Zum Inhalt springen

Frage zu Paragraph 21 / Vollgutachten


Goof

Empfohlene Beiträge

Moin! 

 

Da hier sich ja meist mehr Wissen tummelt als im restlichen WWW , stelle ich meine Frage mal hier. 

 

Geht um ein zulassungspflichtiges Kfz (vom Grund her mit Brief und Schein / Teil 1 und 2 ausgestattet)  und nicht nur mit einer ABE. Einfach ein PKW. 

 

Konkret: der Wagen war in Deutschland das letzte mal 1995 zugelassen. Dummerweise ist der Fahrzeugbrief abhanden gekommen seitdem. 

 

Damit wäre eine Vollabnahme / Vollgutachten nach Paragraph 21 nötig. 

 

Jedoch habe ich das große Glück, dass ich mit dem alten Kennzeichen bei der letzten führenden Zulassungsstelle angefragt habe und diese dort im Archiv geschaut haben und mir die Kopien des damaligen Briefs mit allen technischen Details und aktuellem Stempel der Zulassungsstelle zu Verfügung gestellt haben. 

 

Nun will die Zulassungsstelle hier in meinem Zulassungsbezirk trotzdem ein Vollgutachten nach Paragraph 21 haben. 

 

Ich bin der Meinung, dass wäre nicht nötig. Auch der TÜV sieht es nicht als notwendig an. Alle technischen Daten sind vorhanden und von einer amtlichen Stelle zur Verfügung gestellt. Einfach ne normale HU und gut wäre. Aber die hiesige Zulassungsstelle würde das Verfahren führen und damit keine Handhabe seitens des TÜV. 

 

Ich habe das hier gefunden: 

 

Mit der „Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr“ hat die Bundesregierung das „Prüf- und Zulassungsverfahren von Fahrzeugen im Straßenverkehr“ vereinfacht und beschleunigt. Damit können nun auch die Prüfingenieure der GTÜ (neben Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA) Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet waren, im Rahmen einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU) prüfen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. März 2007 stillgelegt wurden. Damit ist der Weg frei für eine Wiederzulassung – ohne aufwändiges „Vollgutachten“. Durch diese neue Regelung, die seit dem 1. März 2007 gilt, wird unnötiger Aufwand vermieden, Kosten gespart und mehr Bürgernähe praktiziert. Außerdem kann die Wahl der Prüforganisation nun frei erfolgen.

 

 

 

 

 

dagegen steht das: 

 

 

 

 

 

 

 

 

4Sind die Fahrzeugdaten und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnungentsprechend anzuwenden.

 

 

 

Mir ist es nicht völlig klar.

Auch hier die Frage, was genau hiermit gemeint ist:

 

 

 „und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können“ 

 

 

In mehreren Foren wird davon gesprochen, dass ein alter Brief oder eine beglaubigte Kopie davon oder ähnliches eine DATENBESTÄTIGUNG wäre. Genau der Punkt ist es, was alles eine DATENBESTÄTIGUNG sein darf / kann. 

 

Beste Grüße und danke für die Hilfe. 

 

Goof  

Bearbeitet von Goof
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eine vom Straßenverkehrsamt beglaubigte Kopie ist als "Zweitschrift" oder Ersatzdokument anzusehen - durch die Beglaubigung / Stempel wird aus einer Kopie ja erst ein offizielles Dokument.

Durch das Abstempeln und Unterschreiben wird bestätigt, das der Beamte die Zweit- oder Ersatzausfertigung des Originalen Dokument nach den Dienstanweisungen ausgefertigt hat und diese damit den Originalen entsprechen.

 

Eine Kopie die du selber anfertigst, ist nix wert. 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 14 Minuten schrieb Schmied:

Eine vom Straßenverkehrsamt beglaubigte Kopie ist als "Zweitschrift" oder Ersatzdokument anzusehen - durch die Beglaubigung / Stempel wird aus einer Kopie ja erst ein offizielles Dokument.

Durch das Abstempeln und Unterschreiben wird bestätigt, das der Beamte die Zweit- oder Ersatzausfertigung des Originalen Dokument nach den Dienstanweisungen ausgefertigt hat und diese damit den Originalen entsprechen.

 

Eine Kopie die du selber anfertigst, ist nix wert. 

 

 

 

 

 

Hi

 

die Kopie wurde vom Leiter der Zulassungsstelle Potsdam erstellt und wurde aktuell von dort  gestempelt. 

 

 

Trotzdem akzeptiert die für mich zuständige Zulassungsstelle das nicht (sie zweifelt nicht die Kopie als solches an) und möchte ein Vollgutachten haben aufgrund dieser 7 Jahres Frist. 

 

Daher die obige Frage, 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

besteh auf eine schriftlichen Begründung dieser Ablehnung!!

sag, die brauchst Du, um bei der vorgesetzten Behörde nachzuhaken, ob diese Vorgehensweise geltendem Recht entspricht....

oftmals knicken Dieststellenleiter dann ein...

 

Rita

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Minuten schrieb Rita:

besteh auf eine schriftlichen Begründung dieser Ablehnung!!

sag, die brauchst Du, um bei der vorgesetzten Behörde nachzuhaken, ob diese Vorgehensweise geltendem Recht entspricht....

oftmals knicken Dieststellenleiter dann ein...

 

Rita

 

 

Rita, genau das habe ich aktuell „bestellt“ bei denen. Würde so ein bis zwei Monate dauern war die Info. 

 

Hab einen Ablehungs-Bescheid gefordert, gegen den ich dann juristisch vorgehen könnte. 

 

Goof 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Boahhh... das ist typisch Behördendschungel  :wallbash:

Da sitzt eine in nem kleinen Büro und lehnt aus Angst was falsch zu machen und weil sie null im Thema ist erstmal ab. Und versucht dann mit ner mörder Frist den Bürger zu zermürben bzw. das auszusitzen.

 

Nachhaken, telefonisch, schriftlich, richtig auf den Sack gehen, gerne mit entsprechenden Paragraphen aus dem Regelwerk, dann könnte es gehen.

 

Ich arbeite in einer Behörde, das ist manchmal die Hölle was sich da für Leute einen Blödsinn ausdenken.

  • Like 1
  • Haha 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Minuten schrieb Schmied:

Boahhh... das ist typisch Behördendschungel  :wallbash:

Da sitzt eine in nem kleinen Büro und lehnt aus Angst was falsch zu machen und weil sie null im Thema ist erstmal ab. Und versucht dann mit ner mörder Frist den Bürger zu zermürben bzw. das auszusitzen.

 

Nachhaken, telefonisch, schriftlich, richtig auf den Sack gehen, gerne mit entsprechenden Paragraphen aus dem Regelwerk, dann könnte es gehen.

 

Ich arbeite in einer Behörde, das ist manchmal die Hölle was sich da für Leute einen Blödsinn ausdenken.

 

 

Das ist ja genau meine Hoffnung, dass hier jemand das detaillierter klären kann, was mit den obigen Ausnahmen von der 21er gemeint ist. 

 

Und wann nun die 7 Jahres Frist gilt ... 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Stunden schrieb Goof:

 

 

Das ist ja genau meine Hoffnung, dass hier jemand das detaillierter klären kann, was mit den obigen Ausnahmen von der 21er gemeint ist. 

 

Und wann nun die 7 Jahres Frist gilt ... 

 

 

 

 

Schade. 

 

Hätte die Hoffnung gehabt, dass hier ein Mensch vom Fach mitliest (Fachanwalt oder jemand aus dem Fachbereich Verwaltung). 

 

Das ganze Thema scheint sogar seitens der Behörden und aber auch bei den Prüfern (TÜV etc ) Verwirrung auszulösen. 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 13 Stunden schrieb Goof:

Hätte die Hoffnung gehabt, dass hier ein Mensch vom Fach mitliest (Fachanwalt oder jemand aus dem Fachbereich Verwaltung).

 

Dass ich aus der Verwaltung bin, aber nicht von (dem) Fach, weiste ja. ;-) Wenn du möchtest, kann ich bei der Zulassungsstelle mal nachfragen, wo sie das "Problem" in deinem Fall sehen. Muss aber nicht heißen, dass ich eine Auskunft bekomme, bzw., dass es dir weiterhilft.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also, mein Spezialgebiet ist es nicht, aber zunächst einmal zu den Begrifflichkeiten:

 

- Übereinstimmungsbescheinigung: die vom Hersteller ausgestellte Bescheinigung, dass ein Fahrzeug, ein System, ein Bauteil oder eine selbständige technische Einheit zum Zeitpunkt seiner/ihrer Herstellung einem nach der jeweiligen EG-Typgenehmigungsrichtlinie genehmigten Typ entspricht;

- Datenbestätigung: die vom Inhaber einer nationalen Typgenehmigung für Fahrzeuge ausgestellte Bescheinigung, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt seiner Herstellung dem genehmigten Typ und den ausgewiesenen Angaben über die Beschaffenheit entspricht.

 

Eine Datenbestätigung sieht so aus: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/muster_2d.html

 

§ 14 FZV http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__14.html

wurde hier ja auch schon genannt. In Abs. 2 ist die Wiederzulassung geregelt. 

 

Deine Frage, was eine Datenbestätigung sein kann, würde ich an § 50 Abs. 3 FZV messen  https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__50.html

 

Vom Wortlaut würde das dir vorliegende Dokument nicht als Datenbestätigung reichen. Du hast eine Kopie und verlangt wird ein vor dem 30.09.2005 (original) ausgestellter Fahrzeugbrief.

 

Hinzu kommt, dass die Auskunft nicht aus dem ZFR stammt, sondern aus dem Archiv der letzten führenden Zulassungsstelle.

 

Ich sehe die Chancen als ziemlich gering. 

 

Trotzdem viel Erfolg!

Vielleicht kannst du ja was erfolgreiches berichten, würde mich auf jeden Fall sehr interessieren.

 

Rokka

 

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb kuchenfreund:

Was ist denn an dem 21er so schlimm? Vor Jahren habe ich das mal bei ner Primavera machen lassen. Die ist jetzt nicht genauer geprüft wurden, als bei einer normalen HU. Und deutlich teurer war das auch nicht. 

Das frage ich mich auch schon die ganze Zeit. 21-er machen und gut is. 

Über Behördenwahnsinn kann an sich ärgern, muss man aber nicht. ;-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Stunden schrieb rokka:

Also, mein Spezialgebiet ist es nicht, aber zunächst einmal zu den Begrifflichkeiten:

 

- Übereinstimmungsbescheinigung: die vom Hersteller ausgestellte Bescheinigung, dass ein Fahrzeug, ein System, ein Bauteil oder eine selbständige technische Einheit zum Zeitpunkt seiner/ihrer Herstellung einem nach der jeweiligen EG-Typgenehmigungsrichtlinie genehmigten Typ entspricht;

- Datenbestätigung: die vom Inhaber einer nationalen Typgenehmigung für Fahrzeuge ausgestellte Bescheinigung, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt seiner Herstellung dem genehmigten Typ und den ausgewiesenen Angaben über die Beschaffenheit entspricht.

 

Eine Datenbestätigung sieht so aus: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/muster_2d.html

 

§ 14 FZV http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__14.html

wurde hier ja auch schon genannt. In Abs. 2 ist die Wiederzulassung geregelt. 

 

Deine Frage, was eine Datenbestätigung sein kann, würde ich an § 50 Abs. 3 FZV messen  https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__50.html

 

Vom Wortlaut würde das dir vorliegende Dokument nicht als Datenbestätigung reichen. Du hast eine Kopie und verlangt wird ein vor dem 30.09.2005 (original) ausgestellter Fahrzeugbrief.

 

Hinzu kommt, dass die Auskunft nicht aus dem ZFR stammt, sondern aus dem Archiv der letzten führenden Zulassungsstelle.

 

Ich sehe die Chancen als ziemlich gering. 

 

Trotzdem viel Erfolg!

Vielleicht kannst du ja was erfolgreiches berichten, würde mich auf jeden Fall sehr interessieren.

 

Rokka

 

 

 

 

 

 

 

Ich danke dir schon einmal sehr für deine ausführliche Antwort und kann mit deinen Infos weiterarbeiten. 

 

Beste Grüße und noch mal Danke 

 

Goof 

Bearbeitet von Goof
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 23.4.2019 um 13:24 schrieb Olle Schlurre:

 

Dass ich aus der Verwaltung bin, aber nicht von (dem) Fach, weiste ja. ;-) Wenn du möchtest, kann ich bei der Zulassungsstelle mal nachfragen, wo sie das "Problem" in deinem Fall sehen. Muss aber nicht heißen, dass ich eine Auskunft bekomme, bzw., dass es dir weiterhilft.

 

 

Lieber Heiko, wir sollten die Tage mal sowieso telefonieren oder noch besser Bier trinke!!!

 

Goof

 

Bearbeitet von Goof
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie wäre es mit dem anderen Weg:

Den Brief als verloren melden und ohne Wiederzulassung nen neuen Beantragen. Sollte ja auch bei einem nicht zugelassenen Fzg funktionieren.

Mit dem neuen Brief dann zur neuen Zulassungsstelle.

 

Nachtrag: der Brief regelt ja eigentlich auch nur die Eigentumsverhältnisse, für die technischen Daten ist ja eher der Schein zuständig. Oder nicht?

Bearbeitet von PK-HD
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information