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Kaufvertrag


purevernunft

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In dem Zusammenhang mal ne Frage: bisher geht man ja meist davon aus, daß ein verkauftes Fahrzeug mängelfrei ist (bzw sein sollte). Ich denke auch mal daß es hierüber meist zu Streß kommt wenn die Ansichten zum Thema zwischen Käufer und Verkäufer zu weit auseinanderdriften. Auch ist es wohl so, daß ein professioneller Händler eine Gewährleistung nicht ausschließen kann.
 
Wenn ein Profi ein Fahrzeug aber mit den Hinweisen im Vertrag verkauft, daß das Fahrzeug nicht fahrbereit ist/Motorschaden hat/ durchgerostet ist/ Bremse defekt ist/ ein fahrbarer Scheißhaufen ist, dann kann doch eigentlich kein Käufer was machen wenn er den Vertrach so unterzeichnet hat, oder? Ergo würde ich, wenn ich Händler wäre, restaurationsbedürftige oder insgesamt eben alte Fahrzeuge nur mit solchen Hiweisen verkaufen. da lohnt es doch gar nicht irgendwelche Klimmzüge zu machen mit "Verkauf im Auftrag" etc. (Gut, Steuer sparen wäre natürlich noch ein Argument, aber mir gings eigentlich jetzt eher um das Thema Gewährleistung)
 
Oder lieg ich falsch?


Naja, ich bin kein Jurist aber ich Versuchs mal grob:
Natürlich kann der Händler teile als defekt in den KV schreiben. Problem ist aber wenn was daherkommt, das er NICHT ausgeschlossen hat. Dann kommt er aus der Nummer nicht raus. Das blöde ist dabei die Beweislast: der Händler muss beweisen, dass der Mangel beim Verkauf noch nicht da war. Und das ist fast unmöglich, gerade bei alten Fahrzeugen. Extrembeispiel Vespa: irgendein Vogel kauft das Ding, vergisst Öl mit reinzumischen und holt sich nen satten fresser mit stehendem Hinterrad bei 100 Sachen. Inklusive verdrehter Kurbelwelle und so. Dann fällt ihm das mit dem Öl wieder ein, er lässt den alten Sprit ab, macht Mischung rein, geht wieder zum Händler und behauptet: da war schon ein versteckter Lagerschaden, deshalb ist alles Fratze und er will die Kohle wieder. Jetzt muss der handelt ihm beweisen, dass der lagerschaden nicht da war. Und das, mit nur dem zerstörten Motor in der Hand. An sich unmöglich...
Bei Privatverkauf ist es gerade andersrum:
Hier gibt es nur die arglistige Täuschung, also das absichtliche Verschweigen von Mängeln. Hier ist aber der Käufer in der Beweispflicht und muss dem Verkäufer nachweisen, dass er ihn getäuscht hat. Genau so schwierig, aber in der Situation vorteilhaft für den Verkäufer.
Deshalb versuchen es viele, das in diese Richtung zu drücken. Oft noch nicht mal, weil sie bescheissen wollen, sondern aus reinem Selbstschutz - Arschlöcher gibts ja eben auch auf Käuferseite...
Und desto älter das Fahrzeug, desto größer die Gefahr...

Schöne Grüße,
Jan


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Ganz aktuell stecke ich auch in einem solchen Thema. Da man es aber mit dem normalen mir zur Verfügung steheden Menschenverstand kaum mehr erfassen kann, habe ich es aus der Hand gegeben. Der Anwalt hat sein Klageschreiben gegen die Audi AG Ingolstadt gestern final aufgesetzt und versandt. 

Es geht dabei um die Historie eines Gebrauchtfahrzeugs, die mir von Audi vorenthalten wird, angeblich aus Gründen des Datenschutzes - und das, obwohl es heute Beweise dafür gibt, dass es vor dem Kauf Vorgänge gab, die mir weder mündlich noch schriftlich per Kaufvertrag vermittelt worden waren.

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vor 18 Minuten hat M210 folgendes von sich gegeben:

dass es vor dem Kauf Vorgänge gab, die mir weder mündlich noch schriftlich per Kaufvertrag vermittelt worden waren.

Ist der Verkäufer denn verpflichtet die komplette Historie eines Fahrzeugs dem Interessenten mitzuteilen?

:dontgetit:

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vor 18 Minuten hat PK-HD folgendes von sich gegeben:

Ist der Verkäufer denn verpflichtet die komplette Historie eines Fahrzeugs dem Interessenten mitzuteilen?

:dontgetit:

 

Gemäß dessen Auskunft heutzutage nicht mehr. Bin aber nicht nur Interessent, sondern Besitzer. Mein Interesse ist enorm, nach dem, was sich seit einigen Wochen gezeigt hat.

 

Gegen richterlichen Beschluss muss der Verkäufer/Autohersteller aber eben schon Transparenz schaffen und das elektronische Büchlein samt dem Inhalt vorzeigen. Denn nur zu gern verstecken sich Hinz und sein schäbbiger Bruder Kunz hinter dem Zauberwort des 'Datenschutz' und schützen denjenigen, der mir das Auto aus erster Hand  als unfallfrei verkauft hat.

Bearbeitet von M210
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Noch verstehe ich nur Bahnhof.

Hast ne Karre beim Händler verkauft, angeblich vom Kunden aus 1. Hand und unfallfrei und du zweifelst jetzt aus Gründen die Unfallfreiheit an, ja?

Und ein Gericht unterstützt dich in dem Bestreben und verdonnert den Händler die Historie des Fahrzeugs, die er als Vertragshändler einsehen kann, offenzulegen?

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Ganz genau so. Einzig "gekauft" statt "verkauft".

Denn der kürzlich eingetretene Magel führt nur mehr zu eingeschränkter Fahrtüchtigkeit des Fzgs, worauf ich die Recherche starten musste, weil mein sechster Sinn mir sagte, dass da was faul ist, was vom Audizentrum schriftlich belegt worden ist mittlerweile.

Bearbeitet von M210
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vor 2 Stunden hat M210 folgendes von sich gegeben:

Ganz genau so. Einzig "gekauft" statt "verkauft".

Denn der kürzlich eingetretene Magel führt nur mehr zu eingeschränkter Fahrtüchtigkeit des Fzgs, worauf ich die Recherche starten musste, weil mein sechster Sinn mir sagte, dass da was faul ist, was vom Audizentrum schriftlich belegt worden ist mittlerweile.

Ui.

Sowas interessiert mich immer. Was war es denn für ein Fehlerbild und was hat dich zweifeln lassen?

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Nüchtern betrachtet schaut es wohl so aus, als ob M210 seinem Verkäufer mit Hilfe des Herstellers nachweisen möchte, dass der Wagen - anders als im Kaufvertrag angegeben - beim Verkauf nicht unfallfrei war. Das sollte gelingen, wenn der vermutete Unfall beim Hersteller oder einer seiner Vertragswerkstätten unter der Ägide des Verkäufers repariert wurde.

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Am 24.11.2019 um 13:00 hat RestVomSchützenfest folgendes von sich gegeben:

Ich würde mich wegen dem Papierkram nicht stressen, es sind immer die besten Käufe, wenn man "verliebt" ist und sich den alten Kram nicht live ansieht.

 

Probefahrt ist auch überbewertet.

 

Zuschlagen! Auf der Bank gibt's kein Geld mehr fürs Geld, Garagengold ist die Lösung :thumbsup:

...echt! Das werde ich beherzigen! 

Danke Dir, ehrliche Tipps sind Gold wert. 

Zumal ich echt kaum noch weiß wohin mit der Kohle und die Bank auch schon genervt ist, dass ich kein Konto auf den Bahamas einrichte. Der Hipsterbart ergraut langsam, da muss Abwechslung in die Garage. 

:inlove:

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vor 1 Stunde hat RestVomSchützenfest folgendes von sich gegeben:

Gern geschehen.

 

Bin da auch gerade was am planen dran, wird der Hammer.

 

Für einen mittleren vierstelligen Betrag, setze ich dich auf meine Liste.

 

Willst auch du bei etwas einzigartigem dabei sein?

 

Infos dazu später oder eher gar nicht.... erstmal das Portemonnaie öffnen.

Sowas abgefahrenes funktioniert doch gar nicht in ECHT. Niemand bezahlt soviel Kohle für ein Luftschloss. 

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Am 1.12.2019 um 14:39 hat RestVomSchützenfest folgendes von sich gegeben:

Gern geschehen.

 

Bin da auch gerade was am planen dran, wird der Hammer.

 

Für einen mittleren vierstelligen Betrag, setze ich dich auf meine Liste.

 

Willst auch du bei etwas einzigartigem dabei sein?

 

Infos dazu später oder eher gar nicht.... erstmal das Portemonnaie öffnen.

...jaaa da wäre ich dabei gewesen, hatte ich aber verpasst das Projekt...sehr schade. Wäre fair, wenn Du da jetzt ein Ersatzprojekt anleiern könntest. 

Danke im Voraus!

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  • 2 Wochen später...

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