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Muss man bei einer italienischen V50 für den Tüv Bremslicht und Blinker nachrüsten ?


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vor 1 Stunde schrieb HELL:

Meine deutsche Spezial hat weder Blinker noch Bremslicht. Blinker wie oben schon steht erst ab 125ccm. 

das ist aber nicht original

deutsche Special wurden alle mit Blinker und Bremslicht. ausgeliefert!!

 

Rita

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nee... der TÜv macht die Abnahme und das Gutachten zur Erlangung der BE - diese wird dann beim Amt ausgestellt... der Tüv kann keine BE austellen...

 

ohne das Austellen der BE darfst du dann die Fuffi sonst immer noch nicht legal bewegen...

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vor 4 Minuten schrieb hacki:

...der BE - diese wird dann beim Amt ausgestellt... der Tüv kann keine BE austellen...

 

"BE wird beim Amt ausgestellt" klingt toll. :-D

Ich kenne das aber nur so, daß der Büttel sein Dienstsiegel auf das TÜV-Gutachten draufstempelt und abzeichnet.

Der "Wisch" ist dann die BE.

Bearbeitet von T5Rainer
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ah ok - bei uns ( DO/NRW ) bekommt man wirklich ne ´neue´ BE.. schaut ähnlich der ori aus nur ´senkrecht´ gedruckt... auch auf so nem ´spez´ Papier...

 

und ganz dick der Stempel: Betriebserlaubnis erteilt - der Regierungspräsident ( in unserem Falle Arnsberg/NRW )...  dieses wird dann auch in der Rechnung separat aufgeführt ( Erteilung einer BE )..

 

aber ich denk egal wo: ohne Stempel/BE - Erteilung nix Legal fahrn...:satisfied:

 

 

Bearbeitet von hacki
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Der TÜV begutachtet und gibt dann je nach Bundesland ein Datenblatt aus, das z.B. in Hessen an die Zentrale versendet werden muss, oder auch direkt mit zur Zulassungsstelle mitgenommen werden kann. Hier gibt's dann gegen Gebühr den Stempel.

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Streng genommen muss es in Deutschland überall gleich sein, da das Straßenverkehrsgesetz ein Bundesgesetz ist.

Ein Gutachten wird nur zur Erlangung der Betriebserlaubnis erstellt. Wenn man sich diese Gutachten durchließt, wird auch irgendwo dieser Hinweis mit der Straßenverkehrsbehörde stehen.

 

Grüße

Wenne

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vor 2 Stunden schrieb Wenne:

Streng genommen muss es in Deutschland überall gleich sein, da das Straßenverkehrsgesetz ein Bundesgesetz ist.

Ein Gutachten wird nur zur Erlangung der Betriebserlaubnis erstellt. Wenn man sich diese Gutachten durchließt, wird auch irgendwo dieser Hinweis mit der Straßenverkehrsbehörde stehen.

 

Grüße

Wenne

 

 

... jenau :satisfied:

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Aber die V50 hat doch auch keine Kennzeichenbeleuchtung. Meine deutsche V50 Special mit 4-Fach Blinker von ´79 hat das "ET3-ETS-V50"-Rücklicht ohne Klarglasfenster fürs Kennzeichen.

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