zimbo Geschrieben 21. März 2019 Teilen Geschrieben 21. März 2019 So, vielleicht findet sich hier einer, der ähnliche/gleiche Situation hat wie meine Frau jetzt. Frau ist Optikermeisterin in Teilzeit. Bis letzten Monat musste sie Ihren Meistertitel nicht für den Betrieb "hergeben"! Seit diesem Monat (alter Meister und Betriebsleiter) ist weg und sie soll, damit der Betrieb normal weiter geht, Ihren Titel hinhängen. Ausführlich mit mir besprochen und wir kamen auf den Weg das nur zu machen wenn die Vergütung dafür passt. Dazu später mehr.... Hat da jemand Erfahrung, was der Betriebsinhaber (selbst nur Kaufmann) dafür zahlen "muss" und wie das mit der Haftung (sonst wäre der Meistertitel ja hinfällig) im Betrieb wäre. Die Handwerkskammer kann dazu kaum was sagen, jedoch muss der Betrieb einen Meister dort nennen und dementsprechenden Arbeitsvertrag hinterlegen/dokumentieren. Er hat ein, in unseren Augen, lächerliches Angebot für die Bereitstellung des Titels geboten. Es war auch im Vorfeld des Arbeitsvertrages nicht die Rede das sie das jemals machen sollte. Es ist jetzt wie es ist und wir sind natürlich nicht zufrieden mit der Summe. Mir persönlich geht es um die Haftung, die dieser Titel mit sich bringt. Sonst wäre er ja für nix .... Laut ihrem Chef würde sie trotz ihrer Qualifizierung NICHT für Schäden, egal wie entstanden, haften. Das kann und will ich beim besten Willen nicht glauben. Wie gesagt, sonst hätte ja so ein Titel ja keinen Sinn in Deutschland. In der KFZ Branche ist so was richtig was wert (also wenn der Inhaber keinen Titel hat und er dafür geradesteht). Hat da jemand Erfahrungswerte? Tipps Tricks? Danke GSF Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T5Rainer Geschrieben 21. März 2019 Teilen Geschrieben 21. März 2019 Ich sehe das so: Da Meisterzwang besteht, muß der angestellte Meister als handwerklicher Betriebsleiter fungieren. Zur Haftung von Betriebsleitern finden sich zahlreiche Merkblätter im www. Das gilt natürlich gleichermaßen für Männlein, Weiblein und das dritte Geschlecht. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TU ES!!! Geschrieben 21. März 2019 Teilen Geschrieben 21. März 2019 (bearbeitet) @zimbo schreib mal den biberzahn hier vom gsf an, der hat seinen meister auch schonmal für einen betrieb in einer branche bei dem ein meistertitel erforderlich ist herggeben.branche ist auch im medizinischen prothetischen bereich. Bearbeitet 21. März 2019 von TU ES!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jens-paul1 Geschrieben 21. März 2019 Teilen Geschrieben 21. März 2019 Beschäftigte sind in der Regel über die Betriebshaftpflicht versichert. Wenn die Frau nicht's weiter machen würde, außer den Meistertitel zu stellen, rechtfertigt das einen Obolus, aber sicher auch nicht einen großen Batzen Geld extra. Meine Meinung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kobaltblau Geschrieben 21. März 2019 Teilen Geschrieben 21. März 2019 Den Meister zum Beispiel auf 400€ Basis einstellen geht nicht mehr. Er/Sie/Es muss muss zum Beispiel weisungsbefugt sein...den größten Teil der Arbeitszeit in der Firma anwesend sein bzw. arbeiten....und und und. Und die Handwerkskammer MUSS dazu was sagen können. Das ist alles klar geregelt. Leider ist mein Zeugs nicht mehr aktuell sonst hätte ich dir das kopiert.... Gruß ***** Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zimbo Geschrieben 22. März 2019 Autor Teilen Geschrieben 22. März 2019 Meine Frau erhält ja im Zuge ihres Titels natürlich eine Vergütung auf Basis des Meistertitels. Es geht primär wie hoch die Zusatzleistung sein sollte/muss, damit das Ding (wie Rainer geschrieben hat als handwerklicher Betriebsleiter) an der Wand hängt. Merkblatt dazu habe ich gefunden.... Vergütung ist dort aber nicht erwähnt. Nur wegen der Haftung. Handwerkskammer hält sich, wie gesagt, zur Entlohnung bedeckt.... und gibt keine Empfehlung oder gar Summen preis. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T5Rainer Geschrieben 22. März 2019 Teilen Geschrieben 22. März 2019 Gockel halt nach Gehalt Betriebsleiter Augenoptik. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Style Geschrieben 22. März 2019 Teilen Geschrieben 22. März 2019 Das was ich damals gelernt hab auf der Meisterschule ist, das egal von wem der Meistertitel ist, immer der Betriebsleiter bzw Inhaber Haftet für irgendwelche rechtlichen Sachen. Der Meistertitel dient nur dazu, das es mindestens eine Person in dem Betrieb gibt, der was mit dieser Branche zu tun hat, bzw gelernt hat. Wo der Meistertitel dann wichtig wird, ist bei der Ausbildung der lehrlinge. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kobaltblau Geschrieben 22. März 2019 Teilen Geschrieben 22. März 2019 Haften tut der "Betrieb"..... ansonsten wäre der Knast voll von Meistern.... 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zimbo Geschrieben 22. März 2019 Autor Teilen Geschrieben 22. März 2019 Gut, das mit der Haftung ist trotzdem schwierig.... Da wäre, wie erwähnt, die Sache mit der Ausbildung.... das muss meine Frau auch noch bewerkstelligen! Ich gockel mal und schau weiter. Heute stehen noch mal Verhandlungen an Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
butze Geschrieben 22. März 2019 Teilen Geschrieben 22. März 2019 Soll er doch die Kosten einer Haftpflicht bezahlen. Und dazu den angebotenen Aufschlag. Wäre doch ein guter Deal Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Baumi Geschrieben 23. März 2019 Teilen Geschrieben 23. März 2019 Mit Haftung hat das nichts zu tun.Die ist über die Betriebshaftpflicht gedeckt.( Ausser man handelt mit Vorsatz/ grob Fahrlässig, aber dann is man immer dran, auch wenn man kein technischer Betriebsleiter ist). Im Betrieb eines Vollhandwerks muss nur min. ein technischer Betriebsleiter anwesend sein, und das muss der Betriebsinhaber der HWK nachweisen. Ich hab zB 3 Filialen, bin selbst Meister und muss dennoch für jede Filiale technische Betriebsleiter angeben und benennen. Insgesamt sind wir 10 Meister, wer Technischer Betriebsleiter ist , ist völlig egal. Das kann ein Meister sein oder auch ein Geselle, der mindestens 10 Jahre in dem Handwerk in geschäftsführender Funktion gearbeitet hat und ( ich glaub ) über 25 sein muss. Mit mehr Entgelt hat das prizipiell nichts zu tun, weil die Aufgaben oder die Verantwortung nicht zwangsläufig mehr werden. Der Meister oder erfahrenste Mitarbeiter ist ja in der Regel sowieso der Ansprechpartner für die Kollegen mit weniger Erfahrung. Und so jemand sollte ja sowieso schon besser bezahlt sein als jemand, der weniger leistet/ Erfahrung hat. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PK-HD Geschrieben 24. März 2019 Teilen Geschrieben 24. März 2019 (bearbeitet) Am 22.3.2019 um 13:25 schrieb zimbo: Gut, das mit der Haftung ist trotzdem schwierig.... Da wäre, wie erwähnt, die Sache mit der Ausbildung.... das muss meine Frau auch noch bewerkstelligen! Ich gockel mal und schau weiter. Heute stehen noch mal Verhandlungen an Versteh' ich das richtig? Deine Frau hat den Meister, wird bezahlt wie ein Meister, hat die Ausbildung des Meisters genossen, soll Tätigkeiten eines Meisters übernehmen und soll nun mehr Gehalt bekommen weil sie das tun soll was ein Meister tun soll? Ich steh grad irgendwie auf dem Schlauch, in dem sich die Argumentationskette bewegt. Sorry. Edit: der Haftpflichtkram wurde ja schon mehrfach erläutert. Das ist abgedeckt, da angestellt. Bearbeitet 24. März 2019 von PK-HD 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zimbo Geschrieben 25. März 2019 Autor Teilen Geschrieben 25. März 2019 vor 18 Stunden schrieb PK-HD: Versteh' ich das richtig? Deine Frau hat den Meister, wird bezahlt wie ein Meister, hat die Ausbildung des Meisters genossen, soll Tätigkeiten eines Meisters übernehmen und soll nun mehr Gehalt bekommen weil sie das tun soll was ein Meister tun soll? Ich steh grad irgendwie auf dem Schlauch, in dem sich die Argumentationskette bewegt. Sorry. Edit: der Haftpflichtkram wurde ja schon mehrfach erläutert. Das ist abgedeckt, da angestellt. Tja, das was du schreibst ist richtig. Meine Frau wird als Meister bezahlt, hatte aber bis Dato keinerlei Verpflichtungen dem Betrieb gegenüber (also Ausbilder, techn. Betriebsleiter usw.) Beispiel ist ums verständlich zu erklären: KFZ Betrieb wird von einem Kaufmann geführt, dieser hat noch zwei Meister eingestellt und einer davon leitet die Werkstatt (technischer Betriebsleiter). Wer sollte demnach besser bezahlt werden? Grundgehalt ist bei BEIDEN natürlich gleich, aber für die leitung des Bereiches sollte ein Obulus bezahlt werden, oder? Beide dürfen natürlich die gleichen Arbeiten ausführen und wenn ein Lehrling noch im Betrieb ist, muss einer der Meister für Ihn verantwortlich sein - nicht beide!! - Ein Meistertitel ist nur eine "zusätzliche" Ausbildung für das jeweilige Handwerk. Ein Meister darf halt, wenn er kann und muss, mehr machen als ein Geselle. Und ein Meister muss keine Lehrlinge ausbilden oder techn. Betriebsleiter sein! Verstanden? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PK-HD Geschrieben 25. März 2019 Teilen Geschrieben 25. März 2019 vor 45 Minuten schrieb zimbo: Tja, das was du schreibst ist richtig. Meine Frau wird als Meister bezahlt, hatte aber bis Dato keinerlei Verpflichtungen dem Betrieb gegenüber (also Ausbilder, techn. Betriebsleiter usw.) Beispiel ist ums verständlich zu erklären: KFZ Betrieb wird von einem Kaufmann geführt, dieser hat noch zwei Meister eingestellt und einer davon leitet die Werkstatt (technischer Betriebsleiter). Wer sollte demnach besser bezahlt werden? Grundgehalt ist bei BEIDEN natürlich gleich, aber für die leitung des Bereiches sollte ein Obulus bezahlt werden, oder? Beide dürfen natürlich die gleichen Arbeiten ausführen und wenn ein Lehrling noch im Betrieb ist, muss einer der Meister für Ihn verantwortlich sein - nicht beide!! - Ein Meistertitel ist nur eine "zusätzliche" Ausbildung für das jeweilige Handwerk. Ein Meister darf halt, wenn er kann und muss, mehr machen als ein Geselle. Und ein Meister muss keine Lehrlinge ausbilden oder techn. Betriebsleiter sein! Verstanden? Klar hab ich das verstanden. Kam in deinem Anfangspost halt nicht rüber, dass sie mehr Arbeiten übernehmen soll. Dachte sie soll nur mit ihrem Titel herhalten, ohne Funktion. Wenn es denn soweit kommt Betriebsleiter- oder Ausbilderfunktion zu übernehmen, dann kann sie ja nochmal verhandeln, aber wenn sie die gleichen Tätigkeiten wie bisher ausübt sehe ich keine Rechtfertigung für eine drastische Gehaltserhöhung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rassmo Geschrieben 26. März 2019 Teilen Geschrieben 26. März 2019 (bearbeitet) Am 21.3.2019 um 19:31 schrieb zimbo: Frau ist Optikermeisterin in Teilzeit. Bis letzten Monat musste sie Ihren Meistertitel nicht für den Betrieb "hergeben"! Seit diesem Monat (alter Meister und Betriebsleiter) ist weg und sie soll, damit der Betrieb normal weiter geht, Ihren Titel hinhängen. Erstmal ist die Frage wieviel sie arbeitet. Teilzeit kann von €450.-- Kraft bis knapp unter Vollzeit alles sein. Betriebsleiter kann jeder, also kann der Inhaber z.B. einen anderen Angestellten dazu machen. Wenn Meisterpflicht ist, und darum scheint es ja zu gehen, ist erstmal die Frage ob ihre Teilzeit ausreicht oder nicht. Das kann dir die Kammer sagen bzw. die dafür maßgeblichen Bestimmungen der gesetzl. Krankenkassen, sofern der Betrieb mit diesen abrechnen will. Die Lehrlingsausbildung muß auch kein Meister machen sondern nur beaufsichtigen, d.h. auf Berufschulbesuch achten und event. Berichtsheftführung kontrollieren. Über die Haftung wurde ja schon genug gesprochen. Da sehe ich auch kein Problem. Hinhängen muß niemand seinen Meistertitel sondern nur so häufig, deshalb die Frage nach der Dauer der Teilzeit, anwesend sein das er mit guten Gewissen sagen kann das er das tägliche Geschäft fachlich im Blick hat. Dafür ist die Meisterpflicht da. Im übrigen gibt es kein "Muss" für eine Bezahlung dieser Tätigkeit. Das Gehalt ist frei verhandelbar. Wenn der Betriebsinhaber unter Druck ist steigt die Zahlungsbereitschaft, wenn er andere Möglichkeiten sieht fällt sie. Also sollte deine Frau überlegen was sie für diese "zusätzliche" Tätigkeit haben will und dann mit dem Arbeitgeber verhandeln. vor 17 Stunden schrieb PK-HD: aber wenn sie die gleichen Tätigkeiten wie bisher ausübt sehe ich keine Rechtfertigung für eine drastische Gehaltserhöhung. Die Rechtfertigung für eine Gehaltserhöhung ist die Tatsache das der Betriebsinhaber auf Sie angewiesen ist um den Betrieb betreiben zu dürfen. Insofern sicher auch gerechtfertigt da ihre Wichtigkeit für den Betrieb steigt. Bearbeitet 26. März 2019 von rassmo Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PK-HD Geschrieben 26. März 2019 Teilen Geschrieben 26. März 2019 vor 7 Minuten schrieb rassmo: Die Rechtfertigung für eine Gehaltserhöhung ist die Tatsache das der Betriebsinhaber auf Sie angewiesen ist um den Betrieb betreiben zu dürfen. Immer zu beachten wieviele Meister am Markt verfügbar sind und ob man einfach austauschbar ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rassmo Geschrieben 26. März 2019 Teilen Geschrieben 26. März 2019 Gerade eben schrieb PK-HD: Immer zu beachten wieviele Meister am Markt verfügbar sind und ob man einfach austauschbar ist. Stimmt, siehe meinen Post oben Zitat Das Gehalt ist frei verhandelbar. Wenn der Betriebsinhaber unter Druck ist steigt die Zahlungsbereitschaft, wenn er andere Möglichkeiten sieht fällt sie. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
freibier Geschrieben 26. März 2019 Teilen Geschrieben 26. März 2019 Gibt's schon Fotos? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jens-paul1 Geschrieben 26. März 2019 Teilen Geschrieben 26. März 2019 vor 3 Stunden schrieb rassmo: Die Rechtfertigung für eine Gehaltserhöhung ist die Tatsache das der Betriebsinhaber auf Sie angewiesen ist um den Betrieb betreiben zu dürfen. Insofern sicher auch gerechtfertigt da ihre Wichtigkeit für den Betrieb steigt. Irgendwie lese ich aus deiner Argumentation immer heraus, dass die Frau mehr haben will oder du der Auffassung bist, sie mehr Geld bekommen sollte, weil der Inhaber auf den Meistertitel angewiesen ist, auch wenn du an anderer Stelle schreibst, dass Sie mehr Aufgaben übernehmen wird. Einer sachlichen Begründung wird sich der Betriebsinhaber bestimmt offen gegenüber zeigen, der Hinweis auf eine vermeintliche Abhängigkeit dürfte kontraproduktiv sein. Evtl. wäre es taktisch klug, erst einmal die weiteren Aufgaben und die Verantwortung zu übernehmen und den Wunsch nach einer Gehaltserhöhung nach ein paar Monaten zu thematisieren. Wie viel verdient die Frau denn aktuell bei welcher Wochenarbeitszeit? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zimbo Geschrieben 26. März 2019 Autor Teilen Geschrieben 26. März 2019 vor 7 Stunden schrieb PK-HD: Immer zu beachten wieviele Meister am Markt verfügbar sind und ob man einfach austauschbar ist. Laut Ihrem Chef wohl jetzt verstärkt mehr ( da sich im Zuge der Ausbildung im Optikerhandwerk das wohl deutlich vereinfacht hat) - aber die Betriebe leiden unter Personalmangel.... Austauschbar ist natürlich jeder....klar. vor 4 Stunden schrieb jens-paul1: Irgendwie lese ich aus deiner Argumentation immer heraus, dass die Frau mehr haben will oder du der Auffassung bist, sie mehr Geld bekommen sollte, weil der Inhaber auf den Meistertitel angewiesen ist, auch wenn du an anderer Stelle schreibst, dass Sie mehr Aufgaben übernehmen wird. Einer sachlichen Begründung wird sich der Betriebsinhaber bestimmt offen gegenüber zeigen, der Hinweis auf eine vermeintliche Abhängigkeit dürfte kontraproduktiv sein. Evtl. wäre es taktisch klug, erst einmal die weiteren Aufgaben und die Verantwortung zu übernehmen und den Wunsch nach einer Gehaltserhöhung nach ein paar Monaten zu thematisieren. Wie viel verdient die Frau denn aktuell bei welcher Wochenarbeitszeit? Naja, für Verantwortung wird man in "höheren" Positionen normalerweise bezahlt, oder? Meine Frau hat einen Vertrag über 25 Wochenstunden/5 Tage Woche mit einem Tag frei (von den 6 Werktagen) macht aber regelmässig Überstunden (um mehr Urlaub zu sammeln wegen Kinder (Kiga Kita Schliesstage)) Das hat aber so nix mit der Position die Sie übernehmen soll. Inzwischen wurde nachverhandelt und der Chef zeigte sich nicht so einsichtig wie erhofft. (also in unserem Sinne) Meine Frau hängt den Titel NICHT hin und es bleibt wie es ist. Er hat ja grob einen Monat zeit (eben März) einen neuen Leiter zu benennen. Meine Frau ist da so gesehen froh, da keinerlei Last so auf sie treffen kann. Danke für die Rege Anteilnahme und ich hoffe (für viele andere) das das GSF irgendwann mal Wiki zwei-punkt-null wird. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
freibier Geschrieben 26. März 2019 Teilen Geschrieben 26. März 2019 vor 8 Stunden schrieb freibier: Gibt's schon Fotos? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PK-HD Geschrieben 27. März 2019 Teilen Geschrieben 27. März 2019 vor 11 Stunden schrieb zimbo: Austauschbar ist natürlich jeder....klar. Sehe ich nicht so. Ich bin das beste Beispiel. Hätte es ne Alternative gegeben, hätte jemand anders meinen Job bekommen. So aber mussten die armen Schweinchen sich mit mir begnügen. Bei den Optikern glaube ich dir aber, dass es da relativ viele gibt. Grundsätzlich aber ist das Handwerk ja leider eine aussterbende Spezies bei den Schulabgängern hierzulande. Schade. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
butze Geschrieben 27. März 2019 Teilen Geschrieben 27. März 2019 Mann müsste sich den Spaß machen diese Frage, vom Start weg, nochmal für einen Mann durchkaspern. Würd mich nicht wundern, wenn wir bei Vorstandsgehältern angekommen wären ;) argumentativ gesehen jetzt. 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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