Zum Inhalt springen

Polini 177 _ Teilegutachten , wer hat es?


luebbi

Empfohlene Beiträge

Moin,

unser Tüv-Kollege würde mir nen Polini  177 eintragen,

wenn das Teilegutachten,

auf das sich SIP bezieht,

den Umbau vollumfänglich darstellt.

 

-> Und das bei BJ nach 89!

 

HAT DAS GUTACHTEN jemand,

damit ich dies zur Prüfung dort vorlegen kann?

 

ch möchte halt nicht nen Zylinder kaufen mit Gutachten,

bei dem es im Nachgang heisst, ätzsch..eher nich...

 

Habt DANK!

 

Lübbi

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

https://www.sip-scootershop.com/DE/Products/1010410H/Tuningkit+SIP+POLINI+177+ccm+.aspx?_country=DE4B2F82-D7AF-4AFD-BDE2-C726EF770AEF&gpc_origin=shopping&gpc_feed_alias=de&gpc_pid=1010410H&dfw_tracker=40504-1010410H&gclid=EAIaIQobChMI7IyM_4fy3gIVled3Ch2aOQmsEAQYASABEgJmqfD_BwE

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich denke nicht, dass das so klappt, denn...

 

- die Teilegutachten für die Tuning-Kits von SIP (also Zylinder+Vergaser+Auspuff...) sind leider nicht universell, sondern FIN-gebunden, daher muss man seine FIN bei der Bestellung angeben

- im Teilegutachten werden Fahrzeuge mit Erstzul.-Datum ab dem 01.01.1989 ausgeschlossen, da diese Fahrzeuge strengeren Abgasnormen unterliegen (-->ECE-R40)

 

Ich hab im Text bei SIP auch kein Verweis auf ein Einzel-TGA für den Zylinder gefunden, sondern es ist immer nur die Rede vom "SIP Tuning-Kit".

 

Trotzdem viel Erfolg! Und bitte um "Rückmeldung", ob´s geklappt hat!

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es gibt den Polini 177 auch einzeln mit Teilegutachten! Allerdings vorrausgesetzt 20er SI und Ori Pott.

 

Desweiteren sind die Polini Zylinder mit einer Teilenummer und Logo „gebrandet“ welche im TGA abgebildet sind. 

 

und ja, die Teilegutachten sind FIN gebunden und sollten an und für sich von TÜVler nach der Eintragung eingezogen werden.

 

ABER, mein TÜVler trägt mir mit dem TGA vom Polini Tuningkit (Zylinder Auspuff und Vergaser) auch auf Bj nach 89 ein.

 

 

Bearbeitet von orpheus
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...

Das kann alles doch so schwer nicht sein. Fahrt doch einfach auf die Prüfstelle und fragt nach, ob eine Hubraumerweiterung und eventuell ein anderer Vergaser eintragbar ist nach §21. 

Bis einschließlich Baujahr 1988 sollte das recht unproblematisch ohne Abgasgutachten gehen. In der Regel muss man dazu ein Leistungsgutachten vorlegen und der Reifenindex zur Geschwindigkeit passen. 

 

Falls man abgelehnt wird, muss man einfach weitersuchen. Wenn man mit den Prüfern nur vernünftig spricht, geht das in Ordnung. Dieses SiP-Marketingtrullala kann auch abgelehnt werden, wenn der TÜV keinen Bock drauf hat. Hier haben wir einen Prüfer, der hat mal Lust und mal nicht. Wenn das Fahrzeug insgesamt einen ordentlichen Eindruck macht hilft das auch öfters. Wenn da so schon offensichtliche Mängel und Wurstblinker dran sind, die schon fast zum Scheitern der HU führen, wird der Prüfer wahrscheinlich um keine Ausrede verlegen sein, das Vorhaben abzublocken.

  • Thanks 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin

es geht nicht darum dass hier irgendwas schwer ist Revolverheld!

Klar kann jeder zum TÜV und einfach mal blöd fragen ob die gnädigen Herren vielleicht einen 21er machen. In der Regel braucht man dann ein Leistungsgutachten, die neue Höchstgeschwindigkeit, Schallmessung und ab Erstzulassung 89 ein ABGASGUTACHTEN!!!

Je nach Prüfer fällt denen auch noch mehr ein, Bremse, Reifen etc. 

Aber die Abgasgeschichte ist der Grund warum alle ab 89 in die Röhre gucken.

 

Ein Teilegutachten ist deswegen so sexy, weil es hier nix mehr zu diskutieren gibt!

Steht deine Karre im Verwendungsbereich und hast du alle Auflagen die im Gutachten stehen eingehalten MUSS der Jonny das Ding abnehmen! Nix riesen Geschiss wegen Einzelabnahme nach §21. Nix mit vielleicht noch dies vielleicht noch jenes. Der Bart ist ab!!

Änderungsabnahme nach §19 heißt das Zauberwort.

Mal davon abgesehen dass man auch nicht zwingend auf den TÜV angewiesen ist. DEKRA GTÜ KÜS FSD alle können das dann durchwinken. Geil wa?!

 

Dass man nicht mit einem Mülleimer vorfährt ist echt ein klasse Geheimtipp :wallbash:

 

Jetzt ist es natürlich leider so dass auch das Teilegutachten die Moppets ab 89 diskriminiert.

Ist ja auch richtig so! Die ab da geltenden Emissionsvorschriften können Malossi und co. nicht einhalten. 

 

RICHTIG SPANNEND IST ABER DASS ANSCHEINEND EINIGE TÜV FUZZIS AUF BASIS DES TEILEGUTACHTENS EINEN 21er MACHEN!! FÜR ROLLER NACH 1989 :aaalder: :cheers:

Das ist mal definitiv nicht rechtmäßig! Entweder haben die keine Ahnung oder :zzz:

Aber egal! Damit steht es drin! 100% legal ist es noch immer nicht. Weil es halt Falschbeurkundung ist. Aber wenigstens ist damit das Thema Versicherungsschutz und Steuerhinterziehung vom Tisch. Und das ist das wirkliche Problem am pimpen! 

Das popelige Knöllchen von der Polente wegen was nicht eingetragen ist dagegen Pipifax!

 

Nur mal so und alles :thumbsup:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das kommt halt auf deinen Prüfer drauf an, ne generelle Aussage kann hier ja nicht getroffen werden.

 

ich kann dir nur sagen, als ich das 177er Polini Kit in einer PX80 mit PX125 Motor mit EZ 82 hab eintragen lassen, hab ich den Prüfer gefragt ob er mir das auch in eine Karre nach 89 einträgt: Aussage: „wenn das Teilegutachten für die Vespa mit der jeweiligen FIN ausgestellt ist, ist das überhaupt kein Problem“ 

 

so ende Banane.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi orpheus

dann wäre es auch sauber!

was wird er aber sagen wenn im Gutachten explizit drin steht dass Moppets ab 1.1.1989 ausgeschlossen sind!? FIN hin oder her.

 

Wie gesagt alle Theorie ist geduldig! Interessant wäre ob es tatsächlich ganz real schon mal irgendwo gefunzt hat. Und ob dann §19 oder §21 drüber steht.

Dann gäbe es nämlich eine Briefkopie und da steht nix mehr von 89 drin.

und damit wären die Erfolgsaussichten nochmals besser denke ich.

 

peace 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Änderungsabnahme nach §19 StVZO

 

edit: und ja es steht explizit drin, dass es nach 89 nicht verbaut werden darf ... Prüfer meinte, dass es egal sei, wenn vorne im TGA die FIN eingetragen wurde. 

Bearbeitet von orpheus
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Jahre später...
  • 10 Monate später...

Hallo,

 

ich würde den Polini 177 mit Gutachten gerne in meine P80X einbauen und eintragen lassen. BJ 81, zur Zeit ist ein DR 135 drauf & eingetragen.

Leider sind ja die 80er (V8X1T) nicht im Verwendungsberich des Gutachtens.

Daher haben mich alle TÜVs und GTÜs abgewimmelt, bei denen ich bisher angefragt habe.

 

Hat jemand das schon mal auf einer 80er eingetragen bekommen, und kann mir Tipps geben wie & wo das funktioniert hat?

Danke & Grüße

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 10 Monate später...
Am 5.1.2019 um 10:03 hat orpheus folgendes von sich gegeben:

Das kommt halt auf deinen Prüfer drauf an, ne generelle Aussage kann hier ja nicht getroffen werden.

 

ich kann dir nur sagen, als ich das 177er Polini Kit in einer PX80 mit PX125 Motor mit EZ 82 hab eintragen lassen, hab ich den Prüfer gefragt ob er mir das auch in eine Karre nach 89 einträgt: Aussage: „wenn das Teilegutachten für die Vespa mit der jeweiligen FIN ausgestellt ist, ist das überhaupt kein Problem“ 

 

so ende Banane.

Naja, es ist ja auch logisch, dass der Prüfer das dann eintragen würde, wenn das Teilegutachten mit der FIN übereinstimmt.

Denn mit dem Teilegutachten würde ja SIP dann bestätigen, dass auch die Abgaswerte eingehalten werden.

Da dies aber nicht der Fall ist, wird SIP das Teilegutachten nicht für FIN´s nach EZ 01.01.1989 ausstellen.

Somit gibt es die Debatte ja eigentlich gar nicht. Der Prüfer würde jedenfalls keinen Fehler machen, wenn er nach Gutachten die Eintragung vornimmt, denn er muss sich ja darauf verlassen können, dass das Teilegutachten richtig ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

On 3/13/2022 at 12:04 PM, MeenzR said:

Hallo,

 

ich würde den Polini 177 mit Gutachten gerne in meine P80X einbauen und eintragen lassen. BJ 81, zur Zeit ist ein DR 135 drauf & eingetragen.

Leider sind ja die 80er (V8X1T) nicht im Verwendungsberich des Gutachtens.

Daher haben mich alle TÜVs und GTÜs abgewimmelt, bei denen ich bisher angefragt habe.

 

Hat jemand das schon mal auf einer 80er eingetragen bekommen, und kann mir Tipps geben wie & wo das funktioniert hat?

Danke & Grüße

Wundert mich ein wenig, die 80er PX ist ja baugleich mit der PX125-150, bis auf Motor und Gabel und Kleinkram der nicht relevant sein dürfte. Da kannst du gerne den Sachverständigen drauf verweisen, das kann er auch fix abgleichen im System, vorausgesetzt er blockt nicht grundsätzlich.

 

Einfach mal hingehen und persönlich abstimmen könnte da helfen. Kann sein dass es an der Gabel und der Leistung der Vorderbremse scheitert. Aber da kann man was gegen tun und Umbau auf Lusso Gabel & Bremse wird von Sachverständigen immer gern gesehen...

Bearbeitet von Labrat XL
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 23 Minuten hat Labrat XL folgendes von sich gegeben:

Ich verstehe nicht warum SIP die 80er nicht mit ins Gutachten aufgenommen hat, kann ich nicht ganz nachvollziehen...

Der 80er Motor müsste am Zylinderfuß gespindelt werden, braucht eine 57mm Kurbelwelle und ein längeres Getriebe bzw. Primärübersetzung, evtl. noch ein anderes Ölpumpenrad für den Polini....das alles müsste in einem Gutachten definiert und getestet werden -> unbezahlbar.

Einen Versuch wäre es wert, zuerst das 80er Gehäuse als baugleiches Austausch- oder Ersatzgehäuse für ein 125er Gehäuse vorzuführen, begutachten und dann mit diesem Gutachten als Ersatz-125er eintragen zu lassen - wenn die sachkundige Fachkraft mitspielt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

6 minutes ago, makro said:

Der 80er Motor müsste am Zylinderfuß gespindelt werden, braucht eine 57mm Kurbelwelle und ein längeres Getriebe bzw. Primärübersetzung, evtl. noch ein anderes Ölpumpenrad für den Polini....das alles müsste in einem Gutachten definiert und getestet werden -> unbezahlbar.

Einen Versuch wäre es wert, zuerst das 80er Gehäuse als baugleiches Austausch- oder Ersatzgehäuse für ein 125er Gehäuse vorzuführen, begutachten und dann mit diesem Gutachten als Ersatz-125er eintragen zu lassen - wenn die sachkundige Fachkraft mitspielt.

Stimmt, 125/150er Motornummer wäre sinnvoll.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information