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GSFwa Mehrwertsteuer abschreiben.


tittndidi

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So, jetzt habe ich einmal eine Frage zum Thema Mwst.

Folgendes Problem, mein Wohnmobil steht auf einem grossen Wohnmobil-Stellplatz eingestellt.

Ich habe bis letztes Jahr 600 € inkl.Mwst bezahlt. War auf dem Erlagschein auch so ausgewiesen.

Jetzt bekomme ich für heuer eine Vorschreibung von 720 €, mit dem Vermerk der Vermieterin " Mwst abschreibbar"

Nun zu meinen Fragen.

Kann ich als Privatperson die Mwst abschreiben.

Theoretisch brauche ich ja eine Rechnung der Vermieterin, da ich diese ja beim Finanzamt im Falle einer Überprüfung vorlegen muss.

Kenne mich leider mit dem Thema nüsse aus und google hat mit auch nicht weiter geholfen. Habe lediglich, herausgefunden das man z.B.eine privat angemieteten Parkplatz bei der Arbeitsstätte abschreiben kann.

 

Besten Dank im voraus.

Grüsse Didi.

 

 

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Also wenn du meinst ob du eine Chance hast die Mwst oder USt vom Finanzamt zurückzubekommen und das als Privatperson dann klares nein. Nur Unternehmer im Rahmen ihres Unternehmens sind zum Vorsteuerabzug berechtigt. Das heißt nur Unternehmer erhalten die MwSt /USt für Betriebsausgaben vom Finanzamt zurück, dafür müssen sie aber auch wie in deinem Fall die Vermieterin die eingenommene MwSt/USt (in deinem Fall die 120€) an das Finanzamt abführen.

Im Grunde hat sich bei dir auch nichts geändert, ausser dass es eine Mieterhöhung gegeben hat.Die letzten Jahre hast du 500€ +20% MwSt (100€)=600€ und jetzt 600€+20%MwSt  (120€)= 720€ bezahlt ODER bisher hat die Vermieterin keine MwSt in Rechnung gestellt und jetzt eben 600 + MwSt. 

 

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Sollte der Vermieter die letzten Jahre keine MwSt. abgeführt haben, so wäre das ja für dich ein ziemlich starkes Argument die Mieterhöhung von 20% abzulehnen.

Auf einen Schlag darf er das sowieso nicht, max. 20% insgesamt in drei Jahren heisst es, auch nur wenn er vorher unter dem Mietspiegel lag.

 

Ist das eine trockene Halle für den Preis?

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Super:thumbsup:

Danke für die Antworten, damit kann ich schon mehr anfangen.

Meine Argumemte der Vermieterin gegenüber sind:

1)  Ich als Privatperson kann keine Mwst von der Steuer absetzen.

2)  Darf die Mieterhöhung nur max. 20% auf drei Jahre gerechnet betragen.

 

@Schmied Es stehen 3 Reihen mit ca. 15  Meter breiten Flugdächern auf dem eingezäunten Gelände.

Pro Reihe sind es 35 Stellplätze, dazu kommen noch etliche Wohnwagen/mobile die einfach im Freien stehen, für die sie auch nuch Miete bekommt.

 

Bearbeitet von tittndidi
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Für Garagen / Stellplätze u.s.w. treffen aber viele Mieterschutzgesetze nicht so zu wie, dies bei Wohnraum der Fall ist. Auch die langen Kündigungsfristen gibt es da nicht. Denke das das in Österreich nicht soviel anders ist, als in Deutschland.

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