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Vespa P200E mit “Ausfuhr Tschechien“ angemeldet bekommen


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Hallo zusammen, ich hätte eine Frage zu Anmeldung einer 200er aus den USA die ich vor einiger Zeit gekauft habe. 

Sie kam 1993 nach Deutschland und war schon in DE angemeldet hat auch einen deutschen Fahrzeugbrief, wurde dann aber 

2000 abgemeldet und auf dem Fahrzeugbrief wurde Ausfuhr Tschechien vermerkt. Außerdem ist eine Abmeldebescheiniging dabei. Fahrzeugschein wurde eingezogen. 

Meine Frage ist jetzt, muss ich irgendwas besonderes beachten beim zulassen oder reicht es wenn ich Tüv mache und dann zur Zulassungsstelle gehe und sie anmelde ?

 

merci für eure Hilfe.

 

Beste Grüße 

Franky 

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vor 25 Minuten schrieb nasobem:

Altfahrzeugverordnung, Entsorgungsnachweis, bla...

Fahrzeug stillgelegt und zwar nicht nur vorübergehend, Brief entwertet und den Grund dafür draufgekritzelt.

Könnte das einer erneuten Zulassung im Wege stehen ?

Gekritzelt sieht das ja auch nicht unbedingt aus, eher Schönschrift.

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vor einer Stunde schrieb nasobem:

Altfahrzeugverordnung, Entsorgungsnachweis, bla...

Fahrzeug stillgelegt und zwar nicht nur vorübergehend, Brief entwertet und den Grund dafür draufgekritzelt.

 

 

... wo siehst du, das der Brief ´entwertet´ wurde ? - dazu müsste man die Ecke(n) sehen... ;-)

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Im Jahr 2000 war Tschechien noch kein Mitglied der EU, inzwischen schon. Bedeutet, dass seinerzeit ein Export aus der EU vorlag, also z.B. eine Verzollung, etc. erforderlich war. Innerhalb der EU haben wir aber freien Warenverkehr und ein Fahrzeug aus einem EU-Land kann ohne weitere Formalitäten in ein anderes EU land gebracht werden und dort auch zugelassen werden. Was definitiv gemacht werden muß ist eine technische Prüfung. Ob jetzt aber eine normale HU bei irgendeiner Prüforganisation ausreicht oder eine 21er Abnahme erforderlich ist (in den alten bundesländern nur beim TÜV möglich) ist die Frage. Hängt in erster Linie davon ab, ob der vorhandene deutsche Brief noch gültig ist oder nicht. Entscheidend dafür halte ich allerdings nicht den handschriftlichen Hinweis, sondern z.b. ein entsprechender Stempel mit Dienstsiegel, bzw. was in der Abmeldebescheinigung steht. Inzwischen gibt's die ja nicht mehr, seinerzeit gab's da aber den Vermerkt, ob es sich um eine vorrübergehende oder endgültige Stilllegung handelt. Letztendlich wird Dir aber nur helfen bei der Zulassungsstelle nachzufragen, bei der du den Roller anmelden möchtest, da es da einfach regional unterschiedliche Vorgehensweisen gibt (oder sollte man sagen unterschiedliche Auslegungen der Richtlinien?).

Es gibt z.b. Zulassungstellen, da reicht selbst bei Fahrzeugen, die 30 Jahre abgemeldet waren und die noch den uralten Pappbrief haben, eine normale HU. Klappt aber nicht bei allen Zulassungsstellen.

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Vielen Dank erstmal für die ganzen Antworten! 

Dann werde ich mal bei der Zulassungsstelle vorbei fahren und fragen was ich machen muss. 

Ich hab im Anhang noch ein paar Bilder vom Brief und der Abmeldebescheiniging angehängt. Vielleicht kann ja noch jemand was darüber sagen. 

Beim Brief wurden die Ecken weggeschnitten aber es ist kein Stempel drauf auf dem Irgedwas steht mit entwertet.

 

grüße Franky 

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Am 23.1.2018 um 17:21 schrieb Rita:

der Brief taugt nur noch als Eigentumsnachweis....(und als "Spickzettel" fürn Prüfer zum Abschreiben)

 

Vollabnahme machen und danach problemlos zulassen

 

Rita

warum dient der entwertete brief als eigentumsnachweis? dazu braucht es doch nen kaufvertrag, am besten noch ne eidesstattliche erklärung...

sonst lässt sich das m.e. nicht problemloszulassen..am besten bei deinem amt fragen...ist überall anders

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  • 3 Wochen später...

Vollabnahme ist doch bei Fahrzeugen mit deutschem Brief.....egal wie lange abgemeldet vom Tisch. Dazu gibt es einen Paragraphen der genau das sagt.  Hatte das selbst , dass die Zulassungsdame vom Amt das auch erst nach Vorlage/Auszug des Paragraphen ohne Probleme mit einem über 50 Jahre angemeldeten Brief machte. Den Auszug des Paragraphen gab mir damals mein GTÜ Prüfer. Seitdem klappt das immer. Es muss verkürzt gesagt ein Dokument vorliegen indem die benötigten Daten zu finden sind und zu dem Fahrzeug gehören.

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vor 11 Minuten schrieb gattinator:

Vollabnahme ist doch bei Fahrzeugen mit deutschem Brief.....egal wie lange abgemeldet vom Tisch. Dazu gibt es einen Paragraphen der genau das sagt.  Hatte das selbst , dass die Zulassungsdame vom Amt das auch erst nach Vorlage/Auszug des Paragraphen ohne Probleme mit einem über 50 Jahre angemeldeten Brief machte. Den Auszug des Paragraphen gab mir damals mein GTÜ Prüfer. Seitdem klappt das immer. Es muss verkürzt gesagt ein Dokument vorliegen indem die benötigten Daten zu finden sind und zu dem Fahrzeug gehören.

unsere Zulassungsstelle würde auf Vollabnahme bestehen, da der Brief entwertet wurde

 

Rita

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Am 25.1.2018 um 21:23 schrieb villavespa:

warum dient der entwertete brief als eigentumsnachweis? dazu braucht es doch nen kaufvertrag, am besten noch ne eidesstattliche erklärung...

sonst lässt sich das m.e. nicht problemloszulassen..am besten bei deinem amt fragen...ist überall anders

Soweit ich das weiß, ist der Brief im Besitz des Eigentümers.

Es sei denn jemand kommt an und redet von Diebstahl etc, dann sollte man sowas wie nen Kaufvertrag vorlegen können. Für ne Anmeldung sollte das aber eher unwichtig sein.

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Am 12.2.2018 um 13:29 schrieb Rita:

unsere Zulassungsstelle würde auf Vollabnahme bestehen, da der Brief entwertet wurde

 

Rita


$14 Absatz2 sagt aber ansich aus, dass eine 21er erst erforderlich ist, wenn die Daten gelöscht sind und es keine Unterlagen gibt.
Die Daten mögen ja weg sein, aber es gibt Unterlagen zum Fahrzeug, womit das gehen müsste. Klar...man sitzt am kürzeren Hebel, aber ein netter Hinweis mit der Bitte beim Amtsleiter nachzufragen mit dem Hinweis des §14.(2) FZV hilft im Zweifel ungemein. Ansich ist einer 21 er ja auch kein Riesenthema...viel mehr als bei einer normalen Untersuchung gucken die ja auch nicht...kost halt nur mehr Kohle...was ja nicht sein muss....

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Ich war letzten Donnerstag mal bei der Zulassungsstelle und habe nachgefragt was ich brauche bzw. was ich machen muss um das Fahrzeug wieder anmelden zu können. Nachdem die zwei Damen ein paar Minuten in ihrem Computer gestöbert haben( keine Ahnung was die geschaut haben) hat die eine zu mir gesagt wenn das Fahrzeug Tüv hat, hat Sie kein Problem damit den Roller zu zulassen. 

Der Tüv macht das dann schon hat sie gemeint. Ich fahr den Roller jetzt dann einfach mal beim örtlichen Tüv vor und schau was der meint, aber ich denke es wird auf auf eine normale Haupuntersuchung raus laufen. 

Vielen Dank für die ganze Hilfe, jetzt hab ich aufjedenfall wieder was dazu gelernt :thumbsup:

 

Grüße Franky 

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    • Moin,   da Österreich und Belgien (meines Wissens nach) E5-Sprit mittlerweile gekippt haben, der Sprit nach der aktuellen Diskussion auch in D auf der Kippe steht und auch das übrige europäische Ausland zumindest grundsätzlich keinen E5-Sprit mehr vorhalten muss, mache ich mir aktuell etwas Sorgen, was meine 87er PX in Zukunft durch den DR 135 jagen darf. Klar, ich könnte auf Premiumsprit umsteigen, aber dafür wird bei den üblichen Markentankstellen auch Premium kassiert, das steht meiner Ansicht nach in keinem Verhältnis. Die Suchfunktion habe ich schon in Anspruch genommen, aber zu dem Thema keine Diskussion gefunden - nur im Zusammenhang mit Simmerringen wurde E10 kurz gestreift.   Meine Fragen in die Runde:   1. Bin ich richtig informiert, dass die PX in Standardausführung kein E10 verträgt? 2. Muss ich für E10 etwas beim Zweitaktöl beachten? 2. Um die Vespa E10-tauglich zu machen, müsste ich nach allem, was bisher diskutiert wurde, auf jeden Fall die Simmerringe wechseln (die BGM vom SCK werben beispielsweise damit, E10-resistent zu sein). Das bedeutet nach meinem bescheidenen Wissen, den Motor zu spalten, um an alle Ringe ranzukommen - ist zwar Arbeit, aber könnte sich langfristig lohnen. Wäre es mit einem Schwung Dichtringe und Gehäusedichtungen getan (wenn ich schon spalten muss, dürfte es sinnvoll sein, die Gehäusedichtungen gleich mitzumachen, die Kosten sind überschaubar), oder übersehe ich irgendwo weitere Bauteile? Nichts machen und Premiumsprit tanken (meine Haustankstellen hier in der Nähe führen leider nur den besonders teuren Sprit mit 100 oder 102 Oktan) wäre höchstens eine letzte Option, wenn der Aufwand für mich als Hobbyschrauber ohne ernstzunehmende Werkstatt nicht umsetzbar ist.   Ich freue mich auf eure Meinungen und Gedanken!
    • Sorry, dass ich mit so einer billigen Spako-Frage kommen.    Hab einen neuen SHB 19.19 Vergaser mit Original-Luftfilter. Leider waren für die Stehbolzen keine Muttern zur Befestigung im Set. Seltsamerweise passen meine normalen M4-Muttern nicht drauf. Hab verschiedene Altersklassen probiert. Fühlt sich an, als sei die Steigung nicht passend. Kommt da was spezielles drauf?  
    • Kannst Du aber sicher auch ablassen und wiederverwenden, falls Einfüllmöglichkeit vorhanden.
    • bin da bezüglich "atmender" welle beim polinizei, kugellager, und gut ist. verstehe daher auch nicht die umrüsterei der malle gehäuse auf das anachronistische t5 lager. beim db patent ging es vermutlich um gleitlager, oder liege ich da falsch?
    • von 11/93, also n ganz junger alter. der bereitet mir ziemliche freude, gutes auto. 
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