Zum Inhalt springen

H-Kennzeichen ab Oktober 17 mit Saison


vnb1t

Empfohlene Beiträge

Guten Morgen freunde der Oldtimer,

 

gestern auf der Zulassungsstelle wurde mir mitgeteilt, das ab Oktober 2017 Fahrzeuge die eine H-Zulassung besitzen zusätzlich eine Saison Nummerrierung aufs Kennzeichen bekommen können. Kennzeichen Größe bleibt bei uns gleich, jedoch werden wieder die einstelligen Kennzeichen frei gegeben, bei uns zB. OAL-B1H4/10

 

Gestern mal noch kurz google gefragt, stimmt. KLICK

 

Nur fals es jemanden interresiert, ich persönlich finde es nen coolen zug. Versicherung und Steuer kann man sich dadurch natürlich einiges sparen...

Bearbeitet von vnb1t
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

"Das stimmt so nicht". Ich habe bereits mit meiner Versicherung telefoniert, früher war er Generali mittlerweile ist er ein freier Vertreter.

 

Es kommt ganz drauf an wie man das Fahrzeug einstuft, bei meinem VW T3 mit Gutachten und Teilkasko würde ich mir bei 7 Monat Zulassungzeitraum 161€ Versicherung und knapp 80€ Steuer sparen. Er sendet mir hierzu einen rechnerischen Vergleich, kann ich anschließend gerne einstellen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Minuten schrieb Blue Baron:

Abwarten, ist die Aprilausgabe.

Die Info gibt's schon länger.

 

Offiziell ausgeschlossen war die Kombination angeblich noch nie – nur wurde das nicht deutlich formuliert – was jetzt dann wohl nachgeholt wurde.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb Champ:

Ich finde das sollte nur in Städten / Kreisen erlaubt werden, die 3 Buchstaben haben und dann auch nur in Kombination mit 2 Buchstaben und 4 Ziffern.

Aber nur in Verbindung mit den schmalen Kennzeichen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Champ:

Ich finde das sollte nur in Städten / Kreisen erlaubt werden, die 3 Buchstaben haben und dann auch nur in Kombination mit 2 Buchstaben und 4 Ziffern.

:muah: Gibt dann das neue 1m Kennzeichen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

bei ca. 13 Mäuse Steuern und 30 Mücken Versicherung wird das bei meinen 236 gleichzeitig angemeldeten Gayräten in

der Tat einen kräftigen Schluck aus der Pulle geben von der enormen Ersparnis.

Eventuell bleibt ja noch Platz auf dem Nummernschild. Den könnte ich an Sponsoren vermieten, damit ich die

Kennzeichenkosten wieder einspiele.

HarHar

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist es nicht so, dass man genau dann immer ne Fahrt machen möchte, wenn man laut der Kennzeichen nicht mehr darf?

Ich erinnere an die extrem warmen und sonnigen Tage des Dezember und des März.

Also für mich wäre grundsätzlich ein Saison KZ nix.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sehe ich genauso, aber ich habe ja auch einen wintertauglichen Oldtimer, dank vernünftiger Isolierung und Gasheizung wird's da selbst bei -10°C noch mollig warm drin. Da kann man dann auch zur Sylvesterfeier mit fahren, was mit Saisonkennzeichen ja nicht so gut ginge.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 25.4.2017 um 13:40 schrieb Champ:

Ich finde das sollte nur in Städten / Kreisen erlaubt werden, die 3 Buchstaben haben und dann auch nur in Kombination mit 2 Buchstaben und 4 Ziffern.

 

Ich habe bei meinem Feuerwehr LT Extra auf ECK LT 112 verzichtet, da sie das nicht mit H machen wollten. Das noch mit Saison würd ein ca 1m langes Kennzeichen ergeben :cheers:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Minuten schrieb bigern:

bei einem saison kennzeichen hat man dann halt mit teilkeisko keinen diebstahlschutz wenn die karre in den wintermonaten nicht sicher versteckt ist.

 

... das heißt was genau?

Außerhalb der Bruchstrichkennzeichnung darf ein Sähsonnggekennzeichnetes Fz. doch nur auf / innerhalb Privatgrund stehen, oder?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 41 Minuten schrieb t4.:

 

... das heißt was genau?

Außerhalb der Bruchstrichkennzeichnung darf ein Sähsonnggekennzeichnetes Fz. doch nur auf / innerhalb Privatgrund stehen, oder?

dass stimmt, aber dass hat mit dem diebstahl jetzt nichts zu tun....bösewicht klaut den roller vom hof, garage oder so,,,,

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 16 Minuten schrieb Champ:

Meines Wissens nach hat man sogar noch geraume Zeit Diebstahlschutz, wenn man ein Fahrzeug abgemeldet in der Garage stehen lässt.

muss mal wieder mit den versicherungs vertretern telefonieren, bin da jetzt auch nicht ganz sicher wie dass geregelt ist, aber wenn man die teilkasko nur anteilig zahlt wirds da nichts geben, bei ganzjähriger kaskozahlung sollte es ja kein problem sein....?

Bearbeitet von bigern
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja, man zahlt ja auch weniger wenn die Jahresfahrleistung niedriger ist. Ist ja nichts anderes als ne zeitlich geregelte niedrigere Jahresfahrleistung.

Wüsste daher nicht wieso man dann bei nem angemeldeten Fahrzeug nicht versichert sein sollte.

Der Autowagen ist ja außerhalb der Saison nicht abgemeldet. Und in Germanien müssen ja alle angemeldeten Karren auch Versicherungsschutz genießen. Ergo...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was passiert eigentlich, wenn man trotz Saisonkennzeichen im ausgenommenen Zeitraum fährt? Verfahren wegen Steuerhinterziehung? Bussgeld? Versicherungsschutz perdu?

Ich mein, nur deswegen, weil's verboten ist, heißt ja nicht, dass man's nicht machen kann.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb pötpöt:

Was passiert eigentlich, wenn man trotz Saisonkennzeichen im ausgenommenen Zeitraum fährt? Verfahren wegen Steuerhinterziehung? Bussgeld? Versicherungsschutz perdu?

Ich mein, nur deswegen, weil's verboten ist, heißt ja nicht, dass man's nicht machen kann.

Ich meine zu wissen, dass das ein Bußgeld nach sich zieht.

Versicherungsschutz ist nicht perdu, im Schadensfall kann es natürlich Ansprüchen der Versicherung gegenüber dir geben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb pötpöt:

Was passiert eigentlich, wenn man trotz Saisonkennzeichen im ausgenommenen Zeitraum fährt? Verfahren wegen Steuerhinterziehung? Bussgeld? Versicherungsschutz perdu?

Ich mein, nur deswegen, weil's verboten ist, heißt ja nicht, dass man's nicht machen kann.

Fahren ohne Versicherungsschutz

genau wie mit einem abgemeldeten KFZ

 

Rita

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ok, also ist man zwar versichert, aber die Versicherung holt sich die Kohle wieder.

Wenn die Karre übrigens auf umfriedeten Abstellplatz oder Garage befindet wirkt, um die Ursprungsfrage aufzugreifen, die sog. Ruheversicherung, welche eine Haftpflicht und Teilkasko umfasst.

So zumindest die freundliche Dame von der WGV am Telefon. :thumbsup:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information