ROLLERJUNKY Geschrieben 15. Juni 2019 Teilen Geschrieben 15. Juni 2019 (bearbeitet) Servus Leute. Ich weiss passt jetzt nicht ganz hier rein weil es sich um ne Tph 125 handelt. Habe diese gekauft aber vom Vorbesitzer keinen Fzg Schein bekommen da dieser damals bei Abmeldung eingezogen wurde. Habe quasi nur die Betriebserlaubnis und ne Abmeldebescheinigung. Kanns da Probleme beim Zulassen geben ? Bearbeitet 15. Juni 2019 von ROLLERJUNKY Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Marty McFly Geschrieben 15. Juni 2019 Teilen Geschrieben 15. Juni 2019 Normal nicht. TÜV fahren, normal neu TÜV ( und AU, wenn EZ nach 89) und dann zulassen mit BE und Abmeldebescheinigung. Ist halt nur etwas teurer als Standard. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rita Geschrieben 15. Juni 2019 Teilen Geschrieben 15. Juni 2019 hast Du einen Kaufvertrag?? da sollte drinstehen, daß Dir Roller, Schlüssel und Betriebserlaubnis übergeben wurden. und daß keinen weitegehenden Unterlagen mehr vorhanden waren (daß die Abmeldebescheinigung, die Du gefordert hast, verloren gegangen ist) Rita Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Marty McFly Geschrieben 15. Juni 2019 Teilen Geschrieben 15. Juni 2019 vor 19 Minuten schrieb Rita: (daß die Abmeldebescheinigung, die Du gefordert hast, verloren gegangen ist) Rita Hat er doch. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rita Geschrieben 15. Juni 2019 Teilen Geschrieben 15. Juni 2019 (bearbeitet) falsch gelesen oben..... ABE und Abmeldebescheinigung + neuer Tüv Bericht... alles wird gut... Rita PS wo biste daheim ?? Bearbeitet 15. Juni 2019 von Rita Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ROLLERJUNKY Geschrieben 15. Juni 2019 Autor Teilen Geschrieben 15. Juni 2019 Hessen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mojo2907 Geschrieben 15. Juni 2019 Teilen Geschrieben 15. Juni 2019 Bei Abmeldung gab es zu dem Zeitpunkt damals eine Abmeldebescheinigung. Das weiß die Zulassungsstelle und aktzeptiert das. Du musst nur ganz normal TÜV machen. Habe meine Rally mit dem Fahrzeug brief von 1970 ganz normal zulassen können.. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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