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APE MP 600 Versteigerung (Restaurierungsobjekt)


cartzilla

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Hallo allerseits,

vor einigen Jahren habe ich mir einen Kindheitstraum wahr gemacht und mir eine APE 600 MP zugelegt. Erst habe ich viel Zeit und Geld reingesteckt (u.a. neuen Kabinenboden einschweissen lassen, Motor überholt, deutsche Einzelzulassung, ...). Dann hatte ich ne schöne Zeit mit der Biene und sie auch eifrig genutzt. Nachdem das Teil dann aber vor zwei Jahren den Dienst verweigerte (wegen Kupplungs-/Getriebeschaden) und kurz darauf der Sturm Xavier noch einen Baum auf die Pritsche des geparkten Fahrzeugs legte (Rahmenverzug), ist Schluss mit der Träumerei. Ich kann und möchte auch nicht nochmals so viel Zeit/Geld in die anfälligen Reparaturen stecken und verkaufe das Teil deshalb jetzt (nach recht langer Bedenkzeit) bei Ebay. Die Auktion läuft bis zum 4. August 2019. Vielleicht hat ja jemand hier Interesse an dem Teil.

Der Link zur Auktion ist:
https://www.ebay.de/itm/Piaggi…00-MP-defekt/153580232150

Viele Grüße,
Sascha

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vor 18 Minuten schrieb Sebi1111:

Servus.

 

kurze, vielleicht dämliche Frage, aber ich bin bei APE nicht so fit:

 

Warum darf man das Teil nur mit nem Motorradführerschein fahren???

Ist doch ein "mehrspuriges Kraftfahrzeug" oder???

Hallo Sebi,

hab mich mal kurz schlaugemacht. Zum Zeitpunkt der Abnahme galt eine Gesetzesregelung, die inzwischen wieder überholt ist. Man darf die Ape also auch wieder mit (deutschem) Autoführerschein fahren.

 

siehe: https://www.faz.net/aktuell/technik-motor/wer-darf-dreiraedrige-motorroller-fahren-15379348.html

 

Danke für die Nachfrage

Gruß, Sascha

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vor 20 Minuten schrieb Sebi1111:

Servus Sascha,

 

du kein Thema, danke dir!!!

Dann würd ich das aber auch in deiner Ebay-Anzeige abändern... der potentielle

Kundenkreis erweitert sich ja dann dementsprechend :thumbsup:

 

Gruß und viel Erfolg beim Verkauf,

Sebi

Hallo Sebi, die Info hab ich bei der Anzeige ergänzt. Hab da auch noch gleich zwei Links mit aufgeführt, die das Thema behandeln. Da als glücklicher Besitzer von Motorrad- und Autoführerschein mir diese dreiradspezifischen Feinheiten bisher recht schnuppe sein konnten, habe ich die Änderung der Rechtslage gar nicht mitbekommen. Bin nur von dem ausgegangen was mir der TÜV-Gutachter damals erzählt hat.

Danke&Gruß, Sascha

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