obscho Geschrieben 15. Mai 2017 Teilen Geschrieben 15. Mai 2017 Hallo, ich habe eine VNB Bj. 62 erstanden. Einen Kaufvertrag und eine Italienische Kopie der Abmeldebescheinigung habe ich auch bekommen. Was muss ich alles machen oder anbringen um ein Vollgutachten gemäß § 21 StVZO machen zu können? Die Vespa wir erst mal TÜV fertig gemacht, Reifen, Bremsen Beleuchtung usw. Brauche ich einen Spiegel, Blinker? Muss ich noch irgend welche Typenschilder anbringen und wenn ja welche? Die Vespa soll im Großen und ganzen original bleiben also keine extra Eintragung. Was muss ich alles zum TÜV mit bringen? Danke schon mal für Antworten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
weissbierjojo Geschrieben 15. Mai 2017 Teilen Geschrieben 15. Mai 2017 Ich würde mal sagen, da 125er brauchst du keine Blinker. Spiegel links aber natürlich schon und komplett verkehrstauglich sollte das Teil natürlich auch sein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
citydick Geschrieben 15. Mai 2017 Teilen Geschrieben 15. Mai 2017 Sprich mal beim TÜV deines Vertrauens vor,die werden Dir genau sagen,was Sie wollen und was nicht. [emoji6] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alfonso Geschrieben 15. Mai 2017 Teilen Geschrieben 15. Mai 2017 Über 125ccm sind ab 1.1.62 Blinker Pflicht. Wenn Du nicht vor hast, einen größeren Motor oder Zylinder eintragen zu lassen ist alles gut. Falls doch, dann mach das lieber gleich. Ist zwar hier nicht ganz so populär, aber in meinen Augen machen so Blinker schon Sinn. Vor Allem nachts. Ein Spiegel links reicht. Typenschild muss eigentlich sein, geht aber auch ab und an ohne durch. Unter Dienstleistungen gibt es hier einige Angebote für Typenschilder, da siehst Du auch, was in der Regel draufsteht. Grüße, Arne Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
obscho Geschrieben 15. Mai 2017 Autor Teilen Geschrieben 15. Mai 2017 Ist das nicht Baujahr bedingt mit den Blinkern? Ab wie viel Hubraum braucht man den Blinker bei dem Bj. ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alfonso Geschrieben 15. Mai 2017 Teilen Geschrieben 15. Mai 2017 Hihi. Wir werden gerade alle beim Tippen überholt .... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alfonso Geschrieben 15. Mai 2017 Teilen Geschrieben 15. Mai 2017 ... aber gab es die VNB nicht schon vor 1.1.62 und bist Du dir sicher, dass deine wirklicheine 62er ist? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
citydick Geschrieben 15. Mai 2017 Teilen Geschrieben 15. Mai 2017 Bis 125ccm generell keine Blinker,egal welches Baujahr.Bei über 125ccm ab Baujahr 1.1.1962 sind Blinker Pflicht! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
citydick Geschrieben 15. Mai 2017 Teilen Geschrieben 15. Mai 2017 Mein TÜV (Rheinland) hat ein Typenschild verlangt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
miles1 Geschrieben 15. Mai 2017 Teilen Geschrieben 15. Mai 2017 (bearbeitet) Wie @citydick geschrieben hat, sprech vorab mit dem TÜV... Der bei uns um die Ecke meint, das er erst Blinker ab 11 kW haben möchte, Baujahr vor oder nach '62 und > 125 ccm spielt für ihn keine Rolle Bearbeitet 15. Mai 2017 von miles1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
obscho Geschrieben 15. Mai 2017 Autor Teilen Geschrieben 15. Mai 2017 Brauch ich denn irgend eine Typisierung wo drin steht was das für ein Gerät ist? Von irgend wo her müssen die doch wissen wie groß, wie schwer usw. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
obscho Geschrieben 15. Mai 2017 Autor Teilen Geschrieben 15. Mai 2017 auf der Abmeldebescheinigung steht was mit 7/6/62 also gehe ich mal davon aus das es Bj. 62 ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
citydick Geschrieben 15. Mai 2017 Teilen Geschrieben 15. Mai 2017 Nochmal,geh mal zu deinem TÜV,der erzählt Dir alles Nötige und hat in der Regel auch alle technischen Daten deines Rollers im System.Wenn nach dem Besuch noch Fragen offen sind,stell Sie hier 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
obscho Geschrieben 15. Mai 2017 Autor Teilen Geschrieben 15. Mai 2017 ok, danke. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alfonso Geschrieben 15. Mai 2017 Teilen Geschrieben 15. Mai 2017 vor 19 Minuten schrieb miles1: Wie @citydick geschrieben hat, sprech vorab mit dem TÜV... Der bei uns um die Ecke meint, das er erst Blinker ab 11 kW haben möchte, Baujahr vor oder nach '62 und > 125 ccm spielt für ihn keine Rolle Das interessiert im Zweifelsfall aber weder die Zulassungsstelle noch die Rennleitung. Die fressen zwar meistens, was der TÜV ihnen vorwirft, aber wenn es hart auf hart kommt gilt eben die StVZO und nicht, was irgend ein Prüfer so meldet. (Nur der Vollständigkeit halber. Ich persönlich würde es auch erst mit "aber der Herr Inschenöör hat doch gesagt ..." versuchen.) 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
miles1 Geschrieben 15. Mai 2017 Teilen Geschrieben 15. Mai 2017 Gerade eben schrieb alfonso: Das interessiert im Zweifelsfall aber weder die Zulassungsstelle noch die Rennleitung. Die fressen zwar meistens, was der TÜV ihnen vorwirft, aber wenn es hart auf hart kommt gilt eben die StVZO und nicht, was irgend ein Prüfer so meldet. (Nur der Vollständigkeit halber. Ich persönlich würde es auch erst mit "aber der Herr Inschenöör hat doch gesagt ..." versuchen.) Hast du natürlich recht! Bisher frisst es die Zulassungsstelle anstandslos, ich selbst mach zumindest dieses Fass nicht auf Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Piloti Speciali Geschrieben 15. Mai 2017 Teilen Geschrieben 15. Mai 2017 (bearbeitet) EZ ist Blinkerrelevant, nicht Baujahr... wird aber gern nicht so genau genommen... Du brauchst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt/Polizei für den TÜV um das Gutachten ausgestellt zu bekommen... macht es dann auch leichter danach wieder zur Stadt zurück zugehen wegen den Papieren, wenn die neben KV ( wo hoffentlich vermerkt ist, der Vorbesitzer die Papiere hatte, aber diese verloren sind) auch etwas in der Hand haben, was Sie selbst schon ausgestellt haben... und EVB Nummer... Für den Tüv reicht 1 Spiegel links, er wird sich über einen 2ten aber sicher freuen... und ein tech. Datenblatt zum Rahmenpräfix... Bearbeitet 15. Mai 2017 von Piloti Speciali Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
obscho Geschrieben 15. Mai 2017 Autor Teilen Geschrieben 15. Mai 2017 Ist das ein Vor oder Nachteil für die Zulassung das die Vespa aus Italien ist? Sollte man das verschweigen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
t4. Geschrieben 15. Mai 2017 Teilen Geschrieben 15. Mai 2017 Wenn´s ne 125er und Leichtkraftrad (unter 11 kW) bleibt, benötigt der Eimer immer noch keine Blinker. Steht (immer noch) so in §54 (5)4 StVZO nachzulesen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sucram70 Geschrieben 15. Mai 2017 Teilen Geschrieben 15. Mai 2017 vor einer Stunde schrieb Piloti Speciali: Du brauchst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt/Polizei für den TÜV um das Gutachten ausgestellt zu bekommen... macht es dann auch leichter danach wieder zur Stadt zurück zugehen wegen den Papieren, wenn die neben KV ( wo hoffentlich vermerkt ist, der Vorbesitzer die Papiere hatte, aber diese verloren sind) Warum braucht man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ? Und wo steht, das die Papiere verloren gingen ? Ich denke, die Italiener haben im Zuge der Abmeldung die Papiere eingezogen und dafür eine Bescheinigung ausgestellt. Da stehen alle relevanten Daten des Fahrzeugs drin. Dann sollte einer Wiederzulassung doch nichts im Wege stehen. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Piloti Speciali Geschrieben 15. Mai 2017 Teilen Geschrieben 15. Mai 2017 vor 2 Stunden schrieb sucram70: Warum braucht man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ? Und wo steht, das die Papiere verloren gingen ? Ich denke, die Italiener haben im Zuge der Abmeldung die Papiere eingezogen und dafür eine Bescheinigung ausgestellt. Da stehen alle relevanten Daten des Fahrzeugs drin. Dann sollte einer Wiederzulassung doch nichts im Wege stehen. Na dann viel Glück... geh damit mal zu einer deutschen Behörde... "Kopie der Abmeldebescheinigung" tzzzztzzzzztzzzztzzzztzzzzzz.... Die Papiere werden nicht nicht eingezogen! Letzte Woche erst mit einer ET3 wieder gemacht. Entweder man hat die gültigen Papiere hier und meldet das Fahrzeug innerhalb der EU um. (KEIN Paragraph 21 nötig) oder wenn der Eigentumsübertrag in Italien läuft bekommt man alles von der Agentur zugeschickt zwecks Anmeldung. Targa wird einbehalten. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird hier benötigt, da keine Papiere vorliegen. Zumindest steht oben nichts von Papieren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
huharald Geschrieben 15. Mai 2017 Teilen Geschrieben 15. Mai 2017 ich weiß nicht wie viel unterschied Deutschland zu Österreich macht, aber ich habe in Österreich eine 62er ohne Blinker ... die ist genau so Einzelgenehmigt worden Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DeNiro Geschrieben 15. Mai 2017 Teilen Geschrieben 15. Mai 2017 Wegen den Papieren läuft es bei uns in A genauso. Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Verkehrsamt werden neue Papiere ausgestellt oder eine Vollabnahme gemacht. Jenachdem wie mans macht. Ohne Papiere läuft gar nix. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sucram70 Geschrieben 15. Mai 2017 Teilen Geschrieben 15. Mai 2017 Ok, mag ja sein. Was bringt dann die Abmeldebescheinigung ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Klingelkasper Geschrieben 15. Mai 2017 Teilen Geschrieben 15. Mai 2017 Die Italiener nehmen es ziemlich genau mit der Buchhaltung der Nummernschilder. D.h. wenn noch bekannt ist was auf dem Targa(Nummernschild) stand, kann man beim ACI nen gestempelten Auszug aus dem Register kriegen, auf dem auch die Besitzverhältnisse klargestellt sind, auch bei Abmeldung. Dazu noch nen Kaufvertrag, mit dem Du glaubwürdig den Erwerb nachweisen kannst. Auf dem Kaufvertrag sollte unbedingt die Ausweisnummer des Verkäufers angegeben sein. Das ganze auf Englisch wäre optimal, sonst Übersetzung Italienisch-Deutsch beilegen. Sofern Bremsen, Licht und Tacho funktionieren, sollte der §21 nen Klacks sein, du hast das das Glück, dass es mal ne Augsburger VNB gab, sprich ne ABE liegt in der Datenbank des TÜVs vor, womit das Problem der technischen Daten gelöst sein sollte. Bei den Blinkern greift die 125er-Regel -> brauchst keine. Mit dem 21er und den anderen oben genannten Dokumenten eierst Du zur Zulassungsstelle. Dort wird der Herr/die Dame vom Amt noch "den Walzer mit Flensburg drehen" (KBA-Auskunft zur FGST-Nummer einholen) und 20 min später verlässt Du die Behörde mit nem gestempelten Nummernschild in der Hand. Das ist der Optimalfall in D. Sobald Du von den obengenannten Mindestanforderungen zur Dokumentenlage abweichst, läufst Du im Zweifelsfalle selbst bei Sonntagslaune des beteiligten Behördenpersonals vor ne Wand. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mametruck Geschrieben 16. Mai 2017 Teilen Geschrieben 16. Mai 2017 Ich bin ja immer wieder darüber erstaunt wie unterschiedlich das ganze in den Bundesländern oder sogar unterschiedlich bei den Sachbearbeitern gehandhabt wird. Ich habe in Hamburg eine VNB BJ 63 und eine Sprint BJ 67 mit 125er Motor (praktisch eine GT) ohne Papiere nur mit Kaufvertrag zugelassen. VNB: 1. von Vespa/Piaggio ein original Datenblatt gekauft (Internetvertrieb) 2. TÜV Hanse, mit Termin für einen Sachverständigen, eine §21 Untersuchung gemacht 3. zur Zulassungsstelle in Hamburg. Sachbearbeiter gesagt Papiere sind verloren, KBA anfrage direkt Vorort vom Sachbearbeiter gemacht. Papiere ausgestellt, Nummernschild. Fertig. Alles an einem Tag Sprint: 1. Datenblätter auf der Internetseite von Mauro Pascoli für Sprint und GT ausgedruckt. 2. 2. TÜV Hanse, mit Termin für einen Sachverständigen, eine §21 Untersuchung gemacht. Auf Grundlage der ausgedruckten Datenblätter. 3. zur Zulassungsstelle in Hamburg. Sachbearbeiter benötige neue Papiere, da es sich um eine Kauf aus Italien handelt. Kaufvertrag in deutsch lag vor. KBA anfrage direkt Vorort vom Sachbearbeiter gemacht. Papiere ausgestellt, Nummernschild. Fertig. Alles an einem Tag Auskunft der Zulassungsstelle damals: Da für eine 125er nur eine Betriebserlaubnis und kein Fahrzeugbrief erstellt wird ist die Anmeldung wesentlich einfacher. Aufbietung des Briefes unsw. entfällt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dirk Diggler Geschrieben 16. Mai 2017 Teilen Geschrieben 16. Mai 2017 (bearbeitet) vor 7 Stunden schrieb mametruck: Ich bin ja immer wieder darüber erstaunt wie unterschiedlich das ganze in den Bundesländern oder sogar unterschiedlich bei den Sachbearbeitern gehandhabt wird. Ich habe in Hamburg eine VNB BJ 63 und eine Sprint BJ 67 mit 125er Motor (praktisch eine GT) ohne Papiere nur mit Kaufvertrag zugelassen. VNB: 1. von Vespa/Piaggio ein original Datenblatt gekauft (Internetvertrieb) 2. TÜV Hanse, mit Termin für einen Sachverständigen, eine §21 Untersuchung gemacht 3. zur Zulassungsstelle in Hamburg. Sachbearbeiter gesagt Papiere sind verloren, KBA anfrage direkt Vorort vom Sachbearbeiter gemacht. Papiere ausgestellt, Nummernschild. Fertig. Alles an einem Tag Sprint: 1. Datenblätter auf der Internetseite von Mauro Pascoli für Sprint und GT ausgedruckt. 2. 2. TÜV Hanse, mit Termin für einen Sachverständigen, eine §21 Untersuchung gemacht. Auf Grundlage der ausgedruckten Datenblätter. 3. zur Zulassungsstelle in Hamburg. Sachbearbeiter benötige neue Papiere, da es sich um eine Kauf aus Italien handelt. Kaufvertrag in deutsch lag vor. KBA anfrage direkt Vorort vom Sachbearbeiter gemacht. Papiere ausgestellt, Nummernschild. Fertig. Alles an einem Tag Auskunft der Zulassungsstelle damals: Da für eine 125er nur eine Betriebserlaubnis und kein Fahrzeugbrief erstellt wird ist die Anmeldung wesentlich einfacher. Aufbietung des Briefes unsw. entfällt. So wie von Dir beschrieben, lief es für meine Lambretta auch so. Alles an einem Tag. Dass das Ganze in verschiedenen Bundesländern und bei unterschiedlichen Sachbearbeitern teilweise etwas abweichend gehandhabt wird, ist kein Wunder und lässt sich auf viele Sachverhalte und Angelegenheiten übertragen. Die Anwendung von Gesetzen und Regelungen ist nie überall 1000%ig gleich, da Menschen die handelnden Personen sind. Hinzu kommt, dass es auch noch Gesetze und Regelungen gibt, die eine gewisse Interpretation/Auslegung von Nöten machen. Und weiterhin kommt hinzu, dass es auch noch in manchen Fällen einen gewissen Ermessensspielraum gibt, wie die handelnde Behörde in diesem und jedem Fall nach Aktenlage agieren darf. Und darüber hinaus kommt dazu, dass manchmal auch der handelnde Sachbearbeiter einen gewissen Ermessensspielraum hat. Und zu guter Letzt werden manchmal auch noch Fehler gemacht. Bearbeitet 16. Mai 2017 von Dirk Diggler Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zweitakteinzylinder Geschrieben 25. Juni 2017 Teilen Geschrieben 25. Juni 2017 Habe ne Sprint 150 V mit holländischen Papieren, Kaufvertrag, aktueller HU und Datenblatt von der Dekra und möchte diese zulassen. Die Zulassungsstelle hat auf dem DEKRA Datenblatt unter "K" die ABE 4167 / 1* entdeckt - da diese nicht auf den holländischen Paperien steht, muss diese auf der Vespa nachzuweisen sein, ansonsten ist eine Vollabnahme beim TÜV notendig. Fragen dazu: - sind ABE Nummern normalerweise auf Rahmen? Wo? - steht auf einem TÜV Datenblatt auch eine ABE? - helfen andere Datenblätter weiter? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
agent.seven Geschrieben 25. Juni 2017 Teilen Geschrieben 25. Juni 2017 Diese ABE muss ich auf irgend ein Zubehörteil beziehen z. B. Alufelgen, Auspuff oder sowas. Eine Sprint V hat noch keine eigene ABE. Ergo entweder das Teil, auf welches sich die ABE bezieht demontieren und entsprechend die Demontage nachweisen oder den Herrn/die Dame von Amt fragen, ob das Teil mit den Begriff "wahlweise" eingetragen werden kann. Wenn nicht über die Zulassung ggfls. mit der Dekra, die den Eintrag gemacht hat klären. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T5Rainer Geschrieben 26. Juni 2017 Teilen Geschrieben 26. Juni 2017 vor 13 Stunden schrieb agent.seven: Diese ABE muss ich auf irgend ein Zubehörteil beziehen. Nein, die ABE 4167/1 bezieht sich auf das Fahrzeug selbst. Siehe HIER - pdf-Seite 18 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden