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Papiere Empolini Dreirad


tom2304

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Am 27.1.2020 um 15:20 hat freerider13 folgendes von sich gegeben:

Na gut. Eigentlich hatte ich beschlossen, dem TE sein Topic nicht noch mehr mit Federlesen zu vermüllen - aber du hörst ja nicht auf. Also bitte:

 

Zunächst mal musst du dich über den Tonfall mal überhaupt nicht beschweren - DU wars schließlich der, der meine anfänglichen Posts hochnäsig als "bullshit" bezeichnet hat. Ich war danach noch ne Weile höflich, aber irgendwann langst halt...:sly: Nachher dann durchwischen fordern ist "MIMIMIMIMI".

 

Zusammenfassend kommst du mir so vor wie ein Maurermeister, der morgens auf der Baustellen auftaucht um eine Mauer hochzuziehen.

Er fängt an, alle 30 min. kommt am Anfang noch irgendwer zu Ihm "Ähhhh- Tschuldigung..."  "NEIN! Geh weg! Ich bin Spitze in meinem Beruf, ich weiß was ich hier mache! Stör mich nicht!!!" Irgendwann kommt keiner mehr und stört ihn. Am Abend hat er dann die wirklich perfekte Mauer hochgezogen und geht zum Bauherren, um sich die Unterschrift abzuholen - die er nicht bekommt weil er feststellen muss, dass er sich die falsche Adresse aufgeschrieben hat und die Mauer auf der falschen Baustelle hochgezogen hat - was ihm die anderen Anfangs sagen wollten...

 

Und jetzt zur aktuellen Thematik (Und damit es nicht noch mehr wird lass ich jetzt das mit den Scheinwerfern, Scheiben, etc. erst mal weg und bleib nur bei den Papieren):

 

Die Ape 50 (und nach den bisherigen Informationen auch das Empolini) zählt in Deutschland nach aktueller Einteilung zur Fahrzeugklasse L2E.

Das ist eine völlig klar definierte Fahrzeugklasse, die sich von allen anderen abgrenzt. Genau zu diesem Zweck wurden die Fahrzeugklassen eingeführt und werden auch immer mal wieder neu geregelt - um klare Definitionen und Abgrenzungen zu schaffen.

Ein solches Fahrzeug ist also kein "Fahrzeug" oder ein "Kraftrad" oder auch ein "einspuriges Kleinkraftrad" oder gar ein "LKW." Es ist auch nicht ein Fahrzeug der Klasse M (grob: PKWs) oder eines der Klasse N (grob: LKWs). es ist ein L2e - wie du ja schon richtig erkannt hast. Es ist auch nicht ein ähnliches Fahrzeug wie die vorher genannten, da der Gesetzgeber ihm extra eine eigens definierte Fahrzeugklasse gegeben hat. Somit ist eine unmissverständliche Abgrenzung vorhanden.

Dazu verfügt es über eine geschlossene Kabine (später noch wichtig).

 

Ob ein solches Fahrzeug seinerzeit als PKW, LKW oder wie auch immer eingestuft wurde ist völlig unerheblich - die Einstufung erfolgt nach  den heutigen Einteilungen (geht ja auch gar nicht anders bzw. wäre nicht korrekt.) Anmerkung: Du kannst auch ein Fahrzeug nachträglich in eine andere Typklasse umschlüsseln lassen, wenn diese zur Zeit der Erstzulassung in Deutschland noch nicht existiert hat - hab ich gerade letztes Jahr bei meinem Pickup gemacht...

Eine Ape 50 ist also ein L2e.

 

So. Und jetzt sehen wir uns doch mal all die Dokumente an, die du als Beleg gepostet hast (und ich zitiere jetzt nicht jedes einzelne noch mal, das würde ausarten. Nur das wichtigste.):

In ALLEN Dokumenten ist die Rede von "Fahrzeugen" (Klasse M und N) , "Krafträdern oder leichten/Kleinkrafträdern"" (Klasse L1e, L3e, L4e) oder dreirädrigen Krafträdern (L5e). 

NIRGENDS  steht aber L2e. Und du wirst auch nix finden...

 

Finden wirst du dreirädrige Krafträder, Fahrzeuge, Unterscheidung zwischen 2 und dreirädrig wenn "offen" (dann kommen wir in die Diskussion "Helm oder Gurt"). Genau HIER kommt dann die geschlossene Kabine von vorhin ins Spiel - sie ist nicht offen. Daher auch keine Diskussion mit "Helm oder Gurt".

"Ähnlich" einer der vorgenannten Klassen scheidet wegen der eigenen definierten Fahrzeugklasse aus.

 

Und jetzt kommen wir zu dem einzigen Dokument, in dem wirklich ein dreirädriges Kleinkraftrad erwähnt ist (Leider kann ich die Quelle nicht identifizieren da zu klein) welches ich oben zitiert habe und sehen genauer hin:

unter 2.1.1. heißt es da:

Gut, es müssen demnach Verankerungen vorhanden sein, und die weiteren Punkte regeln, wie diese auszuführen sind. Aaaaaaaber: Wo bitte steht, dass an diesen Verankerungspunkten auch tatsächlich Gurte angebracht werden müssen? Nirgends. 

Zudem springen wir eins zurück zu 2.1:

 Ja logisch. Sind verankerungspunkte da, dann müssen sie auch den Vorschriften entsprechen. SOFERN sie da sind. Sind aber eben keine da - dann halt eben nicht. 2.1. steht vor 2.1.1. fertig.

 

 

Zusammenfassend:

Eine Ape 50 ist nicht mit Sicherheitsgurten auszustatten, noch nicht einmal mit Befestigungspunkten. Das Baujahr ist dabei völlig unerheblich, weiß gar nicht wie du darauf kommst, dass es für alte Fahrzeuge ein Problem sein könnte. Auch eine Ausnahmegenehmigung ist überhaupt nicht angebracht - wenn nicht sogar unmöglich.

Warum?

Nun, da komm ich jetzt zurück auf mein Eingangsbeispiel mit dem Maurer und warum du auf der falschen Baustelle bist:

Du solltest dich besser darauf konzentrieren zu suchen was es nicht gibt, als das, was es gibt.;-)

 

Am Anfang hatte ich mich vielleicht zu schlampig ausgedrückt, als ich sagte "Die Ape ist von der Ausrüstungspflicht befreit" - konnte ja aber auch nicht ahnen, dass das hier so einem Federlesen wird...:rotwerd: Dafür entschuldige ich mich tatsächlich. 

Ganz genau muss es heißen (auch, wenn es aufs gleiche rausläuft): Für Fahrzeuge wie die Ape 50 wurde in Deutschland de facto nie eine Ausrüstungspflicht mit Sicherheitsgurten eingeführt! 

 

Damit erklärt sich dann auch, weshalb das Baujahr bei älteren Fahrzeugen völlig unerheblich für die ganze Sache ist: Wenn es nie eine Pflicht gab, dann galt sie auch nie für ältere Modelle.

 

Und Jetzt bist du dran: Zeige mir ein Dokument, was definitiv eine Ausrüstungspflicht mit Sicherheitsgurten für ein dreirädriges, geschlossenes Kleinkraftrad der Kategorie L2e vorschriebt bitte. Du wirst keines finden. genau so wenig wie eine Befreiung, eine Ausnahme oder ähnliches - denn wenn etwas nie Gesetz war kann es auch keine Ausnahme davon geben.

 

BTW zum Schluss:

Piaggio hat in Deutschland erwartet, dass eine Gurtpflicht irgendwann eingeführt wird. Deshalb hat man für den deutschen Markt bereits seinerzeit entsprechende Befestigungspunkte angebracht - die für Italien produzierten Modelle hatten diese nie. (Sicherlich ab Baureihe ZAPC80, ich glaube, sogar schon ab TL5T.) Da die Gurtpflicht aber nie kam werden auch heute noch die Sicherheitsgurte einfach dazugelegt und nicht montiert...

 

Und noch eine Kleinigkeit, um dich eventuell zum Überdenken deiner Meinung im allgemeinen bringt:

Die Pflicht zur Ausrüstung mit Rückfahrscheinwerfern besteht in Deutschland seit dem 1.1.1987. Die Ape hat einen Rückwärtsgang und ist deinen Theorien zufolge in irgendeiner Art ein Mehrspuriges Fahrzeug. Technisch wäre die Ausrüstung keinerlei Hexenwerk. Warum hat selbst die aktuelle Ape keinen?

Denk mal drüber nach. Vielleicht kommst du dann darauf, dass bei der Ape einiges anders läuft.

 

Und wie gesagt: Nach den bisherig bekannten Daten sollte das Empolini Dreirad, um das es hier eigentlich geht, die gleichen Kriterien erfüllen. Das nur für tom2304 - ich hoffe, du hast beim neuen Prüfer jetzt was positiveres gehört.

 

Schöne Grüße,

Jan

 

 

Und hier auf Seite 13 steht übrigens wie das Erstzulassungsdatum  festzulegen ist. So ist das wenn man dem Dachdecker erklären will wie ein Dach zu decken ist.

https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/ZFZR/Info_behoerden/Regelungen_ZulBescheinigungen/leitfaden_Ausfuellung_Zulassungsbescheinigung_Teil_I_und_II.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Bearbeitet von matzmann
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vor 26 Minuten hat matzmann folgendes von sich gegeben:

 

Und hier auf Seite 13 steht übrigens wie das Erstzulassungsdatum  festzulegen ist. So ist das wenn man dem Dachdecker erklären will wie ein Dach zu decken ist.

https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/ZFZR/Info_behoerden/Regelungen_ZulBescheinigungen/leitfaden_Ausfuellung_Zulassungsbescheinigung_Teil_I_und_II.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Habens dich in Quarantäne gesteckt, dass du jetzt Zeit hast und das Zeug wieder ausgräbst, was dir augenscheinlich IMMER noch keine Ruhe lässt???:muah:

 

ok, kürzen wir’s ab: 

meine Apes sind BJ 1996 und 2000 (in echt und auch in den Papieren), haben BEIDE keine Befestigungspunkte für Sicherheitsgurte und müssen - nach deinen jetzigen Dokumenten - auch nach wie vor keine haben.

 

irgendwelche Einwände, Herr Richter?:sly::-D
nein? 
gut. 
dann fahr ich mal weiter…:whistling::cheers:

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vor 3 Stunden hat freerider13 folgendes von sich gegeben:

Habens dich in Quarantäne gesteckt, dass du jetzt Zeit hast und das Zeug wieder ausgräbst, was dir augenscheinlich IMMER noch keine Ruhe lässt???:muah:

 

ok, kürzen wir’s ab: 

meine Apes sind BJ 1996 und 2000 (in echt und auch in den Papieren), haben BEIDE keine Befestigungspunkte für Sicherheitsgurte und müssen - nach deinen jetzigen Dokumenten - auch nach wie vor keine haben.

 

irgendwelche Einwände, Herr Richter?:sly::-D
nein? 
gut. 
dann fahr ich mal weiter…:whistling::cheers:

 

 

Ich habe heute gerade eine Schulung zu Oldtimerabnahmen  gegeben und zufällig hatte ein Kollege auch noch Fragen zur Abnahme einer TL3T und TL6T, da musste ich ihm das raussuchen. Zeigt halt nur das dein Prüfer nicht die Koryphäe ist für den du ihn hältst und vielleicht solltest du auch nochmal dein Verhalten mir gegenüber überdenken. An der Menge deiner Post in fast jedem topic der letzten Monate hier denke ich die Langeweile ist eher auf deiner Seite.

 

L2e Baujahr 1996 und 2000 über 250 bzw. 270kg Leermasse brauchen Gurte. Eigenangabe von dir zu den APE 290kg.

 

Und deine Interpretation das in 97/24 stehen soll

 

2.1.1 Alle Sitze von dreirädrigen Kleinkrafträder brauchen Gurtverankerungen

 

2.1.2 Bei allen dreirädrigen Kleinkrafträdern sind Verankerungen für Sicherheitsgurte nicht erforderlich 

 

(da steht unter 2.1.2 „dreirädrige Kleinkrafträder Leermasse<250kg“ aber das mit den 250 glaubt der Herr Freerider ja nicht.)

 

entbehrt jeder logischen Grundlage. Aber das mit der Logik und vielleicht mal einem Experten glauben ist ja nicht so jedermanns Ding.

Bearbeitet von matzmann
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Am 2.2.2022 um 19:18 hat matzmann folgendes von sich gegeben:

 

 

Ich habe heute gerade eine Schulung zu Oldtimerabnahmen  gegeben und zufällig hatte ein Kollege auch noch Fragen zur Abnahme einer TL3T und TL6T, da musste ich ihm das raussuchen. Zeigt halt nur das dein Prüfer nicht die Koryphäe ist für den du ihn hältst und vielleicht solltest du auch nochmal dein Verhalten mir gegenüber überdenken. An der Menge deiner Post in fast jedem topic der letzten Monate hier denke ich die Langeweile ist eher auf deiner Seite.

 

L2e Baujahr 1996 und 2000 über 250 bzw. 270kg Leermasse brauchen Gurte. Eigenangabe von dir zu den APE 290kg.

 

Und deine Interpretation das in 97/24 stehen soll

 

2.1.1 Alle Sitze von dreirädrigen Kleinkrafträder brauchen Gurtverankerungen

 

2.1.2 Bei allen dreirädrigen Kleinkrafträdern sind Verankerungen für Sicherheitsgurte nicht erforderlich 

 

(da steht unter 2.1.2 „dreirädrige Kleinkrafträder Leermasse<250kg“ aber das mit den 250 glaubt der Herr Freerider ja nicht.)

 

entbehrt jeder logischen Grundlage. Aber das mit der Logik und vielleicht mal einem Experten glauben ist ja nicht so jedermanns Ding.

War Ski fahren.

 

also Moment: MEIN Verhalten DIR gegenüber??? Weil ich einfach bloß anderer Meinung bin als du und zwei völlig legal durch die Gegend tuckernde Apes hab - was dir offensichtlich nicht passt??? Und ich mich nicht vor deiner „Expertenmeinung“ in den Staub werfe???

 

und was hat das Ganze eigentlich noch mit dem Empolini des TE zu tun, der jetzt seit fast nem Jahr nicht mehr hier war - du aber trotzdem das Topic wieder aus’m Grab holst???

 

ich beschäftige mich an anderer Stelle zumindest mit aktuellen Themen.

Du dagegen kannst es augenscheinlich einfach nur nicht ertragen, dass meine Apes völlig legal (wie wahrscheinlich hunderte andere auch) in Deutschland rumfahren - und das ohne Gurt.

 

sorry, aber hier gehts nicht mehr um die Sache, sondern bloß noch um dein Ego.

 

kann von mir aus ins heulsusentopic.

 

ich bin auf jeden Fall raus hier - hab keinen Bock auf so nen scheiss.

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Es ging ja nicht nur um die Gurte sondern auch um die anderen Behauptungen ohne jede Quelle von dir (Ich erinnere: Erstzulassung, Genehmigung von Scheiben und Scheinwerfern usw.) Keine hat dem Topic Eröffner geholfen weil Sie falsch sind. Es lesen ja auch Leute dieses topic die die Suchfunktion benutzen und die vielleicht dasselbe  Problem haben und das sind dann die die vor mir stehen und sagen „im Forum steht aber“. Deshalb stelle ich das gerne richtig. 

Bearbeitet von matzmann
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  • 1 Jahr später...

Hallo zusammen, ich möchte mich kurz vorstellen da ich neu hier bin.

Ich heiße Timo und komme aus Ulm, und habe mir eine APE 50 gekauft. Ich lese hier schon länger mit und finde es gut dass ihr so viele Infos rausgebt. Es ist wirklich nicht leicht als Neuling alles zu wissen und hier mit der Suchfunktion Licht ins Dunkel zu bringen.

 

Hierfür schon mal vielen Dank.

 

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