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Freiwillige Zulassung


ReBonSe

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vor 21 Minuten schrieb heizer:

Eher nein. Bzw.ist wahrscheinlich von der Versicherung abhängig. Bei der wgv gings nicht.

 

Witzig, gerade bei der WGV hatte ich damals die Rabatte übernommen.

Hatte davor noch kein Fahrzeug auf mich zugelassen, hätte daher mit 125% angefangen.

War aber auch bereits 2011 oder so.

Kann gut sein, dass das jetzt alles anders läuft.

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vor 21 Minuten schrieb oehli:

Bremsfallschirm ?

 

Konnte bei der Umstellung vom Mofaschild auf das große keine Beeinträchtigung im Fahrverhalten feststellen. Auch bei höheren Geschwindigkeiten alles im Lot.

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vor 2 Stunden schrieb skoot:

 

Konnte bei der Umstellung vom Mofaschild auf das große keine Beeinträchtigung im Fahrverhalten feststellen. Auch bei höheren Geschwindigkeiten alles im Lot.

du willst doch nur nicht zugeben, daß die jetzt 0,9 km/h langsamer ist

 

:-P:whistling::wheeeha:

 

Rita

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Ich hätte ja Angst, das es mir das Schutzblech nach hinter reißt oder sind verstärkte Streben verbaut ?

 

 

Ich hatte bei der Einführung der 07er Schildchen meinen Lieblingszulasser gefragt, ob ich damit auch meine Velosolex fahren darf, worauf er nur meinte :

"Nee, das ist doch ein Mofa".

 

Ich erklärte ihm dann:

" Die Velo hat aber 133ccm",

 

woraufhin er dann er dann antwortete :

 

"Ja dann ists ja ein Motorrad, dann gehts" 

 

Bearbeitet von oehli
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  • 1 Jahr später...

Habe mich Heute bei unserer Zulassungsstelle (Westerwald) bezüglich einer freiwilligen Zulassung gemeldet.

Diese hat mich darüber informiert dass es eine solche Zulassung im Bundesland Rheinland- Pfalz nicht gäbe.

 

Gibt es hier unter euch jemanden aus Rheinland- Pfalz der andere Erfahrungen machen durfte..?

 

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  • 2 Monate später...
Am ‎24‎.‎09‎.‎2018 um 12:29 schrieb JokerPK50S:

Habe mich Heute bei unserer Zulassungsstelle (Westerwald) bezüglich einer freiwilligen Zulassung gemeldet.

Diese hat mich darüber informiert dass es eine solche Zulassung im Bundesland Rheinland- Pfalz nicht gäbe.

 

Gibt es hier unter euch jemanden aus Rheinland- Pfalz der andere Erfahrungen machen durfte..?

 

 

So ähnlich ist es bei mir auch in RLP gelaufen.

Hab dem alles vorgekaut, mehrere Fahrzeugscheine als Muster, Alle einzelnen FzgSchein Felder mit den Daten befüllt das die "nur" abschreiben hätten müssen. sowie Gutachten usw. 

 

Heute die Nachricht via Mail bekommen das es eine KANN Bestimmung ist und es in RLP nicht vorgesehen ist das zu machen.

Könnte gerade a bissi kotzen

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Naja - eine Kann-Bestimmung setzt bei ihrer Anwendung eine Ermessensausübung voraus, die ggf. fehlerhaft und damit angreifbar sein kann. Würde  deshalb einen rechtsmittelfähigen Bescheid zur Ablehnung deines Antrags auf freiwillige Zulassung eines nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugs erbitten.

 

Vielleicht reicht das ja schon, um nochmal Bewegung in die Sache zu bringen, wenn der zuständige Sachbearbeiter erkennt, dass du dich nicht mit "gibt es nicht, haben wir noch nie gemacht, da könnte ja jeder kommen, wo kämen wir da hin" abspeisen lässt.

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vor 4 Minuten schrieb sidewalksurfer:

Würde  deshalb einen rechtsmittelfähigen Bescheid zur Ablehnung deines Antrags auf freiwillige Zulassung eines nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugs erbitten.

Hat man einen Anspruch auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid oder kann "das Amt" die Bitte danach einfach ignorieren?

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In Ba-Wü, genauer gesagt auf der hellen Seite der Macht hat der Oberbefehlshaber auf Kreisebene auch eher wenig Motivation gezeigt.

Das Ganze konnte dann nach einem netten Gepräch mit einer Dame vom Regierungspräsidium geklärt werden ... :whistling:

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Das ist jetzt erstmal der Text:

 

wie sie ja bereits aufgeführt haben können nach § 3 Abs.3 FZV auf Antrag von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommene Fahrzeuge zugelassen werden. Es handelt sich hierbei um eine Kann-Vorschrift, so dass ein Anspruch auf eine Zulassung für diese Fahrzeuge nicht besteht. Aus Sicht des rheinlandpfälzischen Verkehrsministeriums ist die Zulassung von Kleinkrafträdern im Sinne von § 2 Nr. 11 FZV nicht vorgesehen.

 

§2 Ist ja nur eine Begriffsbestimmung was Zugelassen werden muss aber nicht wie.

§3 sagt ja aus das es gemacht werden KANN...

 

OK... Können heißt nicht müssen obwohl sich das für mich eher wie nicht wollen liest

 

vor 45 Minuten schrieb hiro LRSC:

was macht dann RLP wenn das Mofa in einem anderen Bundesland schon zugelassen wurde:-D und jetzt umgemeldet wird?

 

Hmmm :-D Klingt nach einer Idee!

 

vor einer Stunde schrieb sidewalksurfer:

Naja - eine Kann-Bestimmung setzt bei ihrer Anwendung eine Ermessensausübung voraus, die ggf. fehlerhaft und damit angreifbar sein kann. Würde  deshalb einen rechtsmittelfähigen Bescheid zur Ablehnung deines Antrags auf freiwillige Zulassung eines nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugs erbitten.

 

Vielleicht reicht das ja schon, um nochmal Bewegung in die Sache zu bringen, wenn der zuständige Sachbearbeiter erkennt, dass du dich nicht mit "gibt es nicht, haben wir noch nie gemacht, da könnte ja jeder kommen, wo kämen wir da hin" abspeisen lässt.

 

Wäre auch eine Option, ist halt nicht meine Art direkt mir der Keule zu schwingen.

 

Es wird doch bestimmt jemand in RLP geben der das hat?!?!

Würde MMn die Geschichte sauberer gestallten (das der nette Beamte sich nicht zu sehr auf den Schlips getreten fühlt). So hat der Beamte noch die Möglichkeit sich sauber aus der Affäre zu ziehen.

 

Mal aus Neugierde an die die schon eine freiwillige Zulassung haben, Wird man wirklich zum Magnet für die Rennleitung und permanent belästigt?

 

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vor einer Stunde schrieb T5Rainer:

Hat man einen Anspruch auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid oder kann "das Amt" die Bitte danach einfach ignorieren?

 

Wenn man einen Antrag stellt, hat man Anspruch auf eine rechtsmittelfähige Entscheidung der zuständigen Behörde. Also es wird wie beantragt entschieden - dann wäre das Moped freiwillig zugelassen und es bedürfte keines weiteren Bescheides. Wenn die Zulassungsstelle aber der Ansicht ist, in ihrem Zuständigkeitsbereich wäre das trotz gegenteiliger Beispiele aus anderen Bundesländern (die FZV ist Bundes- und kein Landesrecht, damit "eigentlich" überall einheitlich anzuwenden) nicht möglich, besteht Anspruch auf eine schriftliche Begründung der Behörde in Form eines Ablehnungsbescheides. Gegen diesen kann dann Widerspruch eingelegt werden, über den ggf. die zuständige Bezirksregierung zu entscheiden hätte.

Bearbeitet von sidewalksurfer
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vor 10 Minuten schrieb kim-lehmann.de:

Mal aus Neugierde an die die schon eine freiwillige Zulassung haben, Wird man wirklich zum Magnet für die Rennleitung und permanent belästigt?

Nein. Nur einmal in Frankreich angehalten worden weil ich ohne Handschuhe unterwegs war. Im Stadtverkehr ist die RL schon einige Male direkt hinter mir gefahren und hat nix wollen. Es gab nur das:

 

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vor einer Stunde schrieb hiro LRSC:

was macht dann RLP wenn das Mofa in einem anderen Bundesland schon zugelassen wurde:-D und jetzt umgemeldet wird?

 

Habe ich auch schon versucht in Erfahrung zu bringen durch die Ummeldung (aus einem anderen Kreis) wäre die Erteilung eines neuen Schildes notwendig (das wird nicht erteilt) also nur abgemeldet und fertig... :wallbash:

 

Es sei denn man hätte eine in Rheinland- Pfalz bereits zugelassen mit (Freiwillige Zulassung) dann wird ein neues Schild erteilt und alle anderen die das mit einer Kopie der ZBII nachweisen können haben ein Anrecht auf Erteilung :wheeeha:

 

Habe auch die Mail des Herrn J..... Göd....... vom Ministerium für Verkehr aus Mainz, eingesehen der alle Zulassungsstellen in RLP angeschrieben hat mit der Bitte die Freiwillige Zulassung nicht zu veranlassen / gewähren.

 

Am besten wäre, es würde sich ein Mitglied finden (aus einem Kreis wo diese Zulassung möglich ist), und unsere Vespen alle auf sich zulässt :whistling: , da ja nur Versicherung ohne Steuer anfällt, könnten wir (tatsächliche Besitzer) der Versicherungsnehmer sein :cool:.

 

Bin grade dabei zu klären ob es ein guter Bekannte in HH für mich ermöglicht :drool:

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Das Topic kenne ich, steht jetzt aber auch nicht wirklich drin ob wirklich mehr oder nicht.

 

Bin mit meinem rotem Moped Schild auch relativ selten angehalten worden und das war eher amüsant.

Kann mich auch an eine Politesse erinnern die fast aus dem fahrendem Wagen gesprungen ist als sie mich parken sah. War richtig enttäuscht das sie mir kein Knöllchen geben konnte.

 

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...hatte hier im Forum im Sommer ne Special gekauft, hatte ein großes Kennzeichen, welches ich gerne zur Ummeldung "übernommen" hätte. Leider hat der Verkäufer gekniffen und ich hab die bayr. Anmeldepapiere trotz Nachfrage nie erhalten. :-(

 

Muss ich beim Kauf einer 50er mit großem Schild eigentlich auf eine Abmeldebescheinigung bestehen (wie bei einem Gebrauchtwagenkauf)? Beim kleinen Kennzeichen erübrigt sich das ja...

 

Info diesbezüglich hier in BaWü zur Anmeldung waren sehr zurückhaltend  bis abwehrend...

Das scheint alles sehr launeabhängig... 

Grüße

Chris

 

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vor 3 Minuten schrieb JokerPK50S:

Es gibt keine Abmeldebescheinigung sondern nur einen entwerteten Fahrzeugschein ZBII.

Wieso das Kerlchen gekniffen hat verstehe ich 0 (null) :???:, hätte keinerlei Nachteile :wallbash:

...brauche ich den entwerteten Fahrzeugschein!? Weil den hab ich nie bekommen...

 

Total netter Verkäufer eigentlich, aber vielleicht hat er den Verkauf im Nachhinein bereut (weil zu billig), ...keine Ahnung. Bin sehr glücklich mit dem Teil, ist super zuverlässig und rennt, deshalb hab ich mich nicht weiter gekümmert. Jetzt bin ich ein bisschen unsicher hinsichtlich Fahrzeugschein (aber dtsch. Brief hab ich ja)...

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vor 51 Minuten schrieb JokerPK50S:

 

Habe ich auch schon versucht in Erfahrung zu bringen durch die Ummeldung (aus einem anderen Kreis) wäre die Erteilung eines neuen Schildes notwendig (das wird nicht erteilt) also nur abgemeldet und fertig... :wallbash:

...

 

 

jetzt speziell für mofas oder so allgemein.

 

seit 01.01.2015 kann man seine kennzeichen beim ummelden ja mitnehmen.

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vor 1 Minute schrieb hiro LRSC:

 

 

jetzt speziell für mofas oder so allgemein.

 

seit 01.01.2015 kann man seine kennzeichen beim ummelden ja mitnehmen.

Beim Ummelden des Halters (Wohnsitz) kann man das ja auch (neue Adresse per Aufkleber auf die Papiere per Stempel beglaubigt).

Aber beim Halterwechsel handelt es sich trotz Ummeldung um eine Neu- Zulassung.

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