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Polini 207 oldschool


DUCMAN166

Empfohlene Beiträge

Moin zusammen! :cheers:

Ich habe den asbachuralt 90s 200er Polini eingetragen. Allerdings noch in der 1-Kolbenring-Version, für die das Gutachten (inkl. der Zeichnung!) galt/gilt. Mal angenommen ich würde beabsichtigen den Zylinder auf das nächste Übermaß bringen zu lassen um einen frischen Kolben einzusetzen: Habe ich dann ein Problem im Fall des Falles? Den 1-Kolbenring-Kolben gibt's ja nicht mehr. Klar, kann ich den TÜV anrufen, aber von den Angsthasen (speziell am Tel.) bekommt man keine brauchbaren/realistischen Antworten. Nur so einen schwarz/weiß Paragraphen-Schwachsinn. Da rege ich mich nur unnötig auf. Kann einer von Euch was dazu sagen? Oder ist das Latte? Die grundsätzliche Kolbengeometrie ist ja gleich. Nur eben die Sache mit zwei statt einem Kolbenring.

 

Danke & Gruß,

Jockel

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vor 5 Minuten schrieb DUCMAN166:

...bekommt man keine brauchbaren/realistischen Antworten...

 

Und die erwartest du dir hier :muah:

 

Ich sag - sowas von scheißegal! Im "Fall des Falls" kann ich mir nicht vorstellen, dass jemand den Roller zerlegt, Kolben, Laufbahn etc. vermisst, abgleicht und dann stresst, weil da ja 2 Kolbenringe drauf sind :wallbash:

 

Greetz :cheers:

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Mir wäre wichtiger zu wissen, ob bei der Version mit 2 Ringen die Ringpinne brauchbar sitzen oder die Position verändert werden muss.

 

Da der Hersteller die 1 Ring Variante nicht mehr herstellt bist du ja eh „gezwungen“ auf ein gängiges Originalteil zurückgreifen...

 

Dem Stress beim TÜV würd ich mir sparen 

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Eye! Der TÜV hat eine Technik-Hotline. Eine 0900er-Nummer für 1,86 EUR/Min vom Festnetz aus! Die Prüfstellen in der Umgebung haben ALLE auf eine Zentrale umgeleitet. Keine Chance dort jmd. zu erreichen. Es wurde mir empfohlen mit dem Fzg. einfach mal bei einer Prüfstation vorstellig zu werden. Diese elenden Versager. Gestern wie heute :shit:

 

Bei der DEKRA hingegen habe ich an einer Prüfstelle sofort einen Sachverständigen ans Telefon bekommen: "Technisch gesehen unbedenklich. Schwarz/Weiß betrachtet illegal." So wie ich mir das auch schon gedacht habe.

 

Ich will auch nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Chromfelgen sind ja z.B. auch nicht zulässig.

Daher: Einfach den neuen ÜM-Kolben mit zwei Ringen verbauen und gut is.

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Bei mir ist z.B. einfach nur "Polini Zylinder mit Kennung 200" in den Papieren eingetragen.

Also streng genommen, könnte ich jeden Zylinder mit einer solchen Kennung fahren. Egal ob 1- Ring oder 2-Ring Kolben.

Steht bei Dir in den Papieren explizit drin, dass Du Kolben mit einem Kolbenring fahren darfst oder wird auf das Gutachten in den Papieren Bezug genommen? 2 Kolbenringe wirken sich ja nicht leistungssteigernd aus. Ich hätte da sowas von überhaupt keinen Bedenken...

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Nein. In den Papieren steht nichts drin diesbezüglich. Aber der Zeitpunkt der Eintragung ist bekannt und das zugrunde gelegte Gutachten auch. Also die Daten existieren in der TÜV-Datenbank. Oder in der, der Zulassungsstelle. Wo auch immer.

Der 208er GG-Polini von heute mit zwei Kolbenringen wird ja nicht mehr mit Gutachten/Prüfbericht ausgeliefert. Ist so gesehen nicht mehr eintragungsfähig. Vielleicht liegt's auch darin, dass die Gültigkeit des Gutachten abgelaufen ist. Wie beim 135er & 139er.

 

Mich interessiert's nur. Ich zerbreche mir deswegen jetzt nicht den Kopf.

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Wenn in den Papieren nichts steht, so kann ich mir nicht vorstellen, dass es zu Schwierigkeiten führt.

Ich hab' mit den alten Papieren vom alten GG-Polini den aktuellen GG-Polini eingetragen, wobei, wie gesagt nur drin steht "Zylinder Polini, Kennung 200" oder sinngemäss. Also weiss kein Mensch ob das ein neuer / alter GG- oder Alu-Bolle ist...

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Mach einen Polossi draus und fertig.

Ich habe auch den Polini eingetragen. 1 Ring Kolben hat völlig versagt. Umstelltung auf Asso Kolben (Malossi). Musste dann mit einem Leistungsgutachten (also einmal auf die Rolle) zum TÜV und dann wurde mir eingetragen:

Zitat

*ZIFF.7:LEISTUNGSSTEIG.D.GEÄND.KOLBEN U.ZYL. (BOHRUNG 68MM,KENNZ.POLINI 200)*

 

Also die haben noch nicht mal umgetragen auf 68,5mm.:lookaround:

 

 

 

 

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Am 1.12.2017 um 08:34 schrieb DUCMAN166:

Da rege ich mich nur unnötig auf. Kann einer von Euch was dazu sagen? Oder ist das Latte? Die grundsätzliche Kolbengeometrie ist ja gleich. Nur eben die Sache mit zwei statt einem Kolbenring.

 

 

Bei allem gebotenen Respekt: das ist ja hanebüchen, über was Du Dir hier Gedanken machst. Es mag ja sein, dass sich durch den Einbau eines neuen Kolbens mit zwei statt einem Ring das Abgasverhalten geringfügig ändert. Die Leistung dürfte hingegen eher unverändert bleiben.

 

Und was soll jetzt "im Falle eines Falles" passieren ? Leistungsfreiheit in der Kraftfahrhaftpflichtversicherung ? Du zahlst also bei einem Unfall bis an Dein Lebensende. 

Ich zitiere mich mal selber, damit ich denselben Scheiß nicht immer wieder zum Besten geben muss:

 

Zitat

Dachte schon, jetzt geht es wieder los in der Richtung: Siproad nicht eingetragen, Unfall und Du zahlst bis an Dein Lebensende, Haus versteigert, Frau ins Frauenhaus, Kinder ins Kinderheim.

Dem ist nicht so, weil es der Gesetzgeber schlicht vermeiden wollen, einen DR-Fahrer mit seinen mageren 10PS am HiRa seiner wirtschaftlichen Existenz zu berauben. Eine absolut nachvollziehbare Entscheidung, deshalb auch die Regressbegrenzung auf 5000€ im Schadensfall (gilt übrigens auch für Polini Fahrer, etc.).

 s. auch z.B. hier

 

https://www.germanscooterforum.de/topic/223417-sip-road-tüvabnahme/?page=2

 

Wer seine Leistung verdoppelt und die Kiste hinterher 20 km/h schneller läuft, mag  sich diese Gedanken zu Recht machen., ob ihm das ggf. 5000 Tacken wert ist (falls das überhaupt jemand feststellt).

Beim Tausch des Kolbens bei weitestgehend unveränderter Leistung fehlt es schon an sog. Gefahrenerhöhung. 

M.a.W.: zwischen dem Umbau und dem Schaden (Unfall)  fehlt es an der Ursächlichkeit, die Gefahrenerhöhung ist unerheblich.

 

Umbauen, zufahren und gut ist.

 

Gruss Matthias

Bearbeitet von Matt44
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