agent.seven Geschrieben 26. Juni 2017 Teilen Geschrieben 26. Juni 2017 Nein, die ABE 4167/1 bezieht sich auf das Fahrzeug selbst. Siehe HIER - pdf-Seite 18 Cool was Du alles findest, bin beeindruck.Sehr das zum ersten Mal. Was also tun um die ABE für den Roller zu bekommen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zweitakteinzylinder Geschrieben 29. Juni 2017 Teilen Geschrieben 29. Juni 2017 War heute bei der DEKRA mit dem Datenblatt. Konnten auch nicht helfen wegen der ABE. Rausnehmen aus dem Blatt geht auch nicht. Konnten nur an den T - Ü - V verweisen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T5Rainer Geschrieben 1. Juli 2017 Teilen Geschrieben 1. Juli 2017 Am 25.6.2017 um 13:09 schrieb Zweitakteinzylinder: Die Zulassungsstelle hat auf dem DEKRA Datenblatt unter "K" die ABE 4167 / 1* entdeckt ... muss diese auf der Vespa nachzuweisen sein... Wenn die Herrschaften unbedingt eine ABE-Nr. am Mopped sehen wollen, werd doch einfach mal kreativ und bring sie am Moped an. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zweitakteinzylinder Geschrieben 10. Juli 2017 Teilen Geschrieben 10. Juli 2017 Kreativität zahlt sich aus Besten Dank Rainer für den Tipp und Eisojo für das Schild mit Gravur! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Speed73 Geschrieben 26. September 2020 Teilen Geschrieben 26. September 2020 Hallo Forum Ja meine Vespa special50 muss auch zur Paragraph 21 zu TÜV Frage muss ein Tacho rein oder geht auch ohne Tacho Da ich im Internet schon beide Varianten gehört habe. Bitte um Info Ob es eine Ausnahme für Oldies gibt Grüße Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T5Rainer Geschrieben 26. September 2020 Teilen Geschrieben 26. September 2020 Tacho muß - keine Ausnahme. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
matzmann Geschrieben 26. September 2020 Teilen Geschrieben 26. September 2020 vor 14 Minuten hat Speed73 folgendes von sich gegeben: Hallo Forum Ja meine Vespa special50 muss auch zur Paragraph 21 zu TÜV Frage muss ein Tacho rein oder geht auch ohne Tacho Da ich im Internet schon beide Varianten gehört habe. Bitte um Info Ob es eine Ausnahme für Oldies gibt Grüße Bevor du da umstrickst such erstmal einen Prüfer der Sie dir überhaupt abnimmt. Es wird z.Zt. schwieriger, da immer mehr merken das die italienischen 50er nicht unbedingt in allen Details der deutschen Version entsprechen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Speed73 Geschrieben 26. September 2020 Teilen Geschrieben 26. September 2020 Ja mache ich. Die Frage ist aber muß einer rein Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T5Rainer Geschrieben 26. September 2020 Teilen Geschrieben 26. September 2020 Ist schon beantwortet. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hacki Geschrieben 26. September 2020 Teilen Geschrieben 26. September 2020 (bearbeitet) vor 5 Minuten hat Speed73 folgendes von sich gegeben: Ja mache ich. Die Frage ist aber muß einer rein JAAAAAAA ! Edith ruft: Siehe Oben Bearbeitet 26. September 2020 von hacki Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Speed73 Geschrieben 26. September 2020 Teilen Geschrieben 26. September 2020 OK Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Merde Vela Geschrieben 26. September 2020 Teilen Geschrieben 26. September 2020 vor 4 Stunden hat matzmann folgendes von sich gegeben: Bevor du da umstrickst such erstmal einen Prüfer der Sie dir überhaupt abnimmt. Es wird z.Zt. schwieriger, da immer mehr merken das die italienischen 50er nicht unbedingt in allen Details der deutschen Version entsprechen. Was soll denn die Schwarzmalerei? Abweichungen, wie z.B. 9" Räder, werden beim 21er ja dann auch eingetragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
matzmann Geschrieben 26. September 2020 Teilen Geschrieben 26. September 2020 (bearbeitet) vor 10 Minuten hat Merde Vela folgendes von sich gegeben: Was soll denn die Schwarzmalerei? Abweichungen, wie z.B. 9" Räder, werden beim 21er ja dann auch eingetragen. Aber nur wenn du Glück hast. Eigentlich ist im Rahmen der 21 eine Geräuschmessung fällig.Wenn du die bezahlen möchtest natürlich kein Problem. Ich mal hier nur so schwarz um klar zu machen das die Abnahme einer italienischen Fuffi nicht trivial ist und um zu vermeiden das hinterher wieder geweint wird „der Prüfer will nicht“. Hab gerade wieder die langen Gesichter mitbekommen als jemand gemerkt hat das für div. PK ab 89 kein Abgasnachweis existiert. Bearbeitet 26. September 2020 von matzmann Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dirk Diggler Geschrieben 27. September 2020 Teilen Geschrieben 27. September 2020 (bearbeitet) Um das mal grundsätzlich klarzustellen. Die Vespa muss (!) jeder dazu autorisierte TÜV-Prüfer für ein Vollgutachten nach Paragraph 21 prüfen, wenn Du die Karre zu so einer Prüfung vorstellst/anmeldest. Wie die Prüfung ausfällt, das steht auf einem ganz anderen Blatt und ist u.a. davon abhängig, ob die Vespa den deutschen Verkehrsvorschriften entspricht. Dass es hier gewisse Ermessensspielräume seitens des Prüfers gibt, was er wie einschätzt, ist klar. Deine V50 Special braucht, wie T5 Rainer schon geschrieben hat, einen funktionierenden Geschwindigkeitsanzeiger (Tacho). Wenn Du Dir unsicher bist, und empfiehlt sich bei so einem Vorhaben i.d.R. sowieso, dann würde ich an deiner Stelle mal zu einer TÜV-Prüfstelle gehen, dein Vorhaben besprechen und vor ab erfragen, was der TÜV-Prüfer an deiner Kiste alles haben/sehen will und ob er z.B. ein Datenblatt/Kopie einer Betriebserlaubnis einer baugleichen Vespa o.ä. benötigt. Und wenn das Vorabgespräch nicht zufriedenstellend verläuft oder erkennbar ist, dass die Bereitschaft des Prüfers nur wenig vorhanden ist, dann suchst du dir eine andere Prüfstelle. Ein vernünftiger Prüfer wird sich etwas Zeit nehmen, mit Dir alles besprechen und Dir sagen, was alles nötig ist und worauf es ankommt. Wenn Du das verstanden hast, wackelst du nach Hause, montierst Du die fehlenden Teile und stellst sicher, dass der Rest wie Licht (vorne/hinten), Bremsen, Motor, Schaltung etc. klaglos funktioniert und vernünftige, am besten neue Reifen vorne und hinten montiert sind. Und ich kann nur raten, 1. erstmal mit der ungetunten V50 Special im Originalzustand aufzutauchen und nicht auch noch solche Tuningmaßnahmen gleich im Rahmen des Paragraph 21 mitabwickeln zu wollen. Kann man machen, empfiehlt sich jedoch nicht. 2. vernünftig aufzutreten, freundlich und höflich nach allem zu fragen und nicht den großen Max zu machen, denn DU willst etwas. Dann sollte das Ganze machbar sein. P.S. Alle meine Vollgutachten nach Paragraph 21 (mit jeweils Rollern ohne bzw. ohne deutsche Papiere) sind genau so gelaufen und waren kein Problem. Bearbeitet 27. September 2020 von Dirk Diggler 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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