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Hilfe bei Eintragung


Empfohlene Beiträge

Hi Leute,

benötige für die Eintragung von zwei Teilen eine Kopie der Eintragung das so ein Teil schon mal eingetragen wurde.

Hoffe dass war verständlich?!

Der nette TÜV Mann meinte dass er mir die Teile einträgt, wenn ich ihm was liefern kann das sowas schon mal eingetragen wurde.

Konkret geht es um folgende zwei Teile

LTH Midrange (lefthand/Carbon) Auspuff

Keihin 28 Vergaser

 

Kann mir da jemand von euch helfen?

 

 

 

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Dafür gibt es aus nachvollziehbaren Gründen keine Persilscheine nach dem Motto one size fits all. Beides hat vereinfacht gesagt Einfluss auf Leistung und Lautstärke, beides wird in diversen Kombinationen mit Zylindern und weiterem gemessen (Leistung, Lautstärke) und variiert demnach in den Eckdaten, die in diesem Verfahren kritisch sind: Leistung und Lautstärke, neben den damit einhergehenden, erforderlichen oder gerne gesehenen Maßnahmen. 

 

Die üblichen Maßnahmen sind: Leistungsgutachten (Händler, Dienstleister) und Lautstärkegutachten (regional abweichend, TÜV oder DEKRA). Sofern das BJ des Fahrzeugs nicht nach einem Stichtag in 1990 liegt. Oder war's '91?

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vor 2 Stunden schrieb sähkö:

Dafür gibt es aus nachvollziehbaren Gründen keine Persilscheine nach dem Motto one size fits all. Beides hat vereinfacht gesagt Einfluss auf Leistung und Lautstärke, beides wird in diversen Kombinationen mit Zylindern und weiterem gemessen (Leistung, Lautstärke) und variiert demnach in den Eckdaten, die in diesem Verfahren kritisch sind: Leistung und Lautstärke, neben den damit einhergehenden, erforderlichen oder gerne gesehenen Maßnahmen. 

 

Die üblichen Maßnahmen sind: Leistungsgutachten (Händler, Dienstleister) und Lautstärkegutachten (regional abweichend, TÜV oder DEKRA). Sofern das BJ des Fahrzeugs nicht nach einem Stichtag in 1990 liegt. Oder war's '91?

88 um keine AU machen zu müssen. Bezüglich Lautstärke gibt es einige Baujahre mit Verschiedenen Grenzwerten und Messmethoden. Je älter desto besser. Klar. 

 

Engegen der teilweise vorherrschenden Meinung lässt sich eine Lautstärke über dem baujahrbedingtem Grenzwert übrigens nicht eintragen. Das sogenannte Standgeräusch zwar schon, das hat aber keine Relevanz. Was zählt ist das Fahrgeräusch. 

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