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Nicht die übliche Frage zu PK50 auf PK125 umrüsten


rabaha

Empfohlene Beiträge

vor 7 Minuten hat Rote PV folgendes von sich gegeben:

 

Oder glaubt Ihr, dass die Versicherung im Zweifel die Zahlung einer Rente an den Geschädigten übernimmt, wenn Ihr denen 40% Hubraum arglistig verschwiegen habt. 

 

Ja, die Versicherung muss immer zahlen! Ein Unfallopfer wird nicht leer ausgehen, weil der Schädiger ein Moped fährt, das nicht der Straßenverkehrsordnung entspricht. Unter Umständen kann die Versicherung den Fahrzeughalter in Regress nehmen. Aber das ist einerseits an bestimmte Bedingungen geknüpft und dabei gelten andererseits auch finanzielle Obergrenzen. 

 

Informier dich mal, ehe du hier mit Halbwissen auftrumpfst. So sind deine Postings einfach nur nervig. 

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vor 28 Minuten hat Rote PV folgendes von sich gegeben:

...

 

Das eigentliche Problem sehe ich aber im Versicherungsschutz. Dieser gilt nur für das "beantragte" Fahrzeug. Passiert ein Unfall und das Fahrzeug wird dann im Nachgang begutachtet, ist das schöne Leben bei einem Personenschaden für immer vorbei. Oder glaubt Ihr, dass die Versicherung im Zweifel die Zahlung einer Rente an den Geschädigten übernimmt, wenn Ihr denen 40% Hubraum arglistig verschwiegen habt. Hier ist oder wäre die Prüfstelle der dezente Mahner, der uns alle vor richtigen Dummheiten bewahren sollte. So jedenfalls meine Meinung.

 

Das eigentliche Problem hier ist, dass du eine Meinung, aber keine gesetzlich fundierten Fakten äußerst. Bei Obliegenheitsverletzungen, zu denen das illegale Tuning (also ohne entsprechende Änderung der technischen Daten in den Fahrzeugpapieren nach Begutachtung durch einen aaS) gehört, ist der Regress der Versicherung gegen ihren Versicherungsnehmer auf 5.000 Euro begrenzt. Bei Zusammentreffen mehrerer Obliegenheitsverletzungen, also wenn du z. B. betrunken mit dem illegal getunten Fahrzeug unterwegs warst, kann der Regress auf maximal 10.000 Euro erhöht werden. Hierbei muss aber immer eine Kausalität zwischen Obliegenheitsverletzung und Schadeneintritt bestehen. Wenn du also mit 28 km/h auf einem illegal getunten Roller in der Zone 30 ein plötzlich zwischen parkenden Autos auf die Fahrbahn laufendes Kind erwischst, war das Tuning nicht unfallursächlich, da du das Kind auch mit einem originalen Roller getroffen hättest.

 

Die Haftpflichtversicherung entschädigt deinen Unfallgegner aber nötigenfalls trotzdem in voller Deckungshöhe, also im Millionenbereich. Die Begrenzung des Regresses wurde schon vor etlichen Jahren eingeführt, eben um jugendliche Tuningsünder nicht lebenslang zu belasten. Wie man das jetzt aus Sicht eines Unfallopfers ethisch-moralisch bewerten möchte, ist natürlich eine andere Frage. Dennoch ist das Gerücht vom "Zahlen bis ans Lebensende" offensichtlich nicht auszurotten.

Bearbeitet von sidewalksurfer
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Hammergeil :laugh:...genau wie der andere Typ, der mit astreinem Halbwissen geglänzt hat.

 

Hier sind ne ganze Menge Profis am Werk...und es wird eher nicht passieren, dass der (zumindest aus technischer Sicht) gute Ruf des GSF von ein paar Nullnummern beschmutzt wird.

Wer Scheiße labert, wird ausgeschaltet und nach VO verschoben. :-D

 

 

Hätte man vorher wissen können, wenn man sich hier mal eingelesen hätte...

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vor 4 Stunden hat sidewalksurfer folgendes von sich gegeben:

Die Haftpflichtversicherung entschädigt deinen Unfallgegner aber nötigenfalls trotzdem in voller Deckungshöhe, also im Millionenbereich. Die Begrenzung des Regresses wurde schon vor etlichen Jahren eingeführt, eben um jugendliche Tuningsünder nicht lebenslang zu belasten. Wie man das jetzt aus Sicht eines Unfallopfers ethisch-moralisch bewerten möchte, ist natürlich eine andere Frage. Dennoch ist das Gerücht vom "Zahlen bis ans Lebensende" offensichtlich nicht auszurotten.

 

Da hat mir wohl meine Versicherung zu viel Angst eingeredet. Asche auf mein Haupt. Ein Regress in Höhe von 5 TEUR + evtl. Verlust der Kasko sind ja in Relation zum Verlust des Versicherungsschutzes erst mal überschaubar. 

 

Dennoch mal blöde Frage in die Runde, was hier mit der / den übrigen Kfz-Versicherungsverträgen geschieht? Kann es einem dann blühen, dass die Gesellschaft den Bestand "saniert" und man künftig seine Fahrzeuge auf Fremde anmelden muss. Die werden sich doch bei hohen Beträgen nicht nur mit 5 TEUR begnügen und einen brav weiterversichern als ob nie etwas gewesen wäre. 

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vor 38 Minuten hat Rote PV folgendes von sich gegeben:

Dennoch mal blöde Frage in die Runde, was hier mit der / den übrigen Kfz-Versicherungsverträgen geschieht? Kann es einem dann blühen, dass die Gesellschaft den Bestand "saniert" und man künftig seine Fahrzeuge auf Fremde anmelden muss. Die werden sich doch bei hohen Beträgen nicht nur mit 5 TEUR begnügen und einen brav weiterversichern als ob nie etwas gewesen wäre. 

die werden dann wahrscheinlich zum nächsten Jahreswechsel gekündigt....

oder schlimmstenfalls sofort...

dann mußte halt bei ner anderen Gesellschaft versichern....

Haftpflicht kriegste.... Kasko wahrscheinlich nicht...

 

Rita

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vor 3 Minuten hat heizer folgendes von sich gegeben:

warum nicht einfach den passenden Führerschein machen, alles eintragen und sorglos fahren? zu einfach?

 

Die Geschichte mit dem Führerschein ist wohl das kleinste Problem. Kannst Du Dir aber vorstellen, wie die Leute schauen, wenn Du zum TÜV gehst und einer der letzten bist, die hier bei uns noch einen Schaltroller fahren. Beim letzten Mal wurde ich gefragt, wie man den Anlasser betätigt. Zum Schluss suchte der Prüfer wie wild etwas am Lenker. Ich fragte, ob der das Fernlicht prüfen möchte und er meinte nur, dass er den Schalter sucht, wo man den Roller wieder ausmachen kann.

 

Und so jemand soll dann beurteilen, was für ein Fahrzeug er vor sich hat und ob ein Umbau hier tatsächlich eintragsfähig ist. Ich möchte nicht sagen, dass ich absolutes Verständnis dafür habe, dass viele "frisierte" Roller fahren (gehörte früher auch dazu), aber irgendwo kann man doch auch verstehen, dass viele hier gegen Windmühlen ankämpfen, die viel lieber "sorglos" unterwegs wären.

 

vor 1 Minute hat Rita folgendes von sich gegeben:

die werden dann wahrscheinlich zum nächsten Jahreswechsel gekündigt....

 

So wie es aussieht, scheint dann das Risiko hoch, aber nicht zwangsläufig existenzbedrohend zu sein. Leider wird es aber auch immer mal wieder einen erwischen, der wie in dem von Dir geschilderten Fall ganz schon lange an so einem Fehler zu knabbern hat.

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vor 40 Minuten hat Rote PV folgendes von sich gegeben:

 

Da hat mir wohl meine Versicherung zu viel Angst eingeredet. Asche auf mein Haupt. Ein Regress in Höhe von 5 TEUR + evtl. Verlust der Kasko sind ja in Relation zum Verlust des Versicherungsschutzes erst mal überschaubar. 

 

 

Natürlich sind Versicherungen daran interessiert, dass der Versicherungsnehmer sich regelkonform verhält und keine Schäden verursacht. 

 

Dabei hilft es natürlich, das Schauermärchen von lebenslangen Rentenzahlungen bei Personenschäden aufrecht zu erhalten.

 

Ein Regress von 5.000 Euro ist ja recht überschaubar für den Versicherungsnehmer und senkt vielleicht auch die Hemmschwelle zur Begehung einer Obliegenheitsverletzung- zumal manch einer locker soviel Geld in seinem Motor versenkt.  

 

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vor 9 Stunden hat Rote PV folgendes von sich gegeben:

 

Wenn ich mich angeblich für die dunkle Seite entschieden habe und Du mir angeblich auch dazu geraten hast, diesen Weg zu gehen, dann stehst Du aus Deiner Sicht wohl auch auf der dunklen Seite. In der Realität abseits Deiner Gedankenkonstrukte hat aber lediglich der Sachverstand gesiegt, den ich bei einigen anderen Ingenieuren als Mangelware betrachte. Es genügt wohl nicht, die StVZO in- und auswendig zu kennen, wenn es bei der technischen Beurteilung abseits der HU düster wird.

 

 

Kann sein, aber was passiert, wenn ein Prüfer sich auf den Standpunkt stellt, dass er ohne Papiere erst jede Erbse zählen, wiegen und nach Größe erfassen muss. Wir leben in einer realen Welt und falls es Dir bereits entgangen ist, hatte ein Ingenieur bei mir einen vierstelligen Betrag dafür in den Raum gestellt und dass ein Roller einen Tick leiser wurde und am Ende genau die Höchstgeschwindigkeit wieder erreicht hat, die bereits die ganze Zeit in den Papieren stand. Mein Vertrauen in diesen Berufsstand wurde erschüttert und das positive Erlebnis letzte Woche gibt mir zwar wieder Hoffnung, aber nicht die Zuversicht, dass es hier immer mit rechten Dingen zugeht.

 

Das meine ich mit Beratungsresistent. Du wirst es in deinem Leben aber nicht mehr verstehen. Natürlich habe ich dir Rita empfohlen, aber natürlich nur weil ich davon ausgehe das sie Zugang zu einem Prüfstand hat und natürlich bei ihr in der Nähe auf einer genehmigten Messtrecke eine vorschriftsmässige Geräuschmessung gemacht wurde. Ist es anders gelaufen wäre ich zutiefst schockiert, das wäre dann ja nicht in Ordnung.

Unter anderem ist eine PV mit ET3 Auspuff lauter als eine mit PV Auspuff, wenns anders war ist etwas nicht in Ordnung gewesen und vorher schon illegal (Ja ich habs mal gemessen). Lauter als Original ist übrigens nicht zulässig, auch wenn die gesetzlichen Werte eingehalten werden, aber wenn sie leiser geworden ist wird er den Fahrgeräuschwert ja nach unten korrigiert haben.

Wenn er ihn nach oben korrigiert hat, kannst du dir nicht sicher sein das die Eintragung Bestand hat, da wurden schon Gutachten wieder zurückgezogen. 

Bearbeitet von matzmann
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  • 1 Monat später...

So! Ich gebe mal zu dem Thema einen kleinen Zwischenbericht ab.

 

Heute habe ich die Vespa von meinem V-Mann abgeholt. Mit TÜV!!!

Die alte ABE (ob echt oder nicht) wurde als ungültig gekennzeichnet (genau wie matzmann erklärt hat) und dafür wurden mir die Unterlagen für die Zulassungsstelle  ausgestellt.

Kosten waren rund 60 Euro TÜV und 60 Euro für die Arbeit meines Vespahändler.

Die alte (ungültige) ABE soll ich gut aufheben, für den Fall das ich das ganze wieder irgendwann rückgängig machen will.

Natürlich über TÜV und Zulassungsstelle.

Mein V-Mann musst an Hand von Ersatzteillisten genau belegen, dass eine PK50 mit einer PK125 identisch ist.

Einfach mal drüberschauen vom Prüfer und den TÜV Bericht unterschreiben war nicht! Ist auch  absolut okay so!

Leider musst ich noch ein paar Euro mehr zahlen weil ich zwar neue Reifen aufgezogen haben, aber mich niemand vorab darauf hingewiesen hat, dass die PK125 hinen Reinforced Reifen benötigt. Das hat der Prüfer beanstandet und musste auch geändert werden. Allso kam noch ein Reifen mit Montage hinzu. Das  ganze hat fast 3 Wochen gedauert, weil es für diese TÜV Abnahme bei dem zuständigen TÜV nur einen Prüfer gibt.

Die PK 50 ist jetzt ein Leichtkraftroller! Damit bekomme ich ein kleines "großes" Schild und er darf auch ab 16Jahren mit der gültigen Lizenz gefahren werden.

Der nächste Schritt ist jetzt zu klären, ob ich einen Schein  vorab ohne Zulassung bekomme, oder der TÜV Bericht bis zur Zulassung (auch noch in 2 Jahren) gültig ist, oder ich die Vespa gleich anmelden muss um den Schein zu bekommen. Alle drei Varianten sind mir gleich recht, nur möchte ich vermeiden, dass es irgendwann mal heißt: Der TÜV Bericht ist ungültig, weil zu alt!!!!

 

Ich werde hier nach Abschluß des Projektes noch einen Abschlussbericht posten um meine eigene Erfahrung an allen die ein ähnliches Projekt planen weiterzugeben.

 

Gruß Ralf

 

 

Bearbeitet von rabaha
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vor 11 Stunden hat matzmann folgendes von sich gegeben:

Das war ein Schnäppchen. Das ist ja knapp über HU Preis.

Ohne die mitgelieferte Gegenüberstellung der Ersatzteilliste PK50-PK125 von meinem Werkstattmann, wäre das für den Prüfer ein sehr viel größer Aufwand gewesen die Daten zu vergleichen. Für mich wäre das um ein vielfache schwieriger gewesen und mit Sicherheit nicht mit einem Besuch beim TÜV getan.:-D

 

Ein anderes Thema das hier diskutiert wurde habe ich heute morgen auch mit der Zulassungsstellung geklärt.

 

Ein TÜV Gutachen nach §21 ist 18 Monate gültig!

Einen KFZ Schein gibt es nur bei der Zulassung des Fahrzeuges.

Wenn nach 18 Monaten das Fahrzeug noch nicht angemeldet wurde, muss der Roller erneut dem TÜV vorgeführt werden.

Danach wäre das Gutachen dann 5 Jahre gültig.

Aussage Zulassungsstelle Landstuhl!!!

 

 

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  • 1 Jahr später...
Am 16.10.2019 um 21:04 hat rabaha folgendes von sich gegeben:

So! Ich gebe mal zu dem Thema einen kleinen Zwischenbericht ab.

 

Heute habe ich die Vespa von meinem V-Mann abgeholt. Mit TÜV!!!

Die alte ABE (ob echt oder nicht) wurde als ungültig gekennzeichnet (genau wie matzmann erklärt hat) und dafür wurden mir die Unterlagen für die Zulassungsstelle  ausgestellt.

Kosten waren rund 60 Euro TÜV und 60 Euro für die Arbeit meines Vespahändler.

Die alte (ungültige) ABE soll ich gut aufheben, für den Fall das ich das ganze wieder irgendwann rückgängig machen will.

Natürlich über TÜV und Zulassungsstelle.

Mein V-Mann musst an Hand von Ersatzteillisten genau belegen, dass eine PK50 mit einer PK125 identisch ist.

Einfach mal drüberschauen vom Prüfer und den TÜV Bericht unterschreiben war nicht! Ist auch  absolut okay so!

Leider musst ich noch ein paar Euro mehr zahlen weil ich zwar neue Reifen aufgezogen haben, aber mich niemand vorab darauf hingewiesen hat, dass die PK125 hinen Reinforced Reifen benötigt. Das hat der Prüfer beanstandet und musste auch geändert werden. Allso kam noch ein Reifen mit Montage hinzu. Das  ganze hat fast 3 Wochen gedauert, weil es für diese TÜV Abnahme bei dem zuständigen TÜV nur einen Prüfer gibt.

Die PK 50 ist jetzt ein Leichtkraftroller! Damit bekomme ich ein kleines "großes" Schild und er darf auch ab 16Jahren mit der gültigen Lizenz gefahren werden.

Der nächste Schritt ist jetzt zu klären, ob ich einen Schein  vorab ohne Zulassung bekomme, oder der TÜV Bericht bis zur Zulassung (auch noch in 2 Jahren) gültig ist, oder ich die Vespa gleich anmelden muss um den Schein zu bekommen. Alle drei Varianten sind mir gleich recht, nur möchte ich vermeiden, dass es irgendwann mal heißt: Der TÜV Bericht ist ungültig, weil zu alt!!!!

 

Ich werde hier nach Abschluß des Projektes noch einen Abschlussbericht posten um meine eigene Erfahrung an allen die ein ähnliches Projekt planen weiterzugeben.

 

Gruß Ralf

 

 


 

Servus Ralf, 

 

kurze Frage. Ich werde Morgen meine V50 zum Motorrad ummelden via §21 TÜV Vollabnahme. Muss die alte Betriebserlaubnis dafür vorgeführt werden bzw. kann ich die alte Betriebserlaubnis wieder mitnehmen?

 

Sie hat ja auch einen gewissen Nostalgiewert!!!

 

Danke und lg

Sebastian 

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Hallo Sebastian

Ich habe die alte ABE wieder erhalten, wurde aber vom Prüfer mit dickem Stift groß als "Ungültig" markiert.

Und denk an den Reinforcedreifen hinten!

 

Edit: Die ABE muss du natürlich vorlegen!!!!

 

Gruß Ralf

Bearbeitet von rabaha
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vor 44 Minuten hat rabaha folgendes von sich gegeben:

Hallo Sebastian

Ich habe die alte ABE wieder erhalten, wurde aber vom Prüfer mit dickem Stift groß als "Ungültig" markiert.

Und denk an den Reinforcedreifen hinten!

 

Edit: Die ABE muss du natürlich vorlegen!!!!

 

Gruß Ralf

Aber nicht von der Zulassungsstelle? Die geben mir die ABE wieder mit bzw. habe ich ein Recht darauf?
 

Sie hatten nach Teil  Reinforced Reifen ist drauf. Danke 

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vor 11 Stunden hat rabaha folgendes von sich gegeben:

Hallo Sebastian

Ich habe die alte ABE wieder erhalten, wurde aber vom Prüfer mit dickem Stift groß als "Ungültig" markiert.

Und denk an den Reinforcedreifen hinten!

 

Edit: Die ABE muss du natürlich vorlegen!!!!

 

Gruß Ralf

Aber nicht von der Zulassungsstelle? Die geben mir die ABE wieder mit bzw. habe ich ein Recht darauf?
 

Sie hatten nach Teil  Reinforced Reifen ist drauf. Danke 

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