Infektionszahlen, dann die wenigen Hospitalisierten, dann die Wenigen an den Beatmungsgeräten und jetzt sterben die halt nicht an Covid, bestenfalls mit oder waren eh schon so gut wie tot. 

Bearbeitet von Herr Gawasi
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vor 4 Minuten hat gertax folgendes von sich gegeben:

@PX-FL-HH worauf willst du hinaus?

 

Ich will auf nichts hinaus. Doch, vielleicht in Richtung Objektivität.

 

vor 1 Minute hat klausio folgendes von sich gegeben:

Wenn ich mir aber dann fundierte Berichte und wissenschaftliche Studien zur Übersterblichkeit anschaue, bin ich anderer Meinung.

 

Du kannst natürlich der Meinung sein, dass es richtig ist, eine Übersterblichkeit zu sehen. Aber Du wirst mir Recht geben, dass eben nicht jeder, der nun tot ist und Corona-positiv ist automatisch an Corona gestorben ist.

Dann müsste ja auch jeder, der tot ist und HIV-positiv ist automatisch an HIV gestorben sein. Das sagt ja auch niemand.

Wir sollten eben alle möglichst genau bleiben und nüchtern. Darauf muss man sich doch in der westlichen Welt im 21. Jahrhundert einigen können.

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vor 3 Minuten hat PX-FL-HH folgendes von sich gegeben:

Dann müsste ja auch jeder, der tot ist und HIV-positiv ist automatisch an HIV gestorben sein. Das sagt ja auch niemand.

An HIV stirbt ja auch niemand. Nichtmal an AIDS. Also ist diese Kondomhystetie Quatsch, weil die alle an Tumoren und Lungenentzündungen und höchstens mit AIDS sterben?

  • Thanks 2
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vor 4 Minuten hat Herr Gawasi folgendes von sich gegeben:

Ich denke das ist nur die nächste Rückzugslinie. Zuerst die niedrigen Infektionszahlen, dann die wenigen Hospitalisierten, dann die Wenigen an den Beatmungsgeräten und jetzt sterben die halt nicht an Covid, bestenfalls mit oder waren eh schon so gut wie tot. 

 

Ist doch eigentlich auch eine unschöne Diskussionskultur: gertax fragt mich direkt etwas und zwei fühlen sich berufen zu antworten, was ich im Schilde führen würde.

Kannst ja mal 100 Seiten zurückblättern, ich war ziemlich panisch und bin nun eben etwas entspannter. Ist mein gutes Recht.

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vor 1 Minute hat BugHardcore folgendes von sich gegeben:

An HIV stirbt ja auch niemand. Nichtmal an AIDS. Also ist diese Kondomhystetie Quatsch, weil die alle an Tumoren und Lungenentzündungen und höchstens mit AIDS sterben?

 

Stimmt, das ist ein blödes Beispiel. Dann eben Grippe.

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vor 1 Minute hat PX-FL-HH folgendes von sich gegeben:

 

Stimmt, das ist ein blödes Beispiel. Dann eben Grippe.

Nee, wirklich perfektes Beispiel! Und zwar dafür, dass Menschen mit Vorerkrankungen eben verfrüht sterben, wenn sie sich Covid19 einfangen.

'Blöd', also für dich, ist nur, dass du damit deine eigene Argumentation unterläufst.

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vor 6 Minuten hat PX-FL-HH folgendes von sich gegeben:

Kannst ja mal 100 Seiten zurückblättern, ich war ziemlich panisch und bin nun eben etwas entspannter. Ist mein gutes Recht.

Ich bin ebenso größtenteils entspannt und nicht panisch. Trotzdem würde ich mich dagegen verwehren Argumentationslinien aufs Tableau zu bringen die nun schon wirklich leidlich durchgekaut wurden. 

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