Zum Inhalt springen

Vollgutachten gemäß § 21 StVZO


Empfohlene Beiträge

 

Am 25.6.2017 um 13:09 schrieb Zweitakteinzylinder:

Die Zulassungsstelle hat auf dem DEKRA Datenblatt unter "K" die ABE 4167 / 1* entdeckt ...  muss diese auf der Vespa nachzuweisen sein...

Wenn die Herrschaften unbedingt eine ABE-Nr. am Mopped sehen wollen, werd doch einfach mal kreativ und bring sie am Moped an. :whistling:

 

Typensschild-anonym.thumb.jpg.3bf09d7491b8f4d72871623e02249c47.jpg

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...
  • 3 Jahre später...
vor 14 Minuten hat Speed73 folgendes von sich gegeben:

Hallo Forum 

Ja meine Vespa special50 muss auch zur Paragraph 21 zu TÜV 

Frage muss ein Tacho rein oder geht auch ohne Tacho 

Da ich im Internet schon beide Varianten gehört habe. Bitte um Info 

Ob es eine Ausnahme für Oldies gibt 

 

Grüße

 

Bevor du da umstrickst such erstmal einen Prüfer der Sie dir überhaupt abnimmt. Es wird z.Zt. schwieriger, da immer mehr merken das die italienischen 50er nicht unbedingt in allen Details der deutschen Version entsprechen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Stunden hat matzmann folgendes von sich gegeben:

 

Bevor du da umstrickst such erstmal einen Prüfer der Sie dir überhaupt abnimmt. Es wird z.Zt. schwieriger, da immer mehr merken das die italienischen 50er nicht unbedingt in allen Details der deutschen Version entsprechen.

Was soll denn die Schwarzmalerei? Abweichungen, wie z.B. 9" Räder, werden beim 21er ja dann auch eingetragen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Minuten hat Merde Vela folgendes von sich gegeben:

Was soll denn die Schwarzmalerei? Abweichungen, wie z.B. 9" Räder, werden beim 21er ja dann auch eingetragen.

 

Aber nur wenn du Glück hast. Eigentlich ist im Rahmen der 21 eine Geräuschmessung fällig.Wenn du die bezahlen möchtest natürlich kein Problem. Ich mal hier nur so schwarz um klar zu machen das die Abnahme einer italienischen Fuffi nicht trivial ist und um zu vermeiden das hinterher wieder geweint wird „der Prüfer will nicht“.

Hab gerade wieder die langen Gesichter mitbekommen als jemand gemerkt hat das für div. PK ab 89 kein Abgasnachweis existiert.

Bearbeitet von matzmann
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Um das mal grundsätzlich klarzustellen. Die Vespa muss (!) jeder dazu autorisierte TÜV-Prüfer für ein Vollgutachten nach Paragraph 21 prüfen, wenn Du die Karre zu so einer Prüfung vorstellst/anmeldest.

 

Wie die Prüfung ausfällt, das steht auf einem ganz anderen Blatt und ist u.a. davon abhängig, ob die Vespa den deutschen Verkehrsvorschriften entspricht. Dass es hier gewisse Ermessensspielräume seitens des Prüfers gibt, was er wie einschätzt, ist klar.

 

Deine V50 Special braucht, wie T5 Rainer schon geschrieben hat, einen funktionierenden Geschwindigkeitsanzeiger (Tacho). Wenn Du Dir unsicher bist, und empfiehlt sich bei so einem Vorhaben i.d.R. sowieso, dann würde ich an deiner Stelle mal zu einer TÜV-Prüfstelle gehen, dein Vorhaben besprechen und vor ab erfragen, was der TÜV-Prüfer an deiner Kiste alles haben/sehen will und ob er z.B. ein Datenblatt/Kopie einer Betriebserlaubnis einer baugleichen Vespa o.ä. benötigt.

 

Und wenn das Vorabgespräch nicht zufriedenstellend verläuft oder erkennbar ist, dass die Bereitschaft des Prüfers nur wenig vorhanden ist, dann suchst du dir eine andere Prüfstelle.

 

Ein vernünftiger Prüfer wird sich etwas Zeit nehmen, mit Dir alles besprechen und Dir sagen, was alles nötig ist und worauf es ankommt. 

 

Wenn Du das verstanden hast, wackelst du nach Hause, montierst Du die fehlenden Teile und stellst sicher, dass der Rest wie Licht (vorne/hinten), Bremsen, Motor, Schaltung etc. klaglos funktioniert und vernünftige, am besten neue Reifen vorne und hinten montiert sind.

 

Und ich kann nur raten,

 

1. erstmal mit der ungetunten V50 Special im Originalzustand aufzutauchen und nicht auch noch solche Tuningmaßnahmen gleich im Rahmen des Paragraph 21 mitabwickeln zu wollen. Kann man machen, empfiehlt sich jedoch nicht.

 

2. vernünftig aufzutreten, freundlich und höflich nach allem zu fragen und nicht den großen Max zu machen, denn DU willst etwas.

 

Dann sollte das Ganze machbar sein.

 

P.S. Alle meine Vollgutachten nach Paragraph 21 (mit jeweils Rollern ohne bzw. ohne deutsche Papiere) sind genau so gelaufen und waren kein Problem.

Bearbeitet von Dirk Diggler
  • Like 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information