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Lenkerendenblinker


light

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Langsam reiten die Pferde...

Meine Frage war ob ein E11 Lenkerendenblinker auf einer <11kw Kiste möglich/erlaubt sein könnte
Die Interpretation, dass ich nenn Wurstblinker verwenden möchte, kam erst später.
Also ne ganz normale Frage. Nix frech.

Und wenn du schlechte Erfahrungen mit Polizei gemacht hast, die du nicht verarbeiten kannst, dann ruf halt mal beim Domian an....

Bearbeitet von light
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Domian macht das nicht mehr...

 

Die E-Nummer E11 auf dem Blinker sagt nur, dass der Blinker in Großbritannien hergestellt wurde bzw. genehmigt wurde für den Betrieb in der EU. Ob das nun ein Blinker oder eine Heckscheibe ist geht daraus alleine nicht hervor.

 

Ein Blinker für Vorne UND Hinten ist das aber wirklich erst mal grundsätzlich nicht, und wenn es einer sein soll muss das jemand eintragen.

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vor 16 Stunden schrieb light:

Meine Frage war ob ein E11 Lenkerendenblinker auf einer <11kw Kiste möglich/erlaubt sein könnte
Die Interpretation, dass ich nenn Wurstblinker verwenden möchte, kam erst später.
 

Sorry, dann habe ich deine Frage falsch verstanden.

 

Hier die Antwort:

Der von Dir ausgewählte Blinker könnte erlaubt sein, wenn Du bei der Vorführung beim TÜV auf einen Prüfer triffst, der den Blinker akzeptiert und nichts daran auszusetzen hat, wozu der Blinker i.d.R. mit den geltenden Vorschriften harmonieren muss. Wenn es unbedingt der Blinker sein muss, dann würde ich mal unverbindlich beim TÜV vorsprechen und dein Begehr erläutern bzw. nachfragen.

vor 16 Stunden schrieb light:

Und wenn du schlechte Erfahrungen mit Polizei gemacht hast, die du nicht verarbeiten kannst, dann ruf halt mal beim Domian an....

Ich bin Domian. Und ich bin bei der Polizei.

 

Ich beobachte Dich.

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Vielleicht hilfts ja weiter:

 

    Scheinwerfer / Blinker / Rückleuchten

Ø     Blinker :
Sollten dran sein, zumindest bei Fahrzeugen ab Bj.: 1962. Wichtig ist der jeweilige Abstand der Blinker zueinander und zum Scheinwerfer, bzw. Rücklicht. Vorn muss der Abstand zwischen den Blinkern mind. 340 mm, hinten mind. 240 mm betragen. Der Abstand der Blinker zum Scheinwerfer / Rücklicht muss  mind. 100 mm betragen. Zubehörblinker müssen ein Prüfzeichen tragen, eine Eintragung ist nicht erforderlich ( Außer bei Ochsenaugen und Kellermännern )

Ø      Ochsenaugen / Kellermänner ( Lenkerendenblinker )
Die alten „Ochsenaugen“ von Hella müssen anhand des beigefügten TüV-Gutachtens eingetragen werden. Der Abstand zwischen den Blinkern muss mind. 560 mm betragen. Zudem müssen die Ochsenaugen von hinten und seitlich von Hinten, auch wenn ein Beifahrer mitfährt gut zu sehen sein. Diese überprüft der TüV oftmals mit einer bloßen einfachen Sichtprüfung. Bei Fahrzeugen ab Bj. 1985 wird ein zusätzliches hinteres Paar Blinker verlangt. Dennoch hört man immer wieder von Eintragungen ohne hinteres Paar Blinker….nichts ist unmöglich.
Die Kellermänner sind nach EG-Recht zugelassen und tragen ein entsprechendes Prüfzeichen. Eine Eintragung ist nicht erforderlich. Auch hier gilt genau genommen, dass ein zusätzliches hinteres Paar Blinker Pflicht ist.

 

Quelle:

http://www.ra-rode.de/was-beim-umbauen-zu-beachten-ist/

 

 

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  • 2 Wochen später...
Am 14.1.2017 um 19:29 schrieb Deichgraf:

Wieso nicht? Er darf sich nur nicht mitdrehen.

 

Und er ist für vorne und hinten zugelassen, nur ob er diese Funktion gleichzeitig wahrnehmen darf ist eine Grauzone.

 

Edit: dass da in der Beschreibung steht er wäre nicht fürs Lenkerende ist nur im Bezug auf die dortige Montierbarkeit gemünzt. Da brauchts halt Kreativität.

 

Die Montagehinweise sagen da eindeutig ganz was anderes aus. Der Haupt-Lichtaustritt ist nur an einer gekennzeichneten Fläche, also kann der entweder nur als vorderer oder nur hinterer genutzt werden, nicht aber ein Blinker als beides zugleich. Zudem muß der Pin 90° zur Fahrtrichtung montiert werden, also müsste man ihn am Lenkerende noch anwinkeln. M.M.n. eher wenig rechtlicher Spielraum.

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  • 1 Monat später...
  • 3 Wochen später...

Vermutlich. Ich war letzte Woche auch zur HU und diese Blinker waren kein Problem.

Leider sind das Bestehen der HU und das Überzeugen eines Gutachters nach einem Unfall immer noch 2 paar Schuh´ - wenn es ein Abbiegeunfall ist. Darf man halt nicht vergessen.

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aus §54 stvzo:

...

(5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an
...
4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,
...
(6) Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den [allen!] vorstehenden Vorschriften entsprechen.

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  • 6 Jahre später...

Ich möchte an meiner MV 150S Erstserie Lenkerendenblinker montieren….Die Motogadget liegen da…..doch bin ich gerade am grübeln wo ich die Kabel aus dem Lenkrohr führen soll.  :dontgetit:
 

Bei Rally und Co. ist das ja einfach…..die Lenkrohre sind offen. Doch hier????

 

 

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    • Das war jetzt endlich das Totschlagargument gegen die teuren Hauben... Ich versuche das auch so!
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