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TUEV v50 zu 125/Krad Gedankenhilfe


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servus.

 

Dank der B196er Einführung bin ich gewillt legal mein Vespaleben weiter zu führen. Fahre jetzt eine frisierte V50 BJ 76 6v 

 

da gibt es jetzt wohl 2 Möglichkeiten: 

 

1.  einen original PV 125er Motor einzubauen, TUEV vorfahren, (evlt. mit kopierten Briefkopien) fertig.

Vorteil: günstige TUEV kosten,

Nachteil: 

Motor teuer zu bekommen

- wenig Leistung max 7 PS  (geht wohl meine frisierte v50 besser)

- Möglichkeiten auch diese Leistung zu steigern, wären dann illegal oder man lässt wieder den TUEV ran, dann teuer

 

2. den 102 oder gar einen 115er polini einbauen, grosser GASER (24er ) evlt. auch einen 100 VMC um beim Kurzhub zu bleiben in den vorhandenen Motor eintragen zu lassen.

inkl. promabanane u dann auf 3.00 oder 3.25 übersetzung zu wechseln

oder gar auf Langhub umbauen u da z.B. einen FALC (kumpel gab mir tipp mit 123ccm kit) auf 15ps zu bringen?

Vorteil: Hardware günstig da nur Teile getauscht werden müssen, Rumpfmotor ist ja vorhanden

mehr Leistung, mehr spass und reele 15 PS

Nachteil: je nach TUEV teuere Kosten durch Einzelabnahme, Geräusch u Leistungsmessung 

 

Was denkt ihr?

1. Kurzhub mit nem hochdrehendem Spass motor 

2. 125 motor

3 125 motor plus anderen zylinder u mehr vergaser

 

Mein Kumpel meint, Motor zusammenstellen, TUEV u fertig... Aber ich habe keinen PLAN, was das kostet u ob es so einfach wird.

Ach, zählt bei alten Moppeds auch dieses Leistungsgewicht, habe da mal hier u da aufgeschnappt, da es bei ner alten Vespa nicht so wäre. Denn die hat ja nur 80 -85 kg, d.h. wir wären bei 11-12 ps.

 

Ich danke Euch für Hilfe und Tipps von Euch.

Grüsse aus dem Frankenland.

 

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Leistungsgewicht wäre 0,1kw
bei der V50, Laut Papiere je Modell ca. 70kg  also 7kw/ 9,5PS

 

ABER

es gibt noch einen Passus wo es heißt max 11kw wenn EZ vor (glaube) 2004??? ohne Gewähr aber in unserem Fall egal!

 

ABER

 

Wenn ich JETZT eine V50 umschreibe ist sie EZ 2020 da niemals vorher Zugelassen.

Die meisten werden zwar als EZ das Bj eintragen, was aber rein rechtlich gesehen eine Grauzone ist.

 

Schweres Thema!

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vor 5 Minuten hat kim-lehmann.de folgendes von sich gegeben:

Leistungsgewicht wäre 0,1kw
bei der V50, Laut Papiere je Modell ca. 70kg  also 7kw/ 9,5PS

 

ABER

es gibt noch einen Passus wo es heißt max 11kw wenn EZ vor (glaube) 2004??? ohne Gewähr aber in unserem Fall egal!

 

ABER

 

Wenn ich JETZT eine V50 umschreibe ist sie EZ 2020 da niemals vorher Zugelassen.

Die meisten werden zwar als EZ das Bj eintragen, was aber rein rechtlich gesehen eine Grauzone ist.

 

Schweres Thema!

nöö, dann würdest du die ja nicht mehr zugelassen bekommen wegen der abgaswerte.

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also was soll ich tun?

:)

 

dann denke ich einfach mal mit tuev sprechen, ich denke kleines kurzhub intermezzo anklingen lassen ;) und dann halt mit max 10ps rumeiern. immer noch besser als mit 8 ps illegal auf kleinem versicherungsschild :)

 

 

Bearbeitet von leckmaul
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vor 3 Stunden hat Lenki folgendes von sich gegeben:

Leistungsgewicht bei Leichtkrafträdern max. 0,1kW/kg. Da ist man bei SFs ziemlich gebumst...

 

Das Fahrerlaubnisrecht sagt da was anderes

 

In Par. 6 stehen die 0,1 drin,

 

In 76 steht aber 

 

„Als Leichtkrafträder gelten auch Krafträder mit 125ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11KW wenn vor dem 18.11.2013 erstmals in den Verkehr gekommen.“

 

Das ist übrigens unabhängig welche Fahrzeugart in den Papieren steht.

 

Das kommt noch aus dem alten 18 STVZO

 

https://www.buzer.de/gesetz/2423/al6067-0.htm

 

Bevor jetzt einer mit Umbau in diesem Jahr und Erstzulassung ist dann 2020 kommt, ist natürlich Blödsinn, Leichtkrafträder sind genauso Zulassungsfrei wie 50er. Also haben die auch nach Ummeldung streng genommen kein Erstzulassungsdatum.

Bearbeitet von matzmann
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Zum Thema, bei dem ganzen Streß mit eintragen, würde ich gleich in die Vollen gehen auf 51 Hub umbauen und den 121 Parma nehmen. Die 11kW voll ausnutzen und dann wirklich echt legal fahren. Das reicht dann auch auf der Straße.

 

https://www.scooter-center.com/de/zylinder-parmakit-ecv-121ccm-oe55mm-vespa-pv125-et3-125-pk80-125-pk57300

 

Alles andere ist doch nur eine Krücke.

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vor 27 Minuten hat matzmann folgendes von sich gegeben:

In 76 steht aber 

 

„Als Leichtkrafträder gelten auch Krafträder mit 125ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11KW wenn vor dem 18.11.2013 erstmals in den Verkehr gekommen.“


ich geb dir da recht aber wenn du in §6b FeV und in die Anlage 9 zur FeV schaust, hast du bei der Schlüsselzahl 196 die Leistungsbeschränkung drin.

 

Der §76 FeV bezieht sich hier (bis jetzt) nur auf den §6 FeV und nicht auch auf §6b FeV. Aber vielleicht wird das ja noch erweitert.

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vor 17 Minuten hat PXCop folgendes von sich gegeben:


ich geb dir da recht aber wenn du in §6b FeV und in die Anlage 9 zur FeV schaust, hast du bei der Schlüsselzahl 196 die Leistungsbeschränkung drin.

 

Der §76 FeV bezieht sich hier (bis jetzt) nur auf den §6 FeV und nicht auch auf §6b FeV. Aber vielleicht wird das ja noch erweitert.

 

OK, mit der 196 hab ich mich noch nicht beschäftigt. Ich bin vom "normalen" A1 ausgegangen. Das ist ja auch mal wieder schräg, aber du hast Recht. A1er dürfen volle 11KW fahren B/196er nur 0,1 KW/kg.

Bearbeitet von matzmann
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vor 44 Minuten hat matzmann folgendes von sich gegeben:

 

Das Fahrerlaubnisrecht sagt da was anderes

 

In Par. 6 stehen die 0,1 drin,

 

In 76 steht aber 

 

„Als Leichtkrafträder gelten auch Krafträder mit 125ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11KW wenn vor dem 18.11.2013 erstmals in den Verkehr gekommen.“

 

... als L-Krad.

Also streng genommen ist die V50 auf 125ccm auf 0,1Kw/Kg festgelegt, da vor dem Stichtag nie als L-Krad zugelassen?

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Gerade eben hat wheelspin folgendes von sich gegeben:

 

... als L-Krad.

Also streng genommen ist die V50 auf 125ccm auf 0,1Kw/Kg festgelegt, da vor dem Stichtag nie als L-Krad zugelassen?

 

Nein, da die auch als Leichtkraftrad nicht zugelassen wird. Man muß allerdings aufpassen, da von der Zulassung mit Erteilung des Kennzeichens ein Erstzulassungsdatum zugeteilt wird (Obwohl es keins gibt) In der Regel klappt das aber problemlos. Wichtig ist was unter B steht.

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vor 49 Minuten hat matzmann folgendes von sich gegeben:

Zum Thema, bei dem ganzen Streß mit eintragen, würde ich gleich in die Vollen gehen auf 51 Hub umbauen und den 121 Parma nehmen. Die 11kW voll ausnutzen und dann wirklich echt legal fahren. Das reicht dann auch auf der Straße.

 

https://www.scooter-center.com/de/zylinder-parmakit-ecv-121ccm-oe55mm-vespa-pv125-et3-125-pk80-125-pk57300

 

Alles andere ist doch nur eine Krücke.

 

OK, ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. 11kW ausnutzen geht für den B/196er zur Zeit nur mit Zusatzgewichten (hatte meine Suzuki damals auch).

Ich würde trotzdem auf Langhub Parma umbauen, dann eben mit ~7 KW und hoffen das mal einer den Fehler im System bemerkt.

Bearbeitet von matzmann
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vor 50 Minuten hat matzmann folgendes von sich gegeben:

 

Nein, da die auch als Leichtkraftrad nicht zugelassen wird. Man muß allerdings aufpassen, da von der Zulassung mit Erteilung des Kennzeichens ein Erstzulassungsdatum zugeteilt wird (Obwohl es keins gibt) In der Regel klappt das aber problemlos. Wichtig ist was unter B steht.

 

Ganz ehrlich?

Ich hab das vor ein paar Wochen noch gemacht und eine PK50S wurde "einfach" umgetragen auf 125ccm, respektive 123ccm. EZ wurde beibehalten und 8KW eingetragen.

Da gab es keine Rückfragen, auch bei der Zulassungsstelle nicht... vielleicht ist manchmal "einfach machen" der geilere Weg.. aber klar, informiert sollte man vorher sein, falls es doch mal an nem § klemmt.

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vor 6 Minuten hat wheelspin folgendes von sich gegeben:

 

Ganz ehrlich?

Ich hab das vor ein paar Wochen noch gemacht und eine PK50S wurde "einfach" umgetragen auf 125ccm, respektive 123ccm. EZ wurde beibehalten und 8KW eingetragen.

Da gab es keine Rückfragen, auch bei der Zulassungsstelle nicht... vielleicht ist manchmal "einfach machen" der geilere Weg.. aber klar, informiert sollte man vorher sein, falls es doch mal an nem § klemmt.

 

Das ist aber falsch, weder die PK 50 noch die umgetragene hat ein Erstzulassungsdatum. Es wird aber von der Zulassungstelle in der Regel das eingetragen was der Prüfer unter B notiert, obwohl formal falsch. Wenn der aufpasst nimmt er das Datum aus der Fuffi ABE, wenn er nichts einträgt gibts es die 2 Möglichkeiten

 

a) die Zulassung nimmt das Datum von dem Tag an dem du das Kennzeichen zugeteilt bekommst

b) das Datum aus der ABE

 

a) kommt zum Glück selten vor, sorgt aber für so nette Späße wie AU Pflicht, 2 Aussenspiegel (über 100) usw.

 

Die Problematik kam mit den EU Papieren und der entsprechenden Software die die Eintragung eines Erstzulassungsdatums von der Zulassungstelle verlangt obwohl es formal keins gibt.

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So sah das früher aus

 

Datum der ersten Zuteilung eines Kennzeichens, aber kein Erstzulassungsdatum in den Papieren.

 

 

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Bei Fahrzeugen die dann irgendwann mal neue Papiere bekommen haben wurde dann das Baujahr eingetragen.

 

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Immer noch kein EZ Datum

 

2005 fingen dann die Probleme an, Einführung Feld B (Erstzulassungsdatum) für alle Fahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen

 

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Das es mit der Einführung der EU Papiere dann plötzlich keine Formulare für BE‘s mehr gab war der zweite Geniestreich.

 

Bearbeitet von matzmann
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  • 3 Wochen später...

Meine 3 PK50 die ich auf 125ccm umgerüstet habe wurden alle mit dem erstzulassungsdatum versehen die auf der BE Stand. Also das was vorne drauf gekritzelt war. Deshalb muss meine 88er XL1 auch eine AU haben. Da 89 erst verkauft. Umgeschrieben 1x2004 , 1x2017 , 1x2018. 

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Hallo Zusammen,

ich habe eine schöne kleine V50 mit mehr Power (136ccm) und möchte diese Jahr einen Motorrad Führerschein machen. Derzeit fahre ich ein kleines Nummernschild und möchte die Vespa nach dem Führerschein legal fahren. Aber was tun? Bekommt man eine Zulassung der V50 mit dem 136ccm Zylinder und der kleinen Vorderradbremse? Oder besser auf 125ccm umbauen für den TÜV? Gibt es überhaupt einen 125ccm Zylinder für Direktansauger? Muss auch keine Rennsemmel werden. Lieber zuverlässig!

Hier mein grobes Setup: http://sfs.alexander-hepp.de/body/singlesetup.php?id=2525

  • 136 ccm Malossi
  • Vollwange
  • Direkt Ansauger
  • 28er Delorto
  • RZ/SIP/JL Curley
  • 12V

 

Hat jemand Erfahrung mit der Situation?

Bearbeitet von m-matze
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Ein Umbau auf einen original 125er Motor (PV oder PK) ist deutlich einfacher und damit auch günstiger zum eintragen, da die Daten der Motoren in der jeweiligen ABE dem SV vorliegen.

 

Jegliches anderes Setup auf original Motorgehäuse ist theoretisch auch machbar, jedoch mit deutlich mehr Aufwand (Geräuschmessung, Leistungsgutachten, Geschwindigkeitsmessung etc.). Da muss man in der Regel deutlich mehr abdrücken und überhaupt erst mal einen passenden SV finden. Der entscheidet dann auch über PK Gabel und/oder Scheibenbremsanlage...

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Hi Lenki,

danke für deine Rückmeldung. Ich hab mir fasst auch schon gedacht, dass ein Umbau auf 125ccm leichter ist. In meinem Fall ist leider der Umbau auf 125ccm schwierig, da ich eine Vollwange & Direkt verbaut habe. Ich gehe mal davon aus, dass es keinen 125ccm Direktansauger gibt, der vom TÜV abgenommen wird, oder? Sofern ist schon fasst ein Motortausch das einfachste. Schade um das Setup.

 

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vor 1 Stunde hat m-matze folgendes von sich gegeben:

Hi Lenki,

danke für deine Rückmeldung. Ich hab mir fasst auch schon gedacht, dass ein Umbau auf 125ccm leichter ist. In meinem Fall ist leider der Umbau auf 125ccm schwierig, da ich eine Vollwange & Direkt verbaut habe. Ich gehe mal davon aus, dass es keinen 125ccm Direktansauger gibt, der vom TÜV abgenommen wird, oder? Sofern ist schon fasst ein Motortausch das einfachste. Schade um das Setup.

 

Hi,

 

ich habe mir ein recht ähnliches Setup aufgebaut wie du. Einziger Unterschied, dass ich einen Franz fahre. Basis ist eine PK80S. Ich werde auch versuchen das ganze eintragen zu lassen und bin jetzt noch dabei, alles etwas leiser zu bekommen (Vergaserraum dämmen, Auspuff mumifizeren). Wenn ich damit durch bin, werde ich mich mal auf die Suche nach einem VESPA freundlichen Prüfer machen und mit dem diskutieren was er für eine Abnahme alles benötigt. Kann dann gerne hier mal berichten was die Hürden sind bzw. wie und ob es voran geht.

 

Das Setup jetzt „in die Ecke zu stellen“ und nur auf Original 125 umzurüsten halte ich nicht für wirklich zielführend. Leistungsmäßig wird das ja nochmal ein guter Unterschied sein und bei dem Geld was jetzt schon in die einzelnen Komponenten geflossen ist, wird die Eintragung ja auch noch drin sein. Auch wenn das ggf. nochmal ein paar xxx€ werden können. 
 

Beste Grüße

 

 

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V50 auf ET 3 umtragen kostet meist 200 Euro da Daten vorhanden.

 

Alles andere je nach Region bis 15 PS relativ leicht machbar aber mit Mehrkosten. Meist je Eintragung 80-100 Euro. Da ist man schnell bei 500-800 Euro.

- Auspuff

- Vergaser

- Zylinder

- PK Gabel

Usw.

Dazu Leistungsgutachten und evtl. Geräuschmessung.

 

Über 15 PS braucht man meistens einen Dienstleister/Rollerfirma der Kontakte zum TÜV hat. Die wollen natürlich auch was. Dann ist man schnell bei 700-1000 Euro.

 

Natürlich gibt's dazu immer Ausnahmen. Ahnungsloser TÜV Prüfer, Verwandtschaft usw. 

 

Generell dachte ich eigentlich der Preis wird billiger durch Wegfall des TÜV Paragraph 21 Monopols. Aber das Gegenteil war der Fall. Alle anderen hatten noch keine Prüfer da, die Ausbildung teuer ist und die TÜV Prüfer haben scheinbar Angst sich weiter aus dem Fenster zu lehnen da sie jetzt öfters kontrolliert werden.

 

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  • 3 Wochen später...

Hast du einen Motorradführerschein?

 

Wenn ja scheiss doch auf die 0,1kW/kg und melde es um als Motorrad nach dem Umbau.

Habe ich damals auch gemacht mit meiner 83er PK80s.

 

Habe einen anderen Motor besorgt und die Motornummer angepasst. Heisst vorsichtig abgeschliffen und passend der Rahmennummer nachgeschlagen.

Das ganze läuft mit 130er Parmakit direktgesaugt, 28er Gaser V-tronic und Franz-Puff und Sportfahrwerk

 

Und ja ist alles eingetragen. Selbst der Franz per Einzelabnahme.

 

War damals in Überlingen am See bei Vollgas Motorroller VGM.

 

Der hat das sauber durch den TÜV gebracht und hat mich 400€ gekostet, einziges manko war der Roller sollte nicht über 100km/h fahren weil sonnst Scheibenbremsen benötigt werden.

 

War alles kein Problem da der Roller älter als 1989 ist.

War davor längere Zeit abgemeldet und die Einzelabnahme stand eh an.

 

Vielleicht hilft dir das ja;-)

Mein Tipp falls du nicht all zu weit hast bei VGM mal vorbei und mit Tim reden oder ihn hier im GSF suchen und mal mit ihm schreiben.

https://www.germanscooterforum.de/profile/5895-witt25/

 

Edith meint noch:

 

Bei Tim war auch ein Kollege von mir mit seiner V50n der hat den Quattrini M1L mit Hammerzombie eintragen lassen und die war davor auch nur 50er:whistling:

Fährt somit jetzt auch legal

Bearbeitet von Rosso
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  • 2 Monate später...
Am 16.2.2020 um 23:21 hat matzmann folgendes von sich gegeben:

ET3 ist nicht optimal, da gibts nämlich leider keine Daten für. 

 In Sachen Monopol gibts nicht viel neues, kaum ein Freier macht die Befugnisse und die Dekra schickt die meisten Privatkunden weg. Gekümmert wird sich nur um Firmenkunden.

 

 

Ich hab das auch vor....Hab den Motor von ner ET3 schon in der V50... Was will den der TÜV da haben?

 

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