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Vespa SS 180 mit Rundlenker und GS KarosserieBj. 66


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vor 39 Minuten hat rob-xman folgendes von sich gegeben:

Zur Not bekomme ich von Piago Deutschland einen Nachweis wie die Karosserie bei einer SS 180 Bj. 1966 aussieht, oder bin ich da auf dem Holzweg ? 

Bist Du....

da dieses Modell mWn in D nicht angeboten wurde

 

Rita

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vor 49 Minuten hat rob-xman folgendes von sich gegeben:

Hi, vielen Dank für Deine Antwort. Ok, ich kann verstehen, dass ihm kein Vorsatz nachzuweisen ist, aber man kann mich auch nicht dazu bringen eine Vespa mit zweifelhafter Herkunft zu kaufen. Sollte man beim nächsten Züvtermin das Pech haben einen schlauen Prüfer zu haben, der die Fahrgestellnummer mit dem Modell vergleicht und da Unstimmigkeiten aufkommen und auf Grund dessen die Vespa keine neue Plakette bekommt, dann hat man viel Geld in den Sand gesetzt. Da muss ich mich doch vor schützen können ? Und der Nachweis, dass da etwas nicht stimmt ist gegeben. Da brauch ich auch keinen Gutachter für. Zur Not bekomme ich von Piago Deutschland einen Nachweis wie die Karosserie bei einer SS 180 Bj. 1966 aussieht, oder bin ich da auf dem Holzweg ? 

 

Piaggio Deutschland hilft da nicht viel, aber das hab ich ja schon alles gepostet.

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1 hour ago, PX-FL-HH said:

Guten Morgen!

 

Hm, nicht auszuschließen, dass er wirklich glaubt, einen echten Roller zu haben.

 

Zunächst einmal gilt: pacta sunt servanda, Verträge sind zu erfüllen.

Du kannst nicht einfach einen Vertrag "stornieren". Ihr seid beide Privatleute, da gibt es kein Rücktrittsrecht wie beim Onlinekauf von einem Händler.

Es gibt ein paar Gründe weswegen man doch zurücktreten kann, aber deren Vorliegen musst Du im etwaigen Prozess beweisen.

So wie überhaupt jeder das für ihn positive selber beweisen muss.

Und für diesen Beweis reichen nicht Ausdrucke der Aussagen von Experten in diesem Forum (auch wenn die sicherlich richtig sind).

Man braucht einen Gutachter und der will Geld, das Ganze zieht sich...

 

Langer Rede kurzer Sinn: wegen 200 Euro so eine Welle zu machen lohnt sich einfach nicht. Du wirst mit Fahrten zu Anwälten, ständigen Beratungen, etc. bestimmt 20 Stunden beschäftigt sein.

 

Und dann hast Du im günstigsten Fall das Geld zurück, vor allem freuen sich aber die Anwälte, die gut zu tun hatten.

 

Mein Rat: verfluche den Typen innerlich, schreib ihm eine kurze, nüchterne Email in der Du zum Ausdruck bringst, dass Du Recht hast, aber keinen Bock hast, Dich weiter mit ihm rumzuärgern, ärgere Dich ein paar Tage über Deine Blauäugigkeit, schreib das als Lehrgeld ab und freu Dich Deines Lebens.

 

Und kauf Dir einfach einen weniger seltenen Roller für deutlich weniger Geld. Bringt auch Spass.

 

Viele Grüße

Henning

 

 


aber es gilt ja auch den eigenen Pflicht zu prüfen ob das was der kaufer anbietet ist was Mann kauft. Die Möglichkeit hat mann ja durch die Anzahlung. Wenn er nach die Untersuchungen findet das es ist grobe Unterschiede oder unähnlichkeiten beim was man kauft hat man ja auch recht zurückzutreten. 
 

es steht ja beim eBay Kleinanzeigen immer wieder Privat Verkauf keine retoure

aber das gilt ja nur wenn es ist ganz genau geschrieben was das ist was Mann kauf

wenn mann kauft zb eine Reifen und es steht gebraucht aber der ist so durch das der nicht mehr fahrbar ist dann muss der Kaufer das Geld zurückgeben 

 

Und in diesem Fall  ist es ja auch Betrug mit ins Spiel und relativ einfach nachzuweisen das er lügt 


Da muss Mann einfach das prinzip gegen das Geld wiegen. 200 Euro ist für einige viel Geld aber für andere nicht. 
 

gruss 

Truls 

 

Bearbeitet von Truls221
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Piaggio Deutschland hilft nicht viel 

aber vllt wenn Mann hat guten Kontakt zu ein tüv Prüfer oder manchmal hat Mann auch glück beim tüv selbst telefonisch .

 

hab mehrmals mit Verdacht auf km-Verdrehen da angerufen und Information bekommen . 
 

ich schau auf jeden Fall was ich über das rahmennummer herausfinden kann. 
 

Gruß 

truls 

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vor einer Stunde hat rob-xman folgendes von sich gegeben:

Und der Nachweis, dass da etwas nicht stimmt ist gegeben. Da brauch ich auch keinen Gutachter für.

 

Hallo!

Der Nachweis ist eben nicht gegeben.

Was Truls schrieb ist natürlich richtig, der Verkäufer schrieb in seiner Anzeige, dass es sich um eine echte SS180 handelt, wenn es keine echte ist, musst Du den Vertrag nicht erfüllen. Das wäre ein Rücktrittsgrund, aber den müsstest Du eben beweisen.

Nochmal: einige Dich mit dem Typen vielleicht auf 100 Euro, dann muss er aber auch bestätigen, dass er keine weiteren Forderungen hat.

Wenn er nämlich ganz fies wäre, könnte er die Kiste zum Beispiel für 4000 an den nächsten verkaufen und den entgangenen Gewinn, also die Differenz zum von Euch ausgehandelten Kaufpreis von Dir als Schadensersatz fordern...

Wird er aber nicht machen, denn dann läge die Beweislast wohl bei ihm...

Drum prüfe, wer sich ewig bindet...

VG Henning

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Hi, vielen Dank für Eure super Berichte. Es ist ja nicht nur die Tatsache, dass es Unstimmigkeiten mit dem Modell gibt, es sind ja auch noch diverse Veränderungen zum Beispiel an der Gabel, Felgen etc. Zusätzlich habe ich auch erst nach der Vertragsunterschrift erfahren, dass der Motor nicht original ist. In der Anzeige stand nur Motortunig.

All diese Tatsachen sind mir bei der Vertragsunterschrift nicht genannt worden und diese Veränderungen sind auch nicht vertraglich fixiert. Das ist für mich eine Täuschung bzw. Tatsache für eine legale Vertragskündigung. Oder nicht ?  

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Was war das für ein Vertrag ?

 

Ein pauschal Kaufvertrag ? 
 

was ist eingetragen in fzg Schein?

 

ich persönlich würde sagen Du hast recht 

aber was ändert das jetzt an dein Plan?

 

Du hast ja jetzt genug Argumenten.

 

ich würde das Punkt für Punkt in ein Schreiben auflisten und der Verkäufer schicken und ihn eine Woche Frist geben die Anzahlung zurückzuzahlen .

kannst den Bild aus der restaurierungs topic und das Rahmen Nummer beifügen als Argument das mit seine rahmennummer unmöglich ist das es ist eine der ersten ss mit gs karosse

 

wie es genau formuliert werden muss hängt ja davon ab wie es im vertag steht.

 

ich würde das selbst erst ohne Anwalt versuchen aber das ist meine Meinung 

er kann vermutlich das deutlich besser formulieren falls der verkaufer auch eine Anwalt verwendet. Aber das kann auch sein ist nur ein Drohen 

 

mach da ein bisschen druck selbst dann kommt vllt doch zu einen Lösung.

 

kann auch sagen er ist jetzt Thema in die Roller Gemeinschaft Und es werden schwierig Geschäfte zu machen als Betrüger 

 

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Muss meinen Gedankengang nochmal vorbringen.

Erkundige dich doch mal bei deiner Rechtsschutz bzw. der Polente was genau passiert und was für Möglichkeiten bestehen wenn du ein Fahrzeug gekauft hast das eine gefälschte Rahmennummer hat, denn das ist bei dem Fahrzeug ja aus vielen belegbaren Gründen der Fall. Geh dabei von dem abgeschlossenen Kauf aus.

 

Wenn dabei herauskommt das in solch einem Fall eine Strafanzeige gegen den Verkäufer wegen Betrugs und Urkundenfälschung gestellt werden kann dann ist das schonmal gut.

Lass dir das evtl. auch schriftlich geben was es für Möglichkeiten gibt.

 

Mit diesen Infos und der Androhung genau dies zu tun (Anzeige zu erstatten direkt nach Kauf) falls dich der Verkäufer in Vollmacht seines Anwalts weiter zwingen will den Kauf zu vollziehen, wendest du dich an den gegnerischen Anwalt.

Unterlegen kannst du das mit gesammelten Beweisen (Vergleichsbilder etc.) die offensichtlich für einen Betrug sprechen und recht eindeutig sind.

 

Enden würde ich mit dem Appell das es ja nicht im Interesse seines Mandanten sein kann eine Strafanzeige zu kassieren auf die bis zu 5 Jahre Knast stehen.

Wenn es dem Anwalt ansatzweise möglich ist einen Schritt voraus zu denken dann sollte er seinem Mandanten mit Nachdruck von der Aktion abraten.

 

Vielleicht denke ich da auch zu einfach aber nen Versuch wäre es evtl wert wenn keine andere Möglichkeit besteht aus dem vertrag raus zu kommen.

 

Hast du eigentlich Bilder gespeichert oder sogar bei Besichtigung gemacht?

 

Schönen Gruß

Dirk

 

 

  • Thanks 1
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Habe jetzt erst gerafft das du aus Hamburg kommst.

Falls du einen direkten Vergleich einer GS 160 1 Serie  zu den Bildern ziehen möchtest/brauchst, dann bist du gerne eingeladen bei mir rum zu kommen. Meine GS ist derzeit zerlegt.

 

 

 

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Da braucht es keinen Vergleich, wenn die Geschichte stimmen sollte, was sie nicht tut, dann hätte Piaggio ja für die ersten SS die letzten GS4 Rahmen genommen, was dann welche ohne Fach hinten gewesen wären. Davon abgesehen ist eine nach Fahrgestellnummer 1966 gebaute SS180 nun wirklich keine der Ersten.

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vor 2 Stunden hat matzmann folgendes von sich gegeben:

Da braucht es keinen Vergleich, wenn die Geschichte stimmen sollte, was sie nicht tut, dann hätte Piaggio ja für die ersten SS die letzten GS4 Rahmen genommen, was dann welche ohne Fach hinten gewesen wären. Davon abgesehen ist eine nach Fahrgestellnummer 1966 gebaute SS180 nun wirklich keine der Ersten.

Das ist mir schon klar und habe dies auch schon auf der ersten Seite geschrieben.

 

Das wäre aber ein Streitpunkt der sich nur bedingt beweisen lässt.

 

Was sich eindeutig durch Fakten beweisen lässt, ist das der Rahmen weder von einer GS noch von einer SS stammt. Weil wenn es ein richtiger GS 160 1 Serien Rahmen wäre und alle GS typischen Anbauteile dran wären dann könnte man ja fast überlegen den Deal durchzuziehen.

Ausser den Backen und dem Koti (beides sehr wahrscheinlich Nachbau) sind da weder Teile der GS noch der SS verbaut.

 

Das Fach im Rahmen ist reingehackt und nicht original. Der Ansaugschlauchanschluss ist der verschweißte von den späteren Modellen und auf den Bildern vor 2 Jahren war ein PX Ersatzradhalter unter der linken Backe zu sehen.

 

Das sind alles Fakten mit denen sich der gegnerische Anwalt ggf. überzeugen lässt das es sich um einen Haufen Scheiße handelt und jeder Gutachter das nach Kauf bestätigen wird.

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vor 13 Stunden hat PX-FL-HH folgendes von sich gegeben:

Guten Morgen!

 

Hm, nicht auszuschließen, dass er wirklich glaubt, einen echten Roller zu haben.

 

Zunächst einmal gilt: pacta sunt servanda, Verträge sind zu erfüllen.

Du kannst nicht einfach einen Vertrag "stornieren". Ihr seid beide Privatleute, da gibt es kein Rücktrittsrecht wie beim Onlinekauf von einem Händler.

Es gibt ein paar Gründe weswegen man doch zurücktreten kann, aber deren Vorliegen musst Du im etwaigen Prozess beweisen.

So wie überhaupt jeder das für ihn positive selber beweisen muss.

Und für diesen Beweis reichen nicht Ausdrucke der Aussagen von Experten in diesem Forum (auch wenn die sicherlich richtig sind).

Man braucht einen Gutachter und der will Geld, das Ganze zieht sich...

 

Langer Rede kurzer Sinn: wegen 200 Euro so eine Welle zu machen lohnt sich einfach nicht. Du wirst mit Fahrten zu Anwälten, ständigen Beratungen, etc. bestimmt 20 Stunden beschäftigt sein.

 

Und dann hast Du im günstigsten Fall das Geld zurück, vor allem freuen sich aber die Anwälte, die gut zu tun hatten.

 

Mein Rat: verfluche den Typen innerlich, schreib ihm eine kurze, nüchterne Email in der Du zum Ausdruck bringst, dass Du Recht hast, aber keinen Bock hast, Dich weiter mit ihm rumzuärgern, ärgere Dich ein paar Tage über Deine Blauäugigkeit, schreib das als Lehrgeld ab und freu Dich Deines Lebens.

 

Und kauf Dir einfach einen weniger seltenen Roller für deutlich weniger Geld. Bringt auch Spass.

 

Viele Grüße

Henning

 

 

Da steht schon alles. Wegen 200,- Eur würd ich keinen Stess machen. Wenn diese Sache mal juristisch anläuft kann das ein teurer Spaß werden. Manchmal muss man erkennen das dumme Entscheidungen zum Leben gehören. Sonst wäre es ja langweilig. Ist trotzdem ärgerlich.

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Am 25.10.2019 um 09:10 hat rob-xman folgendes von sich gegeben:

So, nach dem mir der Verkäufer dieser Kiste meine Anzahlung nicht zurückgeben möchte, ist er zum Anwalt gegangen und versucht den Kauf dieser Bastelkiste durchzusetzen. 

 

 

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Zitat

Der Verkäufer verkauft hiermit das nachstehend näher bezeichnete gebrauchte Kraftfahrzeug an den Käufer. Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften Kraftfahrzeugs keine Gewährleistung, es sei denn er verkauft das KFZ als Unternehmer an den Käufer als Verbraucher.

 

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Hi Rob-Xman, vielleicht kann ich Dir helfen. Der Verkäufer sollte gewusst haben, dass bei dem Roller was nicht stimmt.

Denn ich hab ihn am 04.10., also drei Tage vor Zustande kommen Deines Kaufvertrages, schriftlich bei Ebay Kleinanzeigen drauf hingewiesen, dass das keine SS180 sein kann. Hab ihm dabei auch etliche der hier im Thread aufgeführten Details genannt. Karosserie, Gabel, Motor, Zündschloss... . Ich bin - da ich ihm nichts unterstellen wollte - davon ausgegangen, dass er selber betrogen worden ist. Screenshot ist angehängt.

Allerdings hätte er mit diesen Infos den Verkauf so nicht weiter fortsetzen dürfen sondern der Sache auf den Grund gehen, bzw. einen potentiellen Käufer darüber informieren müssen.

Man kann also davon ausgehen, dass er ihn Dir vorsätzlich so verkaufen wollte. Was man dann Betrug nennt. Auch mit Anwalt würde er keine Chance haben.

 

Meld Dich, wenn Du Hilfe brauchst. Kopien der Homologisationsunterlagen der SS 180 von 1964 habe ich zur Not auch. Stammen direkt von Piaggio.

4096033B-1C27-4189-BAC2-6F94BC457F34.jpeg

Bearbeitet von Lareunion
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vor 3 Stunden hat Lareunion folgendes von sich gegeben:

Hi Rob-Xman, vielleicht kann ich Dir helfen. Der Verkäufer sollte gewusst haben, dass bei dem Roller was nicht stimmt.

Denn ich hab ihn am 04.10., also drei Tage vor Zustande kommen Deines Kaufvertrages, schriftlich bei Ebay Kleinanzeigen drauf hingewiesen, dass das keine SS180 sein kann. Hab ihm dabei auch etliche der hier im Thread aufgeführten Details genannt. Karosserie, Gabel, Motor, Zündschloss... . Ich bin - da ich ihm nichts unterstellen wollte - davon ausgegangen, dass er selber betrogen worden ist. Screenshot ist angehängt.

Allerdings hätte er mit diesen Infos den Verkauf so nicht weiter fortsetzen dürfen sondern der Sache auf den Grund gehen, bzw. einen potentiellen Käufer darüber informieren müssen.

Man kann also davon ausgehen, dass er ihn Dir vorsätzlich so verkaufen wollte. Was man dann Betrug nennt. Auch mit Anwalt würde er keine Chance haben.

 

Meld Dich, wenn Du Hilfe brauchst. Kopien der Homologisationsunterlagen der SS 180 von 1964 habe ich zur Not auch. Stammen direkt von Piaggio.

4096033B-1C27-4189-BAC2-6F94BC457F34.jpeg

Wie zum Beispiel sowas

 

55DCA00E-990E-4557-B2F5-7E0358388F1D.jpeg

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Guten Morgen, vielen Dank, ich denke so habe ich eine Chance unbeschadet aus dieser Angelegenheit herauszukommen. Ich sage schon einmal vielen vielen Dank und würde mich freuen wenn Du mir per E-Mai Deine Telefonnummer geben würdest, damit sich ggf. mein Anwalt bei Dir melden kann, leider wird es ohne nixht gehen. Gruß [email protected]

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Hi Rob,

nein, ich habe den Roller nicht angeschaut, die Bilder reichten. PX Motor: zuerst ist schon aufgefallen, dass hinten eine asymmetrische Felge drauf ist. SS 180 und GS 160 haben symmetrische Felgen mit zwei gleichbreiten Hälften. Dann die Bremstrommel, die stark nach PX „Alt“ aussieht. Weiter der Kicker, der genau der ist, den man an einen PX Motor setzt, wenn man ihn in einen alten (also vor PX) Rahmen setzt. Ein Kicker der alten Largeframe Motoren sieht anders aus. Weiter das Motorgehäuse selbst und noch ein paar kleinere Details. Bei der Gabel vorne ist es auch so. Andere hatten das hier schon erläutert: Felgen, ungerippte Bremstrommel, zu lang... .

Ich hab selber PX gefahren und aktuell eine SS180 aufgebaut. Die Unterschiede kenne ich.

Ein Foto der Homologisationspapiere hat @Merde Velaoben gepostet. Darauf kannst Du übrigens gut die gleichmäßige Krümmung und Länge des korrekten Kickers sehen. 

Meine Nummer hast Du hier über PN bekommen, meldet euch gerne. 

 

Viele Grüße

Bearbeitet von Lareunion
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Ich spiele jetzt mal den teuflischen Anwalt der Gegenseite / des Verkäufers. :devil:

 

"Mein Mandant ist Privatperson und hat keine weitergehenden Kenntnisse der Vespa-Modellgeschichte oder von technischen Details. Er hat in seinem Verkaufsinserat das angegeben, was er auf den Schildern am Fahrzeug und in den zugehörigen Papieren seiner Vespa ablesen konnte. Den Mutmaßungen eines anderen Interessenten, der ihm in einer Ebay-Nachricht vom 05.10.19 verwirrende, technische Details berichtete, hatte er keinen Glauben geschenkt und somit keinen Grund, sein Inserat anzupassen oder zurückzuziehen.

Jeden Vorwurf von arglistiger Täuschung oder gar von Betrug weisen wir entschieden zurück.

Der Kaufvertrag kam am 07.10.19 nach intensiver Begutachtung des Fahrzeugs durch den Käufer zustande. Es gab seitens des Verkäufers keine weiteren Zusicherungen bezüglich der Eigenschaft des Fahrzeugs, als im Kaufvertrag genannt. Mein Mandant besteht auf Erfüllung des Vertrages."

 

Soweit der Advocatus diaboli. :devil:

 

@ rob-xman:

Falls das "Verfahren" für Dich günstiger ausgehen sollte, würde es mich freuen. Auch ich denke, Du wurdest/wirst ganz bewußt "über den Tisch gezogen".

Aber denk dran: Sich im Recht wähnen, Recht haben, Recht bekommen ... Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. :satisfied:

 

 

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@T5Rainer, die Argumentation könnte so kommen, ja.

Aber da kann man dagegenhalten, dass sich der Verkäufer mit der 180 SS beschäftigt haben MUSS und sich informiert hat. Denn er hatte z.B. einen Text der Website "alteroller.de" zum Thema "seltene frühe SS180 auf Basis GS4 Rahmen" in der Anzeige mit abgebildet. Und diese Info findet man nur, indem man recherchiert. 

 

Die verwirrenden technischen Details sind nicht wirklich verwirrend. Sie sind klare Hinweise auf Unstimmigkeiten am Roller. Ein ehrlicher Verkäufer hätte das zum Anlass nehmen müssen, hier nachzuprüfen und einen Interessenten zu informieren. Eine direkte Frage an mich -  falls was verwirrend gewesen wäre - wäre eine normale Reaktion gewesen. Da kam nichts. Wenn ich mich richtig erinnere, wurden nach meiner NAchricht sogar Bilder aus der Anzeige entfernt. 

Ein halbwegs guter Anwalt wird den Verkäufer zügig einnorden. Das ist Betrug, um das Kind beim Namen zu nennen. 

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Auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen.

DAS ist auch kein GS Rahmen !!! Man kann froh sein wenn der überhaupt aus nur einem Rahmen besteht. Es ist höchstens ein VBB Rahmen oder dergleichen.

 

Hast du noch die Bilder aus der Anzeige oder sogar welche selbst gemacht? Würde mich freuen wenn du mir die schickst!

Sofern es für dich oder deinen Anwalt relevant ist  gilt das Angebot immernoch, komm gerne rum dann zeige ich dir was alles Teile von welchem Modell sind. bzw. anders. Vieles habe ich noch im Kopf oder hier schon geschrieben auf den vorigen Seiten, aber Bilder würden mir auch nochmal helfen.

 

Verstehe garnicht das der Idiot so auf den Kauf beharrt. Ich vermute, das erste was du machen wirst wenn du gesetzlich dazu gezwungen wurdest das Ding zu kaufen ist, danach eine Anzeige wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu stellen oder nicht. Das muss dem doch klar sein.

 

Echt spannend der Kram.

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Ist bei dem Fahrzeug nicht die Betriebserlaubnis erloschen ?  Der Motor einer SS ist jedenfalls nicht verbaut. Ich würde kein Fahrzeug kaufen, welches nicht im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werde darf. ;-) :whistling:

 

Zu einer Vespa 180 SS gehört auch der Motor einer 180 SS. Im Kaufvertrag kann ich keine abweichende Regelung finden.

Bearbeitet von linksgewinde
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Ich möchte auch noch Mal den Hinweis von @T5Rainer betonen: Betrug (eher arglistige Täuschung) empfindet man da natürlich und das ist sehr sehr nachvollziehbar, aber die Gefahr, dass man sich damit vor Gericht nicht durchsetzen kann ist trotz aller Ungerechtigkeit gegeben. Ich wäre, was den Rechtsweg angeht, vorsichtig. (Die eigenen) Anwälte sind da oft nicht der beste Ratgeber. Dann wird ein Vergleich geschlossen und und und..

der Ärger ist dann noch gewaltiger...

 

Ich drücke Dir die Daumen, dass der Verkäufer ein Unrechtsbewusstsein entwickelt (vielleicht liest er mit und fängt schonmal an sich zu schämen)...

Grüße!

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was dagegen spricht ist der eigene untersuchungspflicht 

 

Ich bin immer noch der Meinung das der trifft auf .

 

anderes wäre wenn er den Roller bezahlt abgeholt und gefahren und erst mit Nachweis von anderen gesagt es ist eine Vietnam Roller - für Kenner auch nicht schwer zu sehen . 
aber jetzt hat der kaufer vor das Kauf abgeschlossen ist gesehen das die Angaben nicht stimmen 

 

Wenn es so weit geht das es vor Gericht kommt halte ich es für unmöglich das der Gericht sagt - nein er muss der Roller jetzt bezahlen und abholen 

 

ich gebe Rainer recht wenn es wäre eine abgeschlossenes Kauf . Dann ist aber auch die Beweis in Form eines Gutachten mehr oder weniger Pflicht was der auch nicht machen kann wenn er den Roller nicht hat 

 

sollte es vor Gericht landen und es gegen der Verkäufer geurteilt ist es auch abgeschlossen das der Roller ein Fake ist und er macht sich da auch Strafbar wenn er den weiter verkauft er hat da viel mehr zu verlieren als der kaufer hat 

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