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TUEV v50 zu 125/Krad Gedankenhilfe


Empfohlene Beiträge

  • 3 Wochen später...

Ein Kumpel von mir hat jetzt auch den B196 erworben. Von "machen" kann ja keine Rede sein :-D

Jetzt steht er vor der Frage, PK 50 aufrüsten oder 125er Motor kaufen.
Das Blöde ist, die Karre ist Bj 90.

Wenn aber@matzmann schreibt, dass Mopeds und LKR als zulaasungsfreie Fahrzeuge gar kein EZ Datum haben (was ja auch logisch ist), gilt dann trotzdem die Grenze hinsichtlich Eintragungen für EZ bis 31.12.88?

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Mir geht's eher ums tuning des 50er Motors und die Frage der Legalisierung. Wenn es kein EZ gibt, kann ja folglich auch die Grenze von EZ 89 nicht gelten. Oder wird dann das Baujahr herangezogen?

 

EDIT: Bin in Sachen Fuffi und LKR nicht bewandert.

 

 

 

 

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vor 15 Minuten hat Elbratte folgendes von sich gegeben:

Mir geht's eher ums tuning des 50er Motors und die Frage der Legalisierung. Wenn es kein EZ gibt, kann ja folglich auch die Grenze von EZ 89 nicht gelten. Oder wird dann das Baujahr herangezogen?

 

EDIT: Bin in Sachen Fuffi und LKR nicht bewandert.

 

 

 

 

 

Baujahr, als Leichtkraftrad bleibt die ja auch Zulassungsfrei (trotz Kennzeichen!)

Brauchst also (eigentlich) einen kompletten Motor

Bearbeitet von matzmann
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OK. Verstanden. Dankeschön.

Jetzt sollen die smallframe Motoren ja baugleich sein und ich habe gehört, dass es möglich sein soll, eine Art Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Aufrüstung eines PK50 Motors auf Pk125 zu bekommen. Kann das jemand bestätigen?
Die 125er Motoren wachsen ja nicht grad auf Bäumen.

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vor 33 Minuten hat Elbratte folgendes von sich gegeben:

OK. Verstanden. Dankeschön.

Jetzt sollen die smallframe Motoren ja baugleich sein und ich habe gehört, dass es möglich sein soll, eine Art Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Aufrüstung eines PK50 Motors auf Pk125 zu bekommen. Kann das jemand bestätigen?
Die 125er Motoren wachsen ja nicht grad auf Bäumen.

 

Das ist jetzt die reine Lehre:

 

Ab XL sind die Motoren nicht mehr baugleich, streng! genommen fehlt dir durch den geänderten Drehschieberquerschnitt der Abgasnachweis für einen umgerüsteten 50er Motor (ob das nun wirklich meßbar ist steht nicht zur Debatte, der Nachweis fehlt). 

Ob du nun jemanden findest zum Eintragen der das nicht weis, wissen will oder ignoriert bleibt deinem Glück überlassen. Der 125 XL/XL2 Auspuff ist übrigens auch anders als der 50 XL Auspuff und schwer zu bekommen. 

Bearbeitet von matzmann
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Merci für die Hilfe und Informationen.
Bin schon ein Stück weiter nach einem persönlichen Gespräch mit einem Prüfingenieur. Werde beizeiten berichten. Sieht ganz gut aus mit Umbau auf 125.

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  • 11 Monate später...
Am 26.1.2020 um 20:00 hat matzmann folgendes von sich gegeben:

 

Das ist aber falsch, weder die PK 50 noch die umgetragene hat ein Erstzulassungsdatum. Es wird aber von der Zulassungstelle in der Regel das eingetragen was der Prüfer unter B notiert, obwohl formal falsch. Wenn der aufpasst nimmt er das Datum aus der Fuffi ABE, wenn er nichts einträgt gibts es die 2 Möglichkeiten

 

a) die Zulassung nimmt das Datum von dem Tag an dem du das Kennzeichen zugeteilt bekommst

b) das Datum aus der ABE

 

a) kommt zum Glück selten vor, sorgt aber für so nette Späße wie AU Pflicht, 2 Aussenspiegel (über 100) usw.

 

Die Problematik kam mit den EU Papieren und der entsprechenden Software die die Eintragung eines Erstzulassungsdatums von der Zulassungstelle verlangt obwohl es formal keins gibt.

 

Moin,

ich habe gerade eben das Problem das @matzmannunter a) beschreibt: Ich habe 2014 eine Vespa 50 auf 126ccm umgebaut und als Motorrad eintragen lassen. Das Amt hat als EZ 2014 eingetragen, da im Gutachten unter EZ nur "-" vermerkt war, in der alten BE steht Februar 1976. Ich war seitdem 3 mal bei der HU (ohne AU). Jetzt bin ich umgezogen und war bei einem neuen GTÜ Prüfer der sagte, dass geht so nicht. Die Abgasschlüsselnummer (unter Q steht Emissionsklasse nicht bekannt) passt nicht zum EZ, es fehlt ein 2ter Spiegel und ggf. auch Kontrolleuchten. Ich habe jetzt ein Termin beim neuen KFZ-Amt um das zu besprechen und korrigieren zulassen. Es ist auch ein Schreibfehler in den Papieren "Typ: Vespa 505" anstatt 50N.

 

Daher Folgende Fragen:

1) Was ist die beste Argumentation, um das Amt davon zu überzeugen die Papiere zu ändern? Die Sache mit der EZ und der Abgasschlüsselnummer oder gibt es etwas sinnvolleres???

2) Was ist eigentlich der Problem am EZ 2014? Insbsondere @Rita: die Kontrollleuchten brauche ich glaube ich nicht, da die Schalterpositionen ausreichen sollten. Der 2te Spiegel ist ja schnell dran. Das Abgasthema heißt doch nur, dass ich eine AU brauche. Da da 000000 in Feld 2.2 steht bzw. unter Q "Emissionsklasse unbekannt", heißt das doch nur, dass die Mühle nicht mehr als 4,5% CO2 haben darf oder? Das müsste doch machbar sein?

 Oder was brauche ich noch (Ich habe nur Lenkerendenblinker)?

Besten Gruß,

Julian

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Hallo Julian

 

die sollen in den Papieren vermerken :

Baujahr: 1976

oder Tag der ersten Inbetriebnahme 1976

(das schreibt mein Prüfer üblicherweise rein)

 

bei 125cm³ brauchst Du

Bremslicht,

1 spiegel (sofern nicht mehr als 100km/h)

Abblend und -Fernlicht

Hupe

Kenzeichenbeleuchtung

 

Blinker nur wenn mehr als 11kw

(sind aber für Deine eigene Sicherheit sinnvoll)

 

Rita

 

falls der Hannebambel von Prüfer da net seinen abgasschnuddel reinstecken mag....

soll er mal aufs TYPENSCHILD GUCKEN....

da stehts Baujahr!!

ist ja wohl noch das originale alte dran...

oder wars nen Urlaubsmitbringsel vom Gardasee???

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vor 38 Minuten hat Rita folgendes von sich gegeben:

Hallo Julian

 

die sollen in den Papieren vermerken :

Baujahr: 1976

oder Tag der ersten Inbetriebnahme 1976

(das schreibt mein Prüfer üblicherweise rein)

 

bei 125cm³ brauchst Du

Bremslicht,

1 spiegel (sofern nicht mehr als 100km/h)

Abblend und -Fernlicht

Hupe

Kenzeichenbeleuchtung

 

Blinker nur wenn mehr als 11kw

(sind aber für Deine eigene Sicherheit sinnvoll)

 

Rita

 

falls der Hannebambel von Prüfer da net seinen abgasschnuddel reinstecken mag....

soll er mal aufs TYPENSCHILD GUCKEN....

da stehts Baujahr!!

ist ja wohl noch das originale alte dran...

oder wars nen Urlaubsmitbringsel vom Gardasee???

Hallo Rita, danke für die schnelle Antwort 

Das ist ne 126ccm,  also motorrad. Fernlicht, hupe und Kennzeichenbeleuchtung habe ich.

Laut Schein 97 kmh und 1 spiegel. Als motorrad brauche ich glaube ich 2 spiegel, egal wieviel kmh oder?

Blinker sind lenkerendenblinker dran, sind auch 12kw eingetragen. 

 

Im fzg schein steht unten im Feld 22 nach dem technikzeug "baujahr 1976" Typenschild ist dran, mit baujahr 1976. Damit brauche dann au, aber das sollte ja kein Thema sein. Oder?

 

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wann war denn der Umbau auf 125cm³  ??

 

bis 11kw wäre sie als Leichtkraftrad beschrieben worden...

bei 12 kw Krad....somit steuerpflichtig...

vmax unter 100 ... also reicht 1 spiegel

 

Rita

 

solange da EZ 2014 steht... muß halt AU gemacht werden...

aber die schafft jeder Roller, der vernünftig läuft....

und obs alle 2 Jahre 55 oder 75 Kostet....so what...

 

 

 

Bearbeitet von Rita
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Naja, je länger du wartest es zu korrigieren umso schwieriger wird es und spätestens wenn du mal etwas anderes am Motor eintragen lassen willst hast du ein Problem. Es könnte auch mal jemand drüber stolpern das Geräusch und Abgasschlüssel nicht zum Datum der Erstzulassung passen, der verweigert dann zu Recht die Plakette und du mußt das Problem dann klären. Wenn das in 20 Jahren erst passiert hast du ein richtiges Problem.

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So, war beim Amt. War ein größerer Akt, weil recht viel falsch war. So dass der Mitarbeiter den Datensatz beim KBA ändern musste. Hat jetzt 01.07.1976 eingetragen, anstelle der EZ 2014 im Schein/Brief und des Gutachtens das auf der be Zeitschrift von 1986 basiert. Super kulant!

 

Ich hätte nicht gedacht das die Zulassungsstelle in HH so ein Quatsch einträgt und das moped in 2014 als Neufahrzeug zulässt...

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vor 10 Minuten hat kanne77 folgendes von sich gegeben:

Bei mir steht auch unter Erstzulassung unter B: 2018, aber im Text: Baujahr 1978. Passt das so, oder müsste ich wie mein Vorredner auch nochmal zum Amt? Natürlich auch HH :wacko:

Amt.

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Am 28.5.2021 um 15:08 hat kanne77 folgendes von sich gegeben:

Bei mir steht auch unter Erstzulassung unter B: 2018, aber im Text: Baujahr 1978. Passt das so, oder müsste ich wie mein Vorredner auch nochmal zum Amt? Natürlich auch HH :wacko:

Der Mitarbeiter auf dem Amt sagte, dass das aus HH öfter vorkommt, dass das aber grundlegend falsch ist, da das moped bei mir in 2014 als Neufahrzeug zugelassen wurde. Es gibt aber wohl dafür einen eigenen Prozess. Was steht bei den im Gutachten drin. Bei mir hat er es auf das Datum der BE bezogen. Da das Gutachten auf falsch war und 1986 eingetragen war....

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Ich hab da ein ähnliches Problem. 

 

Habe am Wochende eine 82er P80X gekauft. Die Papiere waren mal weg und irgendeine Schlafmütze hat im Amt in den Ersatzpapieren 87 eingetragen. 

 

Es kann aber keine 82er PX alt sein, dann wäre es ne Lusso! 

 

Da die Gute einen anderen Motor bekommen soll den ich auch eingetragen möchte, wäre das 82er Baujahr schon von Vorteil? 

 

Wie bekomme ich das hin? Kann mir bitte jemand helfen? 

 

Über die Fahrgestellnummer muss das doch nachvollziehbar sein! 

 

Vielen Dank. 

Bearbeitet von Köcky
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vor 51 Minuten hat Köcky folgendes von sich gegeben:

Ich hab da ein ähnliches Problem. 

 

Habe am Wochende eine 82er PX 80X gekauft. Die Papiere waren mal weg und irgendeine Schlafmütze hat im Amt in den Ersatzpapieren 87 eingetragen. 

 

Es kann aber keine 82er PX alt sein, dann wäre es ne Lusso! 

 

Da die Gute einen anderen Motor bekommen soll den ich auch eingetragen möchte, wäre das 82er Baujahr schon von Vorteil? 

 

Wie bekomme ich das hin? Kann mir bitte jemand helfen? 

 

Über die Fahrgestellnummer muss das doch nachvollziehbar sein! 

 

Vielen Dank. 

Was steht auf dem Typenschild? Also Baujahr und fahrzeugtyp zb. P80x. 82 ist ne px alt. Also Typenschild mit p80x.

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vor 10 Minuten hat julianneubert folgendes von sich gegeben:

Was steht auf dem Typenschild? Also Baujahr und fahrzeugtyp zb. P80x. 82 ist ne px alt. Also Typenschild mit p80x.

Ups, Entschuldigung! 

 

Ja, natürlich. Typenschild sagt auch PX80X und Bj 82

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vor 12 Stunden hat Köcky folgendes von sich gegeben:

Ups, Entschuldigung! 

 

Ja, natürlich. Typenschild sagt auch PX80X und Bj 82

Termin auf dem Amt, und ändern lassen. Mach' ein Foto vom Typenschild und frag' die nach den nächsten Schritten. Ggf ändern die das einfach auf 01.07.1982 oder wollen noch andere Dokumente...

Im Prinzip ist es inhaltlich egal ob 82 oder 87, es gibt nur ggf. Diskussionen mit TÜV und Polizei aufgrund der Abweichung von Papieren und Typenschild...

Am 28.5.2021 um 15:08 hat kanne77 folgendes von sich gegeben:

 

  • Thanks 1
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  • 5 Monate später...
  • 8 Monate später...

Habe eine pk 50 XL2 von 1990 noch die mit dem runden Tacho, ein V5X3T und dank b196 möchte ich diesen gerne auf 125er umbauen. 
 

was benötige ich dazu

 

meine Papiere sind weg und Motor muss revidiert werden da 1,3 bar Kompression. Damit ich neue 50er Papiere bekomme sagt das Strassenverkehrsamt ich muss das beim tüv vorführen damit die mir die Bescheinigung für Vespa geben. Unbedenklichkeit habe ich schon.

 

hat einer schon Erfahrung damit ? Welche Teile benötige ich.

 

viele Grüße und danke

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