BillyTheKid83 Geschrieben 1. Februar 2018 Teilen Geschrieben 1. Februar 2018 Hey Leute, dass neue Versicherungsjahr steht an und ich möchte gerne meine Versicherung online beantragen. Es handelt sich um eine PK50S mit 49ccm und laut Papieren 40 km/h Höchstgeschwindigkeit. Ich stehe jetzt gerade beim Online Antrag ein wenig auf dem Schlauch. Gebe ich jetzt: Roller bis 45 km/h oder Roller bis 50 km/h (bis Dez. 2001) an? (anbei ein Bild der Auswahl der Versicherung) geschwindigkeitstechnisch müsste ich ja 45 km/h wählen baujahrestechnisch die 50 km/h 60 km/h fällt ja meines Wissens aus weil sich das nur auf ostdeutsche Mopeds bezieht (Schwalben, Spatzen etc.) Könnt ihr mir da helfen? Danke :) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
oehli Geschrieben 1. Februar 2018 Teilen Geschrieben 1. Februar 2018 Roller bis 45 kmh, warum die Frage, ist doch eindeutig ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sidewalksurfer Geschrieben 1. Februar 2018 Teilen Geschrieben 1. Februar 2018 (bearbeitet) Es gab anfangs die Beschränkung für Mopeds/Mokicks auf 40 km/h, später dann 50 km/h und ab 2002 auf 45 km/h. Deshalb wäre im Falle des Topiceröffners die Auswahl "Roller bis 50 km/h" baujahresbedingt richtig und weil damit auch die 40 km/h Versionen umfasst sind. Langsamer darf man ja immer sein, wenn es so in der BE steht. Bearbeitet 1. Februar 2018 von sidewalksurfer Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
oehli Geschrieben 1. Februar 2018 Teilen Geschrieben 1. Februar 2018 (bearbeitet) Ab er doch nur, wenn der entsprechende Auspuffkrümmer montiert und die ABE vorhanden ist ? Wenn die Kiste mit 40kmh eingetragen ist, müsste der Umbau (falls vorhanden) dokumentiert sein ? Seinerzeit gab es mit dem (50kmh) Umrüstkrümmer von Piaggio die entsprechenden ABEs. Bearbeitet 1. Februar 2018 von oehli Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sidewalksurfer Geschrieben 1. Februar 2018 Teilen Geschrieben 1. Februar 2018 "Bis 50 km/h" beinhaltet auch Fahrzeuge, die lt. BE nur 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit haben, d. h. sie müssen keine 50 km/h bbH in der BE eingetragen haben. Zudem ist ja schon durch das Baujahr klar, dass der Roller nicht in die 45 km/h Klasse ab 2002 fallen kann. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BillyTheKid83 Geschrieben 1. Februar 2018 Autor Teilen Geschrieben 1. Februar 2018 Also meint ihr, ich sollte die "bis 50 km/h" variante nehmen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
heizer Geschrieben 1. Februar 2018 Teilen Geschrieben 1. Februar 2018 ja Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
heizer Geschrieben 1. Februar 2018 Teilen Geschrieben 1. Februar 2018 wobei, ich hab das ja damals noch total oldschool gemacht. so beim versicherungsvertreter ums eck. war auch einfacher. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nasobem Geschrieben 1. Februar 2018 Teilen Geschrieben 1. Februar 2018 Man könnte auch bei der Versicherung nachfragen was zu tun ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rita Geschrieben 1. Februar 2018 Teilen Geschrieben 1. Februar 2018 korrekt wäre es, das Kästchen Roller bis 40 km/h anzukreuzen, sofern vorhanden bei den meisten Versicherungsscheinen gibt's 40 / 45 / 50 / 60(nur für Fahrzeuge, die vor 89 in der DDR zugelassen waren) Rita leg doch einfach Deine ABE aufn Tisch des Versicherungsvertreters.... und wähle ob mit oder ohne Diebstahlversicherung.... und unter / über 23 Jahre Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sidewalksurfer Geschrieben 1. Februar 2018 Teilen Geschrieben 1. Februar 2018 Die Frage des Topiceröffners stellte sich ja vermutlich gerade deshalb, weil er eben nicht beim Versicherungstypen am Tisch saß, sondern online bestellen wollte... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
heizer Geschrieben 1. Februar 2018 Teilen Geschrieben 1. Februar 2018 Weil man da 2.50 euro sparen kann? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sidewalksurfer Geschrieben 1. Februar 2018 Teilen Geschrieben 1. Februar 2018 Das wäre eine Frage, die der Topiceröffner beantworten müsste... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blaa Geschrieben 1. Februar 2018 Teilen Geschrieben 1. Februar 2018 Oder eine freiwillige Zulassung durchführen.. dann gibts auch ein Leichtkraftkennzeichen jedoch ohne Tüv Plakette - dafür spart man sich auch noch das jährliche Kennzeichenwechseln.. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BillyTheKid83 Geschrieben 2. Februar 2018 Autor Teilen Geschrieben 2. Februar 2018 vor 9 Stunden schrieb heizer: Weil man da 2.50 euro sparen kann? Nein... Weil bei mir (auf dem land) in nächster Nähe nur Versicherer sind die apothekenpreise aufrufen. Ca 50-60€ für das Jahr. Und da wir alle nix zu verschenken haben möchte ich es gerne online machen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PX135DR Geschrieben 2. Februar 2018 Teilen Geschrieben 2. Februar 2018 Nein... Weil bei mir (auf dem land) in nächster Nähe nur Versicherer sind die apothekenpreise aufrufen. Ca 50-60€ für das Jahr. Und da wir alle nix zu verschenken haben möchte ich es gerne online machen.Man kann auch bei der jeweiligen Gesellschaft anrufen und das per Telefon machen... [emoji6]Gesendet von meinem Moto G (5) mit Tapatalk Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Berny1900 Geschrieben 2. Februar 2018 Teilen Geschrieben 2. Februar 2018 Mein Gott, ist doch scheiss egal ob 40, 45 oder 50. Kostet sowieso das gleiche. So ein Aufwand für nix. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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