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Papiere Empolini Dreirad


tom2304

Empfohlene Beiträge

Die C80 Ape wurde übrigens 2011 mit Gurten genehmigt. So wie ich das gelesen habe legt Piaggio die ja auch bei damit die Händler die montieren.

 

Aber du als APE Experte kannst mir dann ja bestimmt einen EG-Typgenehmigten Typ nennen der ohne genehmigt wurde dann haben wir das ja schnell geklärt das ich mich irre. Ich brauch dafür nur den Typ oder die EG-Typgenehmigungsnummer, dann schau ich da rein.

 

Achja, mein Nickname ist in allen Foren der Selbe. Doppelnamen habe ich nicht nötig.

 

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Bearbeitet von matzmann
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Am 8.1.2020 um 10:40 hat freerider13 folgendes von sich gegeben:

der Scheinwerfer kann zB. Keine E Nummer haben, da es die 1971 noch nicht gab.

 

Am 8.1.2020 um 10:43 hat freerider13 folgendes von sich gegeben:

Ach ja: Scheiben für die Apes kann man als Ersatz sowohl mit Fenster- als auch mit (teurerem) Sicherheitsglas ordern. Glaube nicht, dass das gehen würde wenn Sicherheitsglas Pflicht wäre...

 

Am 8.1.2020 um 14:37 hat freerider13 folgendes von sich gegeben:

Importierst du dagegen eine - sagen wir - 125 TS aus Indien mit Bj. 1971, dann ist das "erstes in Verkehr bringen in die EU" und das aktuelle Datum wird als Erstzulassung eingetragen. Damit gelten auch die Regeln von heute

 

 

Am 8.1.2020 um 19:05 hat freerider13 folgendes von sich gegeben:

Und klar. Ja. COC Papiere wurden innerhalb der EU rein aus Spaß eingeführt. Logisch. klar.

 

vor 12 Stunden hat freerider13 folgendes von sich gegeben:


Da hast du auf den ersten Blick zwar recht - das ist der 35a StVZO. Der gilt in erster Linie schon für Dreiräder, zB. Für Trikes.

Bearbeitet von matzmann
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Am 9.1.2020 um 22:48 hat matzmann folgendes von sich gegeben:
Habe mal die Original Zitate rausgesucht, nicht das ich noch Blödsinn erzähle. Was ist damit? Hab ich dich überzeugt das das Blödsinn ist?


Nö, durch wiederholtes zitieren bekommt man auch nicht recht. Durch etliche Posts zu versuchen, die Aussagen von anderen zu verdrehen um selber zwanghaft recht zu behalten auch nicht.

Mir tut nur der TE leid, dass du unbedingt sein Topic zerreißen musst, obwohl deine Rechthaberei nun mal gar nix mit seiner Fragestellung zu tun hat...

Aber gut, du scheinst ja nicht wenig Ahnung im sinnlosen zerfleddern von topics zu haben, wenn du es ja nach eigener „rühmlicher ich hab die dicksten Eier“ - Angabe schon so oft ins „wo gehts grad ab“ geschafft hast.

Von mir aus. Aber nicht mehr heute junger Padavan (oder hieß es Pavian? Bin ja nicht so ein hochheiliger Krieger und die Wortwahl ist mir sicher manchmal fremd. Das verstehst du altehrwürdiger aber sicher.)

Aber heute wälz ich keine Paragraphen mehr umsonst. Vielleicht morgen wieder wenn ich Zeit habe.

Wirst dich wohl gedulden müssen. Hoffentlich verträgt das dein Ego.



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Bearbeitet von freerider13
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Langsam hab ich keinen Überblick mehr. Ich habe aber morgen einen Termin mit einem Prüfer vom TÜV. Vielleicht kann dieser die eine oder die andere Aussage untermauern.  Vom Prüfer der KÜS war ich bis jetzt eher enttäuscht. 

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Ich befürchte sogar das man sich um Abgas noch Gedanken machen müsste, ohne das aber verifiziert zu haben.


Was für ein völliger bullshit!!!
Aber damit hilfst du keinem - scheint dir aber auch völlig schnurz zu sein. Hauptsache, die Kauleiste wackelt...
@tom2304:
Richtige Entscheidung.
Stell das ganze einfach vor, sei höflich und lass dich beraten. Ruhig mit dem Wissen bezüglich Gurte/ape 50/ Befreiung.
Merke: mit dem Hut in der Hand kommt man durchs ganze Land.

Du wirst dann recht schnell merken, ob dein gegenüber darauf offen und wissend reagiert, oder ob er auch keinen Peil oder Bock hat.
Wenn du merkst, dass der Ahnung hat kannst du auch die anderen Punkte vertrauensvoll und verlässlich besprechen...

Schöne Grüße und viel Glück,

Jan



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Kommt auch noch was Konstruktives? Viel Text, nur noch Beleidigungen, keine Antworten auf meine Fragen/Anmerkungen. Typisches Trollverhalten oder? Das mit dem Abgas hab ich selber noch nachgeschlagen und deshalb nach 5 min gelöscht. Ganz von der Hand zu weisen war die Idee aber nicht, 75 galten Dreiräder noch als PKW/LKW und sind damit in der Abgasgesetzgebung drin. Ich bin da auch noch nicht durch mit und werde da nochmal genauer nachschlagen.

 

@Merde Vela

 

Ich denke ich habe hier oft genug Tips gegeben um Roller auf die Strasse zu bringen, mir stinkt nur ganz gewaltig wenn richtige Auskünfte mit „such dir nen anderen Prüfer“ kommentiert werden. Ist leider mein absoluter Reizpunkt.

Wenn dann hinterher aus welchen Gründen auch immer auffällt das die Scheiben ein Prüfzeichen gebraucht hätten ist das Geheul dann groß.

 

Ausgedacht hab ich mir den ganzen Sch**ß auch nicht. 

Bearbeitet von matzmann
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vor 13 Stunden hat matzmann folgendes von sich gegeben:

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@freerider13

 

Noch eine verlässliche Quelle das das oben genannte anzuwenden ist. Ich hab meinen Fehler zugegeben und du?

 

 

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Davor waren Gurte ja sowieso Pflicht, Datum dazu ist übrigens tatsächlich der 01.04.1974 und nicht 1970 wie hier geschrieben wurde.

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Hallo zusammen,

 

auch auf die Gefahr hin, dass ich jetzt unter die Räder komme, aber hier handelt es sich doch um ein Dreirad mit 50cm³.

Seit wann muss man mit so einem Gefährt zum TÜV-Prüfer??

Die braucht doch ein kleines Versicherungskennzeichen und dafür genügt doch eine Betriebserlaubnis (soweit vorhanden - weis einige, die haben ihr Kennzeichen auch ohne B-Erl. erhalten ) und ab zum Versicherungsvertreter deines Vertrauens. Nummernschild kaufen und ab die Post.

 

Grüße

Hans-Jürgen

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vor 9 Minuten hat Faro-Basso folgendes von sich gegeben:

Hallo zusammen,

 

auch auf die Gefahr hin, dass ich jetzt unter die Räder komme, aber hier handelt es sich doch um ein Dreirad mit 50cm³.

Seit wann muss man mit so einem Gefährt zum TÜV-Prüfer??

Die braucht doch ein kleines Versicherungskennzeichen und dafür genügt doch eine Betriebserlaubnis (soweit vorhanden - weis einige, die haben ihr Kennzeichen auch ohne B-Erl. erhalten ) und ab zum Versicherungsvertreter deines Vertrauens. Nummernschild kaufen und ab die Post.

 

Grüße

Hans-Jürgen

wenn keine Betriebserlaubnis vorhanden ist....dann mußt Du zum Tüv, damit der ein "Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis" erstellt

 

Rita

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Am ‎10‎.‎01‎.‎2020 um 06:15 hat matzmann folgendes von sich gegeben:

Das mit dem Abgas hab ich selber noch nachgeschlagen und deshalb nach 5 min gelöscht. Ganz von der Hand zu weisen war die Idee aber nicht, 75 galten Dreiräder noch als PKW/LKW und sind damit in der Abgasgesetzgebung drin.

stimmt zum Teil...

Ape (über 50cm³ war als LKW offener Kasten)

Ape 50 wurde ja hier nicht vertrieben

aaaaber

Ciao Porter war als "Lastenmoped" typisiert

 

Rita

 

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Das Problem ist das es diese Dreiräder nicht offiziell in Deutschland verkauft wurden, deshalb gab es keine ABE. Das Fahrzeug muß also mit einer Einzelbetriebserlaubnis in den Verkehr gebracht werden. Das die Versicherungen auch einfach so Kennzeichen rausgeben schützt da leider vor Strafe nicht.

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vor 53 Minuten hat Rita folgendes von sich gegeben:

stimmt zum Teil...

Ape (über 50cm³ war als LKW offener Kasten)

Ape 50 wurde ja hier nicht vertrieben

aaaaber

Ciao Porter war als "Lastenmoped" typisiert

 

Rita

 

 

 

Dreirädriges Fahrrad mit Hilfsmotor, also 2 Räder vorne und vor allem Pedale. Musste ich mich mal mit auseinandersetzen als ich mich damit beschäftigen durfte. Aber klar hast Recht, nicht alle Dreiräder galten als LKW.

 

 

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vor 56 Minuten hat tom2304 folgendes von sich gegeben:

Fahrzeug hat italienische Papiere (manch Ganuner schreibt da auch gern mal "original italienische Papiere"). 

D.h. legal in D kann das Fahrzeug nur mit einer Vollabnahme nach § 21 betrieben werden. 

in den einschlägigen Anzeigen ist das meist:

!originale Schlüssel und Papiere"

ich weiß dann schon was Sache ist.... der laie eher nicht

zumal da oft Fotos das Fahrzeug mit versicherungskennzeichen zeigen

Rita

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  • 2 Wochen später...
Am 9.1.2020 um 19:48 hat freerider13 folgendes von sich gegeben:


Sag mal: Du hörst nich auf mit deinen Fantasien, oder?????

Ist das hier deine frühzeitige Bewerbung für die Knallcharge 2020 oder was???

Piaggio verkauft die Dinger neu ohne Gurt ganz offiziell.
Meine Apes sind - für dich - Bj. 1996 und 2000 und ohne jegliche Schwierigkeiten mit Einzelgenehmigung abgenommen und zugelassen worden.
Alle Foren, Google, Erfahrungswerte, Berichte bestätigen, dass für diese Fahrzeuge keine Ausrüstungspflicht für Gurte besteht.

Aber DU - nur DU OH GÖTTLICHER WEISER - hast etwas gefunden, was die gesamte Gemeinschaft der Apefahrer erzittern lassen wird, was alle seit Jahren übersehen haben. Ein Erdbeben wird kommen, ein Feuersturm!!!

KOMMT DIR IRGENDWIE WAS?????????


BTW: Dein Name in anderen Foren ist nicht zufällig „Logo“ oder „Kettwiesel“??

Und zu deinem vorigen Post:
NEIN! Du hast mich keinesfalls davon überzeugt, dass meine Aussagen Unsinn waren. (Auch, wenn du alles Vogeleis durcheinandergeschmissen hast...)

Aber ich hab auch noch ein anderes Leben außer GSF - komme vielleicht morgen zu den Themen.

Jan


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Kommt hier nochmal was? Entweder etwas was meine Ausführungen widerlegt oder eine Entschuldigung für dein Verhalten?

 

Gruß aus Kiel

 

matze

 

P.S. Mein Piaggio Händler sagt übrigens die Gurte liegen zusammen mit den Spiegeln im Kofferraum bei Anlieferung.

 

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Bearbeitet von matzmann
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Am 9.1.2020 um 23:20 hat tom2304 folgendes von sich gegeben:

Langsam hab ich keinen Überblick mehr. Ich habe aber morgen einen Termin mit einem Prüfer vom TÜV. Vielleicht kann dieser die eine oder die andere Aussage untermauern.  Vom Prüfer der KÜS war ich bis jetzt eher enttäuscht. 

 

Wie ist das denn ausgegangen? Hat der die richtigen Aussagen der KÜS bestätigt? Durchwischen wäre eine gute Idee, gerade der Vergleich mit einem Primaten den Freerider13 verwendet hat stört mich schon sehr.

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Am 9.1.2020 um 19:36 hat matzmann folgendes von sich gegeben:

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Na gut. Eigentlich hatte ich beschlossen, dem TE sein Topic nicht noch mehr mit Federlesen zu vermüllen - aber du hörst ja nicht auf. Also bitte:

 

Zunächst mal musst du dich über den Tonfall mal überhaupt nicht beschweren - DU wars schließlich der, der meine anfänglichen Posts hochnäsig als "bullshit" bezeichnet hat. Ich war danach noch ne Weile höflich, aber irgendwann langst halt...:sly: Nachher dann durchwischen fordern ist "MIMIMIMIMI".

 

Zusammenfassend kommst du mir so vor wie ein Maurermeister, der morgens auf der Baustellen auftaucht um eine Mauer hochzuziehen.

Er fängt an, alle 30 min. kommt am Anfang noch irgendwer zu Ihm "Ähhhh- Tschuldigung..."  "NEIN! Geh weg! Ich bin Spitze in meinem Beruf, ich weiß was ich hier mache! Stör mich nicht!!!" Irgendwann kommt keiner mehr und stört ihn. Am Abend hat er dann die wirklich perfekte Mauer hochgezogen und geht zum Bauherren, um sich die Unterschrift abzuholen - die er nicht bekommt weil er feststellen muss, dass er sich die falsche Adresse aufgeschrieben hat und die Mauer auf der falschen Baustelle hochgezogen hat - was ihm die anderen Anfangs sagen wollten...

 

Und jetzt zur aktuellen Thematik (Und damit es nicht noch mehr wird lass ich jetzt das mit den Scheinwerfern, Scheiben, etc. erst mal weg und bleib nur bei den Papieren):

 

Die Ape 50 (und nach den bisherigen Informationen auch das Empolini) zählt in Deutschland nach aktueller Einteilung zur Fahrzeugklasse L2E.

Zitat
L2e Dreirädriges Kleinkraftrad mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und Hubraum bis zu 50 cm³ oder bis zu 4 kW bei Elektromotoren oder bei anderen Verbrennungsmotoren sowie einer Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 270 kg und ausgerüstet mit höchstens zwei Sitzplätzen, einschließlich des Fahrersitzes.

In den Unterklassen unterteilt in:

  • L2e-P: Dreirädriges Moped, ausgelegt für die Beförderung von Personen;
  • L2e-U: Dreirädriges Moped, ausgelegt für die Beförderung von Gütern.
3-rädr. KKR b. 45 km/h KLEINKRAFTRAD 3-RAEDRIG

Das ist eine völlig klar definierte Fahrzeugklasse, die sich von allen anderen abgrenzt. Genau zu diesem Zweck wurden die Fahrzeugklassen eingeführt und werden auch immer mal wieder neu geregelt - um klare Definitionen und Abgrenzungen zu schaffen.

Ein solches Fahrzeug ist also kein "Fahrzeug" oder ein "Kraftrad" oder auch ein "einspuriges Kleinkraftrad" oder gar ein "LKW." Es ist auch nicht ein Fahrzeug der Klasse M (grob: PKWs) oder eines der Klasse N (grob: LKWs). es ist ein L2e - wie du ja schon richtig erkannt hast. Es ist auch nicht ein ähnliches Fahrzeug wie die vorher genannten, da der Gesetzgeber ihm extra eine eigens definierte Fahrzeugklasse gegeben hat. Somit ist eine unmissverständliche Abgrenzung vorhanden.

Dazu verfügt es über eine geschlossene Kabine (später noch wichtig).

 

Ob ein solches Fahrzeug seinerzeit als PKW, LKW oder wie auch immer eingestuft wurde ist völlig unerheblich - die Einstufung erfolgt nach  den heutigen Einteilungen (geht ja auch gar nicht anders bzw. wäre nicht korrekt.) Anmerkung: Du kannst auch ein Fahrzeug nachträglich in eine andere Typklasse umschlüsseln lassen, wenn diese zur Zeit der Erstzulassung in Deutschland noch nicht existiert hat - hab ich gerade letztes Jahr bei meinem Pickup gemacht...

Eine Ape 50 ist also ein L2e.

 

So. Und jetzt sehen wir uns doch mal all die Dokumente an, die du als Beleg gepostet hast (und ich zitiere jetzt nicht jedes einzelne noch mal, das würde ausarten. Nur das wichtigste.):

In ALLEN Dokumenten ist die Rede von "Fahrzeugen" (Klasse M und N) , "Krafträdern oder leichten/Kleinkrafträdern"" (Klasse L1e, L3e, L4e) oder dreirädrigen Krafträdern (L5e). 

NIRGENDS  steht aber L2e. Und du wirst auch nix finden...

 

Finden wirst du dreirädrige Krafträder, Fahrzeuge, Unterscheidung zwischen 2 und dreirädrig wenn "offen" (dann kommen wir in die Diskussion "Helm oder Gurt"). Genau HIER kommt dann die geschlossene Kabine von vorhin ins Spiel - sie ist nicht offen. Daher auch keine Diskussion mit "Helm oder Gurt".

"Ähnlich" einer der vorgenannten Klassen scheidet wegen der eigenen definierten Fahrzeugklasse aus.

 

Und jetzt kommen wir zu dem einzigen Dokument, in dem wirklich ein dreirädriges Kleinkraftrad erwähnt ist (Leider kann ich die Quelle nicht identifizieren da zu klein) welches ich oben zitiert habe und sehen genauer hin:

unter 2.1.1. heißt es da:

Zitat

Alle Sitze von dreirädrigen Kleinkrafträdern (...) müssen an allen Sitzen mit Verankerungen für Sicherheitsgurte ausgestattet sein.

Gut, es müssen demnach Verankerungen vorhanden sein, und die weiteren Punkte regeln, wie diese auszuführen sind. Aaaaaaaber: Wo bitte steht, dass an diesen Verankerungspunkten auch tatsächlich Gurte angebracht werden müssen? Nirgends. 

Zudem springen wir eins zurück zu 2.1:

Zitat

Sind Verankerungen für Sicherheitsgurte vorhanden, so müssen sie den Vorschriften dieses Kapitels entsprechen.

 

 Ja logisch. Sind verankerungspunkte da, dann müssen sie auch den Vorschriften entsprechen. SOFERN sie da sind. Sind aber eben keine da - dann halt eben nicht. 2.1. steht vor 2.1.1. fertig.

 

 

Zusammenfassend:

Eine Ape 50 ist nicht mit Sicherheitsgurten auszustatten, noch nicht einmal mit Befestigungspunkten. Das Baujahr ist dabei völlig unerheblich, weiß gar nicht wie du darauf kommst, dass es für alte Fahrzeuge ein Problem sein könnte. Auch eine Ausnahmegenehmigung ist überhaupt nicht angebracht - wenn nicht sogar unmöglich.

Warum?

Nun, da komm ich jetzt zurück auf mein Eingangsbeispiel mit dem Maurer und warum du auf der falschen Baustelle bist:

Du solltest dich besser darauf konzentrieren zu suchen was es nicht gibt, als das, was es gibt.;-)

 

Am Anfang hatte ich mich vielleicht zu schlampig ausgedrückt, als ich sagte "Die Ape ist von der Ausrüstungspflicht befreit" - konnte ja aber auch nicht ahnen, dass das hier so einem Federlesen wird...:rotwerd: Dafür entschuldige ich mich tatsächlich. 

Ganz genau muss es heißen (auch, wenn es aufs gleiche rausläuft): Für Fahrzeuge wie die Ape 50 wurde in Deutschland de facto nie eine Ausrüstungspflicht mit Sicherheitsgurten eingeführt! 

 

Damit erklärt sich dann auch, weshalb das Baujahr bei älteren Fahrzeugen völlig unerheblich für die ganze Sache ist: Wenn es nie eine Pflicht gab, dann galt sie auch nie für ältere Modelle.

 

Und Jetzt bist du dran: Zeige mir ein Dokument, was definitiv eine Ausrüstungspflicht mit Sicherheitsgurten für ein dreirädriges, geschlossenes Kleinkraftrad der Kategorie L2e vorschriebt bitte. Du wirst keines finden. genau so wenig wie eine Befreiung, eine Ausnahme oder ähnliches - denn wenn etwas nie Gesetz war kann es auch keine Ausnahme davon geben.

 

BTW zum Schluss:

Piaggio hat in Deutschland erwartet, dass eine Gurtpflicht irgendwann eingeführt wird. Deshalb hat man für den deutschen Markt bereits seinerzeit entsprechende Befestigungspunkte angebracht - die für Italien produzierten Modelle hatten diese nie. (Sicherlich ab Baureihe ZAPC80, ich glaube, sogar schon ab TL5T.) Da die Gurtpflicht aber nie kam werden auch heute noch die Sicherheitsgurte einfach dazugelegt und nicht montiert...

 

Und noch eine Kleinigkeit, um dich eventuell zum Überdenken deiner Meinung im allgemeinen bringt:

Die Pflicht zur Ausrüstung mit Rückfahrscheinwerfern besteht in Deutschland seit dem 1.1.1987. Die Ape hat einen Rückwärtsgang und ist deinen Theorien zufolge in irgendeiner Art ein Mehrspuriges Fahrzeug. Technisch wäre die Ausrüstung keinerlei Hexenwerk. Warum hat selbst die aktuelle Ape keinen?

Denk mal drüber nach. Vielleicht kommst du dann darauf, dass bei der Ape einiges anders läuft.

 

Und wie gesagt: Nach den bisherig bekannten Daten sollte das Empolini Dreirad, um das es hier eigentlich geht, die gleichen Kriterien erfüllen. Das nur für tom2304 - ich hoffe, du hast beim neuen Prüfer jetzt was positiveres gehört.

 

Schöne Grüße,

Jan

 

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An die Herren matzmann und freerider13:

 

Die Recherche, wer von euch beiden nun Recht hat, werde ich nicht machen. Aber ihr diskutiert hier doch nur über die StVZO, warum muss man sich da so reinsteigern? Wie ich hier moderieren sollte, ist mir schleierhaft, es sind mir auch zu lange Texte und ich habe momentan arbeitsbedingt keinen Nerv, mich ausführlich mit euch zu beschäftigen, sorry :rotwerd:

Bitte findet wieder zu einem einigermaßen höflichen Umgang und editiert vielleicht selbst ein bischen dahingehend ;-)

 

 

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vor 8 Minuten hat thisnotes4u folgendes von sich gegeben:

An die Herren matzmann und freerider13:

 

Die Recherche, wer von euch beiden nun Recht hat, werde ich nicht machen. Aber ihr diskutiert hier doch nur über die StVZO, warum muss man sich da so reinsteigern? Wie ich hier moderieren sollte, ist mir schleierhaft, es sind mir auch zu lange Texte und ich habe momentan arbeitsbedingt keinen Nerv, mich ausführlich mit euch zu beschäftigen, sorry :rotwerd:

Bitte findet wieder zu einem einigermaßen höflichen Umgang und editiert vielleicht selbst ein bischen dahingehend ;-)

 

 

Musst du glaub ich auch gar nicht, danke dir. War halt zwischendurch mal ein wenig rauher im Ton - aber ich glaube wir bekommen das schon sachlich hin.;-)

Also von meiner Seite zumindest.

 

Schöne Grüße,

Jan

 

Ps.: Hab das mit dem Primaten mal leicht editiert...:-D

Bearbeitet von freerider13
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