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vor 7 Minuten schrieb hellsfuffi:

Das passiert allerdings nur, wenn schonmal ein deutscher Brief existiert hat und das Fahrzeug in D angemeldet war. Denn der irgendwo immer noch existierende Brief, wäre ja ein Eigentumsnachweis für denjenigen, der ihn besitzt.

 

Falsch! Den Zirkus machen die auch ohne zu wissen, ob es jemals eine deutsche Zulassung gegeben hat, weil Du ja nichts hast! Würde doch niemand zugeben, das es eine deutsche Zulassung gegeben hat, wenn er bei Verneinung um den Kram drumzukommt, merkste selber, gell:satisfied:

Hab das doch gerade alles hinter mir, glaub mir ich hab' alles versucht, das so einfach wie möglich durchzuziehen, ging aber nur so in meinem Bundesland/Landkreis.

 

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KBA Anfrage und Aufbietung (bei verlorenen oder angeblich verlorenen) FZ-Dokumenten

sind zwei verschiedene paar Schuhe. Bei ersterem wird Schengen-Staaten (22) weit gecheckt,

ob das Fahrzeug irgendwo gestohlen wurde oder angemeldet ist. Das dauert nur ein paar

Minuten. Bei einer Aufbietung stellt die Zulassungsstelle die Fahrzeugdaten irgendwo ein,

wo überprüft wird, ob die Papiere z.B. evtl. bei einer Bank wegen Eigentumsvorbehalt

hinterlegt sind. Das dauert Wochen.

 

 

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vor 18 Stunden schrieb Lambrettaman:

 

Hast du dazu mehr Infos oder nur vom Hörensagen?

Nee, nicht von Hörensagen! Ein Bekannter von mir, von Beruf Richter, hat ne SX200,& da stehts in den Papieren! So weit ich mich erinnere, wurde die SX200 kurze Zeit nach D importiert,& dafür gab es dann diese Sonderregelung! Ich denke mal, das der TÜV darüber auf alle Fälle Bescheid wissen müsste, bestimmt auch das KVA! 

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vor 23 Stunden schrieb Evil Hoodoo:

 ...musst Du nen Antrag für neue Fahrzeugpapiere stellen beim KVA ...

 

vor 20 Minuten schrieb Evil Hoodoo:

...  denke mal, das der TÜV darüber auf alle Fälle Bescheid wissen müsste, bestimmt auch das KVA! 

 

Was ist das von Dir jetzt zum wiederholten mal genannte KVA? Meinst Du das Kraftfahrtbundesamt KBA?

Falls JA ... im KBA-Verzeichnis der Hersteller und Typen ist die SX200 nicht enthalten.

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vor 9 Minuten schrieb T5Rainer:

 

 

Was ist das von Dir jetzt zum wiederholten mal genannte KVA? Meinst Du das Kraftfahrtbundesamt KBA?

Falls JA ... im KBA-Verzeichnis der Hersteller und Typen ist die SX200 nicht enthalten.

KVA = Kraftverkehrsamt!

Kfz-Zulassungsbehörde! ;-) 

So nennen wird das Amt hier in Preußen! ;-) 

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vor 4 Stunden schrieb Evil Hoodoo:

Nee, nicht von Hörensagen! Ein Bekannter von mir, von Beruf Richter, hat ne SX200,& da stehts in den Papieren! So weit ich mich erinnere, wurde die SX200 kurze Zeit nach D importiert,& dafür gab es dann diese Sonderregelung! Ich denke mal, das der TÜV darüber auf alle Fälle Bescheid wissen müsste, bestimmt auch das KVA! 

Okay,

in dem Fall wohl die normale Ausnahmeregelung wegen unvertretbarem Aufwand - die offiziell importierten deutschen SX 200 hatten Blinker und die stehen auch im Mustergutachten...

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Leider leitet sich aus der Ausnahmeregelung in diesen Sonderfällen kein Rechtsanspruch auf heutige Fälle ab.

Damals war das Recherchieren für die Prüfer sehr schwierig bis nicht Möglich, da wurde sich dann in Einzelfällen mit Sondereintragungen geholfen.

Heute ist das anders, es ist online alles sofort einseh- und nachvollziehbar.

 

Blinker wirst du in D nicht mehr ausgetragen bekommen, keine Chance für Fahrzeuge ab Bj. 61 oder über 125cc.

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vor 22 Stunden schrieb Lambrettaman:

Okay,

in dem Fall wohl die normale Ausnahmeregelung wegen unvertretbarem Aufwand - die offiziell importierten deutschen SX 200 hatten Blinker und die stehen auch im Mustergutachten...

Schade,hab leider keinen Kontakt zu Kumpel von mir bzügl.SX200! Hätte ihn mal gefragt, was bei ihm direkt in seinen Papieren drinsteht! Jedenfall kann ich mich erinnern, das er so garkeine Probleme hatte die Blinker auszutragen, bzw.erst garkeine benötigt! 

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  • 1 Monat später...
Finden die FRAZ im §21-Gutachten Erwähnung oder wurden sie schlicht "übersehen"?
Wenn dazu nix zu Buche steht, dürfte die Zulassung ein Klacks sein.


Die FRAZ sind mit dem Hinweis im Gutachten aufgeführt, dass
das Modell ohne FRAZ ausgeliefert wurde und ein Nachrüsten nicht geht. Ist die Kurzform vom Text.
Gruß


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  • 3 Monate später...
Am ‎12‎.‎05‎.‎2017 um 07:07 schrieb dufter typ:

 

 


Die FRAZ sind mit dem Hinweis im Gutachten aufgeführt, dass
das Modell ohne FRAZ ausgeliefert wurde und ein Nachrüsten nicht geht. Ist die Kurzform vom Text.
Gruß


Gesendet von iPad mit Tapatalk

 

 

Und gibt's schon Neuigkeiten? Außerdem sind hier zu wenig Bilder :-D

 

Hat der TÜV Mann meinen Brief als Grundlage genommen? Wenn ja, wäre das ja ein Lichtblick, das so was in Zukunft noch funktioniert. Allerding bleibt noch die Hürde der Zulassungsstelle, die diesem Hinweis in Gutachten einfach widersprechen kann.

 

 

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@ hellsfuffi: Bilder bin ich leider noch schuldig. Folgen aber 100ig. Es hatte alles geklappt. Ich war dank dir (& anderen aus der Community) bestens gewappnet :-)

Es gibt leider keine Garantie, dass es immer klappen wird..... Es steht und fällt mit der einzelnen Person in den jeweiligen Unternehmen/ Ämtern.

Gruß dufter


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On ‎29‎.‎03‎.‎2017 at 7:05 PM, Evil Hoodoo said:

 So weit ich mich erinnere, wurde die SX200 kurze Zeit nach D importiert,& dafür gab es dann diese Sonderregelung!  

 

Das ist nicht richtig. Die SX 200 wurde in Deutschland mit Hella Blinker in geringer Stückzahl verkauft.

 

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