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Musterbrief für Zulassung ACMA 1954


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Hallo,

ich habe eine ACMA 1954 geerbt und wollte sie zulassen. Der verstorbene Besitzer hat den Brief irgendwo zu Hause hinterlegt, er ist aber nicht mehr auffindbar. Sie ist seit fast 50 Jahren abgemeldet.

Wer kann mir Tipps geben wie ich vorgehen soll, bzw. wie der Ablauf ist ? Noch besser wäre eine Kopie eines Briefes gleiches Modell, wer kann mir helfen. Kosten werden übernommen.

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Hallo,

Das habe ich, das ist klar und auch die Bescheinigung dass sie nicht gestohlen ist ( Fahrgestellnummer überprüft ) von der Polizei .

 

Ich bräuchte halt irgendwie amtliche Unterlagen über die technischen Daten, am besten Briefkopie

 

Danke  für Deine Antwort

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Am ‎26‎.‎07‎.‎2019 um 16:30 schrieb Gagga:

Hallo,

ich habe eine ACMA 1954 geerbt und wollte sie zulassen. Der verstorbene Besitzer hat den Brief irgendwo zu Hause hinterlegt, er ist aber nicht mehr auffindbar. Sie ist seit fast 50 Jahren abgemeldet.

Wer kann mir Tipps geben wie ich vorgehen soll, bzw. wie der Ablauf ist ? Noch besser wäre eine Kopie eines Briefes gleiches Modell, wer kann mir helfen. Kosten werden übernommen.

Ablauf ist in etwa so:

 

1. Zum TÜV und dort besprechen, was Du machen willst. Nämlich ein Vollgutachten nach §21 StVZO. Darlegung des Sachverhalts, dass es sich um einen sog. "Scheunenfund" handelt, den Du geerbt hast und die Papiere über die Jahre verloren gegangen sind.
 

2. Ggf. stellst Du das Fahrzeug gleich mal vor und der TÜV wird Dir dann sagen, was er alles sehen will:
- Mit Sicherheit ein offizielles Datenblatt einer baugleichen ACMA. Eine Briefkopie eines anderen, gleichen Fahrzeugs kann ausreichen, aber muss der TÜV nicht akzeptieren.
- Du wirst ein Typenschild mit den Daten deiner ACMA nachrüsten müssen, falls dies nicht schon vorhanden sein sollte.

- Ggf. zweite Feder am Hauptständer, falls der TÜV pingelig ist

- Alle verkehrs-/sicherheitsrelevanten Dinge müssen funktionieren wie Licht, Hupe/Schnarre, Bremsen, Lenkkopflager i. O. Es empfiehlt sich, (vorne und hinten) neue Reifen zu montieren und macht immer einen guten Eindruck. Fahrzeug muss fahren und sich schalten lassen. Auspuff muss i.O. sein.

- etc.

Anmerkung:

Blinker braucht dein Roller keine, da erst ab Erstzulassung 01.01.1962 und >125ccm nötig.

 

 

3. Das alles was der TÜV-Prüfer unter Punkt 2 auflistet - und bevor der eigentliche §21-Termin ansteht - prüfen, besorgen und falls nötig, instand setzen.

Hinweis:
Ich würde, um die ganze Sache nicht noch weiter zu komplizieren, erst mal keine Tuning-Maßnahmen vornehmen und den Roller im Originalzustand durch den §21 bringen. An dieser Stelle gleich mit Eintragungen "um die Ecke zu kommen" erschwert die ganze Sache unnötig und selten freut sich ein TÜV, wenn er einen Roller vor die Nase bekommt, §21 machen soll, keine Papiere vorhanden sind und der Eigentümer die Kiste auch noch gleich mit einem Tuningzylinder, Tuningauspuff etc. versehen hat.

 

4. Dann §21 beim TÜV machen.

5. Sofern §21 bestanden wurde, mit dem Gutachten und dem Nachweis, dass die ACMA sich nachweisbar in deinem Eigentum befindet (ggf. Erbschein oder Kaufvertag), zur Zulassungsstelle gehen.
 

6. Die Zulassungsstelle wird ggf. beim KBA eine Anfrage stellen, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist. Das kann leider dauern und mit Pech mehrere Wochen.
 

7. Die Zulassungsstelle wird von Dir sehr wahrscheinlich eine "Erklärung/Versicherung an Eides Statt" verlangen, dass Du keine Papiere mehr hast und falls die Originalpapiere auftauchen sollten, dass Du dann unverzüglich die Zulassungstelle informierst.

Es kann weiterhin sein, dass die Zulassungsstelle die Erklärung an Eides Statt selber aufsetzt und Du "nur" unterschreiben musst (kostet natürlich Gebühren und ca. 50 Euro zusätzlich) oder aber, die Zulassungsstelle kann verfügen, dass Du die Erklärung an Eides Statt vor einem Notar abgibst und dieser dann die Sache beglaubigt (kostet auch ordentlich).
 

8. Wenn das alles geklappt hat, dann stellt die Zulassungsstelle neue Papiere aus und dein Fahrzeug ist dann zugelassen. Währen der Erstellung der Papiere, teilt man dir bereits die Buchstaben-Zahlenkombi deines neuen Kennzeichens mit und Du hüpfst fröhlich zu einem Schildermacher um die Ecke und lässt das Kennzeichen prägen.

 

So kann (!) ein möglicher Ablauf aussehen und kann je nach eigenem Vorgehen und der beteiligten Stellen auch etwas differieren.

 

Weitere Tipps:

a). Widerstehe der Versuchung, auf einem Bein zum Schildermacher zu hüpfen oder mit ausgestrecktem Mittelfinger Richtung Zulassungsstelle zu deuten o.ä., weil Du glaubst, es geschafft zu haben! Du hast es erst geschafft, wenn Du mit Nummernschild und Papieren zuhause auf deinem zugelassenen Roller sitzt.
 

b). Kleide Dich beim TÜV ansprechend. Verzichte auf jugendliche Outfits (vor allem wenn sie nicht deinem Alter entsprechen) und sei am besten gar kein Jugendlicher! Anzug und Krawatte sind nicht nötig, aber ordentliche Hosen, ein Hemd und normale Schuhe! TÜV-Prüfer, vor allem wenn sie älteren Jahrgangs sind, sind konservativ und können schlampig auftretende Vollidioten nicht leiden.
Das erschwert ein positives Gutachten oder macht es sogar unmöglich! Bedenke, der TÜV-Prüfer ist der Gott und Du bist der Sünder!
 

c). Vermeide jedwedes rotzige Auftreten oder Ausdrucksweise. Nichts ist selbstverständlich und der TÜV-Prüfer muss gar nichts. Du willst etwas. Antworte kompetent ohne Hochnäsigkeit, aber gib Dich nicht zu schlau (Du weißt nicht mehr als der TÜV-Prüfer!!!!), aber auch nicht rattendumm. Aussagen von Dir wie "das muss doch gehen!", "das kann es doch nicht sein!", "immer diese Bürokratie!" oder "wie soll ich denn das bewerkstelligen!" o.ä. sind absolut zu vermeiden, wenn Du erfolgreich sein willst.
 

d). Willst Du a), b). und c). nicht beherzigen, steht Dir das natürlich frei. Das bedeutet, dass Du ggf. an einem Spießrutenlauf teilnehmen wirst, der Dich mehrmals in die TÜV-Hallen oder mit Pech, weil du desillusioniert bist, auch zu anderen, weiter entfernten TÜVs führen wird, weil Du glaubst, dort gehe es besser und man könne dort auch so frech auftreten. Du wärst nicht der Erste, der mit aufgerissenem Arsch im Straßengraben liegt und heult, weil der Roller immer noch nicht zugelassen wurde.
 

e). Denke immer daran:

"Im Job und auch beim TÜV sind wir Teilnehmer an einem Theaterstück. Man kann das Theaterstück mitspielen oder es bleiben lassen. Beides ist mit Konsequenzen verbunden und jeder muss für sich entscheiden, welche er tragen will und welche nicht."
=> Dieser Tipp ist, wie auch alle anderen, kostenfrei und gebe ich dank meines guten Herzens, meiner enormen Lebenserfahrung und meiner sexuellen Abartigkeit.

 

f). Die Punkte a).- e). gelten ausnahmslos auch für das Auftreten bei der Zulassungsstelle.

 

 

Bearbeitet von Dirk Diggler
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Vielen Dank,

das hilft mir weiter.

 

Werde mal die Sache jetzt angehen. Zuerst hatte ich aber schon Probleme eine rote Nummer ( Kurzzeitkennzeichen ) zu bekommen, bzw. habe ich keine, denn die gibst nur mit Papieren.

Ich wollte da doch die ein oder andere Probefahrt vor dem TÜV machen.

 

Danke

Zitat

 

 

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