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Bargeld wird abgeschafft.


frankfree

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vor 1 Minute hat pötpöt folgendes von sich gegeben:

Wenn alle Preise auf 5Ct. enden, gibt es keine 98er-Gesamtsummen. ;-)

 

Das glaube ich nicht.... es gibt dort genauso 99 Cent oder 1.98er Preise.... es wird am Ende dann auf oder abgerundet!

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vor 3 Minuten hat Rita folgendes von sich gegeben:

und warum bieten Aldi und co an, daß Du ab 20.-€ Einkauf auch Geld abheben darfst....weil dadurch ein Teil des eingenommenen Bargelds gleich wieder außer Haus geht.... und weniger vom geldtransporter des Sicherheitsdienstes(kostenpflichtig) abgeholt werden muß

 

Rita

Das ist ja das Problem... Geld haben ist kostenpflichtig.. :-D

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  • 3 Monate später...

Naja, normal zeigt der Browser ja die URL an, wenn man mit der Maus auf den Link fährt. Dann weiß man immerhin schonmal, dass der obere Link von CDI auf heise.de (Medienverlagshaus, z.B. c't Magazin) und der untere auf biallo.de (Finanzberatungsseite, k.A., wie man die verorten muss) verweist.

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  • 5 Monate später...

Ich hab mal ne Frage: Ich möchte 20.000€ von meinem Konto abheben und mir davon etwas von privat kaufen.
Muss die Bank diese Summe melden (an wen?)?
Wenn ich mir von dem Geld z.B. ein Auto kaufe und der Verkäufer diese Summe auf sein Konto einzahlt, muss dessen Bank irgendwie aktiv werden? Ein gewerblicher Verkäufer müsste es versteuern, klar.
Welche Summen kann ich denn ohne "auffällig" zu werden bar oder per Überweisung transferieren? Kann man das irgendwo nachlesen?

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vor 44 Minuten hat Quickshifter folgendes von sich gegeben:

Vermutlich wegen der Gefahr von Geldwäsche. Daher würde mich interessieren, ab wann Zoll oder Finanzamt von der Bank proaktiv auf größere Bargeldtransfers informiert werden.

 

Das lässt sich so einfach nicht beantworten. Es gibt in Deutschland keine Meldepflicht, die nur durch die Betragshöhe als Solche ausgelöst würde. Banken unterliegen ab Beträgen von 15.000.- EUR besonderen Sorgfaltspflichten. Meldungen haben jedoch in allen Verdachtsfällen zur erfolgen, unabhängig der Höhe des Betrags. Und Verdachtsfälle können sich aus vielfältigen Umständen heraus begründen. Nachlesen kannst du im Geldwäschegesetz, insbesondere § 10 und § 15 GwG, ich bezweifle aber, dass du da recht schlau draus wirst (was nicht an dir liegt...).

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Wenn etwas per Überweisung von statten geht, ist eh alles dokumentiert in der Regel. Alle Summen ab 10k in BAR muss der Empfänger sich vergewissern, das dieses Geld z.B. nicht aus illegalen Geschäften, geklaut, veruntreut usw. ist. Wie das der Käufer dem Verkäufer (Empfänger) klar macht ist natürlich nicht so einfach, reicht aber in der Regel aus um vor dem Staat zu bestehen. 

 

Bei Bareinzahlungen in der Bank sind ja nur bestimmte Summen am Automaten möglich, werden aber von den Banken bei Bedarf kontrolliert und müssen vom Einzahler dokumentiert werden. 

 

Ich habe letzten einen Anruf meiner Bank bekommen, weil ein Kunde nur einen (zwar in Verbindung zu mir) Namen als Kontoinhaber verwendet hat, und nicht meinen realen Firmennamen dazu geschrieben hat. Die Bank wollte sich vergewissern ob das so ok ist und ich der Empfänger sei. Summe waren 2900 Euro.... Ist das erste mal so in dieser Art vorgekommen. Diese Summe ist auch nichts aussergewöhnliches bei mir, hab aber persönlich nicht darauf geachtet, was der Kunde als Kontoinhaber jeweils eingetragen hatte.

 

Banken passen da wohl schon auf. Die Grenzen allerdings hab ich nicht wirklich so rausgefunden.

 

 

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vor einer Stunde hat zimbo folgendes von sich gegeben:

Banken passen da wohl schon auf. Die Grenzen allerdings hab ich nicht wirklich so rausgefunden.

 

Ja, extrem. Jede mittelgroße Sparkasse z.B. beschäftigt mittlerweile mehrere Mitarbeiter ausschließlich zur Kontrolle etwaiger Geldwäschesachverhalte.

 

vor einer Stunde hat zimbo folgendes von sich gegeben:

Alle Summen ab 10k in BAR muss der Empfänger sich vergewissern, das dieses Geld z.B. nicht aus illegalen Geschäften, geklaut, veruntreut usw. ist

 

Die Grenze von 10.000.- gilt nicht für Kreditinstitute, dort sind es 15.000.- (§ 10 III GwG). Desweiteren besteht bei Überschreitung des Grenzwertes zunächst keine generelle Verpflichtung, sich über die saubere Herkunft "zu vergewissern". Erst wenn das erforderliche Risikomanagement besondere Risiken/Anhaltspunkte für eine "unsaubere" Herkunft ergibt, müssen angemessene Maßnahmen zur Aufklärung ergriffen werden. Lässt sich das dann nicht klären, kann es insbesondere für Banken lustig werden. Sie dürfen die Geschäftsbeziehung zum Kunden von Gesetzes wegen  nicht aufrecht erhalten, müssen diese also kündigen, dürfen andererseits nach dem Gesetz nichts unternehmen, was die Ermittlungen der Behörden gefährdet, insb.  den Kunden  nicht über den Geldwäsche- oder Terrorfinanzierungsverdacht etc. informieren. Richtig spaßig wird es dann, wenn der Kunde sich gegen die Kündigung wehrt und wissen will, warum die Geschäftsbeziehung gekündigt wird. Spätestens im Prozess kommt man dann als Bank nicht umhin, in irgend eine Richtung gegen das Gesetz zu verstoßen (Verteidigung der Beendigung der Geschäftsbeziehung geht halt nur durch Karten auf den Tisch. Das kann dann ausschnittsweise so aussehen, falls das jemanden interessiert :sigh: ( Rechte liegen bei mir):

 

"Die Antragsgegnerin unterliegt damit grundsätzlich bereits den allgemeinen Sorgfaltspflichten gemäß § 10 GwG sowie im konkreten Fall den verstärkten Sorgfaltspflichten gemäß § 15 GwG.

 

Gemäß dem risikobasierten Ansatz des § 15 Abs. 2 GwG haben Verpflichtete stärkere Sorgfaltsplichten zu erfüllen, wenn sie im Rahmen der Risikoanalyse oder im Einzelfall unter Berücksichtigung der in Anlage 1 und 2 genannten Risikofaktoren feststellen, dass ein höheres Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung bestehen kann. Gemäß § 15 Abs. 3 GwG liegt ein höheres Risiko insbesondere auch dann vor, wenn es sich um Transaktion handelt, die im Verhältnis zu vergleichbaren Fällen ungewöhnlich abläuft (vgl. § 15 Abs. 3 Ziffer 2 b GwG).

 

Gemäß § 15 Abs. 4 Ziffer 2 hat die Antragsgegnerin in diesen Fällen angemessene Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die Herkunft der Vermögenswerte bestimmt werden kann, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder der Transaktion eingesetzt werden. Gemäß § 15 Abs. 5 GwG sind die Transaktionen zu untersuchen, um das Risiko der jeweiligen Geschäftsbeziehung oder Transaktionen im Bezug auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung überwachen und einschätzen zu können.

 

Ist der Verpflichtete, hier die Antragstellerin, nicht in der Lage, die verstärkten Sorgfaltspflichten zu erfüllen, so gilt § 10 Abs. 9 GwG entsprechend (vgl. § 15 Abs. 9 GwG). Gemäß § 10 Abs. 9 GWG ist es der Antragsgegnerin in diesen Fällen nicht gestattet, eine Geschäftsbeziehung zu begründen oder, soweit bereits bestehend, fortzusetzen. Die Geschäftsbeziehung ist daher von Gesetzes wegen durch Kündigung oder auf andere Weise zu beenden (§ 10 Abs. 9 Satz 2 GwG in Verbindung mit § 15 Abs. 9 GwG).

 

Sowohl das Land, aus dem die eingehenden Gelder (palästinensische Gebiete) stammen als auch die Branche werden gemäß Risikoanalyse der Antragsgegnerin in Übereinstimmungen mit den Veröffentlichungen von Transparency International, der FATF, den Lageberichten von BK und LKA sowie der Anlage 2 zum GwG als mit erhöhten potenzial für Geldwäsche angesehen.

 

Gemäß Anlage 2 zum GwG, dort Ziffer 3 insbesondere a und d lagen im streitgegenständlichen Fall Faktoren bzgl. des sogenannten geographischen Risikos vor, da die palästinischen Gebiete nicht über hinreichende Systeme zur Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verfügen.

 

Darüber hinaus werden in Anlage B5 abschriftlich die gemeinsamen Hinweise des Bundeskriminalamts sowie der Financial Intelligence Unit (FIU) Deutschland Zentralstelle für Verdachtsmeldungen, zu Anhaltspunkten der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zur Akte gereicht. Folgende der dort genannten Anhaltspunkte waren einschlägig:

 

-I. 1.4: Kunde stammt aus einem Staat ohne gleichwertige Standards unter Bezug auf Geldwäscheprävention oder er hält sich bekanntermaßen häufig dort auf.

 

-I. 1.8: Zweifel an der Identität oder Integrität der beteiligten Kunden sowie der (wirtschaftlichen) Sinnhaftigkeit der von ihnen oder durch sie veranlassten Transaktionen.

 

- I. 1.19: Auffälliger nicht nachvollziehbarer wirtschaftlicher Hintergrund des Unternehmens…

 

- I. 3.1: Überweisungen aus Staaten, die nicht dem EU-Recht entsprechende offenlegungspflichten bzw. gleichhaltigen internationalen Standards in Bezug auf Geldwäscheprävention unterliegen.

 

- II. 3.6: Konten, die intensiv zum Auslandszahlungsverkehr genutzt werden, bei denen weder Kreditiv- noch Scheckzahlungen vorkommen.

 

Der Antragsgegnerin lagen für die Herkunft der Vermögenswerte lediglich Aussagen des Antragsstellers vor, deren Richtigkeit zu überprüfen sie nicht in der Lage war. Anhaltspunkte für tatsächliche Geschäftsvorgänge, wie vom Antragssteller behauptet, insbesondere die tatsächliche Umsetzung der Fahrzeugexporte gab es weder seitens des Antragsstellers noch waren solche aus dem streitgegenständlichen Kontoverbindungen ersichtlich."

Bearbeitet von milan
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@milan

wir hatten im Rahmen meiner Tätigkeit erst so eine "GWG-Schulung". Ich wollte das ganze nur etwas vereinfacht darstellen. 

 

In meinem Fall ist diese 10k Grenze zwar selten ausgereizt, also das ein Kunde bei mir bar bezahlt über 10k, aber ich musste an dieser Schulung teilnehmen. Ich muss sogar jeden Kunden bei einer Finanzierung (die nicht ich anbiete, nur Vermittler) das er eine GWG Textung von mir bekommen hat..... 

 

Alles in allem eine Katastrophe... jedem wird alles irgendwie schwerer und schwerer gemacht....

 

 

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vor 30 Minuten hat zimbo folgendes von sich gegeben:

 

 

Alles in allem eine Katastrophe... jedem wird alles irgendwie schwerer und schwerer gemacht....

 

 

 

Da bin ich voll bei dir. Gerade ihr Vermittler und Makler werdet im Gesetz auch noch besonders erwähnt und behandelt. Und allein das Gesetz zu lesen und aus sich heraus zu verstehen ist schon kaum möglich.

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  • 2 Monate später...

@heizer Also irgendwie verstehe ich deine Verwendung von Smilies nicht. Bei Witzen klickst du gerne mal auf den Heulenden. Und wenn dir etwas nicht passt, wird der Lachende angeklickt.

Was machst du, wenn du auf der Autobahn unterwegs bist, und jemand will dich mit Lichthupe und Blinker links von der Überholspur jagen? Wirfst du ihm dann ein Küsschen zu, anstatt ihm den Mittelfinger zu zeigen? 

Screenshot_20210120_102714.jpg

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den lass ich einfach vorbei.:-D

ich fahr aber eh selten auf der linken spur, daher hab ich das problem auch selten.

 

und ja, ich finde viele verschwörungsmärchen deutlich witziger als das zehnte witzbildchen von fb.

Bearbeitet von heizer
  • Haha 1
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Gerade eben hat kuchenfreund folgendes von sich gegeben:

Also ist der Name Heizer ähnlich gemeint, wie die Sache mit den Smilies? Wow, das ist konsequent! :-D

 

 

 

nein, ich unterscheide hier stark zwischen strassenverkehr und rennstrecke.

wobei, ich merke das ich alt werde und langsamer. :-D die prioritäten verschieben sich so langsam.

vielleicht sollte ich mal über eine änderung des nicknames nachdenken.

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vor 44 Minuten hat kuchenfreund folgendes von sich gegeben:

Was machst du, wenn du auf der Autobahn unterwegs bist, und jemand will dich mit Lichthupe und Blinker links von der Überholspur jagen? Wirfst du ihm dann ein Küsschen zu, anstatt ihm den Mittelfinger zu zeigen? 

Noch nie versucht? Die Reaktionen sind ein Traum!

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vor 6 Minuten hat BugHardcore folgendes von sich gegeben:

Noch nie versucht? Die Reaktionen sind ein Traum!

 

Ich glaube, ich werde es mal testen! Ich bin mir sicher, jeder lichthupende Proll freut sich, wenn ihm ein übergewichtiger Mittvierziger als Reaktion auf seine Drängelei ein Küsschen zu wirft. :wheeeha:

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vor einer Stunde hat Schanzer folgendes von sich gegeben:

Kontaktlos schön und gut aber die Tastaturen und Plastikstifte sind mit Sicherheit infektiöser als jede Banknote. Die hat pro Stunde sicher weniger Kontakt zu Menschen als die versiffte Tastatur.

Irgendwie blöd: entweder hol ich mir die Bakterien vom Bankomat oder am Terminal im Supermarkt beim bargeldlosem Bezahlen?:whistling::sigh:

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