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Lambretta LIS 150 Blinker nachrüsten


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vor 9 Stunden schrieb T5Rainer:

egal.

 

Denk mal über Zulassung als 125er nach. Dann brauchst Du keine FRAZ.

und dann ummelden als 150 und die blinker austragen lassen meinst du?

und ie sieht es bei einer oldtimer zulassung aus?

Bearbeitet von ets125
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vor 1 Stunde schrieb Lorbas:

Meine 125er LiS hat einen eingetragenen 186er IMOLA und braucht auch keine Blinker.

 

 

Weil

-  EZ <61(oder 62?)?

- das Glück gehabt, dass der Verantwortliche im Amt die Ausnahmegenehmigung eingetragen hat?

Kommt beides leider nicht für jeden in Frage. Meine DL hat EZ 68 und hier im Amt sind die tlw. extremst unkooperativ.

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Ich kann es dir nicht sagen. Es hat bei der blauen noch nie ein Prüfer nach Blinkern gefragt.

 

Warum, ob der ürsprünglichen Zulassung als 125er, oder weil ich schlicht Glück hatte?! Ich weiß es nicht.

 

Bei meiner 150er LiS hat ein DEKRA Prüfer mal gefragt. Mit der Aussage, dass sie nie Blinker hatte hat er sich zufrieden gegeben. Auch hier kann ich dir den Hintergrund nicht nennen.

 

Vermutlich war er als gebürtiger Mecklenburger von der Optik einer für ihn seltenen Italienerin so erregt, dass er seiner Sinne beraubt war.

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vor 39 Minuten schrieb Lorbas:

Ich kann es dir nicht sagen. Es hat bei der blauen noch nie ein Prüfer nach Blinkern gefragt.

 

Warum, ob der ürsprünglichen Zulassung als 125er, oder weil ich schlicht Glück hatte?! Ich weiß es nicht.

 

Du hattest schlicht Glück und kannst dieses durchaus auch noch weiter haben. Es kann es aber auch mal ein Prüfer beanstanden und dann musst Du entweder nachrüsten oder die Prüfstelle wechseln und hoffen, dass ein anderer Prüfer das wieder übersieht bzw. nicht bemerkt.

 

Ab >125ccm und Erstzulassung ab 01.01.1962 braucht jede Kiste - laut Vorschrift - Fahrtrichtungsanzeiger.

 

P.S.

Die ursprüngliche Zulassung als 125ccm-Fahrzeug ist im Hinblick auf die Blinker dann nicht mehr hilfreich, sobald Du einen Zylinder mit mehr Hubraum als 125ccm verbaust und dieser in die Papiere eingetragen wird. Aber wie oben geschrieben, übersehen das manche Prüfer.

Bearbeitet von Dirk Diggler
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Genau das wollte ich auch gerade schreiben :cheers:

Aaaber, dann ist dieser Satz hier falsch:

vor 23 Stunden schrieb Lorbas:

Meine 125er LiS hat einen eingetragenen 186er IMOLA und braucht auch keine Blinker.

 

 

Deine LiS braucht demnach sehr wohl Blinker.

Und da bist Du in diesem Thread genau richtig :whistling:

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  • 9 Monate später...

Wenn bei mir die fehlenden Blinker mal bemängelt werden sollten,  nehme ich die hier:

 

https://cycl.bike/de/produkt/winglights-mag/

 

Griffe abnehmen, eine Metallscheibe unten einlegen und wieder aufschieben. Blinker halten magnetisch und lassen sich durch Antippen einschalten.

 

Und bei Bedarf lassen sie sich abnehmen und man hat den Roller wieder so da stehen, wie es sich gehört.

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Ohne Blinker würde es mir prinzipiell besser gefallen, aber fällt wohl wegen Bj. aus. Für den Trapezförmigen Schalter müsste dann aber auch das Griffstück getauscht werden? Den verlinkten Schalter finde ich jetzt auch nicht schicker. Hat jemand noch eine andere Lösung? Blinker ohne Zulassung sind ja auch nicht Zielführend. 

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Naja, seit 20 Jahren wurde bei meinen Lambretten (jünger Bj.62 und ü125ccm) nie  der fehlende Blinker bemängelt, egal ob TÜv oder Polizeikontrolle.

Daher würde ich diesen einfachen Weg gehen und hätte erstmal  den vorgeschriebenen Fahrtrichtungsanzeiger montiert.

 

Ob und wie der dann zulässig ist, kann mir der Begutachter dann ja noch erklären...eventuell reicht es aber auch, je nachdem an wen man da gerät.

Versuch macht klug und eine aufwendigere Lösung läßt sich immer noch machen. ;-)

 

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vor 54 Minuten schrieb Doc B:

 

Daher würde ich diesen einfachen Weg gehen und hätte erstmal  den vorgeschriebenen Fahrtrichtungsanzeiger montiert.

 

 

naja genau dass stimmt halt nicht. 

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mal eine Frage anderherum.....muss oder soll man sich die Nachrüstblinker eigentlich in den Schein antragen lassen?

Wenn man sich das eintragen lässt, dann ist es zwar abgenommen aber halt auch für "alle Zeiten" so festgeschrieben.

Was spricht denn dagegen wenn man nix eintragen lässt?

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vor 2 Stunden schrieb Cpt.Howdy:

 

naja genau dass stimmt halt nicht. 

 

Doch doch,

zumindest im Bezug auf die ab Bj.62 vorne vorgeschriebenen Fahrtrichtungsanzeiger.

 

Ob diese dann eine Bauartzulassung haben, steht dann auf einem anderen Blatt.

 

 

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vor 2 Stunden schrieb Friseur:

mal eine Frage anderherum.....muss oder soll man sich die Nachrüstblinker eigentlich in den Schein antragen lassen?

Wenn man sich das eintragen lässt, dann ist es zwar abgenommen aber halt auch für "alle Zeiten" so festgeschrieben.

Was spricht denn dagegen wenn man nix eintragen lässt?

 

In meinen Augen nichts.

Wenn Du gem. StVZO Fahrtrichtungsanzeiger brauchst, müssen ja welche dran sein. Und wenn diese dann eine Bauartgenehmigung haben passt es.

 

Wer also sollte bemängeln, dass das was dran sein muß und zugelassen ist, nicht eingetragen ist :whistling:

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Am ‎27‎.‎03‎.‎2019 um 12:40 schrieb Friseur:

mal eine Frage anderherum.....muss oder soll man sich die Nachrüstblinker eigentlich in den Schein antragen lassen?

Wenn man sich das eintragen lässt, dann ist es zwar abgenommen aber halt auch für "alle Zeiten" so festgeschrieben.

Was spricht denn dagegen wenn man nix eintragen lässt?

Ich bezweifle, dass Nachrüstblinker in den Schein eingetragen werden, weil Blinker nicht eintragungspflichtig sind. Und freiwillige Eintragungen gibt es meines Wissens nach nicht. Nur das Austragen von Blinkern aus dem Schein, wenn das Fahrzeug eigentlich laut Erstzulassung und Hubraumgröße Blinker benötigen würde, ist möglich, wenn auch extrem selten.

 

Wenn du erstzulassungs- und hubraumbedingt (ab 01.01.1962 und >125ccm) Blinker brauchst, dann müssen welche dran sein, ohne dass das extra im Schein vermerkt wird.

Wenn Du erstzulassungs-/und hubraumbedingt keine Blinker benötigst und du trotzdem freiwillig Blinker verbaust, wird das nicht in den Schein eingetragen, aber die Blinker müssen dann trotzdem auch funktionieren.

 

Ob es sich bei Fahrrichtungsanzeiger um die originalen Blinker oder um Nachrüstblinker handelt, ist im Hinblick auf die StVZO unerheblich. Fahrrichtungsanzeiger (in dem Fall für Zweiräder) müssen den Vorschriften der StVZO entsprechen.

Bearbeitet von Dirk Diggler
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vor einer Stunde schrieb Dirk Diggler:

Ich bezweifle, dass Nachrüstblinker in den Schein eingetragen werden, weil Blinker nicht eintragungspflichtig sind. Und freiwillige Eintragungen gibt es meines Wissens nach nicht.

Wenn du erstzulassungs- und hubraumbedingt (ab 01.01.1962 und >125ccm) Blinker brauchst, dann müssen welche dran sein, ohne dass das extra im Schein vermerkt wird.

Mag sein, daß Du das bezweifelst, es stimmt aber so nicht.

Hier fährt eine 180 Super Sport mit T.d.E. ca. 1965 mit Eintragung von erford. Nachrüstblinkern (Hella Lenkerendblinker) herum.

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vor 34 Minuten schrieb T5Rainer:

Mag sein, daß Du das bezweifelst, es stimmt aber so nicht.

Hier fährt eine 180 Super Sport mit T.d.E. ca. 1965 mit Eintragung von erford. Nachrüstblinkern (Hella Lenkerendblinker) herum.

Das glaube ich. Aber heißt nicht, dass automatisch Nachrüstblinker eintragungspflichtig sind. Und gut, dann habe ich mich getäuscht und es gibt Zulassungsstellen, die tragen Nachrüstblinker ein.

Eine Vorschrift/Pflicht, Nachrüstblinker eintragen zu lassen sofern diese den Vorschriften der StVZO entsprechen, kenne ich nicht.

 

Ich antwortete u.a. auf die Frage von Friseur, ".......ob man sich Nachrüstblinker in den Schein eintragen muss bzw. soll?"

Bearbeitet von Dirk Diggler
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Deine Aussage die zu korrigieren war ist diese:

vor 1 Stunde schrieb Dirk Diggler:

Ich bezweifle, dass Nachrüstblinker in den Schein eingetragen werden, weil  ....

 

Schuld daran hatte der TÜV-Sachverständige, der das in seinem Gutachten so vorgekaut hat. Die Zulassungsstelle hat den Schmarrn nur "blind" übernommen.

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vor 1 Minute schrieb T5Rainer:

Deine Aussage die zu korrigieren war ist diese:

Hiermit korrigiere ich meine Aussage dahingehend, dass es ganz offensichtlich eine SS180 gibt, bei der die Nachrüstblinker tatsächlich in den Schein eingetragen wurden. Daher war meine Aussage zuvor, allumfassend falsch, unsachlich, behindert und vor allem anmaßend.

 

Es ist sehr gut, dass es im GSF Menschen gibt, die das bemerken und eine Korrektur anmahnen.

vor 1 Minute schrieb T5Rainer:

 

Schuld daran hatte der TÜV-Sachverständige, der das in seinem Gutachten so vorgekaut hat. Die Zulassungsstelle hat den Schmarrn nur "blind" übernommen.

So wird es gewesen sein.

Bearbeitet von Dirk Diggler
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Ich war mal bei den Göttern des technischen Sachverstands, um bei der SR einen Lenker aus dem Zubehör eintragen zu lassen. Bei der Gelegenheit habe ich gefragt, ob sie mir die Hella-Ochsenaugen auch eintragen könnten (Bei einem Bekannten stehen sie auch im Fahrzeugschein). Die geballte Sachkompentenz in Form von mittlerweile drei(!) Herren hat das aber abgelehnt, da

- die Blinker bauartgeprüft waren

- die EZ des Mofas (1980) den Einsatz der Blinker ohne hintere Blinker erlaubt

Der Jüngste der drei wollte mir dann noch erzählen, dass ich vorne und hinten nicht zwei verschiedene Reifen fahren dürfte. Er wurde aber von dem Silberrücken in dem Trio ganz schnell beseite genommen und aufgeklärt :-D

Heißt hier: Eintragung des Umbaus von vier FAZ auf zwei Lenkerendenblinker wurde als nicht erforderlich angesehen.

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vor 3 Stunden schrieb Dirk Diggler:

Ich bezweifle, dass Nachrüstblinker in den Schein eingetragen werden, weil Blinker nicht eintragungspflichtig sind. Und freiwillige Eintragungen gibt es meines Wissens nach nicht. Nur das Austragen von Blinkern aus dem Schein, wenn das Fahrzeug eigentlich laut Erstzulassung und Hubraumgröße Blinker benötigen würde, ist möglich, wenn auch extrem selten.

 

Wenn du erstzulassungs- und hubraumbedingt (ab 01.01.1962 und >125ccm) Blinker brauchst, dann müssen welche dran sein, ohne dass das extra im Schein vermerkt wird.

Wenn Du erstzulassungs-/und hubraumbedingt keine Blinker benötigst und du trotzdem freiwillig Blinker verbaust, wird das nicht in den Schein eingetragen, aber die Blinker müssen dann trotzdem auch funktionieren.

 

Ob es sich bei Fahrrichtungsanzeiger um die originalen Blinker oder um Nachrüstblinker handelt, ist im Hinblick auf die StVZO unerheblich. Fahrrichtungsanzeiger (in dem Fall für Zweiräder) müssen den Vorschriften der StVZO entsprechen.

Diggler mein geliebter Froind von der Süddeutschen Wasserkannte...

In der Tat trägt mir die für mich zuständige Prüfstelle  immer die Weschba Blinker am Lenker ein.

In den Papieren steht dann "FRAZ. A. D. LENKEREND".

 

Der Vorteil den ich sehe: Damit hab ich die mitdrehenden Dinger (was ja eigentlich nicht zulässig ist) am Lenker und vor allem nur am Lenker legitimiert.

Später haste halt keine Diskussion wegen Mitdrehen, Abstand und Blinker hinten am Fahrzeug. Weil soweit mir bekannt sind ja eigentlich 4 Blinker am Fahrzeug notwendig. Bis BJ 87 zulässig 

Der Nachteil: Dann sind die halt tatsächlich dran. Vorfahren, Abnehmen und wieder abbauen ist dann halt in der Kontrolle blöd. Dan fragt ja der wo die Dinger geblieben sind.

 

Tatsächlich tendiere ich aber eher zum eintragen (sehe hier mehr Vorteile wie Nachteile). Ich wollte hier mal eine andere Sichtweise hören.

 

Ich finde, dass die Freunde von der Prüfstelle immer nett sind und bei einsprechender Ansprache sehr Lösungsorientierung sind. Deshalb habe ich diese Eintragung auch nie so richtig hinterfragt.

Bringt mir ja nichts, wenn ich zwar den Amtlichen Stempel habe aber im Straßenverkehr oder bei der nächsten HU Theater bekomme.

Bearbeitet von Friseur
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