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Gutachten - SIP Malossi KIT 210 ccm mit SIP Road 2.0


Dr.Mabusse

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Dieser Tuningkit hat ja nun ein Gutachten der GTÜ.

Dennoch empfiehlt SIP vor dem Umbau die Rücksprache / Klärung mit der Prüfstelle.


Gesagt,getan.

Der TÜV möchte das Gutachten vorab sehen, um eine verbindliche Zusage über eine Eintragung des Tuningkits zu machen.  

 

Nun mein Problem:
SIP gibt eine PDF nicht raus.
Das Gutachten ist nicht in der Datenbank der Prüforganisationen hinterlegt.
SIP hat das offensichtlich so gedeichselt. 

 

Wie also bitte "vorab klären" - da träumt SIP in Landsberg wohl von der Weißwurscht.

 

Grundsätzlich bleibt also nur, den Tuningkit zu kaufen, von SIP individuallisiert per FIN des eigenen Fahrzeuges mit spezifischer
Kennzeichnung von Zylinder und Auspuff. Dann bekommt / hat man Gutachten
(Das bedeutet übrigens, wenn Auspuff oder Zylinder kaputt gehen, reicht nicht der Nachkauf von ungekennzeichneten Teilen - das ist illegal)

 

Da mir bekannt ist, dass die Eintragung des Tuningkits allerdings auch schon mehrfach verweigert wurde,
möchte ich tatsächlich eine Zusage der Prüfbehörde.
Den Kit kaufen und dann ggf. Probleme zu haben ist nur zweite Wahl.

 

Auch wenn mir telefonisch von SIP erklärt, dass die Eintragung bei jeder Prüfbehörde erfolgen muß, da ein Rechtsanspruch darauf besteht ?!?  Ob das so ist ??

 

Kann mir bitte jemand dieses Gutachten in Kopie zur Verfügung stellen.
Ich verspreche es nicht weiter zu geben an Dritte. Oder anderweitig zu nutzen.
Ich will es nur dem TÜV Prüfer vorab zeigen.

Ich danke ...

Bearbeitet von Dr.Mabusse
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sagt ja keiner das du es verbauen sollst, du fährst erstmal nur mit dem Gutachten zum tüv und fragst ob er das so einträgt wenn du das verbauen WÜRDEST.

sagt er nein, alles zurückschicken, sagt er ja, einbauen, eintragen, glücklich sein.

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Ich habe mir den Malossi Sport 210 mit Teilegutachten für meine Maschine P200E mit der Fahrgestell Nr.

eingetragen im Gutachten gekauft.

Abnahme war kein Problem, da ja nur überprüft wird ob die Teile denen im Gutachten entsprechen.

Also wo liegt das Problem?

 

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vor 9 Minuten schrieb wasserbuschi:

Die Haupthürde bei dem Gutachten ist mWn nur die EZ des Fahrzeuges.....

 

Al.

Und selbst die ist keine Hürde beim richtigen Prüfer ...

 

es sollte aber auch keinen erklärbaren Grund geben, das das nicht eingetragen werden sollte! 

Wenn doch,andere Prüforganisation suchen.

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vor einer Stunde schrieb Dr.Mabusse:

Danke, ja, jetzt ist das Zehnerl bei mir gefallen.

Ist vollkommen richtig.

und scan das Gutachten ruhig ein, bevor es beim TÜV in den Prüfunterlagen zu Deinem Roller verschwindet. Du kannst ja für andere "Verwender" Deine FIN unkenntlich machen.;-)

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vor 3 Stunden schrieb Dr.Mabusse:

Da mir bekannt ist, dass die Eintragung des Tuningkits allerdings auch schon mehrfach verweigert wurde,
möchte ich tatsächlich eine Zusage der Prüfbehörde.

 

 

Vielleicht können Deine Bekannten mal etwas spezifischer werden warum das verweigert wurde und Dir vielleicht auch eine Kopie vom Gutachten zukommen lassen?

Es ist übrigens eine Prüforganisation, keine Behörde ;-)

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Wenn alle Voraussetzungen im SIP-Gutachten eingehalten werden, sollte das mit der Eintragung kein Problem darstellen.

 

Ich tippe mal, dass da wieder Leute unterwegs waren, die dann das Tuningkit in Verbindung mit anderem Auspuff oder größerem Vergaser etc. eintragen lassen wollten, und deshalb wurde dann die Eintragung verweigert.

 

Oder der Roller hatte bei der Vorführung offensichtliche Mängel, dann ist es vielleicht daran gescheitert...

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3 hours ago, orpheus said:

Und selbst die ist keine Hürde beim richtigen Prüfer ...

 

es sollte aber auch keinen erklärbaren Grund geben, das das nicht eingetragen werden sollte! 

Wenn doch,andere Prüforganisation suchen.

 

Doch, wenn die Karre nach dem Stichtag die EZ hat - dann stellt Dir SIP nämlich erst gar kein Gutachten für Deine FIN aus. 

  • Thanks 1
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vor 13 Stunden schrieb wasserbuschi:

 

Doch, wenn die Karre nach dem Stichtag die EZ hat - dann stellt Dir SIP nämlich erst gar kein Gutachten für Deine FIN aus. 

 

... was Ja auch vollkommen richtig wäre!

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„Angeblich“ ist aber nicht wissen oder?

 

steht irgendwo, dass die Kits mit Teilegutachten NICHT verkauft werden bei Bj nach 89?

 

 

Es steht lediglich:

 

Hinweise (bitte bei eurer bevorzugten Prüfstelle in Erfahrung bringen):

  • nicht jede Überwachungsorganisation (GTÜ, TÜV, Dekra, KÜS usw.) und nicht jede Prüfstelle darf Eintragungen durchführen

  • Fahrzeuge ab einschließlich Baujahr 1989 sind von leistungssteigernden Maßnahmen ausgeschlossen, weil sich das Abgasverhalten ändert. (In Einzelfällen haben wir jedoch auch schon von Fällen gehört, dass Eintragungen auch in neuere Fahrzeuge gewährt wurden)

 

 

 

Im Umkehrschluss liegt das Risiko beim Käufer bei einer FIN nach 89!

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  • 4 Wochen später...

So, heute war es soweit.

 

Durch die Kopie des Gutachtens habe ich ja grünes Licht vom TÜV Rheinland, hier in Nürnberg, bekommen.

 

Bei der Durchsprache ergab sich zudem, dass die ABE's von SIP für die Federbeine und Alufelgen bei meiner P200E nicht gelten. Grund ist, dass für die US Version keine ABE für die Zulassung in Deutschland existiert und der Roller im Rahmen einer Einzelabnahme zum Strassenverkehr zugelassen wurde.

Bedeutet: Federbeine und Alufelgen müssen ebenfalls eingetragen werden.

 

Wie gewünscht, hat die Eintragung heute keinerlei Probleme gemacht. Ich konnte den Roller komplett zusammen gebaut vorführen. Der Einbau von Malossi Zylinder und SIP Road 2.0 mit den im Gutachten versehenen Nummern wurde durch Bilder mit Datum und FIN dokumentiert.

Wegen der "Vergaserfrage" haben wir eine individuelle Lösung gefunden.

 

Und das Beste: für 85€ bekam ich gleich noch die Federbeine und Felgen eingetragen.

 

Das Gutachten habe ich behalten dürfen. Da es ausschliesslich auf meine FIN ausgestellt ist, kann es nicht anderweitig verwendet werden. Damit ist es nicht nötig, es einzuziehen.

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  • 2 Monate später...
Am 25.3.2019 um 21:47 schrieb Dr.Mabusse:

So, heute war es soweit.

 

Durch die Kopie des Gutachtens habe ich ja grünes Licht vom TÜV Rheinland, hier in Nürnberg, bekommen.

 

Bei der Durchsprache ergab sich zudem, dass die ABE's von SIP für die Federbeine und Alufelgen bei meiner P200E nicht gelten. Grund ist, dass für die US Version keine ABE für die Zulassung in Deutschland existiert und der Roller im Rahmen einer Einzelabnahme zum Strassenverkehr zugelassen wurde.

Bedeutet: Federbeine und Alufelgen müssen ebenfalls eingetragen werden.

 

Wie gewünscht, hat die Eintragung heute keinerlei Probleme gemacht. Ich konnte den Roller komplett zusammen gebaut vorführen. Der Einbau von Malossi Zylinder und SIP Road 2.0 mit den im Gutachten versehenen Nummern wurde durch Bilder mit Datum und FIN dokumentiert.

Wegen der "Vergaserfrage" haben wir eine individuelle Lösung gefunden.

 

Und das Beste: für 85€ bekam ich gleich noch die Federbeine und Felgen eingetragen.

 

Das Gutachten habe ich behalten dürfen. Da es ausschliesslich auf meine FIN ausgestellt ist, kann es nicht anderweitig verwendet werden. Damit ist es nicht nötig, es einzuziehen.

Und jetzt fehlt nur noch die alles entscheidene Antwort auf die Frage, die sich jeder stellt, der sich die beiden "Road Legal Kits" bei SIP angeschaut hat: Wie viele Pferde und welche Höchstgeschwindigkeit stehen im Gutachten und anschließend im Fahrzeugschein? Hast Du von 10 oder von 12 PS aufgerüstet? Ist der Leistungszuwachs deutlich zu merken und was bringt es in der Praxis an Endgeschwindigkeit?

  • Thanks 1
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vor einer Stunde schrieb chillwill:

Ich habe das Kit mit Malossi 210 und SIP Performance in einen P80X Rahmen verbaut und ohne Probleme eingetragen bekommen.

 

Inkl. der Änderung auf Motornummer vom 200er Block oder war das vorher schon?

Hattest du zusätzlich noch die Piaggio Unbedenklichkeitsbescheinigung oder nur das Gutachten?

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Ich hatte bereits einen 200er (VSE1M) eingetragen, wäre aber nicht nötig gewesen, ich hätte auch direkt von der 80er ohne den Zwischenschritt das SIP Kit eingetragen bekommen. Für die Eintragung des 200er Motors hatte ich gar keine Unterlagen (war auch ohne problemlos), für das Kit nur das Gutachten.

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Eingetragen bleibt die Höchstgeschwindigkeit von 105.

Geändert werden in den Papieren der Hubraum, Geräusch, Drehzahl, Leistungsgewicht und Leistung (13 KW = 18 PS)

Das Gutachten gibt dem Prüfer exakt vor, was einzutragen ist (siehe bitte Bild).

Die Zulassungstelle übernimmt das dann.

Ich habe das Glück, dass der Gutachter bei den Düsen, dem Gasschieber und der Schwimmerkammer die Bezeichnung weg gelassen hat. Allerdings verweist er

inhaltlich auf die Gutachtennummer des gesamten Gutachten und da stehen diese Daten drin.

Das Gutachten besagt aber auch ausdrücklich, dass eine dem Gutachten abweichende Bewertung und Beurteilung bei Rollern mit Einzelzulassung, also 21ern möglich ist - bei mir der Fall.

Inwiefern das bei einer deutschen PX dann im Falle einer Kontrolle eine Rolle spielt, kann ich nicht sagen. Das Gutachten stellt auf eine ABE der PX ab, gilt also für "deutsche Roller".

Meine P200 hat kein ABE, sondern eine 21er Einzelabnahme, da sie aus den USA stammt.

Die abweichenden Angaben des Prüfer

greifen hier also und lassen mir Spielmöglichkeiten beim Vergaser. Ich bin nicht an die im Gutachten benannten Düsen, Gasschieber und Schwimmerkammer gebunden  fahre die auch nicht.

Individueller Roller nach 21er > Einzelstück > Tuning muss ebenfalls individuell geprüft werden > bleibt Einzelstück 

Das betrifft dann auch die nicht serienmässige Kurbelwelle.

Wir haben bei dem damaligen Motorneubau eine Pinasco 57 mm verbaut (der Hub ist Serie - die Steuerzeiten etwas anders).

Die Kurbelwelle war bereits bei der Erstinbetriebnahme und Vollabnahme des Rollers in Deutschland verbaut.

Und wurde somit im Rahmen des 21ers legal.

Zumal niemand jemals sagen können wird, wie der originale Motor einer US P200 konfiguriert war.

Das leichtere Lüfterrad der Lusso, ohne Anlasserkranz hat den Prüfer dann an meiner P200 auch nicht interessiert.

 

Verbaut ist bei mir:

Malossi Kit - SIP 2.0 Road > entsprechend Gutachten

Schwimmerkammer & Gasschieber Serie

geänderte Bedüsung des Serienvergasers

erleichtertes Lüfterrad - 1,5 kg leichter (spürt man deutlich)

Serienbenzinhahn der US 

verstärkte Kupplung 

 

GPS gemessene Höchstgeschwindigkeit bergab 125.

Auf der Ebene knapp 120.

Aber der Motor hat andere Vorteile:

Er hat ein klasse Drehmoment und lässt sich dadurch enorm schaltfaul fahren.

Dennoch hat er immer Kraft.

Bergauf sind 100 echte kein Problem.

Wohlgemerkt:

Ich fahre nicht den reinen Kit.

Kurbelwelle, Vergaser und Lüfterrad sind bei mir individuell.

 

Meine Meinung: ohne besseres Fahrwerk unfahrbar.

Vom Finanzamt kommt ein neuer Bescheid, da mehr Hubraum.

Die Versicherung blieb bei mir gleich.

Federbeine und Räder sind bei mir eingetragen, da das ABE von SIP bei einem 21er Roller nicht gilt.

 

Hier das Papier vom Prüfer für die Zulassungstelle  - als Vorgabe:

 

 

IMG-20190325-WA0002.jpeg

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Pinasco schreibt bei seiner Kurbelwelle ein erleichtertes Lüfterrad vor.

Und da meine Werkstatt des Vertrauens nun wirklich jahrzehnte Erfahrung hat und gerade diese Kombination, mit dem leichtere Lüfterrad schon seit Jahren (gerade bei Tourenrollern) verbaut, bin ich zuversichtlich, dass das hält.

Ich habe allerdings ein Serienlüfterrad der Lusso, erleichtert um das Anlasserritzel und der Optik halber minimak abgedreht.

Lüfterräder aus dem Zubehör haben erfahrungsgemäss eine zwiespältige Qualität.

IMG-20181024-WA0000.jpg

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