Mody Geschrieben 22. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2019 Servus, ist nicht ganz Blabla aber hier gibt's bestimmt trotzdem jemand der mir helfen kann. Mein Vater musste seinen Führerschein abgeben vor 12 Jahren (Alkohol am Steuer). MPU wurde angeordnet. Er hat diese aber nie gemacht. Da er jetzt wieder ein Fahrzeug braucht, hat er sich einen 25kmh Roller zugelegt. Meine Frage: Darf er diesen jetzt fahren? LG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dirk_vcc Geschrieben 22. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2019 Hier lesen: https://www.bussgeldkatalog.org/mofa-fahren-trotz-mpu/ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mody Geschrieben 22. Oktober 2019 Autor Teilen Geschrieben 22. Oktober 2019 Ah danke, er darf also Die MPU würde meines Wissens nach sowieso bals verjähren, dann darf er auch wieder aufs Auto umsteigen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T5Rainer Geschrieben 22. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2019 nicht ohne weiteres ... Erneute Fahrprüfung nach Wartezeit keine Seltenheit Wer es schafft, 15 Jahre auf seinen Führerschein zu verzichten, für den sind diese Fristen eine Option. Ein Problem an der Sache ist allerdings, dass die Fahrerlaubnisbehörden bei einer Neubeantragung des Führerscheins nach 15 Jahren verlangen, dass die Fahrprüfung nochmal abgelegt werden muss. Es wird davon ausgegangen, dass die theoretischen und praktischen Kenntnisse mit der Zeit vergessen wurden, weshalb erneute Fahr- und Theoriestunden und eine Fahrprüfung nötig sind. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sähkö Geschrieben 22. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2019 @Mody Schon mal was von der Führerscheinstelle gehört? Meistens sind diese nicht nur mit einer Telefonnr. und Mailadresse ausgestattet, sondern auch mit tagesaktuellem Fachwissen, für das im Zweifelsfalle sogar Rechtsverbindlichkeit besteht. Sofern dein Vater noch mündig und wieder nüchtern ist, könnte er das dort sogar selbst in Erfahrung bringen. Insofern gehört dieser Strang mindestens nach vor einer Stunde hat Mody folgendes von sich gegeben: Blabla , wenn nicht sogar den GSF-Kettenhunden im F&S-Verließ vorgayworfen. 3 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
freerider13 Geschrieben 22. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2019 [mention=76649]Mody[/mention] Schon mal was von der Führerscheinstelle gehört? Meistens sind diese nicht nur mit einer Telefonnr. und Mailadresse ausgestattet, sondern auch mit tagesaktuellem Fachwissen, für das im Zweifelsfalle sogar Rechtsverbindlichkeit besteht. Sofern dein Vater noch mündig und wieder nüchtern ist, könnte er das dort sogar selbst in Erfahrung bringen. Insofern gehört dieser Strang mindestens nach , wenn nicht sogar den GSF-Kettenhunden im F&S-Verließ vorgayworfen. 1.:In Blabla isser schon. In so fern alles richtig gemacht. F&S - wüsst nicht warum bis jetzt...2.: Zeig mir eine Führerscheinstelle, die Dienstags nach 15.00 Uhr noch offen hat...Darf er doch ruhig mal fragen hier - find ich zumindest. Also sei nicht gleich so.JanGesendet von iPhone mit Tapatalk 1 2 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
frankfree Geschrieben 22. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2019 Meines Wissens nach braucht er nur den Nachweis einer Prüfbescheinigung. (Mofalappen) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nasobem Geschrieben 22. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2019 Je nach Alter braucht man nicht mal den. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kebra Geschrieben 22. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2019 Wenn er vor dem 1.April 1965 geboren wurde, braucht er keine Prüfbescheinigung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
heizer Geschrieben 22. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2019 Und wenn er bei dem Roller den Motor ausbaut und das rohloff Ding plus Pedale einbaut? Welchen Schein braucht man dann? 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kosmoped Geschrieben 22. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2019 Die Fahrerlaubnis wurde wegen Alk entzogen. Auflage der Wiedererteilung ist die MPU. Wird diese nicht positiv erbracht,besteht das Fahrverbot in Deutschland weiter. Auch für Mofas,wenn das Gericht,bzw. das Straßenverkehrsamt dieses bestimmt hat. Es dürfen dann keinerlei motorisierten Kraftfahrzeuge geführt werden. Da sollte man besser ganz genau in seine Unterlagen schauen. Das ist nämlich nur ein kurzer Satz! Eine Fahrerlaubnis,die länger als 2 Jahre nicht wiedererteilt wurde,muß neu gemacht werden. Selbst nach § sowieso,nach dem man früher/bis vor einigen Jahren seine bereits bestandene, und entzogene Fahrerlaubnis nach der 10 Jahresfrist,ohne weiteres wiederbekommen konnte,funktioniert heute nicht mehr. So,wie es @T5Rainer schon erwähnt hat. Bei einem Freund hatte es noch vor gut 12 Jahren funktioniert,bei einem anderen vor 7 Jahren schon nicht mehr. vor 2 Stunden hat Mody folgendes von sich gegeben: vor 12 Jahren (Alkohol am Steuer). MPU wurde angeordnet. Die 10 Jahresfrist bezüglich der MPU läuft ab dem letzten Akteneintrag. Es wäre also nicht schlau,"schon" nach 9 Jahren seinen Lappen neu zu beantragen... Und noch weniger schlau wäre es erneut/überhaupt alkoholisiert zu fahren,egal womit... vor 1 Minute hat heizer folgendes von sich gegeben: Und wenn er bei dem Roller den Motor ausbaut und das rohloff Ding plus Pedale einbaut? Welchen Schein braucht man dann? Den GSF Berechtigungsschein... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
frankfree Geschrieben 22. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2019 vor 11 Minuten hat Kosmoped folgendes von sich gegeben: Die Fahrerlaubnis wurde wegen Alk entzogen. Auflage der Wiedererteilung ist die MPU. Wird diese nicht positiv erbracht,besteht das Fahrverbot in Deutschland weiter. Auch für Mofas,wenn das Gericht,bzw. das Straßenverkehrsamt dieses bestimmt hat. Es dürfen dann keinerlei motorisierten Kraftfahrzeuge geführt werden. Da sollte man besser ganz genau in seine Unterlagen schauen. Das ist nämlich nur ein kurzer Satz! Eine Fahrerlaubnis,die länger als 2 Jahre nicht wiedererteilt wurde,muß neu gemacht werden. Selbst nach § sowieso,nach dem man früher/bis vor einigen Jahren seine bereits bestandene, und entzogene Fahrerlaubnis nach der 10 Jahresfrist,ohne weiteres wiederbekommen konnte,funktioniert heute nicht mehr. So,wie es @T5Rainer schon erwähnt hat. Bei einem Freund hatte es noch vor gut 12 Jahren funktioniert,bei einem anderen vor 7 Jahren schon nicht mehr. Die 10 Jahresfrist bezüglich der MPU läuft ab dem letzten Akteneintrag. Es wäre also nicht schlau,"schon" nach 9 Jahren seinen Lappen neu zu beantragen... Und noch weniger schlau wäre es erneut/überhaupt alkoholisiert zu fahren,egal womit... Den GSF Berechtigungsschein... Die Prüfbescheinigung ist kein Führerschein. Kann natürlich sein, dass sich das geändert hat. Damals sind doch etliche Leute mit so einem 45km/h Auto mit Versicherungskennzeichen rumgefahren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
freerider13 Geschrieben 22. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2019 Die Prüfbescheinigung ist kein Führerschein. Kann natürlich sein, dass sich das geändert hat. Damals sind doch etliche Leute mit so einem 45km/h Auto mit Versicherungskennzeichen rumgefahren. DAS dürfteste auch mit der Prüfbescheinigung nicht fahren. Nur bis 25 km/h. Drum gibts auch hier und da gedrosselte Apes mit nem 25 km/h Aufkleber hinten drauf...Gesendet von iPhone mit Tapatalk Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
freerider13 Geschrieben 22. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2019 Und wenn er bei dem Roller den Motor ausbaut und das rohloff Ding plus Pedale einbaut? Welchen Schein braucht man dann?Nein nein - bei ner Ape 50 das Bodenblech rausflexen.Fred Feuerstein Gedächtnisantrieb...Gesendet von iPhone mit Tapatalk 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kosmoped Geschrieben 22. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2019 (bearbeitet) vor 50 Minuten hat frankfree folgendes von sich gegeben: Die Prüfbescheinigung ist kein Führerschein. Kann natürlich sein, dass sich das geändert hat. Damals sind doch etliche Leute mit so einem 45km/h Auto mit Versicherungskennzeichen rumgefahren. Das die Prüfbescheinigung eine Fahrerlaubnis wäre,habe ich mit keiner Silbe behauptet. Aber es kann sein,daß dir selbst das führen eines Mofas (motorisiertes Fahrzeug) , von Amtswegen,explizit verboten wird! Das steht entweder im Urteil,oder in der Auflage des StVA. Das ist dann garantiert der Fall,wenn es sich um ein allgemeines Fahrverbot handelt! Dann ist es auch egal,wann jemand geboren wurde. Jeder der dann trotzdem mit seiner alten Prüfbescheinigung,oder aufgrund des Geburtsjahres, herumfährt,ist dann illegal unterwegs. Das würde dann im Zweifelsfall einer späteren Wieder-,oder Neuerteilung sehr entgegenwirken, falls das auffliegt. Wenn ich es unlängst richtig aufgeschnappt habe, sind sogar mehrere Leute bei Oktoberfestkontrollen mit Fahrverbot aufgefallen, die deshalb sogarbmit E-Scootern illegal unterwegs waren... Bearbeitet 22. Oktober 2019 von Kosmoped Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kobaltblau Geschrieben 22. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2019 Es besteht auch die Möglichkeit das das Führen von zulassungsfreien Fahrzeugen im Straßenverkehr verboten ist. D.h. selbst das Fahrradfahren wäre nicht drin. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
freerider13 Geschrieben 22. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2019 Wenn ich es unlängst richtig aufgeschnappt habe, sind sogar mehrere Leute bei Oktoberfestkontrollen mit Fahrverbot aufgefallen, die deshalb sogarbmit E-Scootern illegal unterwegs waren...Das ja sowieso:E- Scooter werden alkotechnisch wie Autos behandelt, sofern man einen Führerschein hat/hatte.Riesen Problem hier in M - seit Einführung der Dinger über 1500 alkosünder rausgezogen, die hälfte davon über 1,1 Promille...Weiß ja aber kaum einer, 3/4 sind angeblich Touristen...Gesendet von iPhone mit Tapatalk Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kosmoped Geschrieben 22. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2019 vor 14 Minuten hat freerider13 folgendes von sich gegeben: hier in M - seit Einführung der Dinger über 1500 alkosünder rausgezogen, Dann haben die Kackdinger ja tasächlich auch etwas gutes... 1 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kobaltblau Geschrieben 22. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2019 Vor 1953 war es viel geiler....danach haben die tatsächlich die 1,5 Promillegrenze eingeführt, womit ich auch noch klarkommen würde heutzutage. Dazu Züschredden inna Kneipe und hemmungsloser Flayschgaynuss. Auch gab es keine Plastomaten, Scumadies und CO2 Debatten. Früher war doch einiges besser. 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kebra Geschrieben 23. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2019 Ich hab das gefühl, hier wird Birnen mit Äpfeln verglichen. Das eine ist der Führerschein-Entzug, das andere ist ein Fahrverbot. Bei ersterem darf man Mofa fahren (bei vorhandener Prüfbescheinigung/gebohren vor...). Bei letzterem darf man laufen. 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
heizer Geschrieben 23. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2019 bei einem fahrverbot, darf man da noch fahrrad fahren? und wenn ja, ebike auch noch? oder wo ist da die grenze? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hacki Geschrieben 23. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2019 die Grenze ist der jeweilige aktuelle Promillewert... was man(n) dann noch ´kann´... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
heizer Geschrieben 23. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2019 es geht ums dürfen. können tut man viel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kebra Geschrieben 23. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2019 vor 2 Stunden hat heizer folgendes von sich gegeben: bei einem fahrverbot, darf man da noch fahrrad fahren? und wenn ja, ebike auch noch? oder wo ist da die grenze? Da bin ich leider überfragt.... .....eigentlich nein, weil man ja fährt... ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
heizer Geschrieben 23. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2019 vor 1 Minute hat Kebra folgendes von sich gegeben: Da bin ich leider überfragt.... .....eigentlich nein, weil man ja fährt... ? eben, das verwirrt mich. oder ist mit "fahren" gemeint, alles was mit motor angetrieben wird? wer weiss mehr? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kebra Geschrieben 23. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2019 Auf jeden Fall alles mit Motor, definitiv. Also auch die 6 km/h-Teile ! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kuchenfreund Geschrieben 23. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2019 Gerade eben hat heizer folgendes von sich gegeben: es geht ums dürfen. können tut man viel Ein Fahrverbot ist eine Strafmaßnahme, ein Fahrerlaubnisentzug mehr so'n Sicherheitsding ("charakterlich nicht zum Führen von Fahrzeugen geeignet..."). Ein Fahrverbot ist befristet, das gibt es z.B. wenn du etwas arg schnell unterwegs warst, oder über eine rote Ampel gefahren bist. Wenn das Fahrverbot vorbei ist, gibt es den Führerschein automatisch zurück. Während eines Fahrverbotes darf man keine Kraftfahrzeuge fahren, auch keine Mofas. Ein Fahrerlaubnisentzug ist unbefristet, man kann nach einiger Zeit eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen, die dann aber an gewisse Bedingungen geknüpft ist (z.B. bestandene MPU, nachgewiesene Drogen-Abstinenz). Während eines Fahrerlaubnisentzugs darf man Mofa fahren, da für ein Mofa kein Führerschein notwendig ist. Darüber hinaus können weitere Maßnahmen verhängt werden. Jemandem, der hackedicht Mofa fährt, nachdem ihm der Führerschein entzogen wurde, kann auch das Mofa fahren untersagt werden. Damit einem das Radfahren verboten wird, muss man schon einiges falsch gemacht haben. Das wird auch nicht einfach vom Straßenverkehrsamt angeordnet, sondern muss von einem Richter bestätigt werden. So was passiert nur in seltenen, wirklich gravierenden Fällen. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
heizer Geschrieben 23. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2019 danke. das hilft schonmal weiter Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kobaltblau Geschrieben 23. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2019 vor 2 Stunden hat heizer folgendes von sich gegeben: bei einem fahrverbot, darf man da noch fahrrad fahren? und wenn ja, ebike auch noch? oder wo ist da die grenze? Das sagt dir die Führerscheinstelle. Liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kobaltblau Geschrieben 23. Oktober 2019 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2019 (bearbeitet) vor 2 Stunden hat heizer folgendes von sich gegeben: bei einem fahrverbot, darf man da noch fahrrad fahren? und wenn ja, ebike auch noch? oder wo ist da die grenze? Das liegt zuerst einmal im Ermessen des Sachbearbeiters. Bearbeitet 23. Oktober 2019 von kobaltblau Satzaufbau Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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