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Freiwillige Zulassung


ReBonSe

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vor 31 Minuten hat matzmann folgendes von sich gegeben:

Bitte beachten, das ist eine „Diskussion“ der Bundesländer. Schlußsatz

 

„Die Länder bitten das BMDV das BMU anzuschreiben, um das Problem zu lösen.“

Ja gut. Vielleicht keine Sache von Wochen.

Aber bei der derzeitigen Ausrichtung der Regierung absehbar, dass kleinkrafträder da eher hinten vom Tisch runterfallen…

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vor 1 Stunde hat matzmann folgendes von sich gegeben:


Eben nicht 200x200, klar ist das Quatsch, nütz aber nix.

klaro 200*200 wenn ne kurze Kombination frei ist...

da steht Größtmaß (der Breite 280) bei Höhe 200

die Breite ergibt sich aus Schriftgrößew und Abständen

klar FFB-XY123 braucht 280

aber A-X11 nur 200

 

Rita

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wenn da irgendwelche zwielichtigen firmen 50.000 tretroller anmelden wollen um 50.000 mal die 300.-€

THG prämie abzugreifen..... wahrscheinlich nit Chinakarren zu je 250.-€

dann muß da ein Riegel vorgeschoben werden.....

wenn aber einer nen S-Pedelec für den Arbeitsweg einsetzt statt nem PKW....finde ich, dem steht die Förderung eher zu als nem fetten e-Suv mit 2 Tonnen und 25 kWh verbrauch.

 

vielleicht wäre eine Limitierung auf 1 Fahrzeug pro Antragsteller der bessere Weg

 

Rita

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vor 33 Minuten hat freerider13 folgendes von sich gegeben:

Frage noch, ganz geblickt hab ich’s noch nicht:

ich will ne PK 50 sparversion, bj. 83 freiwillig zulassen. Soll 50er bleiben und ohne tüv. Brauche ich dann zwingend ein Rücklicht mit kennzeichenbeleuchtung?


Wenn es sich bei allen Zulassungen rumgesprochen hat ja.

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vor 7 Minuten hat matzmann folgendes von sich gegeben:


Wenn es sich bei allen Zulassungen rumgesprochen hat ja.

Ok, also vorsprechen, Fragen und hoffen. Danke dir!

 

noch was: mein Versicherungsmakler hat da ziemlich doof aus der Wäsche geguckt, hatte er noch nie.

wie wird die Karre dann eigentlich versichert? Schlüsselnummer krieg ich ja dann über die Papiere, das hab ich mitbekommen. Aber was für ein Tarif ist das dann? Gibts da nen eigenen? Oder Den von der 80er? Den von der 125er gedrosselt oder offen?

 

fragen über fragen…:lookaround:

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vor 27 Minuten hat freerider13 folgendes von sich gegeben:

Ok, also vorsprechen, Fragen und hoffen. Danke dir!

 

noch was: mein Versicherungsmakler hat da ziemlich doof aus der Wäsche geguckt, hatte er noch nie.

wie wird die Karre dann eigentlich versichert? Schlüsselnummer krieg ich ja dann über die Papiere, das hab ich mitbekommen. Aber was für ein Tarif ist das dann? Gibts da nen eigenen? Oder Den von der 80er? Den von der 125er gedrosselt oder offen?

 

fragen über fragen…:lookaround:

Sag uns zu welchem Verein Du möchtest, dann findet sich sicher die nötige Info.

Mit der Württembergischen könnte beispielsweise ich dienen.

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Unsere Zulassung will seit heuer ein lichttechnisches Gutachten vom TÜV. 

 

Falls da jemand was hat schon, bitte PM.

Sind bei mir immer v50s,  die haben eh immer das große Rücklicht.

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vor 19 Minuten hat Udo folgendes von sich gegeben:

Unsere Zulassung will seit heuer ein lichttechnisches Gutachten vom TÜV. 

 

Falls da jemand was hat schon, bitte PM.

Sind bei mir immer v50s,  die haben eh immer das große Rücklicht.

reine Schikane

 

laß Dir vom nächsten Vespa Händler bestätigen, daß die 50er das gleiche Rücklicht hat wie ne 125er Primavera....

 

oder nimm ne V50 und ne PV/ET3 mit zum Tüv und laß Dirs dort bestätigen

 

Rita

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vor 13 Stunden hat Udo folgendes von sich gegeben:

Unsere Zulassung will seit heuer ein lichttechnisches Gutachten vom TÜV. 

 

Falls da jemand was hat schon, bitte PM.

Sind bei mir immer v50s,  die haben eh immer das große Rücklicht.

 

Zum Glück ist das kein lichttechnisches Gutachten, sondern nur ein kleiner Zettel das die Beleuchtung ausreicht.

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vor einer Stunde hat matzmann folgendes von sich gegeben:

 

Zum Glück ist das kein lichttechnisches Gutachten, sondern nur ein kleiner Zettel das die Beleuchtung ausreicht.

Muss da was ganz bestimmtes drauf stehen? Hat einer mal so ein Schreiben vom Tüv?

Ich befürchte, dass die nette Dame vom Amt auch von mir sowas haben möchte. Hatte letzte Woche per Mail auch wegen einer freiwilligen Zulassung angefragt mit dem Musterschreiben aus dem Nachbarsforum, jedoch noch keine konkrete Antwort erhalten. Nur die Rückfrage, ob es im Internet so ein Standardschreiben rumkursiere? :laugh:

 

Handelt sich übrigens um den Kreis Wesel, vlt. hatte jmd. schon eine freiwillige Zulassung hier hinter sich? 

 

lg

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vor 1 Stunde hat dickdraper folgendes von sich gegeben:

Muss da was ganz bestimmtes drauf stehen? Hat einer mal so ein Schreiben vom Tüv?

Ich befürchte, dass die nette Dame vom Amt auch von mir sowas haben möchte. Hatte letzte Woche per Mail auch wegen einer freiwilligen Zulassung angefragt mit dem Musterschreiben aus dem Nachbarsforum, jedoch noch keine konkrete Antwort erhalten. Nur die Rückfrage, ob es im Internet so ein Standardschreiben rumkursiere? :laugh:

 

Handelt sich übrigens um den Kreis Wesel, vlt. hatte jmd. schon eine freiwillige Zulassung hier hinter sich? 

 

lg

 

Ich kann ja nur für den TÜV Nord sprechen, da sollte der informierte Sachverständige Bescheid wissen.

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Dabei geht es vermutlich um die Kennzeichenbeleuchtung.

Für ein "kleines Versicherungskennzeichen" benötigst du keine Kennzeichenbeleuchtung.

Für das "große amtliche Kennzeichen" aber schon.

Vermutlich reicht der Zulassungsstelle folgender Satz vom Händler/TÜV/Dekra/usw. : Das Fahrzeug ist mit einer Kennzeichenbeleuchtung (ECE-geprüft) ausgerüstet.

 

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vor 5 Stunden hat Rita folgendes von sich gegeben:

besser:

diese PK50 ist mit der gleichen Kennzeichenbeleuchtung ausgerüstet wie die PK125

 

Rita

 

Das ist ein doofes Argument, da das Kennzeichen an der PK 125 max 240x130 sein darf.

 

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Bearbeitet von matzmann
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Überraschenderweise habe ich vorhin eine Rückantwort erhalten. Unsere Zulassungsstelle hat wohl schon öfters solche Anfragen erhalten, jedoch gab es aber wohl noch keine Zulassungen. Ich wäre dann der Erste bei uns. :-D

Muss dann aber mit meiner PK hin:

 

Die Fahrzeuge müssen bei den Zulassungsstellen vorgeführt werden und eventuell sind auch Umbauten bezüglich der Kennzeichenhalterungen von Nöten. 
Grundsätzlich können die Fahrzeuge jedoch zugelassen werden. Das Kennzeichen kann ebenfalls gem. Anlage 4 Abschnitt 2 Abs. 2a FZV einem solchem Fahrzeug zugeteilt werden und auch die Befreiung der Hauptuntersuchungspflicht ist gegeben.”

 

Also von Beleuchtung ist anscheinend nicht die Rede..sondern Kennzeichenhalterung :wacko:

 

@Rita hast du noch kleine Rohlinge da? 

Bearbeitet von dickdraper
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Verständnisfrage noch mal zum Licht:

 

meine PK50 sparversion hat gar keine kennzeichenbeleuchtung in dem Sinne. Ist das kleine Rücklicht und unten auch alles rot.

tippe jetzt mal, das ist baujahrbedingt (81 oder 83 ist die, muss noch mal gucken.)

Jetzt soll die freiwillige Zulassung dran - technisch bleibt sie aber 50er. 
gilt jetzt, dass sie nach damaliger StVZO keine kennzeichenbeleuchtung benötigte und weiterhin eine fuffi ist? oder muss ich rein wegen der freiwilligen Zulassung eine kennzeichenbeleuchtung montieren?

 

ach ja, und: gab es das kleine PK Rücklicht überhaupt jemals mit kennzeichenbeleuchtung?

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vor 5 Minuten hat dickdraper folgendes von sich gegeben:

Also meine PK50 XL von 88 hat an der Unterseite des Rücklichts eine durchsichtige weiße Stelle, um dann wahrscheinlich das Kennzeichen mit zu beleuchten. 

Ja genau, das größere XL Licht hat das. Mein kleineres altes nicht.

würde aber gerne bei der Originalgrösse bleiben…:satisfied:

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