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Vespa Primavera Doppelanmeldung


Lorenzzo

Empfohlene Beiträge

Interessanter Sachverhalt. Mich würde interessieren, was unsere Rechtsgelehrten dazu sagen.

 

Ich denke mir eigentlich, daß sich das nicht mal eben so lösen läßt, denn selbst wenn die andere Karre jetzt abgemeldet würde, dann ist die ja trotzdem weiter im System (mit existierenden Papieren), sprich ich kann mir nicht vorstellen, daß der Protagonist dann von einem anderen Straßenverkehrsamt Papiere aufgrund seiner ital. Papiere / 21§ Abnahme neu ausgestellt bekommt. Oder sehe ich das falsch? Denn die (andere) Karre ist ja weiterhin existent und registriert, egal ob an oder abgemeldet.

 

 

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vor 2 Minuten schrieb Schlosser:

Ich schätze mal das wird ne Datenschutzgeschichte sein, wenn dann must du zur Polizei,

und die werden gleich den großen Otto losmachen, Sicherstellung beider Fahrzeuge, Gutachter,

Urkundenfälschung, Tüv usw.

 

Ja klar, aber wie soll man es sonst lösen? Ich meine der "Gegner" wird ja auch zuerst mal behaupten, dass er sein Fahrzeug rechtmäßig zugelassen hat, wer weiß, welche Unterlagen der hat.

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Bestenfalls ist es ein Zahlendreher bei der Zulassungsstelle, schlimmstenfalls ist die (unechte) bereits angemeldete Karre von einem Schurken beige Lackiert und mit brauner Sitzbank versehen an irgend einen gutgläubigen Dallmayr-Kunden weiter verkauft worden, der nix von seinem Unglück weiß....

Kann und sollte mMn nur über den offiziellen Weg der Gesetzeshüter gelöst werden und dann so ablaufen, wie Schlosser schon schreibt.

 

Al.

Bearbeitet von wasserbuschi
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vor 53 Minuten schrieb Marty McFly:

 

Ja klar, aber wie soll man es sonst lösen? Ich meine der "Gegner" wird ja auch zuerst mal behaupten, dass er sein Fahrzeug rechtmäßig zugelassen hat, wer weiß, welche Unterlagen der hat.

 

 

Schon klar, vielleicht braucht er ja auch nur ne Briefkopie :-D

 

 

was meint ihr was da mehr zählt, alter Fahrzeugbrief oder Rahmennummer?

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vor 2 Stunden schrieb Marty McFly:

Vor allem ist interessant, unter welchen Umständen das andere Fahrzeug zugelassen wurde. Im schlimmsten Fall hat der auch eine glaubwürdige Historie, dann ist die Frage, wer denn nun "das Original" hat. Und vor allem, wer das wie feststellen will oder kann.

 

So siehts aus.

Das läuft zivilrechtlich auf ein Sachverständigengutachten raus und ob die Staatsanwaltschaft was macht steht in den Sternen.

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Klar, und nur weil es da drinne steht, leitet sich für jeden Leser der Anzeige automatisch ein rechtlich verbindlicher Kaufvertrag ab, oder wie meinst Du das?

Bei einer ebay-Auktion ist das so, aber hier kannste doch feilbieten, was Du willst. Der eigentliche Vertrag kommt erst im gegenseitigen Einverständnis zustande.

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vor 3 Stunden schrieb Champ:

Interessanter Sachverhalt. Mich würde interessieren, was unsere Rechtsgelehrten dazu sagen.

 

Ich denke mir eigentlich, daß sich das nicht mal eben so lösen läßt, denn selbst wenn die andere Karre jetzt abgemeldet würde, dann ist die ja trotzdem weiter im System (mit existierenden Papieren), sprich ich kann mir nicht vorstellen, daß der Protagonist dann von einem anderen Straßenverkehrsamt Papiere aufgrund seiner ital. Papiere / 21§ Abnahme neu ausgestellt bekommt. Oder sehe ich das falsch? Denn die (andere) Karre ist ja weiterhin existent und registriert, egal ob an oder abgemeldet.

 

 

 

Ich bin zwar kein Rechtsgelehrter, aber meines Wissens nach bekommt eine der Karren vom Straßenverkehrsamt eine Art Ersatz-FIN zugeteilt, mit der sie dann zugelassen wird. Üblicherweise ist die Kiste, die bereits angemeldet ist, diejenige, die ihre Nummer behalten darf. Bei einer Primavera ist das für die Beteiligten sicher kein Ding, aber bei wirklich wertvollen Karren kann so etwas einen enervierenden Rechtsstreit nach sich ziehen. Wenn sich z.B zwei Shelby-Mustangs eine Nummer "teilen" dann entscheidet die Frage, welcher das Original ist, über einen Wertunterschied, der deutlich im 6stelligen Bereich liegt. Da wird dann geklagt, in Revision gegangen, es werden Gutachten und Gegengutachten erstellt usw. usw. Das kann Jahre dauern und richtig teuer werden.

 

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vor 2 Stunden schrieb Skawoogie:

Klar, und nur weil es da drinne steht, leitet sich für jeden Leser der Anzeige automatisch ein rechtlich verbindlicher Kaufvertrag ab, oder wie meinst Du das?

Bei einer ebay-Auktion ist das so, aber hier kannste doch feilbieten, was Du willst. Der eigentliche Vertrag kommt erst im gegenseitigen Einverständnis zustande.

Um heute ein Paar gebrauchte Socken online oder offline zu verkaufen oder zu kaufen, sollte man natürlich am besten Volljurist sein. Mag sein, das dass bei Egay-Kleinanzeigen eh alles voll unverbindlich ist, aber wenn ich irgendwo eine Verkaufsanzeige für eine Sache schalte und einen Preis angebe ist das für mich (gefühlt) eine Willenserklärung und wenn dann einer kommt und das Angebot annimmt und das Geld auf den Tisch legt, ist für mich ein Vertrag zustande gekommen. Es sei denn, ich habe mich durch einen Hinweis, wie "Zwischenverkauf vorbehalten" etc. abgesichert und winde mich dann so irgendwie raus aus der Nummer. Das ist meine Sicht der Dinge, rechtlich ist das bestimmt ganz anders. ... 

Im aktuellen Fall erschließt sich mir die Vorgehensweise des Anbieters allgemein nicht, und wenn er statt EUR 1111,- einfach stumpf "VB" geschrieben hätte, hätte ich auch nix gesagt.   Nix für ungut! :cheers:

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Deine Sichtweise stimmt tatsächlich bei ebay, wo Du mit dem Einstellen Deinen Teil eines Kaufvertrages eingehst und der Ersteigerer automatisch Dein Vertragspartner wird. Bei einer normalen Verkaufsanzeige können sich ja 100 Leute melden, die alle 1111,- auf den Tisch legen und auf Vertragserfüllung pochen. Wie soll das funktionieren?

 

:cheers:

Bearbeitet von Skawoogie
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Da liegst du daneben. Ein Inserat ist KEINE Willenserklärung, sondern eine Aufforderung, ein Angebot abzugeben. Das heißt, ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn du schreibst: "Jo, nehm' ich." und der Verkäufer antwortet: "Alles klar, komm vorbei."

 

Edith: Skawoogie war schneller.

Bearbeitet von kuchenfreund
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  • 3 Wochen später...

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