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50er Kleinmotorrad Österreich (kmh)


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Hallo Leute, ich habe eine Spezial die auf KM umtypisiert wurde.

Leider wurden beim Typenschein nur die Kmh bei "Angaben des Erzeugers" gestrichen.

Aber nicht bei "Bauartgeschwindigkeit".

Jetzt hat mir der bei der Anmeldestelle 39kmh rein geschrieben in den Zulassungsschein.

 

Wollte fragen ob das auch bei jemanden so ist und keine Kmh in den Zulassungsschein eingetragen wurden.

 

Will dem erklären das das normal ohne Kmh eingetragen wird in den Zulassungsschein.

 

Vielleicht kann mir jemand Fotos schicken von seinem Zulassungsschein wo keine Kmh drinnen stehen damit ich Beweise habe.

Natürlich ohne Fahrgestellnummer usw.

 

Danke lg 

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Was im Typenschein steht wird im Zulassungsschein von der Zulassungsstelle eingetragen.

Da wird es dir nicht helfen wenn du mit Herren bzw. der Dame bei der Zulassungsstelle redest!!

Du kannst es bei der Prüfstelle versuchen und dich da mal erkundigen! Das hilft dir sicher weiter!!!

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Hab hier auch einen Spezialtypenschein der auf Kleinmotorrad umtypisiert wurde - da wurde beides die Bauartgeschwindigkeit gemessen und Angabe des Herstellers gestrichen. Weiß nicht was die dann im Zulassungsschein eintragen sollen :-)

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vor 2 Stunden schrieb sepp:

tatsächlich ist's doch so dass du das weisse kennzeichen hast, dementsprechend würde ich mir keine sorgen wegen der geschwindigkeit machen - wohl eher wegen der nicht vorhandenen 50 ccm :-D

Ja aber man weis ja nie wie genau die Polizei kontrolliert :-D

 

Wegen den 50ccm mach ich mir weniger Sorgen als wegen der Kmh :sigh:

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Also, ich würd dir raten mit einem kopierten Typenschein von nem Kleinmotorrad nochmal zur Prüfstelle. Dann sehen die, dass Kleinmotorrad damals mit Trommelbremse der Standart war und argumentieren würde ich warum die Änderung zwingend vorzunehmen ist:

Ist als Kleinmotorrad typisiert, also darfst du damit auf der Autobahn fahren. Um aber auf der Autobahn damit fahren zu dürfen muss eine Bauartgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h eingetragen sein. Also MUSS ein Fehler bei der Änderung passiert sein.

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Warum? Wenn die VMax weniger als 60 Km/h ist dann darf man nicht auf der Autobahn fahren. Das hat mit dem Kleinmotorrad nichts zu tun. Autobahnen dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benützt werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit überschritten werden darf.

 

Irgendwoher muss deine Bauartgeschwindigkeit ja stammen, die ziehen sich das ja nicht aus der Nase.

Normalerweise kommt man ja mit einer Typenscheinkopie eines Baugleichen Fahrzeuges zur EInzelgenehmigung. Aus diesem werden dir Daten übernommen, oder man hat eben ein Gutachten aus welchem Geschwindigkeit ersichtlich ist. Dann wird's auch eingetragen.

 

 

@ shamane

 

Erklär du mal einem Prüfer das er MUSS! Viel Spaß dabei.

Ich fahr ca. alle 2 Monate zur Landesregierung, da musst maximal wieder nach Hause fahren!:cheers::cheers:

Bearbeitet von mrfreeze
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vor 3 Stunden schrieb mrfreeze:

Warum? Wenn die VMax weniger als 60 Km/h ist dann darf man nicht auf der Autobahn fahren. Das hat mit dem Kleinmotorrad nichts zu tun. Autobahnen dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benützt werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit überschritten werden darf.

 

Irgendwoher muss deine Bauartgeschwindigkeit ja stammen, die ziehen sich das ja nicht aus der Nase.

Normalerweise kommt man ja mit einer Typenscheinkopie eines Baugleichen Fahrzeuges zur EInzelgenehmigung. Aus diesem werden dir Daten übernommen, oder man hat eben ein Gutachten aus welchem Geschwindigkeit ersichtlich ist. Dann wird's auch eingetragen.

Das ist wie ein schwarzer Schimmel, wenn du dir §2 KFG durchliest wirst du folgendes finden:

14.

Motorfahrrad ein Kraftrad (Z 4) mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, dessen Antriebsmotor, wenn er ein Hubkolbenmotor ist, einen Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 hat (Kleinkraftrad im Sinne der Richtlinie 2002/24/EG);

15.

Motorrad ein nicht unter Z 14 fallendes einspuriges Kraftrad (Z 4); dieser Bezeichnung entspricht die Bezeichnung “Kraftrad” im Sinne der Richtlinie 2002/24/EG;

15a.

Kleinmotorrad ein Motorrad (Z 15) dessen Antriebsmotor, wenn er ein Hubkolbenmotor ist, einen Hubraum von nicht mehr als 50 cm hat;

 

also MUSS ein Kleinmotorrad eine Bauartgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h haben, da es sonst als Motorfahrrad zu typisieren wäre!!!! 

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Ich war bei meiner Zulassungsstelle wegen, im Zulassungsschein steht Pirelli bei Reifen.

Die nette Dame bekam allergischen akut Schock..... genau das, was da steht, schreibt sie da in den Zulassungsschein rein.......

 

Wie viele von den weißen Taferln haben denn Orig. Zyl. Drin?  :rotwerd: also 125ccm original Piaggio. 

 

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    • Sollte schon eingetragen sein fürs Gewissen 😀  Mit nem 125 er Motor habe ich mir auch schon gedacht . Hätte da auch einen gesehen mit dem Präfix VNX1M , sollte von ner px 125 sein . Wegen Eintragung mit unbedenklichkeitsbescheinigung wahrscheinlich die einfachere Alternative , hast du recht .  Muss ich mal beim TÜV nachfragen was er von dieser Idee hält 
    • Blöde Frage, wie weit steht der Kupplungstrennpilz bei gedrehten Kupplungsarm aus dem Bgm Kupplungsdeckel, bzw wie weit lässt sich der Kupplungsarm drehen.   Zweite Frage, gibt es einen Trick die verfickte Feder in die Druckplatte zu fummeln?
    • Freund und Feind auf einem Bild 
    • Das wäre eine riesen Story und zuviel, um es hier darzustellen. Ich versuche es aber. Ein alter Ortskern am Land. FAST (!) angrenzend ein nahgelegenes 90er-Jahre Neubaugebiet. Das Nachbargrundstück geht in den Verkauf. Gelegen an einer historischen Straße am Ort/Dorf, historisch bedingt sind die Häuser mit 18xxer Baujahren bis ortsausgängig etwas moderner als Ein- oder gar Mehrfamilienhäuser ausgeführt.   Besagtes Nachbargrundstück weist ein Baufenster aus. Hier stand bis vor kurzem ein altes Fachwerkhaus mit Schleppanbau = Backstube o.ä. Das Grundstück stand zum Verkauf und seit 2 Wochen steht hier ein Fertighaus mit Kantenlängen von 13 x 15 Metern, einem UG mit Doppelgarage, ein EG, ein OG, ein 2. OG und der Spitz. Hinten angeflanscht über das Baufenster hinausragend zentimetergenau ein Treppenhaus.   Das Haus bietet Platz für 6 Familien. Jede  Etage weist knapp 200qm aus. Passig in die Pläne des nahegelegnenen o.g. Neubaugebietes. Alles ordnungsgemäß.   Aber die 2 Familien merken nicht um ihre anstößige Bauweise. Das Amt für Bauen hat ihre Pläne durchgewunken. Die Nachbarn wie der Gemeinderat wurden überfahren.  All das fällt m.E. unter rücksichtsloses Bauen ohne Anstand, ohne Moral.   Das neue Haus ruft JETZT die Menschen auf den Plan, die sich an den Gemeinderat wenden. Aber keiner hörte mich, als ich die Pläne visualisierte und zur Ansicht stellte.   Punktum: das Ding ist ein "Hochhaus" inmitten einer 4000-Seelengemeinde und grenzt direkt an meinen Grund. Direkt. Die Wärmepumpe steht keinen halben Meter von der Grenze.    Und all dieser Skandal ist abgesegnet. Es gibt keine Handhabe. Vollkommen geisteskrank. Bin in der Versuchung, die Damen und Herren vom zuständigen Amt herzuladen, um sie vor möglichst großem Publikum abzuwatschen für diese Minderleistung aus Desinteresse, Gleichgültigkeit und Jobschläfrigkeit.   Wir stehen rechts davon mit Kantenlängen von 8 x10m und einem Vollgeschoss. Die nachbarliche Wärmepumpe ist gut zu sehen.   Es besteht kein Neid. Ich hätte den Platz theoretisch nur zu kaufen brauchen.  Es geht um das sogenannte rücksichtslose Bauen. Was zum Henker soll ich zukünftig von solch egomanen Menschen erwarten? Außer Stress halt?      
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