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T5/T5 classic techn.Daten dringend gesucht!


pleitegeier

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vor 46 Minuten hat Lenki folgendes von sich gegeben:

 

Ist das so? Woher die Info?

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Ab 01.10.1990 79 dBA für 125er, die T5 hat 80. Für Abgas ECE 40 gibts auch nur einen „wackeligen“ Nachweis, für 40-01 ab 01.07.1994 nichts mehr.

Das gilt jetzt aber für Deutschland nicht Österreich.

Bearbeitet von matzmann
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vor 33 Minuten hat matzmann folgendes von sich gegeben:

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Ab 01.10.1990 79 dBA für 125er, die T5 hat 80. Für Abgas ECE 40 gibts auch nur einen „wackeligen“ Nachweis, für 40-01 ab 01.07.1994 nichts mehr.

Das gilt jetzt aber für Deutschland nicht Österreich.

 

Hier nochmal eine andere Übersicht zu den (Fahr-)Geräusch-Grenzwerten:

 

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Übrigens, das sind die Grenzwerte für die T5 aus dem Typgen.-Blatt (Variante "B" ist die T5):

 

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vor einer Stunde hat OFFI folgendes von sich gegeben:

 

Hier nochmal eine andere Übersicht zu den (Fahr-)Geräusch-Grenzwerten:

 

1369369634_gerusche.thumb.JPG.ee8c812e1c4dacc4398fc4de5c831687.JPG

 

Übrigens, das sind die Grenzwerte für die T5 aus dem Typgen.-Blatt (Variante "B" ist die T5):

 

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Interessant das da 01.10.1991 steht und nicht 1990. Da wird wihl nochmal jemand von uns recherchieren müssen.

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Die war für Deutschland und Italien gleich, wurde aber in Deutschland viel früher aus dem Programm genommen. Ich denke ja das die Verkaufszahlen dazu geführt haben das Piaggio mit Einführung der neuen Geräusch/Abgaswerte 89/90/91 einfach keine erneute Prüfung zahlen wollte bei den bescheidenen Verkaufszahlen.

 

Dasselbe Problem haben ja auch die 200er die nach Baujahr 2000 als Grauimport nicht mehr Zulassungsfähig sind obwohl es Sie in Italien und Spanien zu kaufen gab.

 

vor 7 Stunden hat Lenki folgendes von sich gegeben:

Bis wann wurde denn die T5 gebaut? Waren die für D und I identisch bzgl. Abgasverhalten und Gayräusch? 

 

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vor 7 Stunden hat matzmann folgendes von sich gegeben:

Dasselbe Problem haben ja auch die 200er die nach Baujahr 2000 als Grauimport nicht mehr Zulassungsfähig sind obwohl es Sie in Italien und Spanien zu kaufen gab.

200er gabs hier offiziell bis 30.6.2003

ich hätte mir damals gerne ein paar mit Tageszulassung weggestellt...

hatte aber nicht genug "Spielgeld" dazu

weiß aber von Händlern, die damals größere Stückzahlen gebunkert haben

 

es wurde aber 2006/2007 noch neufahrzeuge mit ner Ausnahmegenehmigung zugelassen

 

Rita

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vor 11 Minuten hat Rita folgendes von sich gegeben:

200er gabs hier offiziell bis 30.6.2003

ich hätte mir damals gerne ein paar mit Tageszulassung weggestellt...

hatte aber nicht genug "Spielgeld" dazu

weiß aber von Händlern, die damals größere Stückzahlen gebunkert haben

 

es wurde aber 2006/2007 noch neufahrzeuge mit ner Ausnahmegenehmigung zugelassen

 

Rita

 

Richtig lesen, Grauimporte! ABE Fahrzeuge waren bis 2003 Zulassungsfähig. Die 2006/2007 waren soweit ich weis umgestrickt Abgasmässig mit fragwürdigem Erfolg.Ändert aber nichts and er Tatsache das es diese Ausnahme für jetzt importierte Fahrzeug nur für Umzugsgut geben würde. 

Bearbeitet von matzmann
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vor 3 Minuten hat Crank-Hank folgendes von sich gegeben:

T5 gab es bis 92/93 

 

Aber für die Inselaffen wurde ja noch die T5 Classic eine ganze Weile verkauft

Davon gab es dann noch Mitte der 2000er (2004 meine ich) eine Sonderserie von 400Stk: T5 Motor in beiger PX mit Fußmatten mit brauner Sitzbank (Kein Scherz!) und Plakette auf dem Handschuhfach 

 

Aber nicht in Deutschland. Die ist hier 88 (Mit Einführung der Abgasnorm ECE 40) ausgelaufen. Ob das jetzt am Abgas lag oder an den Verkaufszahlen kann ich nicht sagen

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vor 20 Stunden hat matzmann folgendes von sich gegeben:

 

Interessant das da 01.10.1991 steht und nicht 1990. Da wird wihl nochmal jemand von uns recherchieren müssen.

 

... mach Du mal :-D ich hab Wochenende.

 

Außerdem ist für mich immer das Such-Ergebnis ausschlaggebend, was dem Kunden weiterhilft ;-) Gibt ja auch Kollegen die das System anders auslegen bzw. sich über jede Fundstelle im Gesetzestext freuen, die dazu führt, den Kunden abzuweisen... Aber egal. Ist wohl ne Einstellungssache... Und kein Thema was hier hingehört.

 

 

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1991 scheint zu stimmen, die Tabelle die ich gepostet habe scheint falsch zu sein. Schön das das in 10 Jahre. noch keiner gemerkt hat 8-(.

 

Ich habe mal versucht rauszufinden was Abgasmässig in UK gefordert wird für Motorräder. Scheinbar bis 1998 mit Einführung der EURO 1 in UK nullkommanix. 

Bearbeitet von matzmann
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Für Geräusche gilt in UK scheinbar bis 2003 80 dBA, also ist die UK T5 ab dem 01.10.1991 zu laut für Deutschland.

Interessant am Rande vor 1983 gab es scheinbar keine Geräuschvorschriften in UK.

 

https://publications.parliament.uk/pa/ld200304/ldlwa/40525wa1.pdf

 

Da steht auch drin das BSAU Auspuffanlagen nach 96 in UK erlaubt sind während in Deutschland ja eine EG-Typgenehmigung gefordert ist. Das versteht der gemeine Engländer in der Regel auch nicht, wenn er sein Bike mitbringt und hier zulassen will.

Bearbeitet von matzmann
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    • Sollte schon eingetragen sein fürs Gewissen 😀  Mit nem 125 er Motor habe ich mir auch schon gedacht . Hätte da auch einen gesehen mit dem Präfix VNX1M , sollte von ner px 125 sein . Wegen Eintragung mit unbedenklichkeitsbescheinigung wahrscheinlich die einfachere Alternative , hast du recht .  Muss ich mal beim TÜV nachfragen was er von dieser Idee hält 
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    • Das wäre eine riesen Story und zuviel, um es hier darzustellen. Ich versuche es aber. Ein alter Ortskern am Land. FAST (!) angrenzend ein nahgelegenes 90er-Jahre Neubaugebiet. Das Nachbargrundstück geht in den Verkauf. Gelegen an einer historischen Straße am Ort/Dorf, historisch bedingt sind die Häuser mit 18xxer Baujahren bis ortsausgängig etwas moderner als Ein- oder gar Mehrfamilienhäuser ausgeführt.   Besagtes Nachbargrundstück weist ein Baufenster aus. Hier stand bis vor kurzem ein altes Fachwerkhaus mit Schleppanbau = Backstube o.ä. Das Grundstück stand zum Verkauf und seit 2 Wochen steht hier ein Fertighaus mit Kantenlängen von 13 x 15 Metern, einem UG mit Doppelgarage, ein EG, ein OG, ein 2. OG und der Spitz. Hinten angeflanscht über das Baufenster hinausragend zentimetergenau ein Treppenhaus.   Das Haus bietet Platz für 6 Familien. Jede  Etage weist knapp 200qm aus. Passig in die Pläne des nahegelegnenen o.g. Neubaugebietes. Alles ordnungsgemäß.   Aber die 2 Familien merken nicht um ihre anstößige Bauweise. Das Amt für Bauen hat ihre Pläne durchgewunken. Die Nachbarn wie der Gemeinderat wurden überfahren.  All das fällt m.E. unter rücksichtsloses Bauen ohne Anstand, ohne Moral.   Das neue Haus ruft JETZT die Menschen auf den Plan, die sich an den Gemeinderat wenden. Aber keiner hörte mich, als ich die Pläne visualisierte und zur Ansicht stellte.   Punktum: das Ding ist ein "Hochhaus" inmitten einer 4000-Seelengemeinde und grenzt direkt an meinen Grund. Direkt. Die Wärmepumpe steht keinen halben Meter von der Grenze.    Und all dieser Skandal ist abgesegnet. Es gibt keine Handhabe. Vollkommen geisteskrank. Bin in der Versuchung, die Damen und Herren vom zuständigen Amt herzuladen, um sie vor möglichst großem Publikum abzuwatschen für diese Minderleistung aus Desinteresse, Gleichgültigkeit und Jobschläfrigkeit.   Wir stehen rechts davon mit Kantenlängen von 8 x10m und einem Vollgeschoss. Die nachbarliche Wärmepumpe ist gut zu sehen.   Es besteht kein Neid. Ich hätte den Platz theoretisch nur zu kaufen brauchen.  Es geht um das sogenannte rücksichtslose Bauen. Was zum Henker soll ich zukünftig von solch egomanen Menschen erwarten? Außer Stress halt?      
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